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   BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96 und 7 C 1.97   

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BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96 und 7 C 1.97 (https://dejure.org/1997,486)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1997 - 7 C 70.96 und 7 C 1.97 (https://dejure.org/1997,486)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1997 - 7 C 70.96 und 7 C 1.97 (https://dejure.org/1997,486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    VermG § 1; BGB §§ 1922 ff.
    Das Verhältnis von Erbausschlagung und VermG bei sog. unvollkommener Kettenerbausschlagung

  • Wolters Kluwer

    Erbausschlagung - Unbekannte Erben - Überschuldung - Erbe dritter Ordnung - Unvollkommene Kettenerbausschlagung - Fiskuserbrecht - Staatliches Erbrecht - Volkseigentum nach Erbausschlagung - Übernahme in Volkseigentum - Erbrecht nach ZGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Kettenausschlagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Scheitern von Restitutionsansprüche nach § 1 Abs. 2 des Vermögensgesetzes wegen Unvollständigkeit einer Kettenerbausschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Vorrang des Vermögensrechts vor dem Erbrecht bei der Rückgabe überschuldeter Mietwohngrundstücke

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    VermG § 1; BGB §§ 1922 ff.
    Das Verhältnis von Erbausschlagung und VermG bei sog. unvollkommener Kettenerbausschlagung

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Restitution bei unvollständiger Kettenausschlagung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 172
  • NJW 1998, 255
  • ZIP 1997, 1939
  • NVwZ 1997, 986
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 3.93
    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96
    Dies bedeutet zunächst, daß vor anderen nachrangig berufenen Erben, die ebenfalls die Erbschaft ausgeschlagen haben, der erstberufene Erbe wiedergutmachungsberechtigt ist (vgl. BVerwGE 95, 106 ff.).

    Folgerichtig verhält es sich nur dann anders, wenn der Erstberufene keine vermögensrechtlichen Ansprüche erhebt und es damit in der Sache bei seiner Erbausschlagung beläßt; in diesem Fall ist der nächstberufene Ausschlagende wiedergutmachungsberechtigt (vgl. BVerwGE 95, 106 ).

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96
    Das Verwaltungsgericht hat diese Prüfung anhand der in der Rechtsprechung des erkennenden Senats dazu entwickelten Maßstäbe (vgl. BVerwGE 98, 87) vorgenommen und ist - ohne daß dagegen revisionsgerichtlich etwas zu erinnern wäre - zu einem verneinenden Ergebnis gekommen.
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97

    Offene Vermögensfragen - Unvollkommene Kettenerbausschlagung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96
    Nicht anders als im Bürgerlichen Gesetzbuch - BGB - (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 7 C 1.97) beruhte das im Streitfall anwendbare Erbrecht des Zivilgesetzbuchs der DDR vom 19. Juni 1975 (GBI I S. 465) - ZGB - auf dem Prinzip des sogenannten "Anfallserwerbs".
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 243/94

    Konkurrenz von vermögensrechtlichen Restitutionsansprüchen und zivilrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96
    Wie das Vermögensrecht allgemein als eine auf eigenen Wertungen beruhende Sonderrechtsordnung in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG, ZOV 1997, 26) sowohl parallele wie kollidierende zivilrechtliche Ansprüche verdrängt (vgl. BVerwGE 97, 286 ; BGHZ 130, 231 ), so schließt auch die Vorschrift des § 1 Abs. 2 VermG auf erbrechtliche Grundlagen gestützte Ansprüche nachberufener Erben aus.
  • BGH, 08.10.1953 - IV ZR 30/53

    Rückerstattung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof - Großer Senat für Zivilsachen - für das alliierte Rückerstattungsrecht den Standpunkt vertreten, daß Wiedergutmachungsansprüche ungeachtet einer etwaigen Nichtigkeit der vermögensentziehenden Maßnahme bereits bei einem tatsächlichen, während des Bestehens der nationalsozialistischen Herrschaft unangreifbaren Vermögensverlust entstanden sind (BGHZ 16, 350 ; vgl. auch BGHZ 10, 340).
  • BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54

    Wertpapierdepot. Rückerstattung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof - Großer Senat für Zivilsachen - für das alliierte Rückerstattungsrecht den Standpunkt vertreten, daß Wiedergutmachungsansprüche ungeachtet einer etwaigen Nichtigkeit der vermögensentziehenden Maßnahme bereits bei einem tatsächlichen, während des Bestehens der nationalsozialistischen Herrschaft unangreifbaren Vermögensverlust entstanden sind (BGHZ 16, 350 ; vgl. auch BGHZ 10, 340).
  • VG Leipzig, 02.10.1996 - 3 K 624/96

    Restitution und unzutreffendes Staatserbrecht

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96
    Die auf Aufhebung der Bescheide, hilfsweise auf Rücknahme, Widerruf oder Feststellung ihrer Nichtigkeit zielende Klage hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 2 Oktober 1996 (DtZ 1997, S. 102) abgewiesen und zur Begründung ausgeführt:.
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96
    Aus diesem Grund hat der erkennende Senat die zum alliierten Rückerstattungsrecht entwickelte Rechtsprechung zum tatsächlich unangreifbaren Vermögensverlust auch für den Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes übernommen (vgl. zuletzt m.w.N. BVerwG, Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 VIZ 1997, 348 = ZOV 1997, 202, zum Abdruck in BVerwGE bestimmt).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96
    Wie das Vermögensrecht allgemein als eine auf eigenen Wertungen beruhende Sonderrechtsordnung in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG, ZOV 1997, 26) sowohl parallele wie kollidierende zivilrechtliche Ansprüche verdrängt (vgl. BVerwGE 97, 286 ; BGHZ 130, 231 ), so schließt auch die Vorschrift des § 1 Abs. 2 VermG auf erbrechtliche Grundlagen gestützte Ansprüche nachberufener Erben aus.
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94

    Schenkung durch Erbeinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96
    § 1 Abs. 2 VermG bezweckt mit den Tatbestandsalternativen Verzicht, Schenkung und Erbausschlagung den Schutz derjenigen, die angesichts einer bereits eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Überschuldung eines bebauten und vermieteten Grundstücks oder Gebäudes, die Folge der Eigentums- und Mietenpolitik in der DDR war, keinen anderen Ausweg als den Verzicht auf diesen Vermögenswert gesehen und dabei dessen Übernahme in Volkseigentum in Kauf genommen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52 m.w.N.; stRspr).
  • OLG Dresden, 12.06.1998 - 6 W 1281/97

    Restitutionsanspruch des vorrangigen Erben nach Ausschlagung des Erbes

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  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    a) Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass beim Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG in Fällen der Kettenerbausschlagung Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG grundsätzlich der erstausschlagende Erbe ist, während nachfolgende Erben nur dann von der Schädigungsmaßnahme betroffen und damit Berechtigte sind, "wenn es die vor ihnen berufenen Erben bei der Rechtswirkung ihrer Ausschlagung belassen, indem sie keinen Antrag nach § 3 Abs. 1 Satz 1, § 30 VermG stellen" (Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 3 und 8.93 - BVerwGE 95, 106 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 13 S. 2 ; vgl. auch Urteile vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 120 S. 374 und - BVerwG 7 C 1.97 - VIZ 1998, 33 ).

    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht der Frage nicht weiter nachgegangen, ob im vorliegenden Fall alle dem Staat vorgehenden Erben die Erbschaft wirksam ausgeschlagen haben (Feststellungen zu den Erben zweiter und dritter Ordnung fehlen); denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 28. August 1997, a.a.O.) hat eine so genannte unvollständige Kettenerbausschlagung für die vermögensrechtlichen Ansprüche keine Bedeutung.

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und

    Die Frage, inwieweit zivilrechtliche Ansprüche nachberufener Erben durch vermögensrechtliche Ansprüche ausschlagender Erben gemäß § 1 Abs. 1 VermG verdrängt werden (vgl. BVerwG VIZ 1997, 641; 1998, 33), stellt sich nicht.
  • BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98

    Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit

    a) Weil mithin keine Vorschrift des Straßenverkehrsrechts oder eines anderen Gesetzes zugunsten des Klägers heranzuziehen ist, stellt sich im Hinblick auf die durch Gesetz vom 19. Juli 1995 (BGBl I S. 930) Ozongesetz 1995 eingefügten und im Streitfall nicht erfüllten Vorschriften in §§ 40 a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl I S. 880), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Oktober 1998 (BGBl I S. 3178) BImSchG , die gemäß § 74 Satz 3 BImSchG mit Ablauf des Jahres 1999 außer Kraft treten, die vom Berufungsgericht erörterte Frage einer verdrängenden Spezialität (vgl. hierzu lediglich BVerfG, Urteil vom 24. Januar 1962 1 BvL 32/57 BVerfGE 19, 290 ; BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1995 BVerwG 3 C 7.93 Buchholz 451.512/MGVO Nr. 115; Urteil vom 28. August 1997 BVerwG 7 C 70.96 BVerwGE 105, 172 m.w.N.) hier nicht, und deshalb wird mit dem Auslaufen des Ozongesetzes 1995 nicht die Frage zu erörtern sein, ob andere bislang durch das Ozongesetz 1995 verdrängte Vorschriften etwa wieder Gültigkeit beanspruchen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. Dezember 1995 BVerwG 5 B 31.95 Buchholz 436.0 § 111 BSHG Nr. 2).
  • BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00

    Ausschluss der Entschädigung nach § 1 Abs. 3 EntschG; Gleichheitssatz; Vorlage an

    Eigentumsverzicht, Schenkung und Erbausschlagung stellten sich deshalb als eine der förmlichen Enteignung vergleichbare "kalte Enteignung" von Grundstücken, Gebäuden und im vorliegenden Fall des Erbanteils an einem Grundstück zugunsten der ideologisch erwünschten Mehrung des Volkseigentums dar (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172 unter Hinweis auf die Erläuterung der Bundesregierung zum Vermögensgesetz, BTDrucks 11/7831, S. 3 und auch auf den Eckwert Nr. 4 der Gemeinsamen Erklärung).

    Denn bei den zuletzt genannten Tatbestandsalternativen handelt es sich, wie dargelegt, um Akte der erzwungenen Selbstschädigung, zu dem es gekommen ist, weil die Betroffenen keinen anderen Ausweg als den Verzicht auf den Vermögenswert gesehen haben (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172 ).

  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97

    Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz scheitern nicht an

    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 -,.

    Die Revision der Beschwerdeführer hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen, im wesentlichen aus folgenden Gründen (vgl. NJW 1998, S. 255 = VIZ 1997, S. 641):.

  • BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 83.99

    Erbausschlagung; Übernahme in Volkseigentum; tatsächliche Inbesitznahme;

    Nicht schon die ökonomische Zwangslage und der durch sie verursachte Akt der Selbstschädigung, sondern erst das damit verbundene Abwandern des Vermögenswertes in staatliches Eigentum machen die Erbausschlagung zu einem wiedergutmachungswürdigen Unrecht (BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172, 174).

    Es reicht aus, wenn der Staat das Grundstück auf der Grundlage der gesetzlichen Erbvermutung tatsächlich für das Volkseigentum in Besitz genommen hat (BVerwGE 105, 172, 176).

    Aus demselben Grund ist der weitere Hinweis der Kläger verfehlt, die (begründete) Restitution solle wie eine Anfechtung der Erbausschlagung wirken (BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172, 174).

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    a) Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass beim Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG in Fällen der Kettenerbausschlagung Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG grundsätzlich der erstausschlagende Erbe ist, während nachfolgende Erben nur dann von der Schädigungsmaßnahme betroffen und damit Berechtigte sind, "wenn es die vor ihnen berufenen Erben bei der Rechtswirkung ihrer Ausschlagung belassen, indem sie keinen Antrag nach § 3 Abs. 1 Satz 1, § 30 VermG stellen" (Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 3 und 8.93 - BVerwGE 95, 106 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 13 S. 2 ; vgl. auch Urteile vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 120 S. 374 und - BVerwG 7 C 1.97 - VIZ 1998, 33 ).

    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht der Frage nicht weiter nachgegangen, ob im vorliegenden Fall alle dem Staat vorgehenden Erben die Erbschaft wirksam ausgeschlagen haben (Feststellungen insbesondere zu den Erben dritter Ordnung fehlen); denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 28. August 1997, a.a.O.) hat eine so genannte unvollständige Kettenerbausschlagung für die vermögensrechtlichen Ansprüche keine Bedeutung.

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97

    Rückübertragungsansprüche nach Kettenerbausschlagung

    Zur vermögensrechtlichen Bewertung sog. unvollkommener Kettenerbausschlagungen (Parallelverfahren zu BVerwG 7 C 70.96).

    Nicht grundlegend anders verhält es sich im übrigen bei Erbausschlagungen unter der Geltung des ZGB (s. dazu auch das Urteil des Senats vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 7 C 70.96).

  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 356/96

    Nichtberücksichtigung eines Nacherben bei der Eintragung von Volkseigentum

    Die Frage, ob zivilrechtliche Ansprüche des mit dem Ausschlagenden gleichrangigen Erben durch § 1 Abs. 2 VermG ausgeschlossen sein könnten (zum vermögensrechtlichen Vorrang ausschlagender vorberufener Erben vgl. BVerwG VIZ 1997, 641 und 1998, 33), stellt sich mithin nicht.
  • BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 339.97

    vermögensrechtlicher Enteignungsbegriff, Enteignung auf besatzungshoheitlicher

  • BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04

    Rechtsfolgen der Restitution des Erbteils an einem Grundstück

  • BGH, 11.04.2008 - V ZR 117/07

    Aufwendungsersatzansprüche des Bucheigentümers zu Unrecht eingetragenen

  • BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98

    Wirksamkeit von Grundpfandrechten, die für ausländische Gläubiger im Grundbuch

  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 24.05

    Anforderungen an eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung: hinreichend

  • BVerwG, 25.02.2005 - 8 B 106.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an eine

  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 90.99

    Grundstück; Überschuldung; Erbausschlagung; Übergang in Volkseigentum; Erbanteil

  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 17.00

    Überschuldung; Eigentumsverzicht; Gewerbegrundstück; Vermietung; Miete, nicht

  • BVerwG, 13.11.2003 - 7 C 6.03

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Überschuldung eines

  • BVerwG, 17.08.2000 - 8 B 117.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der Divergenz -

  • VG Dresden, 14.12.1999 - 2 K 1726/99

    Überführung eines ehemaligen Rittergutes ; Bodenreform in der sowjetischen

  • BVerwG, 03.03.2001 - 7 B 162.00

    Rückübertragung eines Wohngrundstüks und Geschäftsgrundstücks - Überführung des

  • BVerwG, 17.03.2000 - 7 B 208.99
  • VG Leipzig, 26.10.1999 - 7 K 1247/97

    Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken; Anforderungen an eine

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