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   BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97   

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BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97 (https://dejure.org/1998,949)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1998 - 7 B 437.97 (https://dejure.org/1998,949)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1998 - 7 B 437.97 (https://dejure.org/1998,949)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zustellung eines Urteils statt der Verkündung - Zwei-Wochen-Frist des § 116 Abs. 2 VwGO - Notwendiger Zusammenhang zwischen mündlicher Verhandlung und Entscheidung - Mündlichkeitsprinzip - Beurkundungsfunktion des Urteils - Parkplatzlärm - Anwendbarkeit der Grenzwerte der ...

  • Judicialis

    VwGO § 101 Abs. 1; ; VwGO § 116 Abs. 1 und 2; ; VwGO § 117 Abs. 4; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3; ; VwGO § 133 Abs. 6; ; VwGO § 138 Abs. 6; ; 16. BImSchV § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Zustellung eines Urteils statt der Verkündung; Verwaltungsprozeßrecht; Immissionsschutzrecht; Zwei-Wochen-Frist des § 116 Abs. 2 VwGO; notwendiger Zusammenhang zwischen mündlicher Verhandlung und Entscheidung; Mündlichkeitsprinzip; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verfahrensfehler bei einem zuzustellenden Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 366
  • NJW 1999, 377 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 1176
  • DVBl 1998, 1080
  • DÖV 1998, 923
  • ZfBR 1998, 323 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.09.1993 - 6 B 18.93

    Revision - Urteilsgründe - Zustellung

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97
    Zu Unrecht hält die Beklagte dem unter Berufung auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 1993 - BVerwG 6 B 18.93 - (Buchholz a.a.O. Nr. 21) entgegen, daß nach der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes zu § 117 Abs. 4 VwGO ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil erst dann als nach § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen gilt, wenn es später als fünf Monate vollständig der Geschäftsstelle übergeben wird (Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367).

    Folgerichtig beschränkt sich die in dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 1993 - BVerwG 6 B 18.93 - (a.a.0.) gezogene Parallele zu der für § 117 Abs. 4 VwGO entwickelten Fünf-Monats-Frist auch auf die Fälle, in denen - zulässigerweise (stRspr, zuletzt grundlegend Urteil vom 11. Juni 1993 - BVerwG 8 C 5.92 - Buchholz a.a.0. Nr. 20) - binnen zwei Wochen lediglich die unterschriebene Urteilsformel niedergelegt wurde und nur noch darüber befunden werden muß, binnen welcher Zeit das vollständige Urteil abzufassen war.

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97
    Die rechtzeitige Entscheidungsfindung soll sicherstellen, daß der Entscheidungsinhalt noch dem Gesamtergebnis des Verfahrens einschließlich der in der mündlichen Verhandlung gewonnenen Überzeugung der beteiligten Richter entspricht (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34.81 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 16).

    Die Beklagte verkennt, daß es hier nicht um die Beurkundungsfunktion des Urteils, also um die Frage geht, ob die Gründe des Urteils zuverlässig die Erwägungen wiedergeben, die für das Ergebnis der Entscheidung ausschlaggebend waren, sondern um das Mündlichkeitsprinzip bei der Entscheidungsfindung und damit zugleich um die Sicherung des Anspruchs der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34.81 - a.a.O.).

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97
    Zu Unrecht hält die Beklagte dem unter Berufung auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 1993 - BVerwG 6 B 18.93 - (Buchholz a.a.O. Nr. 21) entgegen, daß nach der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes zu § 117 Abs. 4 VwGO ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil erst dann als nach § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen gilt, wenn es später als fünf Monate vollständig der Geschäftsstelle übergeben wird (Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367).
  • BVerwG, 11.06.1993 - 8 C 5.92

    Verwaltungsrechtliche Entscheidung - Verkündung - Unterschrift - Geschäftsstelle

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97
    Folgerichtig beschränkt sich die in dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 1993 - BVerwG 6 B 18.93 - (a.a.0.) gezogene Parallele zu der für § 117 Abs. 4 VwGO entwickelten Fünf-Monats-Frist auch auf die Fälle, in denen - zulässigerweise (stRspr, zuletzt grundlegend Urteil vom 11. Juni 1993 - BVerwG 8 C 5.92 - Buchholz a.a.0. Nr. 20) - binnen zwei Wochen lediglich die unterschriebene Urteilsformel niedergelegt wurde und nur noch darüber befunden werden muß, binnen welcher Zeit das vollständige Urteil abzufassen war.
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Das Immissionsschutzrecht ordnet zwar, ebenso wie das Bauplanungsrecht, die Geräusche des An- und Abfahrtsverkehrs, auch wenn sie auf öffentlichen Straßen erzeugt werden, der Anlage zu, durch deren Nutzung sie verursacht werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 1992 BVerwG 7 B 103.92 - n.v., und vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß auch der unter Inanspruchnahme einer öffentlichen Straße abgewickelte Zu- und Abgangsverkehr der Anlage, durch deren Nutzung er ausgelöst wird, zuzurechnen ist, sofern er sich innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereichs bewegt und vom übrigen Straßenverkehr unterscheidbar ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 1992 - BVerwG 7 B 103.92 - n.v., und vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BFH, 19.09.2012 - IV R 45/09

    Frisör-Gutscheine: Keine Verbindlichkeiten oder Rückstellungen im Ausgabejahr -

    Zweck der Regelung ist es nicht nur, den Beteiligten alsbald Gewissheit über die getroffene Entscheidung zu verschaffen; sie dient vornehmlich dazu, den notwendigen Zusammenhang zwischen mündlicher Verhandlung und Urteil zu wahren und sicherzustellen, dass der Inhalt des Urteils dem Gesamtergebnis des Verfahrens einschließlich der in der mündlichen Verhandlung gewonnenen Überzeugung der beteiligten Richter entspricht (BVerwG-Beschluss vom 6. Mai 1998  7 B 437/97, BVerwGE 106, 366, zu der gleich lautenden Vorschrift in § 116 Abs. 2 VwGO; BFH-Beschluss vom 12. März 2004 VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114, unter II.B.1.a dd der Gründe).

    Dieser zeitliche Zusammenhang ist in der Regel nicht gewahrt, wenn das Urteil erst nach Ablauf von zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung gefällt wird (BVerwG-Beschlüsse vom 7. Juli 1998  9 B 931/97, juris; in BVerwGE 106, 366; BVerwG-Urteil vom 11. November 1971 I C 64.67, BVerwGE 39, 51; gleicher Ansicht BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1114).

    Das BVerwG hat deshalb ein Urteil wegen eines Verstoßes gegen § 116 Abs. 2 VwGO in einem Fall aufgehoben, in dem die Urteilsformel erst dreieinhalb Monate nach Schluss der mündlichen Verhandlung beschlossen worden war (BVerwG-Beschluss in BVerwGE 106, 366).

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Angesichts dessen bedarf es keiner Entscheidung, unter welchen Voraussetzungen der notwendige Zusammenhang zwischen mündlicher Verhandlung und Urteil durch Einräumung einer Schriftsatzfrist derart gelöst wird, dass das Mündlichkeitsprinzip und damit zugleich der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör im Zeitpunkt der Urteilsfällung nicht mehr gewährleistet ist (vgl. hierzu BVerwGE 106, 366 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2020 - A 4 S 457/20

    Überschreitung der Zweiwochenfrist des § 116 Abs. 2 VwGO; Verfahrensmangel

    Nicht von Relevanz in diesem Zusammenhang ist hingegen der Zeitraum zwischen mündlicher Verhandlung und Fällung der Entscheidung und die Frage, ob infolge einer verzögerten Entscheidungsfindung das Mündlichkeitsprinzip verletzt ist; insoweit ist vielmehr gegebenenfalls § 138 Nr. 3 VwGO einschlägig (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.11.1999 - 6 C 30.98 -, Juris Rn. 22 f., und Beschluss vom 06.05.1998 - 7 B 437.97 -, Juris Rn. 5; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 138 Rn. 158).

    § 116 Abs. 2 VwGO dient somit der Sicherung des Anspruchs der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (BVerfG, Beschluss vom 14.03.1990 - 2 BvR 930/89 -, Juris Rn. 8; BVerwG, Urteile vom 10.11.1999 - 6 C 30.98 -, Juris Rn. 25 ff., und vom 25.01.1985 - 4 C 34.81 -, Juris Rn. 9, sowie Beschluss vom 06.05.1998 - 7 B 437.97 -, Juris Rn. 4 f.).

    Vielmehr ist die Frage, inwieweit die verspätete Übergabe (auch) des Tenors an die Geschäftsstelle den Anspruch der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, stets nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, wobei dem Ausmaß der Fristüberschreitung eine wichtige Indizfunktion zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2 BvR 62/01 -, Juris Rn. 3; BVerwG, Urteile vom 10.11.1999 - 6 C 30.98 -, Juris Rn. 25, und vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, Juris Rn. 22; ebenso OVG LSA, Beschluss vom 01.03.2001 - 1 L 6/11 -, Juris Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 07.11.2001 - 5 A 1352/10 -, Juris Rn. 48; OVG RP, Beschluss vom 09.05.2003 - 8 A 10564/03 -, Juris Rn. 11; Bay. VGH, Beschluss vom 09.04.2001 - 19 ZB 00.32356 -, Juris Rn. 4; enger wohl BVerwG, Beschlüsse vom 06.05.1998 - 7 B 437.97 -, Juris Rn. 4, und vom 07.07.1998 - 9 B 931.97 -, Juris Rn. 2).

  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    § 116 Abs. 2 VwGO dient somit der Sicherung des Anspruchs der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34.81 - a.a.O.; Beschluß vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 22).
  • BVerwG, 11.06.2001 - 8 B 17.01

    Frist für Abfassung des Urteils; Zustellung an Verkündungs statt.

    Es trifft also nicht zu, dass das Urteil nicht innerhalb der Frist des § 116 Abs. 2 VwGO beschlossen wurde (vgl. zu diesem Erfordernis Beschluss vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 22 m.w.N.).

    Diese zu § 117 Abs. 4 VwGO ergangene Entscheidung gilt entsprechend auch in den Fällen des § 116 Abs. 2 VwGO (Beschlüsse vom 20. September 1993 - BVerwG 6 B 18.93 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21 und vom 18. August 1999 - BVerwG 8 B 124.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 37; vgl. auch Beschluss vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10

    Bauleitplanung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Geräuschimmissionen durch Zu-

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass auch der unter Inanspruchnahme einer öffentlichen Straße abgewickelte Zu- und Abgangsverkehr (einschließlich des Andienungsverkehrs) der Anlage, durch deren Nutzung er ausgelöst wird, zuzurechnen ist, sofern er sich innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereichs bewegt und vom übrigen Straßenverkehr unterscheidbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.08.1998 - 4 C 5.98 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 190; Beschl. v. 23.07.1992 - 7 B 103.92 - Beschl. v. 06.05.1998 - 7 B 437.97 -).
  • BVerwG, 29.09.2015 - 7 B 22.15

    Frist der Übergabe eines vollständigen Urteils an Geschäftsstelle

    Das Urteil ist damit, wie es dem Zweck des § 116 Abs. 2 VwGO entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 1998 - 7 B 437.97 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 22), innerhalb der Zweiwochenfrist beschlossen worden.
  • BVerwG, 23.10.2000 - 7 B 71.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

    Der beschließende Senat hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs wegen eines Verstoßes gegen § 116 Abs. 2 VwGO aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen (Beschluss vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 - BVerwGE 106, 366 = NVwZ 1998, 1176).

    Es mag offen bleiben, ob sich der Verwaltungsgerichtshof damit über die Bedenken hinweggesetzt hat, die der Senat in seinem Beschluss vom 6. Mai 1998 (a.a.O., NVwZ 1998, 1176 f.; in BVerwGE nicht abgedr.) dagegen geäußert hat, dem Kläger bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit seines Betriebs eine verkehrslärmbezogene Gebietsprägung durch die bestandskräftig genehmigte Spielbank entgegenzuhalten.

  • BVerwG, 29.06.2015 - 3 B 46.14

    Anhörungsrüge; Beschwerdebegründungsfrist; Divergenz; Divergenz nach Ablauf der

    Das stellt sicher, dass die Entscheidung wirklich "auf Grund" der mündlichen Verhandlung (§ 101 Abs. 1 VwGO) getroffen wird, der Entscheidungsinhalt also dem Gesamtergebnis des Verfahrens einschließlich der in der mündlichen Verhandlung gewonnenen Überzeugung der beteiligten Richter entspricht (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 1998 - 7 B 437.97 - BVerwGE 106, 366).
  • VGH Bayern, 03.12.2008 - 21 ZB 06.944

    Versorgung; Notarkasse; Prozessführungsbefugnis Ehefrau; Abtretung;

  • BVerwG, 30.06.2015 - 3 B 47.14

    Begriffsdefinition von Dauergrünland; Fünf-Monats-Frist

  • BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02

    Niederlegung des Urteils bei der Geschäftsstelle

  • OVG Thüringen, 26.01.2000 - 3 ZKO 25/00

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Zustellung; Zweiwochenfrist

  • VG Minden, 03.12.2002 - 11 L 965/02

    Vorerst Baustop für Spanplattenwerk in Rheda-Wiedenbrück

  • BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01

    Schädigung in NS-Zeit; Vermögensverlust, verfolgungsbedingter; angemessener

  • VG Düsseldorf, 15.05.2001 - 3 K 2669/00

    Anlage Lärm Verkehr Zurechenbarkeit Entfernung Beurteilungsgrundlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2011 - 5 A 1352/10

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit

  • BFH, 03.02.2016 - II B 67/15

    Verstoß gegen § 104 Abs. 2 FGO bei Urteil eines Einzelrichters

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvR 1150/99

    Anforderungen an nachträgliche Divergenzrüge als Berufungszulassungsgrund gem §

  • VG Sigmaringen, 09.06.2011 - 6 K 1825/10

    Immissionsabwehranspruch gegen Lärmbelästigung eines öffentlichen Parkplatzes

  • BFH, 25.04.2000 - VII R 51/99

    Zulassungsfreie Revision; nicht mit Gründen versehene Entscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1999 - A 14 S 1361/97

    Zeitpunkt der Wirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung bei Bekanntgabe durch

  • BFH, 28.04.1999 - V R 49/98

    Verspätete Urteilszustellung

  • VG Würzburg, 25.01.2016 - W 1 M 15.1117

    Erinnerung gegen Kostenfessetzungsbeschluss

  • VGH Bayern, 16.01.2018 - 11 ZB 17.2504

    Klageabweisung vor Ablauf der zur Klagerücknahme gesetzten Frist

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2003 - 8 A 10564/03

    Windenergieanlage, Windkraftanlage, Landschaftspflege, Belange der

  • VG Gelsenkirchen, 16.12.2011 - 5 K 1807/10

    Mehrfamilienhaus, Tiefgarage, Verkehrsimmissionen, Verkehrsaufkommen,

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 62/01

    Zwei-Wochen-Frist des § 116 Abs 2 VwGO und Anspruch der Beteiligten auf

  • VG München, 12.05.2015 - M 11 SN 14.4115

    Gesicherte Erschließung; Lärmschutz; Verkehrslärmschutz; Gebot der Rücksichtnahme

  • VG Gelsenkirchen, 17.01.2014 - 5 L 1469/13

    Nachbarschutz durch die Vorschriften über die Bedachung nur hinsichtlich der

  • VG Gelsenkirchen, 17.01.2012 - 5 L 1152/11

    Rücksichtnahme, Einfügen, Stellplätze

  • BVerwG, 27.03.2001 - 4 BN 16.01

    Voraussetzung für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 07.07.1998 - 9 B 931.97

    Verspätete Fällung eines Urteils

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2021 - 10 A 3905/19
  • BVerwG, 03.03.2000 - 4 B 107.99
  • VG München, 21.01.2016 - M 11 K 14.3066

    Neubau des Bürgerzentrums

  • VG Gelsenkirchen, 16.12.2011 - 5 K 1801/10

    Mehrfamilienhaus, Tiefgarage, Verkehrsimmissionen, Verkehrsaufkommen,

  • VG Gelsenkirchen, 16.12.2011 - 5 K 1784/10

    Mehrfamilienhaus; Tiefgarage; Vekehrsimmissionen, Verkehrsaufkommen;

  • VG Halle, 13.12.2001 - 3 A 103/01
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