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   BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97   

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BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97 (https://dejure.org/1998,1115)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1998 - 4 C 6.97 (https://dejure.org/1998,1115)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - 4 C 6.97 (https://dejure.org/1998,1115)
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Abgebrannte Holzhütte

§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, "zulässigerweise errichtet" nur bei anfänglicher materieller Baurechtmäßigkeit oder bei erteilter Baugenehmigung, nicht aber bei Genehmigungs- und Anzeigefreiheit

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bauen im Außenbereich - Ersatzbau für durch Brand zerstörtes Gebäude - Zulässigerweise errichtetes Gebäude - Genehmigungs- und anzeigefreie Vorhaben - Zeugnis über die Genehmigungs- und Anzeigefreiheit - Negativattest

  • Judicialis

    BauGB 1986 § 29 Satz 1; ; BauGB 1986 § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB (1986) § 29 S. 1 § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 3
    Bebauungsrecht - Bauen im Außenbereich; Ersatzbau für durch Brand zerstörtes Gebäude; zulässigerweise errichtetes Gebäude; genehmigungs- und anzeigefreie Vorhaben; Zeugnis über die Genehmigungs- und Anzeigefreiheit (Negativattest)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauplanungsrechtliche Genehmigungs- und Anzeigefreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 107, 264
  • NJW 1999, 1730 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 297
  • DVBl 1999, 241
  • DÖV 1999, 701 (Ls.)
  • BauR 1999, 159
  • ZfBR 1999, 46
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97
    Richtig ist zwar, daß eine solche unter der Geltung des § 29 Satz 1 BBauG 1979 getroffene verbindliche Feststellung auch zum Inhalt gehabt hätte, daß die abgebrannte Hütte nicht dem (bundesrechtlichen) Bebauungsrecht des - hier einschlägigen - § 35 BBauG/BauGB unterlegen hätte (zur Koppelung des bundesrechtlichen Vorhabenbegriffs an die landesbauordnungsrechtliche Genehmigungs- oder Anzeigebedürftigkeit vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1964 - BVerwG 1 C 58.64 - «RR69»BVerwGE 20, 12; zweifelnd, aber offenlassend: Urteil vom «RR70»19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 ).

    Die Länder durften unter der Geltung des § 29 Satz 1 BBauG/BauGB 1986 ohne Verstoß gegen Bundesrecht ohnehin nur kleinere Vorhaben ohne bodenrechtliche Relevanz vom bundesrechtlichen Bebauungsrecht freistellen (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.04.1989 - 7 B 55.89

    Auslegung einer Nebenbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97
    Diese Auslegung widerspricht der für Verwaltungsakte analog anwendbaren Regelung des § 133 BGB, daß der Erklärungsgehalt nicht dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu entnehmen ist, sondern daß es auf den zum Ausdruck gebrachten wirklichen Willen ankommt, wie er von dem Adressaten zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. April 1989 - BVerwG 7 B 55.89 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 4; Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220 ).
  • BVerwG, 04.09.1987 - 4 CB 34.87

    Neuerrichtung eines i.S. von § 35 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BBauG "zulässigerweise

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97
    Sie ist im Interesse des vom Gesetzgeber gewollten Schutzes des Außenbereichs eher eng als weit auszulegen (BVerwG, Beschluß vom 4. September 1987 - BVerwG 4 CB 34.87 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 239).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77

    Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97
    Zulässigerweise errichtet in diesem Sinne ist ein Gebäude, wenn es in Übereinstimmung mit dem materiellen Bebauungsrecht errichtet oder wenn - trotz materieller Illegalität - eine Baugenehmigung erteilt worden ist (BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ; Beschluß vom 27. Juli 1994 - BVerwG 4 B 48.94 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 302, S. 39).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97
    Diese Auslegung widerspricht der für Verwaltungsakte analog anwendbaren Regelung des § 133 BGB, daß der Erklärungsgehalt nicht dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu entnehmen ist, sondern daß es auf den zum Ausdruck gebrachten wirklichen Willen ankommt, wie er von dem Adressaten zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. April 1989 - BVerwG 7 B 55.89 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 4; Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220 ).
  • BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94

    Bauplanungsrecht: Neuerrichtung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97
    Zulässigerweise errichtet in diesem Sinne ist ein Gebäude, wenn es in Übereinstimmung mit dem materiellen Bebauungsrecht errichtet oder wenn - trotz materieller Illegalität - eine Baugenehmigung erteilt worden ist (BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ; Beschluß vom 27. Juli 1994 - BVerwG 4 B 48.94 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 302, S. 39).
  • BVerwG, 12.11.1964 - I C 58.64

    Bauvorhaben i.S. des § 29 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97
    Richtig ist zwar, daß eine solche unter der Geltung des § 29 Satz 1 BBauG 1979 getroffene verbindliche Feststellung auch zum Inhalt gehabt hätte, daß die abgebrannte Hütte nicht dem (bundesrechtlichen) Bebauungsrecht des - hier einschlägigen - § 35 BBauG/BauGB unterlegen hätte (zur Koppelung des bundesrechtlichen Vorhabenbegriffs an die landesbauordnungsrechtliche Genehmigungs- oder Anzeigebedürftigkeit vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1964 - BVerwG 1 C 58.64 - «RR69»BVerwGE 20, 12; zweifelnd, aber offenlassend: Urteil vom «RR70»19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 ).
  • BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15

    Einvernehmen; Gemeinde; Außenbereich; Wohngebäude; Zulässigerweise Errichtung;

    Die gegenteilige Auffassung (BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1998 - 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 264 ) gibt der Senat auf.

    bb) Der Verwaltungsgerichtshof hat unter Berufung auf das Senatsurteil vom 8. Oktober 1998 - 4 C 6.97 - (BVerwGE 107, 264 ) angenommen, dem Beigeladenen komme selbst bei einer - unterstellten - Wohnnutzung seit dem Jahr 1959 § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB nicht zugute, weil das Gebäude auch dann nicht als Wohngebäude zulässigerweise errichtet sei.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Gebäude zulässigerweise errichtet, wenn es in Übereinstimmung mit dem materiellen Bebauungsrecht errichtet oder wenn - trotz materieller Illegalität - eine Baugenehmigung erteilt worden ist (BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1994 - 4 B 48.94 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 302 S. 39; Urteil vom 8. Oktober 1998 - 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 264 ; Beschlüsse vom 5. Juni 2007 - 4 B 20.07 - BRS 71 Nr. 113 Rn. 3 und vom 16. Januar 2014 - 4 B 32.13 - ZfBR 2014, 375 Rn. 5; der Sache nach bereits BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ).

    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 8. Oktober 1998 - 4 C 6.97 - (BVerwGE 107, 264 ) veranlasst gesehen, einschränkend hierzu solchen Vorhaben Bestandsschutz von vornherein zu versagen, deren ursprüngliche Errichtung nicht an den bundesrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu messen war.

    Findet eine bauaufsichtliche Kontrolle nicht statt, trägt der Bauherr für die Beachtung der bauplanungsrechtlichen Vorschriften zwar selbst die Verantwortung (insoweit zutreffend BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1998 - 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 264 ), dies gilt aber unabhängig davon, ob das bundesrechtliche Bauplanungsrecht Anforderungen an ein Vorhaben stellt.

    Die nach dem unstreitigen Akteninhalt erteilte Wohnsiedlungsgenehmigung des Landratsamts Landsberg/Lech vom 8. Januar 1952 nach § 4 WSG bejahte die bebauungsrechtliche Zulässigkeit einer Wohnnutzung vergleichbar einer Baugenehmigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1998 - 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 264 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - 2 A 1394/13

    Wann ist ein Ersatzbauvorhaben im Außenbereich zulässig?

    vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Oktober 1998 - 4 C 6.97 -, BVerwGE 107, 264 = BauR 1999, 159 = juris Rn. 18, und vom 21. August 1981 - 4 C 65.80 -, BVerwGE 64, 42 = BauR 1981, 552 = juris Rn. 15.
  • BVerwG, 16.01.2014 - 4 B 32.13

    Zur Wirkung der Baugenehmigung bei Wohngebäuden im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1

    Zulässigerweise errichtet ist ein Gebäude, wenn es in Übereinstimmung mit dem materiellen Bebauungsrecht errichtet oder wenn - trotz materieller Illegalität - eine Baugenehmigung erteilt worden ist (Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 265 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 337 S. 118).

    Ausgehend von der Annahme des Verwaltungsgerichtshofs, dass die Wohnnutzung des klägerischen Gebäudes im Widerspruch zum materiellen Baurecht gestanden habe (UA Rn. 30 f.), kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 8. Oktober 1998 a.a.O.) darauf an, ob trotz materieller Illegalität eine Baugenehmigung erteilt worden ist.

    Der Fall wirft auch nicht die Frage auf, ob die Lage unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes anders zu beurteilen wäre, wenn der Beigeladene oder ein Rechtsvorgänger vor der Nutzungsänderung ein Zeugnis über die Genehmigungs- und Anzeigenfreiheit beantragt und erhalten hätte (offen gelassen in Urteil vom 8. Oktober 1998 a.a.O. S. 269 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 337 S. 120).

    Ebenso scheidet eine Divergenz zu dem Urteil des Senats vom 8. Oktober 1998 (BVerwG 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 265 ) aus, das sich ausdrücklich nicht zu baulichen Anlagen verhält, die vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes errichtet worden sind.

  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800

    Ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude, das im Widerspruch zu materiellem

    Zulässigerweise errichtet in diesem Sinn ist ein Wohngebäude, wenn die bauliche Anlage einschließlich ihrer Nutzung dem materiellen Baurecht entsprochen hat oder wenn - trotz materieller Illegalität - eine Baugenehmigung für diese Nutzung erteilt worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 8.10.1998 - 4 C 6.97 - NVwZ 1999, 297; vgl. zur Einheit von Gebäude und ihm zugedachter Funktion: BVerwG, U.v. 11.11.1988 - 4 C 50.87 - ZfBR 1989, 72).

    Soweit ein Vorhaben im Moment der Umnutzung keiner Überprüfung der einschlägigen materiell-rechtlichen Vorschriften (hier: § 3 Abs. 1 BauRegV) bedurfte, trägt der Bauherr für die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens die Verantwortung und besteht auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes kein Anlass für die Einräumung eines "erweiterten Bestandsschutzes" (BVerwG, U.v. 8.10.1998 - 4 C 6.97 - NVwZ 1999, 297).

    Mangels Legalisierungswirkung besitzt der Beigeladene keinen Vertrauensschutz dahingehend, dass er sein als Wochenendhaus errichtetes und genehmigtes, später zu Dauerwohnzwecken genutztes Haus unter Inanspruchnahme von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB werde erweitern können (vgl. BVerwG, U.v. 8.10.1998 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.01.2015 - 1 B 14.459

    Ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude, das vor dem Inkrafttreten des

    "Zulässigerweise" errichtet ist aber nur ein Vorhaben, dessen Zulässigkeit überhaupt an bundesrechtlichem Bebauungsrecht zu messen war; denn es gibt keinen einleuchtenden Grund dafür, dass der Bundesgesetzgeber einen "erweiterten Bestandsschutz" sogar für solche Vorhaben hätte schaffen wollen, deren ursprüngliche Errichtung nicht an den bundesrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu messen war und bei denen deshalb nicht einmal die Einhaltung eines bauplanungsrechtlichen Mindeststandards gewährleistet ist (BVerwG, U.v. 8.10.1998, - 4 C 6.97 - NVwZ 1999, 297 = juris Rn. 18).

    Der Bauherr trägt in Konsequenz der damaligen Genehmigungsfreiheit selbst die Verantwortung für die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens, ohne dass unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes Anlass für die Einräumung eines "erweiterten Bestandsschutzes" bestünde (BVerwG, U.v. 8.10.1998, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 4/08

    Festsetzung der Berücksichtigung von Dachvorsprüngen und Terrassen bei der

    An dem formellen Erfordernis des "zulässigerweise errichtet" fehlt es, wenn das Gebäude nach Landesrecht genehmigungs- und anzeigefrei war und deshalb nicht dem Zulässigkeitsrecht der §§ 30 ff. BauGB a.F. unterlag oder wenn nach seiner Errichtung ohne Baugenehmigung und ohne Bauanzeige ein bauaufsichtliches Zeugnis ausgestellt worden war, es sei genehmigungs- und anzeigefrei (BVerwG, U. v. 08.10.1998 - 4 C 6.97 - NVwZ 1999, 297).
  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08

    Entgelt; Entgeltgenehmigung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufiger

    Unbeschadet der zwischen den Beteiligten umstrittenen Frage, ob die Bundesnetzagentur für die umstrittene vorläufige Entgeltgenehmigung vom 22. Mai 2006 eine Befugnis zum Erlass eines Verwaltungsakts in Anspruch nehmen konnte, hängt die Statthaftigkeit der Anfechtungsklage allein davon ab, wie die Klägerin als Betroffene die Erklärung der Behörde unter Berücksichtigung der äußeren Form, Abfassung, Begründung, Beifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung und aller sonstigen ihr bekannten oder erkennbaren Umstände bei objektiver Auslegung entsprechend §§ 157, 133 BGB verstehen musste (stRspr, s. nur Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 264 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 337 S. 119; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, § 35 Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Lagerflächen - zum Anspruch auf Einhaltung

    Bei der Interessenabwägung dürfen bestehende Vorbelastungen nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.6.1990 - 4 C 6.97 - NVwZ 1991, 64).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 2785/00

    Anstaltsgewalt des Friedhofsträgers-Berufsfreiheit des Bestattungsunternehmers

    Entscheidend für die Beurteilung, ob einer behördlichen Erklärung Regelungscharakter zukommt, ist nach der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere Wille des Bearbeiters, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwGE 109, 283, 286; 107, 264, 267; 106, 187, 189; 100, 206, 207; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3.4.1982, DÖV 1982, 703 f.; vgl. auch Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Auflage, § 35 RdNr. 43 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2018 - 9 S 98/17

    Rückgabe einer offensichtlich unrichtigen Approbationsurkunde zwecks

    Entscheidend für die Beurteilung, ob einer behördlichen Erklärung Regelungscharakter zukommt, ist nach der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere Wille des Bearbeiters, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (st. Rspr. vgl. BVerwG, Urteile vom 20.06.2013 - 8 C 46.12 - juris, vom 27.06.2012 - 9 C 7.11 - juris, vom 02.09.1999 - 2 C 22.98 -, BVerwGE 109, 283, 286, und vom 08.10.1998 - 4 C 6.97 -, BVerwGE 107, 264, 267; Senatsbeschlüsse vom 15.12.2014 - 9 S 2073/14 -, juris; und vom 10.07.2017 - 9 S 1253/17 -, juris; Stuhlfauth, in: Obermayer/Funke-Kaiser, VwVfG, 5. Aufl. 2018, § 35 Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 14 BV 05.3079

    Verhältnis von artenschutzrechtlicher Ausnahme und naturschutzrechtlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - 2 A 1395/13

    Untersagung der Fortführung der Bauarbeiten wegen abweichender Bauausführung und

  • BVerwG, 08.05.2002 - 7 C 18.01

    Entschädigungsberechtigung; Schädigungstatbestand als Teil der

  • VG Gießen, 17.05.2004 - 1 G 2027/04

    Eilantrag eines Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid für einen SB-Verbrauchermarkt

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2020 - 2 L 87/18

    Bauvorbescheid für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 56/17

    Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle im Außenbereich -

  • ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04

    Unwirksame Kündigung bei fehlender Anzeige der Massenentlassung zum Zeitpunkt der

  • BVerwG, 07.09.2023 - 7 A 8.21

    Freistaat Bayern ./. Bundesrepublik Deutschland - VDE 8.1

  • VG Bayreuth, 14.12.2017 - B 2 K 16.890

    Erweiterung einer Splittersiedlung durch Dachgeschossausbau im Außenbereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2007 - 7 A 134/07
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2005 - 4 S 740/05

    Gebührenanteile eines Notars im badischen Rechtsgebiet; vorläufiger Rechtsschutz;

  • VG Stuttgart, 16.02.2021 - 6 K 4165/20
  • VGH Bayern, 25.09.2003 - 22 ZB 03.2110

    Rechtfertigung einer Stilllegungsverfügung und Beseitigungsverfügung nach der

  • BVerwG, 18.03.1997 - 4 B 261.96

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • VG Weimar, 05.10.2005 - 6 K 1908/04

    Modifizierte Anwendung des sog. "Zeitmodells" des

  • VG Saarlouis, 31.07.2019 - 5 K 2179/17

    Baugenehmigung; Erweiterung einer Zimmerei im Außenbereich; Bestandsschutz

  • VG Osnabrück, 28.10.2014 - 2 A 1239/12

    Außenbereich; Bauvorbescheid; Holzhaus; Jagdaufseher; Jagdhütte;

  • VG Gießen, 16.12.2005 - 1 G 3906/05

    OBI-Markt in Gladenbach darf Heimtiersortiment weiter führen

  • VG Göttingen, 29.06.2004 - 2 A 364/03

    Abrissverfügung; Altanlagen; Außenbereich; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit;

  • VG Würzburg, 13.10.2009 - W 4 K 09.24

    Bestandsschutz; genehmigungsfreie Errichtung; zulässigerweise errichtet?;

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