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   BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98   

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https://dejure.org/1999,53
BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98 (https://dejure.org/1999,53)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1999 - 5 C 24.98 (https://dejure.org/1999,53)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - 5 C 24.98 (https://dejure.org/1999,53)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Haager Minderjährigenschutzabkommen - Asylsuchender - Gewährung von Jugendhilfe - Hilfe zur Erziehung - Fehlen eines schriftlichen Hilfeplans - Hilfeplan bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung - Inobhutnahme - Vormundschaftsgericht - ...

  • Wolters Kluwer

    Asylsuchender - Gewährung von Jugendhilfe - Inobhutnahme - Unverzügliche Benachrichtigung des Vormundschaftsgerichts - Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe

  • Judicialis

    SGB VIII (F. 1993) § 42 Abs. 2 Satz 3; ; SGB VIII (F. 1993) § 42 Abs. 2 Satz 4; ; SGB VIII (F. 1993) § 86 Abs. 7; ; SGB VIII (F. 1993) § 89 d; ; SGB VIII (F. 1993) § 89 f; ; AsylVf... G § 44; ; AsylVfG § 52; ; AsylbLG § 6; ; AsylbLG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinder- und Jugendhilferecht - Aufenthalt, gewöhnlicher, im Sinne des Haager Minderjährigenschutzabkommens; Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des Haager Minderjährigenschutzabkommens; Hilfe zur Erziehung, Fehlen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 155
  • NVwZ 2000, 325
  • FamRZ 2000, 286 (Ls.)
  • DVBl 2000, 629
  • DÖV 2000, 204
 
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Wird zitiert von ... (300)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 22.88

    Zulässigkeit der Klage; Einrede der Schiedsvereinbarung; Schiedsvereinbarung;

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98
    Nach der bis zum 31. März 1993 geltenden Rechtslage (§ 97 Abs. 4 SGB VIII i.d.F. des Art. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts vom 26. Juni 1990 ) war eine Kostenerstattung für Jugendhilfeleistungen an Asylbewerber infolge der in § 97 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII F. 1990 angeordneten entsprechenden Geltung des § 108 Abs. 6 BSHG ausgeschlossen; dieser Ausschluß galt für den gesamten Leistungszeitraum ab Grenzübertritt einschließlich der Zeit nach dem Ende des Asylverfahrens (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 5 C 22.88 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1998 - 16 A 3541/97

    Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs eines Trägers der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98
    BVerwG 5 C 25.98 OVG 16 A 3541/97 .
  • BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 32.13

    Aufwendungen; Aufwendungsersatz; Aufwendungsübernahme; Einschätzungsspielraum;

    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich dabei darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche und rechtliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1999 - 5 C 24.98 - BVerwGE 109, 155 und vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21.11 - BVerwGE 145, 1 Rn. 32).
  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

    Mit dem jugendhilferechtlichen Ziel partnerschaftlicher Hilfe unter Achtung familiärer Autonomie (BTDrucks a.a.O. S. 42) und dem kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozess bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Jugendhilfe (vgl. BVerwGE 109, 155/167) wäre es unvereinbar, wenn sich die Funktion des Jugendamtes auf die eines bloßen Kostenträgers beschränkte, der erst nachträglich nach Durchführung einer selbst beschafften Hilfemaßnahme in die kostenmäßige Abwicklung des Hilfefalles eingeschaltet wird.
  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich dabei darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 5 C 24.98 - BVerwGE 109, 155 ).
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