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   BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99   

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https://dejure.org/2000,2305
BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99 (https://dejure.org/2000,2305)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.2000 - 10 C 3.99 (https://dejure.org/2000,2305)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 10 C 3.99 (https://dejure.org/2000,2305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schulbeginn am bisherigen Wohnort eines Beamten - Schulbeginn am neuen Wohnort eines Beamten - Anspruch auf Auslandstrennungsgeld bei Zusage der Umzugskostenvergütung - Korrektur des Wortlauts einer Vorschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönlicher Umzugshinderungsgrund; Beginn des Schuljahres in der 12. Jahrgangsstufe am bisherigen und am neuen Dienstort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 255
  • NVwZ 2001, 439 (Ls.)
  • DVBl 2001, 144 (Ls.)
  • DÖV 2000, 1056
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 111.79

    Besuch des Abendgymnasiums der Ehefrau des Soldaten als zwingendes, persönliches

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99
    Sie ist daher nur insoweit gerechtfertigt, als sie als ein Gebot der an der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu orientierenden Billigkeit gelten kann, wobei die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter aufweisen (Urteil vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - Buchholz 261 § 15 BUKG Nr. 1 m.w.N.; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 94 m.w.N.).

    Der Dienstherr darf den Beamten nicht deswegen von der Gewährung von Trennungsgeld ausschließen, weil dieser während eines solchen Ausbildungsabschnittes nicht mit seiner Familie an den neuen Dienstort umzieht (Urteil vom 23. April 1987, a.a.O.; Urteil vom 16. Juni 1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84

    Beamtenrecht - Dienstwohnung - Verkehrsverbindung - Umzugshindernis - Schulbesuch

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99
    Sie ist daher nur insoweit gerechtfertigt, als sie als ein Gebot der an der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu orientierenden Billigkeit gelten kann, wobei die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter aufweisen (Urteil vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - Buchholz 261 § 15 BUKG Nr. 1 m.w.N.; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 94 m.w.N.).

    Der Dienstherr darf den Beamten nicht deswegen von der Gewährung von Trennungsgeld ausschließen, weil dieser während eines solchen Ausbildungsabschnittes nicht mit seiner Familie an den neuen Dienstort umzieht (Urteil vom 23. April 1987, a.a.O.; Urteil vom 16. Juni 1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99
    Eine Zusicherung liegt nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft abgegeben wird (vgl. Urteil vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 - BVerwGE 26, 31 ; Beschluß vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99
    In einem solchen Fall liegt eine verdeckte Regelungslücke vor, und die nach ihrem Wortlaut zu weit gefaßte Vorschrift ist im Wege sogenannter teleologische Reduktion durch Hinzufügung der gebotenen Einschränkung auf den ihr nach Sinn und Zweck zukommenden Anwendungsbereich zurückzuführen (vgl. Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 9 C 8.95 - DVBl 1995, 1308 ).
  • BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90

    Kein Schadensersatz bei falscher Behördenauskunft

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99
    Soweit unzutreffende Auskünfte von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern einer Behörde unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung nach Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu einem Schadenersatzanspruch führen können (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - III ZR 18/90 - BGHZ 117, 83 m.w.N.; Urteil vom 13. Juni 1991 - III ZR 76/90 - NJW 1991, 3027 m.w.N.), wäre ein solcher Anspruch im Zivilrechtsweg zu verfolgen (§ 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO).
  • BGH, 13.06.1991 - III ZR 76/90

    Umfang der Auskunftspflicht eines Strafvollzugsbeamten gegenüber dem zukünftigen

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99
    Soweit unzutreffende Auskünfte von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern einer Behörde unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung nach Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu einem Schadenersatzanspruch führen können (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - III ZR 18/90 - BGHZ 117, 83 m.w.N.; Urteil vom 13. Juni 1991 - III ZR 76/90 - NJW 1991, 3027 m.w.N.), wäre ein solcher Anspruch im Zivilrechtsweg zu verfolgen (§ 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Umzugskostenvergütung bei einer verordneten

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99
    Eine Zusicherung liegt nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft abgegeben wird (vgl. Urteil vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 - BVerwGE 26, 31 ; Beschluß vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    Sie ist unter anderem zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass eine gesetzliche Vorschrift nach ihrem Wortlaut Sachverhalte erfasst, die sie nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht erfassen soll (vgl. Urteile vom 18. April 2013 a.a.O. Rn. 22 und vom 20. Juni 2000 - BVerwG 10 C 3.99 - BVerwGE 111, 255 = Buchholz 261 § 12 BUKG Nr. 3 S. 2 sowie Beschluss vom 17. August 2004 - BVerwG 6 B 49.04 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.06.2012 - 5 A 1.12

    Dienstreise; Dienstgeschäft; Reise aus Anlass einer auswärtigen Wahrnehmung eines

    Es ist Ausfluss der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Urteile vom 24. Juli 2008 - BVerwG 2 C 13.07 - juris Rn. 12 und vom 20. Juni 2000 - BVerwG 10 C 3.99 - BVerwGE 111, 255 ).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 6.07

    Trennungsgeld; Trennungsgeldverordnung; Auslandstrennungsgeldverordnung;

    Das Trennungsgeld ist Ausfluss der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Urteil vom 20. Juni 2000 - BVerwG 10 C 3.99 - BVerwGE 111, 255 ).

    Bis zu dem Nachzug der Familie ist Wohnort noch der Ort, in dem sich die alte Wohnung befindet (Urteile vom 13. März 1980 - BVerwG 1 D 101.78 - BVerwGE 63, 346 ; vom 27. April 2004 - BVerwG 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 350 = Buchholz 262.1 § 5 ATGV Nr. 2 und vom 20. Juni 2000 a.a.O. ).

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