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   BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00   

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BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00 (https://dejure.org/2000,18)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 (https://dejure.org/2000,18)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 11 C 7.00 (https://dejure.org/2000,18)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; KrW-/AbfG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 2 Sätze 1 und 4, § 11 Abs. 2, § 13 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1; NAbfG § 12 Abs. 4
    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche Zusatzgebühr für Restabfall und Bioabfall; Gleichheitsgrundsatz; Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Grundsatz der Leistungsproportionalität; Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Abfallgebühren - Grundstücksbezogene Behältergebühr - Grundgebühr - Einheitliche Zusatzgebühr für Restabfall und Bioabfall - Gleichheitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Belastungsgleichheit - Grundsatz der Leistungsproportionalität - Prinzip der speziellen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 4 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 5 Abs. 2 Sätze 1 und 4; ; KrW-/AbfG § 11 Abs. 2; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 15 Abs. 1; ; NAbfG § 12 Abs. 4

  • RA Kotz

    Abfallgebühren für Bioabfall trotz eigener Biokompostierung - rechtmäßig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche Zusatzgebühr für Restabfall und Bioabfall; Gleichheitsgrundsatz; Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Grundsatz der Leistungsproportionalität; Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 297
  • NJW 2002, 1442 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 199
  • NZM 2001, 1089
  • DVBl 2001, 488
  • DÖV 2001, 468
 
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Wird zitiert von ... (210)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Der Gleichheitsgrundsatz gebietet es lediglich, bei gleichartig beschaffenen Leistungen, die rechnerisch und finanziell in Leistungseinheiten erfasst werden können, die Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit so zu wählen und zu staffeln, dass sie unterschiedlichen Ausmaßen in der erbrachten Leistung Rechnung tragen, damit die verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern gewahrt bleibt (so BVerfGE 50, 217 ).

    Anerkannt ist ferner, dass die anzustrebende Belastungsgleichheit der Gebührenpflichtigen dem Satzungsgeber dennoch die Befugnis belässt, mit seiner Gebührenregelung eine begrenzte Verhaltenssteuerung zu verbinden (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ).

    Im Anschluss an das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ) hat auch das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach die Verfolgung von Lenkungszwecken in Gebührenregelungen für zulässig erklärt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 9 A 1430/96

    Quersubventionierung der Biotonne unzulässig

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Soweit in der Rechtsprechung anderer Obergerichte eine "Quersubventionierung" der Bioabfallentsorgung durch die Ausgestaltung des Gebührensystems für die (Rest-)Abfallbeseitigung für unzulässig gehalten werde (vgl. OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 3871/96 - KStZ 1999, 37; Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - NVwZ-RR 1998, 775; Hess. VGH, Urteil vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - DWW 1999, 387; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. Juni 1999 - 2 S 782/98 - NVwZ-RR 2000, 51), beruhe dies darauf, dass in den dort anzuwendenden Landesabfallgesetzen eine dem § 12 Abs. 4 NAbfG entsprechende Bestimmung fehle.

    2.1 Der Grundsatz der Leistungsproportionalität - verschiedentlich auch als Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit bezeichnet - wird als landesrechtliche Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes verstanden (vgl. z.B. HessVGH, Urteil vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - DWW 1999, 387 unter Hinweis auf OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - NVwZ-RR 1998, 775).

    Soweit dies im vorliegenden Fall für den Bioabfall und den Restabfall zutrifft, zwingt dies den Satzungsgeber nicht, von der Erhebung einer einheitlichen Behältergebühr abzusehen (a.A. anscheinend OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - a.a.O., S. 776; HessVGH, Urteil vom 18. August 1999 - 5 UE 251/97 - NVwZ-RR 2000, 387 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 22 A 5429/96

    Selbstkompostierer brauchen keine Bio-Tonne

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Den privaten Haushaltungen wird aber auch nicht eine Biotonne aufgezwungen (so in dem Fall OVG NW, Urteil vom 10. August 1999 - 22 A 5429/96 - NVwZ 1999, 91 f.).

    Es mag dahinstehen, ob die Befreiung von dem Anschluss- und Benutzungszwang auf der Grundlage von § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG umfassend gehandhabt werden muss (so OVG NW, Urteil vom 10. August 1999 - 22 A 5429/96 - a.a.O.) oder ob es zulässig ist, die Befreiung im Wege einer Verwaltungsentscheidung auf die unproblematisch kompostierbaren Bioabfälle zu beschränken.

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Anerkannt ist ferner, dass die anzustrebende Belastungsgleichheit der Gebührenpflichtigen dem Satzungsgeber dennoch die Befugnis belässt, mit seiner Gebührenregelung eine begrenzte Verhaltenssteuerung zu verbinden (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ).

    Im Anschluss an das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ) hat auch das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach die Verfolgung von Lenkungszwecken in Gebührenregelungen für zulässig erklärt.

  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98

    Kommunalabgaben: gebührenfähige Kosten - Werteverzehr - Fremdleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Soweit in der Rechtsprechung anderer Obergerichte eine "Quersubventionierung" der Bioabfallentsorgung durch die Ausgestaltung des Gebührensystems für die (Rest-)Abfallbeseitigung für unzulässig gehalten werde (vgl. OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 3871/96 - KStZ 1999, 37; Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - NVwZ-RR 1998, 775; Hess. VGH, Urteil vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - DWW 1999, 387; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. Juni 1999 - 2 S 782/98 - NVwZ-RR 2000, 51), beruhe dies darauf, dass in den dort anzuwendenden Landesabfallgesetzen eine dem § 12 Abs. 4 NAbfG entsprechende Bestimmung fehle.

    2.1 Der Grundsatz der Leistungsproportionalität - verschiedentlich auch als Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit bezeichnet - wird als landesrechtliche Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes verstanden (vgl. z.B. HessVGH, Urteil vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - DWW 1999, 387 unter Hinweis auf OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - NVwZ-RR 1998, 775).

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Eine insoweit vom Sachgesetzgeber getroffene Entscheidung darf nicht durch die gebührenrechtliche Lenkungswirkung verfälscht werden (vgl. BVerfGE 98, 106 ; bestätigt durch BVerfGE 98, 265 ).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Es geht hier um die Regelung von Massenerscheinungen, die eine Typisierung erfordert (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36).
  • BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98

    Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    2.1.4 Die Befugnis, die Akzeptanz der Biotonne durch einen teilweisen Gebührenverzicht zu fördern, wird nicht durch die Maßgaben beschränkt, die der 6. Senat des erkennenden Gerichts in seiner "Semesterticket"-Entscheidung (Urteil vom 12. Mai 1999 - BVerwG 6 C 14.98 - BVerwGE 109, 97 ) entwickelt hat.
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Eine insoweit vom Sachgesetzgeber getroffene Entscheidung darf nicht durch die gebührenrechtliche Lenkungswirkung verfälscht werden (vgl. BVerfGE 98, 106 ; bestätigt durch BVerfGE 98, 265 ).
  • VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97

    Abfallgebühr: Gebühr bei Nichtinanspruchnahme der getrennt erfolgenden

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Soweit dies im vorliegenden Fall für den Bioabfall und den Restabfall zutrifft, zwingt dies den Satzungsgeber nicht, von der Erhebung einer einheitlichen Behältergebühr abzusehen (a.A. anscheinend OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - a.a.O., S. 776; HessVGH, Urteil vom 18. August 1999 - 5 UE 251/97 - NVwZ-RR 2000, 387 ).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten,

  • BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94

    Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren

  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 C 4.76

    Entwässerungsgebühren bei Mischkanalisation - Frischwassermaßstab - Kostenanteil

  • BVerwG, 26.05.1998 - 8 B 82.98

    Lenkungsgebühr; Nebenzweck; Abfallvermeidung; kommunale Selbstverwaltung.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98

    Normenkontrolle einer Abfallgebührensatzung: Gebührenkalkulation nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 9 A 3871/96

    Quersubventionierung der Biotonne unzulässig

  • BVerwG, 12.08.1981 - 8 B 20.81

    Wasserbezugsgebühren - Verbrauchsunabhängige Grundgebühr - Verbrauchsabhängige

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1999 - 10 S 44/99

    Zulässigkeit einer Anlage zum Brechen von Gestein in einem Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft;

    Dabei bedeutet Abgabengerechtigkeit insbesondere Belastungsgleichheit (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 94 S. 9; Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 6 C 8.00 - BVerwGE 115, 32 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 158 S. 29 f.; Beschluss vom 22. März 2007 - BVerwG 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 9).
  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Sie sind im Falle der Eigenkompostierung nicht Gegenstand der Überlassungspflicht (Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297 ).
  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Vielmehr betreffen die einschlägigen Entscheidungen lediglich die Festsetzung von Gebührenmaßstäben und Gebührensätzen und besagen, dass die anzustrebende Belastungsgleichheit dem Normgeber die Befugnis belässt, mit seiner Gebührenregelung eine begrenzte Verhaltenssteuerung zu verbinden (vgl. BVerfGE 50, 217, 226 f.; 97, 332, 345; Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 94 = DVBl 2001, 488 m.w.N.).

    Mit Art. 3 Abs. 1 GG ist insbesondere eine Pauschalierung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zu vereinbaren (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - a.a.O.).

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