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   BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 17.99   

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https://dejure.org/2000,780
BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 17.99 (https://dejure.org/2000,780)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2000 - 1 C 17.99 (https://dejure.org/2000,780)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2000 - 1 C 17.99 (https://dejure.org/2000,780)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    ArbZG §§ 1, 9, 10 Abs. 1 Nr. 15, §§ 11, 13 Abs. 3; VwGO § 42 Abs. 2
    Rechtsschutzinteresse; Klagebefugnis; Feststellungsbescheid; Drittschutz; drittschützende Wirkung; öffentlich-rechtliches Arbeitszeitrecht; Sonn- und Feiertagsarbeit; Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen; Verlegbarkeit von Arbeiten auf Werktage; Arbeitsergebnisse; ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzinteresse - Klagebefugnis - Feststellungsbescheid - Drittschutz - Drittschützende Wirkung - Öffentlich-rechtliches Arbeitszeitrecht - Sonn- und Feiertagsarbeit - Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen - Verlegbarkeit von Arbeiten auf Werktage - ...

  • Judicialis

    ArbZG § 1; ; ArbZG § 9; ; ArbZG § 10 Abs. 1 Nr. 15; ; ArbZG § 11; ; ArbZG § 13 Abs. 3; ; VwGO § 42 Abs. 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzinteresse; Klagebefugnis; Feststellungsbescheid; Drittschutz; drittschützende Wirkung; öffentlich-rechtliches Arbeitszeitrecht; Sonn- und Feiertagsarbeit; Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen; Verlegbarkeit von Arbeiten auf Werktage; Arbeitsergebnisse; ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonn- und Feiertagsarbeit: Misslingen von Arbeitsergebnissen als Voraussetzung - Verlegbarkeit von Arbeiten auf Werktage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in einem Dachziegelwerk

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 51
  • NJW 2001, 843 (Ls.)
  • ZIP 2000, 1903
  • NZA 2000, 1232
  • DVBl 2001, 567
  • BB 2001, 367
  • DB 2000, 2384
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.10.1995 - 1 VR 1.95

    Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 17.99
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass eine unterbliebene Anhörung nicht zu einem Verfahrensfehler führt, wenn bei Anhörung keine tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte geltend gemacht worden wären, die der Behörde bei dem Erlass des Verwaltungsakts nicht ohnehin schon bekannt waren und ihrer Entscheidung zugrunde liegen (vgl. Beschluss vom 20. Oktober 1995 - BVerwG 1 VR 1.95 - Buchholz 402.45 Vereinsgesetz Nr. 24).
  • BVerwG, 22.02.1994 - 1 C 24.92

    Stromtariferhöhung - § 42 Abs. 2 VwGO, keine Klagebefugnis gegen staatliche

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 17.99
    Die Klagebefugnis ist nur dann zu verneinen, wenn unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise durch den angefochtenen Verwaltungsakt Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. z.B. Urteile vom 22. Februar 1994 - BVerwG 1 C 24.92 - BVerwGE 95, 133 ; vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 ; vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12 ).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 17.99
    Die Klagebefugnis ist nur dann zu verneinen, wenn unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise durch den angefochtenen Verwaltungsakt Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. z.B. Urteile vom 22. Februar 1994 - BVerwG 1 C 24.92 - BVerwGE 95, 133 ; vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 ; vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12 ).
  • BVerwG, 26.06.1996 - 1 B 105.96

    Währungsrecht: Unanfechtbarkeit der Erteilung einer währungsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 17.99
    Ist wie im vorliegenden Falle der angefochtene Verwaltungsakt nicht an den Kläger gerichtet, wird dieser dann in seinen Rechten verletzt, wenn der Verwaltungsakt ihm gegenüber Wirkungen entfaltet und gegen solche Vorschriften verstößt, die auch seinem Schutz zu dienen bestimmt sind (vgl. dazu Beschluss vom 26. Juni 1996 - BVerwG 1 B 105.96 - Buchholz 451.63 Währungs- und Umstellungsrecht Nr. 17, S. 2).
  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 2.92

    Versicherungsrecht: Teilübertragung des Versicherungsbestandes ausscheidenden

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 17.99
    Die Klagebefugnis ist nur dann zu verneinen, wenn unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise durch den angefochtenen Verwaltungsakt Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. z.B. Urteile vom 22. Februar 1994 - BVerwG 1 C 24.92 - BVerwGE 95, 133 ; vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 ; vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12 ).
  • VGH Bayern, 29.06.1999 - 22 B 98.1524
    Auszug aus BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 17.99
    BVerwG 1 C 17.99 VGH 22 B 98.1524.
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03

    Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling;

    Abgesehen davon, dass sich eine der vorliegenden vergleichbare Konstellation künftig bei Beachtung des erwähnten Urteils vom 17. Dezember 2002 (a.a.O.) kaum mehr ergeben dürfte, kann der Senat die im Laufe des Revisionsverfahrens erfolgte Erteilung der Aufenthaltsbefugnisse an die Klägerinnen berücksichtigen, weil dies der endgültigen Erledigung des Rechtsstreits dient (vgl. etwa Urteil des 9. Senats vom 20. Februar 2001 - BVerwG 9 C 20.00 - BVerwGE 114, 16 m.w.N.; vgl. ferner zu neuen Bescheiden Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 17.99 - BVerwGE 112, 51, 58).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2016 - 4 A 2803/12

    Höchstarbeitszeitberechnung bei Ärzten der Uniklinik Köln rechtswidrig

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19.9.2000 - 1 C 17.99 -, BVerwGE 112, 51 = juris, Rn. 31.
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Unzulässig ist ein Rechtsbehelf nur dann, wenn durch den angefochtenen Verwaltungsakt offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise Rechte des Klägers verletzt sein können (stRspr von BVerfG, Bundesverwaltungsgericht und BSG; s zB BVerfGE 83, 182, 196 = SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 2 S 6; BVerwGE 112, 51, 54 mwN; BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6 S 13; BSGE 90, 127, 130 = SozR 3-5795 § 10d Nr. 1 S 4).

    Die Überprüfung im Einzelnen, ob eine Rechtsnorm drittschützenden Charakter hat, erfolgt erst im Rahmen der Begründetheit (s zB BVerwGE 92, 313, 316 f; 112, 51, 54 f; BVerwG NVwZ 2004, 1244, 1246).

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