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   BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58   

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BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58 (https://dejure.org/1961,103)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1961 - II C 177.58 (https://dejure.org/1961,103)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1961 - II C 177.58 (https://dejure.org/1961,103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 296
  • NJW 1961, 1986
  • MDR 1961, 959
  • DVBl 1962, 378
  • DÖV 1961, 826
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.07.1958 - VII C 98.57
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß es sich bei der Gewährung und Versagung der Einsicht in Prüfungsakten eines Beamten um Verwaltungsakte handelt, weil damit eine Entscheidung getroffen wird, durch die ein Einzelfall auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, nämlich der Rechtsbeziehungen aus dem Beamtenverhältnis, geregelt wird (Urteil vom 11. Juli 1958 - BVerwG VII C 98.57 -, VerwRspr.Bd. 11 Nr. 33).

    Diesen Zusammenhang verneint Priebe (NJW 1959, 904 in der Anmerkung zu BVerwGE 7, 153 = NJW 1958, 1837) bei Prüfungsakten mit der Begründung, daß das Recht auf Gewährung der Einsicht in diese Akten keine beamtenrechtliche Frage, sondern eine solche des "Ausbildungs- und Prüfungsrechts" sei.

  • BVerwG, 01.12.1955 - I C 81.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58
    Für die Beantwortung der hier zu entscheidenden Frage kommt es auf die Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 17. Dezember 1959 - BVerwG VI C 170.57 - unter Hinweis auf BVerwGE 3, 21).
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    zur Auskunftserteilung begehrt (vgl. auch BVerwGE 12, 296 [297]; 18, 58 [59]; 28, 191 [192 f.]).
  • BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 214/78

    Anspruch auf Aufnahme von Schreiben in die eigene Personalakte - Unterscheidung

    Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, daß der Arbeitnehmer auch dann auf Einsicht in materielle Personalakten klagen kann, wenn sie vom Arbeitgeber nicht in den formellen Personalakten aufbewahrt werden (vgl. BVerwGE 12, 296 [299]).

    Damit dienten sie einem Zweck, der außerhalb des durch das Volontärverhältnis der Parteien begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt und folglich in keinem inneren Zusammenhang mit dem Volontärverhältnis steht (vgl. BVerwGE 12, 296 [300]).

    Ein innerer Zusammenhang mit dem Volontärverhältnis könnte in einem solchen Falle allenfalls dann bejaht werden wenn es sich um Äußerungen eines Dienstvorgesetzten des Klägers handelte (vgl. BVerwGE 12, 296 [301]).

    Ein solcher Zusammenhang konnte nach den zutreffenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts dadurch begründet werden, daß dem Kläger die Übernahme als Konservator zur Anstellung verbindlich zugesagt wurde oder seine Einstellung als Konservator zur Anstellung als wesensgemäße Fortsetzung des Volontärverhältnisses anzusehen wäre (vgl. BVerwGE 12, 296 [301]).

  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

    Sie sei - anders als Unterlagen über die Bewerbung eines Beamten um einen Lehrstuhl an der Universität (BVerwGE 12, 296) - sachlich nicht von dem Dienstverhältnis und der Person des Klägers zu trennen.

    Dieser vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung angewandten Begriffsbestimmung (BVerwGE 12, 296 [299]; 19, 179 [184]; 36, 134 [138]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG VI B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6]; Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG VI C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]) entspricht die hier anzuwendende Vorschrift des § 106 Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes (des Landes Baden-Württemberg) - LBG - in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes vom 8. Februar 1966 (Ges.Bl. S. 5).

    Zwar kann es an dem gebotenen inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis fehlen, wenn Vorgänge zu einem Zweck angelegt werden, der außerhalb des durch das Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt (BVerwGE 12, 296 [300]; 15, 3 [14]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG VI B 15.64 - [Buchholz a.a.O.]).

    Anders als in dem dem Urteil BVerwGE 12, 296 zugrundeliegenden Sachverhalt steht die Einholung von Äußerungen hier in einem dienstlichen, nicht lediglich in einem tatsächlichen Zusammenhang mit dem Umstand, daß der Kläger bereits als Beamter tätig gewesen ist.

    Ob sich alle Vorgänge, die in einem inneren Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis stehen, tatsächlich bei den Personalakten befinden, ist gleichgültig (BVerwGE 8, 219 [220]; 12, 296 [299]; 36, 134 [138]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG VI B 15.64 - [Buchholz a.a.O.]).

  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81

    Besetzung von Professorenstellen - Gutachten - Eignung der Bewerber -

    Vor der Besetzung von Professorenstellen eingeholte Gutachten über die Eignung der Bewerber gehören nicht zu den Personalakten (im Anschluß an BVerwGE 12, 296).

    Es hätte dann nämlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1961 (BVerwGE 12, 296) beachten müssen, wonach eine Privatperson einen Anspruch auf Akteneinsicht nicht auf sonstige Rechtsgrundsätze stützen könne.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits wiederholt ausgeführt hat, gehören Vorgänge dann nicht zu den Personalakten, "wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt", nämlich wenn diese Vorgänge "besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen" (vgl. z.B. BVerwGE 12, 296 [300]; 36, 134 [138]; 55, 186 [190] mit weiteren Nachweisen).

    In Übereinstimmung hiermit hat der erkennende Senat einen inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis bei von der obersten Dienstbehörde angelegten Vorgängen verneint, welche die Besetzung akademischer Lehrstühle vorbereiten sollten (BVerwGE 12, 296 [300 f.]).

    Daran, daß eine Privatperson Einsichtnahme in amtliche Akten (oder die Erteilung von Abschriften aus solchen) von einer Behörde grundsätzlich nicht verlangen könne (BVerwGE 12, 296 [303]), kann spätestens seit dem Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253) - VwVfG - nicht mehr unverändert festgehalten werden.

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Entsprechendes gilt für das Bundesrecht (BVerwGE 7, 153 [158]; 12, 296 [303]).
  • BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74

    Vornahme eines Verwaltungsakts - Wiederholen eines Antrags - Jahresfrist -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß es sich bei der Gewährung oder Versagung der Einsichtnahme in Prüfungsakten um einen Verwaltungsakt handelt (Urteil vom 11. Juli 1958 - BVerwG VII C 98.57 - [insoweit nicht in BVerwGE 7, 153 abgedruckt]; BVerwGE 12, 296 [297]).

    Desgleichen mußte sich das Berufungsgericht nicht deswegen von seiner Lückenfüllung abhalten lassen, weil das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen (vgl. BVerwGE 5, 95 [BVerwG 29.05.1957 - I C 212/54] [98]; 12, 296) ähnliche Einsichtswünsche abgelehnt hat.

    Denn die Entscheidungen betrafen einen besonders gelagerten Einzelfall (BVerwGE 5, 95 [BVerwG 29.05.1957 - I C 212/54]) bzw. revisibles Beamtenrecht (BVerwGE 12, 296).

  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls wiederholt ausgeführt hat, gehören Vorgänge dann nicht zu den Personalakten, " wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt", nämlich wenn diese Vorgänge "besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen" (vgl. z.B. BVerwGE 12, 296 [300]; 36, 134 [138]; 55, 186 [190] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83

    Vor der Besetzung von Hochschullehrerstellen eingeholte Gutachten über die

    Vor der Besetzung von Hochschullehrerstellen eingeholte Gutachten über die Eignung der Bewerber gehören nicht zu den Personalakten (im Anschluß an BVerwGE 12, 296).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits wiederholt ausgeführt hat, gehören Vorgänge dann nicht zu den Personalakten, "wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt", nämlich wenn diese Vorgänge "besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen" (vgl. z.B. BVerwGE 12, 296 [300]; 36, 134 [138]; 55, 186 [190] mit weiteren Nachweisen).

    In Übereinstimmung hiermit hat der erkennende Senat einen inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis bei von der obersten Dienstbehörde angelegten Vorgänge verneint, welche die Besetzung akademischer Lehrstühle vorbereiten sollten (BVerwGE 12, 296 [300 f.]).

    § 51 Abs. 5 des Gesetzes über die Wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (WissHG) vom 20. November 1979 (GV.NW. S. 926) ist bei der Entscheidung über die vorliegende Verpflichtungsklage an sich in Betracht zu ziehen, weil es hierfür grundsätzlich auf die Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankommt (vgl. u.a. BVerwGE 12, 296 [297 f.]).

  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65

    Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung

    Diese herrschende Meinung verneint zwar einen allgemeinen (strikten) Anspruch auf Aktenvorlage und Akteneinsicht, nimmt jedoch in Übereinstimmung mit § 22 EVwVerfG 1963 immerhin an, daß die Gewährung von Akteneinsicht im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltungsbehörden steht und hieran, mag dies auch nicht immer ausdrücklich ausgesprochen werden, ein Recht auf fehlerfreie Ausübung des Ermessens anknüpft (vgl. die Urteile vom 11. Juli 1958 - BVerwG VII O 98.57 - in BVerwGE 7, 153 [158 f.]; vom 30. Juni 1961 - BVerwG II C 177.58 - in BVerwGE 12, 296 [303]; BayVerfGH, Beschluß vom 4. Mai 1960 a.a.O. S. 807; VGH Karlsruhe, ESVGH 7, 145; VGH Kassel ESVGH 11, 67 [68] und JZ 1965, 319 [VGH Hessen 23.07.1964 - OS V 355/62]; OVG Koblenz AS 3, 134 [135 f.];, OVG Münster, DÖV 1959, 391; VGH Stuttgart, BaWüVBl.
  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

    Anspruchsteller waren vielmehr Personen, die zu der Behörde, um deren Akten es ging, in einer konkreten Rechtsbeziehung gestanden hatten oder sogar noch standen; und die fraglichen Akten hatten einen Bezug zu dieser Rechtsbeziehung (z.B. BVerwGE 7, 153: Prüfungsakten; BVerwGE 12, 296 und 67, 300: im Zusammenhang mit der Besetzung einer Stelle entstandene Akten; BVerwGE 31, 301: Akten des Verfassungsschutzes).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.01.1969 - I WB 103.68

    Rechtsmittel

  • BAG, 15.11.1985 - 7 AZR 92/83

    Anspruch auf Einsichtnahme in innerbehördlichen Schriftverkehr - Anspruch einer

  • BVerwG, 10.09.1968 - I WB 19.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.10.1970 - II C 36.66

    Umfang des Einsichtsrechts des Beamten - Erlöschen des Einsichtsrechts bei

  • VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529

    Beamtenrecht; Kriminalhauptkommissar (BesGr. A 12); Versetzung in den Ruhestand;

  • BVerwG, 15.10.1968 - VI B 49.68

    Recht auf Akteneinsicht nach allgemeinem Landesverwaltungsrecht

  • BVerwG, 24.02.1965 - VI B 15.64

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Recht auf Einsicht in die

  • BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 89.90

    Aufnahme privater Schreiben bzgl. dienstlicher Vorgänge und Bereiche in die

  • BVerwG, 29.07.1976 - 3 C 72.75

    Feststellung von Verfolgungsschäden an Grundvermögen und Betriebsvermögen

  • BVerwG, 25.02.1985 - 2 B 5.85

    Ausmaß des Entfernungsanspruchs von Vorgängen aus der Personalakte -

  • BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte - Entfernung von

  • BVerwG, 29.11.1961 - WB 2.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.12.1980 - 2 B 89.79

    Umfang des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegenüber dienstlichen

  • BVerwG, 25.03.1965 - I C 27.63

    Untersagung des Feilbietens von Ware auf einem Wochenmarkt durch das Gewerbeamt -

  • BVerwG, 20.04.1967 - II C 5.67

    Klage eines Soldaten gegen den Bescheid zur Festsetzung seines

  • BVerwG, 25.03.1965 - I C 22.63

    Handel mit Textilien auf einem Wochenmarkt - Verfassungsgemäßheit des § 66

  • BVerwG, 08.03.1972 - III B 75.71

    Vorliegen eines pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltungsbehörden hinsichtlich der

  • BVerwG, 25.03.1965 - I C 28.63

    Bestimmung des Warensortiments auf einem Wochenmarkt durch die Verwaltungsbehörde

  • BVerwG, 25.03.1965 - I C 31.63

    Langjähriges Handeln mit Textilien auf einem Wochenmarkt - Verfassungsmäßigkeit

  • VG Braunschweig, 28.04.1992 - 7 A 7366/90

    Aufnahme eines Begleitberichts nebst Ergänzung zu einer Bewerbung eines

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