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   BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03   

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BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03 (https://dejure.org/2004,394)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2004 - 8 C 5.03 (https://dejure.org/2004,394)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2004 - 8 C 5.03 (https://dejure.org/2004,394)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c, § 2 a Abs. 3 und Abs. 4, § 4 Abs. 3 Buchst. a; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des Verfügungsberechtigten gegen die Rückübertragung; Redlicher Erwerb; einheitlicher Rückübertragungszeitpunkt; sozialverträglicher Ausgleich; prozessökonomische Verfahrenshandhabung; Veräußerung ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c, § 2 a Abs. 3 und Abs. 4, § 4 Abs. 3 Buchst. a
    Annullierung; Anspruch; Ausgleich; Beurteilung; DDR; Dritter; Eigentumserwerb; Erkundigungspflicht; Erkundigungspflicht für DDR-Bürger; Erwerber; Grundstück; Kenntnis; Kenntnis vom Verbot der Veräußerung von Volkseigentum; Klage des Verfügungsberechtigten gegen die ...

  • Wolters Kluwer

    Veräußerung eines Grundstücks durch einen staatlichen Verwalter an einen Dritten; Anforderungen an einen Rückübertragungsanspruch eines Grundstücks; Veräußerung volkseigener Grundstücke in Privateigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des Verfügungsberechtigten gegen die Rückübertragung; redlicher Erwerb; einheitlicher Rückübertragungszeitpunkt; sozialverträglicher Ausgleich; prozeßökonomische Verfahrenshandhabung; Veräußerung ...

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c; ; VermG § 2 a Abs. 3; ; VermG § 2 Abs. 4; ; VermG § 4 Abs. 3 Buchst. a; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des Verfügungsberechtigten gegen die Rückübertragung; Redlicher Erwerb; einheitlicher Rückübertragungszeitpunkt; sozialverträglicher Ausgleich; prozessökonomische Verfahrenshandhabung; Veräußerung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 49 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1, 2, 4 VermG; § 113 Abs. 1 VwGO
    Veräußerung volkseigener Grundstücke in Privateigentum und Rückübertragung nach VermG (RD Udo Michael Schmidt; Neue Justiz 12/2004, S. 569-571)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 120, 246
  • NJ 2004, 569
  • NJ 2005, 144
  • NJ 2006, 480
 
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Wird zitiert von ... (214)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03
    Es soll einen sozial verträglichen Ausgleich zwischen den Interessen der Berechtigten an der Rückgabe ihrer in der DDR rechtsstaatswidrig entzogenen Vermögenswerte und dem Interesse von Bürgern der DDR herstellen, die daran in der Zwischenzeit Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte redlich erworben haben (Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 ; Urteil des erkennenden Senats vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 10.02 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 19).

    Hinzu kommen muss das Vorliegen einer dem Erwerber zurechenbaren sittlich anstößigen Manipulation, die bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen, wobei bei dieser Fallgestaltung keine aktive Mitwirkung des Erwerbers an der Manipulation erforderlich ist (stRspr: vgl. Urteile vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12, vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12).

  • BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 94.99

    Tausch eines volkseigenen Grundstücks gegen ein privates Grundstück; Verstoß

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03
    Über das sozialistische Eigentum, das zu schützen Pflicht aller Bürger und Betriebe war (§ 20 Abs. 2 ZGB der DDR), durfte entsprechend den ideologischen Vorstellungen außerhalb spezieller, im gesellschaftlichen Interesse erlassener Rechtsvorschriften nicht verfügt werden (vgl. Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 15.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16; Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 2.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 35 und Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 94.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 8).

    Eine Minderung der für sie bestehenden Sorgfaltspflicht konnte auch nicht dadurch eintreten, dass der Klägerin der Abschluss des Rechtsgeschäfts von einer staatlichen Stelle, eben dem Magistrat von Berlin, angesonnen worden war (vgl. hierzu Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 94.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 8).

  • BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 15.01

    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; Eigenheim; Manipulation; Veräußerung

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03
    Über das sozialistische Eigentum, das zu schützen Pflicht aller Bürger und Betriebe war (§ 20 Abs. 2 ZGB der DDR), durfte entsprechend den ideologischen Vorstellungen außerhalb spezieller, im gesellschaftlichen Interesse erlassener Rechtsvorschriften nicht verfügt werden (vgl. Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 15.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16; Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 2.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 35 und Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 94.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 8).

    Deshalb ist die Veräußerung durch eine staatliche Stelle - wie im vorliegenden Fall - auch ohne weiteres als manipulativ anzusehen, da der Rechtsverstoß gerade darauf abzielte, der Erwerberin das Eigentum an dem Grundstück zu verschaffen (vgl. Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 15.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16).

  • BVerwG, 05.04.2000 - 8 C 9.99

    Redlicher Erwerb; Wohnraumversorgung für Angehörige der NVA-Grenztruppen;

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03
    Hinzu kommen muss das Vorliegen einer dem Erwerber zurechenbaren sittlich anstößigen Manipulation, die bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen, wobei bei dieser Fallgestaltung keine aktive Mitwirkung des Erwerbers an der Manipulation erforderlich ist (stRspr: vgl. Urteile vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12, vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 16.95

    Offene Vermögensfragen: Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten und

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03
    Das bedeutet für einen Berechtigten, der sich eines Rückübertragungsanspruchs berühmt, dass auf das Bestehen seines Rückübertragungsanspruchs zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen ist (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 16.95 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 7).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 2.99

    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; volkseigenes Gut; Erholungsgrundstück;

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03
    Über das sozialistische Eigentum, das zu schützen Pflicht aller Bürger und Betriebe war (§ 20 Abs. 2 ZGB der DDR), durfte entsprechend den ideologischen Vorstellungen außerhalb spezieller, im gesellschaftlichen Interesse erlassener Rechtsvorschriften nicht verfügt werden (vgl. Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 15.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16; Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 2.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 35 und Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 94.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 8).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03
    Ob ein solcher Anspruch jedoch besteht, d.h. ob ein belastender Verwaltungsakt den Kläger i.S. des § 113 Abs. 1 VwGO rechtswidrig in seinen Rechten verletzt oder die Ablehnung eines begehrten Verwaltungsakts i.S. des § 113 Abs. 5 VwGO rechtswidrig ist, beurteilt sich nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage oder eines Anspruchs selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (stRspr vgl. Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 112.67/115.67 - BVerwGE 34, 155 ; Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 ; Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 ; Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 58.88 - NVwZ 1990, 654 f.).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00

    Unredlichkeit des Erwerbs; Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR;

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03
    Hinzu kommen muss das Vorliegen einer dem Erwerber zurechenbaren sittlich anstößigen Manipulation, die bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen, wobei bei dieser Fallgestaltung keine aktive Mitwirkung des Erwerbers an der Manipulation erforderlich ist (stRspr: vgl. Urteile vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12, vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 58.88

    Asylberechtigung wegen Bürgerkrieg - Asylrecht - Bundesbeauftragter -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03
    Ob ein solcher Anspruch jedoch besteht, d.h. ob ein belastender Verwaltungsakt den Kläger i.S. des § 113 Abs. 1 VwGO rechtswidrig in seinen Rechten verletzt oder die Ablehnung eines begehrten Verwaltungsakts i.S. des § 113 Abs. 5 VwGO rechtswidrig ist, beurteilt sich nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage oder eines Anspruchs selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (stRspr vgl. Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 112.67/115.67 - BVerwGE 34, 155 ; Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 ; Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 ; Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 58.88 - NVwZ 1990, 654 f.).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 36.01

    Ausreisebedingte Veräußerung; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Einflussnahme

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03
    Die für die Annahme der Unredlichkeit in Betracht kommenden Umstände müssen jeweils erwerbsbezogen in dem Sinne sein, dass sie den Erwerbsvorgang selbst betreffen und ihn "als auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruhend" erscheinen lassen (stRspr: Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15; Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 36.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 20).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

  • BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; redlicher Erwerb;

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung

  • BSG, 28.11.2018 - B 4 AS 43/17 R

    Erstattung vorläufiger Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

    Ob der Verwaltungsakt im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung rechtswidrig ist und die Klägerin in ihren Rechten verletzt und sie deshalb im Wege der Anfechtungsklage verlangen kann, dass das Gericht den Verwaltungsakt aufhebt, ist keine Frage des Prozessrechts ( stRspr ; vgl nur BSG vom 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R - SozR 4-1300 § 44 Nr. 31 RdNr 19; BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 4/15 R - SozR 4-4200 § 60 Nr. 4 RdNr 12; vgl auch BVerwG vom 31.3.2004 - 8 C 5.03 - BVerwGE 120, 246, 250; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 12. Aufl 2017, § 54 RdNr 33) .
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Dies folgt aus dem materiellen Recht, das auch bestimmt zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (stRspr; vgl. Urteile vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 58.88 - Buchholz 402.25 § 5 AsylVfG Nr. 8 S. 9, vom 31. März 2004 - BVerwG 8 C 5.03 - BVerwGE 120, 246 = Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 20 S. 74 f. und vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 C 76.10 - BVerwGE 142, 59 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 54 jeweils Rn. 11).
  • BVerwG, 16.09.2020 - 6 C 10.19

    Kein datenschutzrechtlicher Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskunft über

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich die für die gerichtliche Entscheidung maßgebliche Rechtslage aus dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage oder eines Anspruchs selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (stRspr, BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 8 C 5.03 - BVerwGE 120, 246 m.w.N.).
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