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   BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03   

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BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03 (https://dejure.org/2004,2145)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2004 - 4 CN 7.03 (https://dejure.org/2004,2145)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 4 CN 7.03 (https://dejure.org/2004,2145)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5, § 1 Abs. 3 und 6; GG Art. 87f; PostG §§ 11 ff.
    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung eines "Postamts"; Privatisierung der Post; Infrastrukturverantwortung des Staates; Post-Universaldienst; planerische Abwägung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5, § 1 Abs. 3 und 6
    Bebauungsplan; Festsetzung eines "Postamts"; Flächen für den Gemeinbedarf; Infrastrukturverantwortung des Staates; Normenkontrolle; Post-Universaldienst; Privatisierung der Post; planerische Abwägung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf für die Grundversorgung mit Postdienstleistungen; Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit dem Zusatz "Postamt"; Berücksichtigung des Strukturwandels im Postwesen durch die kommunale Bauleitplanung; Berücksichtigung des ...

  • Judicialis

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; GG Art. 87 f; ; PostG §§ 11 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen der Deutschen Post AG bei kommunaler Bauleitplanung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festsetzung von Gemeinbedarf für privatisierte Post-AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 121, 192
  • NVwZ 2004, 1352
  • DVBl 2004, 1302
  • BauR 2004, 1725
  • ZfBR 2004, 792
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03
    Der Allgemeinheit dient eine Anlage im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, wenn sie, ohne dass die Merkmale des Gemeingebrauchs erfüllt zu sein brauchen, einem nicht fest bestimmten, wechselnden Teil der Bevölkerung zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 15.94 - a.a.O., S. 1005; Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 17.95 - BVerwGE 102, 351 ).

    Aus § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und den Gesetzesmaterialien ergibt sich ferner, dass Gemeinbedarfsanlagen Einrichtungen der Infrastruktur darstellen, die der Gesetzgeber dem Oberbegriff der "Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs" zugeordnet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 17.95 - a.a.O., S. 354).

    In früheren Entscheidungen hat der erkennende Senat den erforderlichen Gemeinwohlbezug einer Anlage oder Einrichtung daher bejaht, "wenn mit staatlicher oder gemeindlicher Anerkennung eine öffentliche Aufgabe wahrgenommen wird, hinter der etwaiges privatwirtschaftliches Gewinnstreben eindeutig zurücktritt" (Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 15.94 - a.a.O., S. 1005; ebenso Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 17.95 - a.a.O., S. 356).

    Arztpraxen stellen dagegen keine Gemeinbedarfsanlagen im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 2 und § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB dar; ihre Zulässigkeit richtet sich vielmehr nach § 13 BauNVO (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 17.95 - a.a.O., S. 356).

    Die Wahrnehmung "einer dem bloßen privatwirtschaftlichen Gewinnstreben entzogenen öffentlichen Aufgabe" (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 17.95 - a.a.O.) ist zwar ein herkömmliches und typisches, aber kein zwingendes Merkmal von Gemeinbedarfsanlagen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.

  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03
    Der in § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB verwendete Begriff des Gemein-bedarfs wird in § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB näher bestimmt und durch Beispiele erläutert (BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 15.94 - NVwZ 1994, 1004).

    Der Allgemeinheit dient eine Anlage im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, wenn sie, ohne dass die Merkmale des Gemeingebrauchs erfüllt zu sein brauchen, einem nicht fest bestimmten, wechselnden Teil der Bevölkerung zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 15.94 - a.a.O., S. 1005; Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 17.95 - BVerwGE 102, 351 ).

    In früheren Entscheidungen hat der erkennende Senat den erforderlichen Gemeinwohlbezug einer Anlage oder Einrichtung daher bejaht, "wenn mit staatlicher oder gemeindlicher Anerkennung eine öffentliche Aufgabe wahrgenommen wird, hinter der etwaiges privatwirtschaftliches Gewinnstreben eindeutig zurücktritt" (Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 15.94 - a.a.O., S. 1005; ebenso Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 17.95 - a.a.O., S. 356).

    Auf dieser Grundlage ist der Gemeinbedarfscharakter des Verwaltungsgebäudes eines Sozialversicherungsträgers (Beschluss vom 23. Dezember 1997 - BVerwG 4 BN 23.97 - NVwZ-RR 1998, 538), eines "unabhängigen selbst verwalteten Kultur- und Begegnungszentrums" (Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 15.94 - a.a.O., S. 1004) und einer (gemeinnützigen) ambulanten Einrichtung der Drogenhilfe (Beschluss vom 16. Dezember 2000 - BVerwG 4 B 4.00 - NVwZ-RR 2001, 217) bejaht worden.

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche "Post" für eine bestehende Postfiliale nach

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03
    Der Infrastruktursicherungsauftrag soll verhindern, dass es bei und nach der Privatisierung des Postwesens zu einer Unterversorgung mit Dienstleistungen kommt, weil der Wettbewerb (noch) nicht funktioniert oder sich auf lukrative Bereiche beschränkt (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 1712/01 - BVerfGE 108, 370 ).

    Die Lizenzregelung, die durch Art. 143 b Abs. 2 Satz 1 GG abgesichert wird und den stufenweisen Strukturwandel im Postsektor erleichtern soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 1712/01 - a.a.O., S. 397 ff.), suspendiert zwar (übergangsweise) den Wettbewerb in den von ihr erfassten Bereichen.

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03

    Nutzungsänderung in Postgebäude; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung als

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03
    Dies hat der erkennende Senat in einem weiteren Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 3.03 - (zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen) entschieden.
  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03
    Einem verringerten Flächen- und Raumbedarf kann sie z.B. Rechnung tragen, indem sie die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Festsetzung mehrerer Nutzungszwecke, die sich gegenseitig nicht ausschließen, verbindet (Doppelfestsetzung, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 43.93 - NVwZ 1995, 692 ) oder die Nutzung zu Postzwecken nach § 9 Abs. 3 BauGB auf ein Geschoss, eine Ebene oder sonstige Teile der baulichen Anlage beschränkt.
  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 B 4.00

    Bebauungsplan; Kerngebiet; Anlagen für soziale und/oder gesundheitliche Zwecke;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03
    Auf dieser Grundlage ist der Gemeinbedarfscharakter des Verwaltungsgebäudes eines Sozialversicherungsträgers (Beschluss vom 23. Dezember 1997 - BVerwG 4 BN 23.97 - NVwZ-RR 1998, 538), eines "unabhängigen selbst verwalteten Kultur- und Begegnungszentrums" (Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 15.94 - a.a.O., S. 1004) und einer (gemeinnützigen) ambulanten Einrichtung der Drogenhilfe (Beschluss vom 16. Dezember 2000 - BVerwG 4 B 4.00 - NVwZ-RR 2001, 217) bejaht worden.
  • BVerwG, 13.07.1989 - 4 B 140.88

    Unzulässigkeit der Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten als Beschwerdebegründung;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03
    Sie sind mit einer konkretisierenden Zweckbestimmung zu versehen, um die Mindestanforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB an die Festlegung der Nutzungsart zu erfüllen (BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 1989 - BVerwG 4 B 140.88 - Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 23.12.1997 - 4 BN 23.97

    Bebauungsplan; Festsetzungen; Baugebiet, Gemeinbedarfsfläche;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03
    Auf dieser Grundlage ist der Gemeinbedarfscharakter des Verwaltungsgebäudes eines Sozialversicherungsträgers (Beschluss vom 23. Dezember 1997 - BVerwG 4 BN 23.97 - NVwZ-RR 1998, 538), eines "unabhängigen selbst verwalteten Kultur- und Begegnungszentrums" (Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 15.94 - a.a.O., S. 1004) und einer (gemeinnützigen) ambulanten Einrichtung der Drogenhilfe (Beschluss vom 16. Dezember 2000 - BVerwG 4 B 4.00 - NVwZ-RR 2001, 217) bejaht worden.
  • VGH Bayern, 25.03.2003 - 1 N 00.359
    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03
    Der Verwaltungsgerichtshof hat den Normenkontrollantrag mit Urteil vom 25. März 2003 (ZfBR 2003, 577 = UPR 2003, 277) abgelehnt und dies im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Gemeint sind Einrichtungen der Infrastruktur, die der Gesetzgeber dem Oberbegriff der "Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs" zugeordnet hat (Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 CN 7.03 - BVerwGE 121, 192 = Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 101 S. 32 f.).

    Auch eine staatliche Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortlichkeit kann je nach ihrer konkreten rechtlichen Ausgestaltung geeignet sein, den vorausgesetzten Gemeinwohlbezug solcher Anlagen und Einrichtungen herzustellen, deren Leistungserbringung sich nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen vollzieht und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist (Urteil vom 30. Juni 2004 a.a.O. S. 196 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - 7 A 1298/09

    Ein Krematorium mit einem Abschiedsraum für Trauergäste kann als Anlage für

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 CN 7.03 -, BVerwGE 121, 192 = BRS 67 Nr. 88.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 CN 7.03 -, BVerwGE 121, 192 = BRS 67 Nr. 88.

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03

    Bauplanungsrecht: Begriff des Gemeinbedarfs i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB

    1.4 Mit Urteil vom 30. Juni 2004 in dem Normenkontrollverfahren BVerwG 4 CN 7.03 (zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt) hat der erkennende Senat verfassungsrechtliche Einwände der Deutsche Post AG, die sich auf Art. 87 f GG stützen und gegen die Einbeziehung von Post-Universaldienstleistungen (§§ 11 ff. PostG) in den Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerichtet sind, zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 5 S 638/21

    Nutzungsänderung - Räume für ambulante Tagespflege statt Büroräume -;

    Danach kann eine bestehende staatliche Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortlichkeit je nach ihrer konkreten rechtlichen Ausgestaltung geeignet sein, den Gemeinwohlbezug auch solcher Anlagen und Einrichtungen herzustellen, deren Leistungserbringung sich nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen vollzieht und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2004 - 4 CN 7.03 - BVerwGE 121, 192, juris Rn. 15; Urteil vom 2.2.2012 - 4 C 14.10 - BVerwGE 142, 1, juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 8 S 2441/18

    Vermittlung von Nachbarschutz durch die Festsetzung "Fläche für den Gemeinbedarf"

    Denn für das Baugrundstück wurde gerade kein Baugebiet, insbesondere auch kein allgemeines Wohngebiet, sondern eine davon zu unterscheidende Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Schule (mit Sporthalle), Kindergarten" festgesetzt (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 23.12.1997 - 4 BN 23.97 -, Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 86; Urt. v. 30.06.2004 - 4 CN 7.03 -, BVerwGE 121, 192).

    Aus dem - städtebaulichen - Ziel, im Planungsgebiet auch den Bau eines Kindergartens und einer Grundschule mit Erweiterungsoptionen vorzusehen, die nicht nur "dem Plangebiet, sondern auch den angrenzenden Wohngebieten dienen", lässt sich entgegen der Beschwerde kein Wille des Plangebers entnehmen, den im Plangebiet ansässigen (und ihm benachbarten) Eigentümern Drittschutz zu vermitteln (vgl. zur Festsetzung einer Grünfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB allerdings Senatsurt. v. 06.02.1987 - 8 S 1920/86 -, VBlBW 1987, 464), vielmehr bringt diese Wendung gerade zum Ausdruck, dass die von der Zweckbestimmung erfassten Infrastruktureinrichtungen (in ihrem Einzugsbereich) der Allgemeinheit dienen sollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.2004, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 04.05.2011 - 5 K 2976/09

    Baugenehmigung für ein Krematorium im Gewerbegebiet

    Es dient nach seinem Nutzungszweck einem nicht fest bestimmten, wechselnden Teil der Bevölkerung (vgl. zu dieser Anforderung BVerwG, Urt. v. 30.6.2004 - 4 CN 7/03 -, juris), denn es ermöglicht den Angehörigen des Verstorbenen, ihrer Bestattungspflicht für den Fall einer Feuerbestattung (§ 31 BestattG) nachzukommen.

    Die hoheitliche "Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortlichkeit" (vgl. hierzu BVerwG vom 30.6.2004 a.a.O.), die wegen des besonderen Allgemeininteresses an einer geordneten Bestattung besteht, stellt den Gemeinwohlbezug her.

  • VG Würzburg, 05.03.2015 - W 5 K 13.629

    Spielhalle; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; Bestimmtheit; Widmung Bahn;

    Die Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche für Bundesbahn und Bundespost war nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG i.d.F. vom 24. Mai 1968 für öffentliche Einrichtungen wie die staatliche Post sowie Bahn möglich (vgl. auch BVerwG, U.v. 30.6.2004 - 4 CN 7/03 - juris).

    Der Gemeinbedarf wurde zudem in der Planurkunde hinreichend konkretisiert auf Gemeinbedarfsfläche für Bundesbahn und Bundespost (vgl. dazu auch BayVGH, U.v. 2.10.2014 - 2 B 14.816 - juris; BVerwG, U.v. 30.6.2004 - 4 CN 7/03 - juris).

    Insbesondere führt die Privatisierung von Post und Bahn nicht zu einer zu beanstandenden Falschbezeichnung (vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2004 - 4 CN 7/03 - juris).

  • OVG Hamburg, 27.10.2008 - 2 Bf 53/07

    Anlage des Gemeinbedarfs mit der Zweckbestimmung "Alteneinrichtung der freien

    Der erforderliche Gemeinwohlbezug einer Anlage oder Einrichtung ist deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch dann zu bejahen, wenn mit staatlicher oder gemeindlicher Anerkennung eine öffentliche Aufgabe wahrgenommen wird, hinter der etwaiges privatwirtschaftliches Gewinnstreben eindeutig zurücktritt oder aber eine staatliche Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortlichkeit besteht, die geeignet ist, den vorausgesetzten Gemeinwohlbezug auch solcher Anlagen und Einrichtungen herzustellen, deren Leistungserbringung sich nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen vollzieht und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist (BVerwG, Urt. v. 30.6.2004, BVerwGE 121, 192, 196 f. für den Fall der Grundversorgung mit Postdienstleistungen (Universaldienst i.S.v. §§ 11 ff. PostG) durch die Deutsche Post AG; Beschl. v. 23.12.1997, BRS 59 Nr. 71 S. 245, 246; Beschl. v. 18.5.1994, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 73 S. 3, 5; siehe bereits früher für Altenheime: OVG Bremen, Urt. v. 15.9.1970, BRS 23 Nr. 9 S. 19, 21).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2013 - 3 M 8/13

    Zur Klagebefugnis einer Gemeinde gegen die Erteilung einer Baugenehmigung ohne

    Gemeint sind Einrichtungen der Infrastruktur, die der Gesetzgeber dem Oberbegriff der "Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs" zugeordnet hat (BVerwG, U. v. 30.06.2004 - 4 CN 7.03 - BVerwGE 121, 192 ).

    Die Trägerschaft kann auch in der Hand einer natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts liegen (BVerwG, U. v. 30.06.2004 - 4 CN 7.03 - BVerwGE 121, 192 ).

  • VG Düsseldorf, 29.04.2021 - 28 K 2728/19

    Wannsee-Entscheidung, Gebietscharakter, Anlage für soziale Zwecke, Gebot der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 CN 7.03 -, BVerwGE 121, 192 = BRS 67 Nr. 88; OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 2010 - 7 A 1298/09 -, juris Rn. 49, juris; VG Augsburg, Urteil vom 20. April 2011 - Au 4 K 10.1565 -, juris Rn 45.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 CN 7.03 -, BVerwGE 121, 192 = BRS 67 Nr. 88; OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 2010 - 7 A 1298/09 -, juris Rn. 52.

  • VGH Bayern, 15.11.2022 - 1 N 19.1117

    Alternative Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche und eines urbanen Gebietes in

  • VG München, 17.11.2015 - M 1 K 15.3452

    Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderung eines ehemaligen Gasthofs in

  • VGH Bayern, 02.10.2014 - 2 B 14.816

    Baugenehmigung; Mobilfunkanlage; Bebauungsplan; Höhenfestsetzung; Anstoßfunktion;

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 1 B 07.151

    Errichtung einer Lagerhalle für ein Sägewerk im Überschwemmungsgebiet; Belange

  • VG Augsburg, 20.04.2011 - Au 4 K 10.1565

    Zulässigkeit einer Großtagespflegestelle als Kinderkrippe und Anlage für soziale

  • VG Bayreuth, 19.11.2009 - B 2 K 09.542

    Befreiungsanspruch für Werbeanlage; Ermessensreduktion

  • VG Augsburg, 20.04.2011 - Au 4 K 10.1625

    Zulässigkeit einer Großtagespflegestelle als Kinderkrippe und Anlage für soziale

  • VG Augsburg, 20.04.2011 - Au 4 K 10.1631

    Zulässigkeit einer Großtagespflegestelle als Kinderkrippe und Anlage für soziale

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