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   BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03   

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https://dejure.org/2004,100
BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03 (https://dejure.org/2004,100)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2004 - 1 C 15.03 (https://dejure.org/2004,100)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 1 C 15.03 (https://dejure.org/2004,100)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 71 Abs. 1, § 77 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 6; VwGO § 86 Abs. 1, § 113 Abs. 5; VwVfG § 49 Abs. 1, § 51
    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen; Ermessensreduzierung; zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis; Krankheit; medizinische Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat; Abschiebestopp-Erlass; Spruchreife; gerichtliche Aufklärungspflicht.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 71 Abs. 1, § 77 Abs. 1
    Abschiebestopp-Erlass; Asylfolgeverfahren; Ermessen; Ermessensreduzierung; Krankheit; Spruchreife; Wiederaufgreifen des Verfahrens; gerichtliche Aufklärungspflicht; medizinische Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat; zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 AuslG (Ausländergesetz); Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verfahrens nach Ermessen; Gruppenverfolgung der Minderheitsethnie der Ägypter seitens der albanischen Bevölkerungsmehrheit im ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 53 Abs. 6 S. 1; VwVfG § 51; AsylVfG § 71 Abs. 1; AsylVfG § 77 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 113 Abs. 5; VwVfG § 49 Abs. 1
    Serbien und Montenegro, Kosovo, Ägypter, Folgeantrag, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Änderung der Sachlage, Sicherheitslage, Allgemeine Gefahr, Extreme Gefahrenlage, Erlasslage, Abschiebungsstopp, Psychische Erkrankung, ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 71 Abs. 1; ; AsylVfG § 77 Abs. 1; ; AuslG § 53 Abs. 6; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 113 Abs. 5; ; VwVfG § 49 Abs. 1; ; VwVfG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessensreduzierung bei Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Feststellung eines Abschiebungshindernisses - Ermittlungen des Gerichts zur Spruchreife vor Verpflichtung der Behörde zur Neubescheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Aufklärungspflicht der Gerichte beim Wiederaufgreifen eines Abschiebungsschutzverfahrens

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufklärungspflicht der Gerichte beim Wiederaufgreifen eines Abschiebungsschutzverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 103
  • NVwZ 2005, 462
  • DVBl 2005, 317
 
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Wird zitiert von ... (244)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03
    Die Klägerin kann nicht verlangen, dass das Bundesamt ihr bestandskräftig abgeschlossenes Verfahren zu § 53 Abs. 6 AuslG gemäß § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG wieder aufgreift und feststellt, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 AuslG vorliegen (vgl. allgemein zum Wiederaufgreifen des Verfahrens zu § 53 AuslG das Urteil des früher mit Asylsachen befassten 9. Senats des BVerwG vom 21. März 2000 - BVerwG 9 C 41.99 - BVerwGE 111, 77 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 33).

    Dem steht nicht entgegen, dass § 71 Abs. 1 und 3 AsylVfG für Asylfolgeanträge die Möglichkeit einer derartigen Ermessensentscheidung ausschließt; diese Regelungen sind weder unmittelbar noch entsprechend auf erneute Anträge zu § 53 AuslG anzuwenden (vgl. nochmals Urteil des 9. Senats vom 21. März 2000 - BVerwG 9 C 41.99 - BVerwGE 111, 77 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 33 S. 50 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03
    Dies kommt in Betracht, wenn der Ausländer bei einer Abschiebung einer extremen individuellen Gefahrensituation - der Schwere nach vergleichbar einer extremen allgemeinen Gefahrensituation im Sinne der Rechtsprechung zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG - ausgesetzt würde und das Absehen von einer Abschiebung daher verfassungsrechtlich zwingend geboten ist (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 ; Urteil vom 7. September 1999 - BVerwG 1 C 6.99 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 20; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03
    Auch wenn es an einer behördlichen Ermessensentscheidung fehlt, etwa weil der Wiederaufgreifensgrund - wie im Falle der Klägerin - erst im gerichtlichen Verfahren vorgebracht wurde, ist das Gericht gehalten, die Sache nach Möglichkeit spruchreif zu machen und abschließend zu entscheiden (§ 113 Abs. 5 Satz 1, § 86 Abs. 1 VwGO, § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG; vgl. Urteil des 9. Senats des BVerwG vom 10. Februar 1998 - BVerwG 9 C 28.97 - BVerwGE 106, 171).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03
    Es kann offen bleiben, ob diese Auffassung zutreffend ist und ob die Zulassung von in erster Instanz zurückgewiesenen Erklärungen und Beweismitteln gemäß § 128 a Abs. 2 VwGO in einem Revisionsverfahren überhaupt überprüft werden kann (zu einer entsprechenden Verfahrensvorschrift der ZPO vgl. BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 264/95 - BGHZ 134, 127 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03
    Das Berufungsgericht hat hierzu zutreffend angenommen, dass eine Einschränkung der Sperrwirkung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG im Wege der verfassungskonformen Auslegung ausscheidet, solange die Klägerin durch einen entsprechenden Abschiebestopp-Erlass geschützt ist und sich deshalb die Frage einer verfassungswidrigen Schutzlücke von vornherein nicht stellt (vgl. Urteil des Senats vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 - BVerwGE 114, 379 = Buchholz, a.a.O., Nr. 50).
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03
    Dies kommt in Betracht, wenn der Ausländer bei einer Abschiebung einer extremen individuellen Gefahrensituation - der Schwere nach vergleichbar einer extremen allgemeinen Gefahrensituation im Sinne der Rechtsprechung zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG - ausgesetzt würde und das Absehen von einer Abschiebung daher verfassungsrechtlich zwingend geboten ist (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 ; Urteil vom 7. September 1999 - BVerwG 1 C 6.99 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 20; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

    Darüber hinaus hat der Betroffene bei Gefahren, die ihm in seinem Herkunftsland unabhängig von der Übergabe an seine Familie oder eine geeignete Einrichtung drohen, die Möglichkeit, nunmehr ein ggf. auf die Zuerkennung von nationalem Abschiebungsschutz beschränktes Folgeschutzgesuch zu stellen und sein Abschiebungsschutzbegehren erneut vor dem Bundesamt zur Prüfung zu stellen (vgl. Urteile vom 17. Oktober 2006 - BVerwG 1 C 18.05 - BVerwGE 127, 33 = Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 21, jeweils Rn. 24 und vom 20. Oktober 2004 - BVerwG 1 C 15.03 - BVerwGE 122, 103 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 82).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Fehlt es an diesen Voraussetzungen, so kommt - abgesehen von dem Fall einer Ermessensreduzierung wegen einer extremen Gefahrenlage - lediglich ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Bundesamts nach § 51 Abs. 5 i.V.m. §§ 48, 49 VwVfG in Betracht (vgl. im Einzelnen Urteil vom 20. Oktober 2004 - BVerwG 1 C 15.03 - BVerwGE 122, 103).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Für das erneute Berufungsverfahren weist der Senat darauf hin, dass es sich vorliegend um ein Asylfolgeverfahren handelt und deshalb zunächst die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens zu prüfen sind (vgl. Urteil vom 20. Oktober 2004 - BVerwG 1 C 15.03 - BVerwGE 122, 103 m.w.N.).
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