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   BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04   

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BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04 (https://dejure.org/2005,652)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.2005 - 9 A 28.04 (https://dejure.org/2005,652)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 2005 - 9 A 28.04 (https://dejure.org/2005,652)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    FStrG § 3 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 6 c; BImSchG §§ 41, 47 Abs. 6; BImSchG a. F. § 47 a Abs. 4; 16. BImSchV §§ 1, 2 Abs. 1, Anlage 1 zu § 3
    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung; erheblicher baulicher Eingriff; Kausalität; konzeptioneller Zusammenhang; Gesamtkonzept; Abschnittsbildung; Abwägungsgebot; Lärmminderungsplan.

  • Bundesverwaltungsgericht

    FStrG § 3 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 6 c
    Abschnitt; Abschnittsbildung; Abschnittsbildung; Abwägung; Abwägungsgebot; Auflage; Gesamtkonzept; Gesamtkonzept; Gesamtplanung; Kausalität; Kausalität; Knotenpunkt; Konzept; Lärmkonzept; Lärmminderungsplan; Lärmminderungsplan; Lärmschutz; Lärmschutz; Lärmsteigerung; ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um Lärmschutzauflagen - Anspruch auf erneute Entscheidung über die begehrte Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um Lärmschutzauflagen - Gebotenheit des Vorhabens gemessen an den Zielsetzungen des ...

  • Judicialis

    FStrG § 3 Abs. 1; ; FStrG § ... 17 Abs. 1 Satz 2; ; FStrG § 17 Abs. 6 c; ; BImSchG § 41; ; BImSchG § 47 Abs. 6; ; BImSchG a.F. § 47 a Abs. 4; ; 16. BImSchV § 1; ; 16. BImSchV § 2 Abs. 1; ; 16. BImSchV Anlage 1 zu § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrslärms bei erheblichem Eingriff in Verkehrsweg und dessen absehbaren Weiterbau - Ermittlung der Erhöhung des Beurteilungspegels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Folgen einer fehlerhaften Lärmsteigerungsprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 334
  • NJW 2006, 1305 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 331
  • NJ 2006, 230
  • DVBl 2006, 442
  • DÖV 2006, 474
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jede mehr als nur geringfügig zunehmende Lärmbetroffenheit von Anwohnern eines auszubauenden Verkehrswegs in die Abwägung der Planfeststellungsbehörde auch dann einzustellen, wenn sie unterhalb der Schwelle der Unzumutbarkeit bleibt und deshalb keine Schutzansprüche auslöst (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18 S. 50 m.w.N.).

    Soweit sich keine nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV wesentliche Steigerung ergibt, ist er grundsätzlich nicht gehindert, sich bei seiner Abwägung daran zu orientieren, dass die Verkehrslärmschutzverordnung für diesen Fall Lärmschutzansprüche versagt und damit den Nutzungskonflikt zwischen Straßenverkehr und lärmbetroffener Nachbarschaft zu Lasten letzterer entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69

    Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04
    Die Beeinträchtigung muss einerseits in typischer Weise mit dem Bau oder der Änderung der Straße oder deren Betrieb verbunden sein und darf andererseits nach ihrer Art als Folgewirkung der Straße nicht außerhalb aller Erfahrung liegen, insbesondere nicht ganz überwiegend durch andere Umstände bedingt sein (BVerwG, Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178 ; Urteil vom 15. April 1977- BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 ; Beschluss vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 234.88 - BA S. 3).

    Letztlich geht es um eine Zurechnungsfrage, nämlich darum, welche Lärmsteigerungen derart mit dem Vorhaben zusammenhängen, dass der Baulastträger für sie einzustehen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 1972 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04
    Die hierfür gebotene Verhältnismäßigkeitsprüfung, die den prinzipiellen Vorrang des aktiven Schallschutzes vor Maßnahmen passiven Schallschutzes zu beachten hat, vollzieht sich auf Grund einer planerischen Abwägung (BVerwG, Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - UPR 2000, 351).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04
    Eine Planaufhebung kommt nur in Betracht, wenn das Fehlen notwendiger Schutzauflagen ausnahmsweise so großes Gewicht hat, dass davon die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines wesentlichen Planungsteils betroffen ist (BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04
    Ein derartiger Eingriff setzt eine bauliche Änderung voraus, die in die Substanz des Verkehrswegs eingreift und über eine bloße Erhaltungsmaßnahme hinausgeht, indem sie die Funktionsfähigkeit der Straße steigert (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1995 - BVerwG 4 C 26.93 - BVerwGE 97, 367 ).
  • BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97

    Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04
    (1) § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV, der für seinen Anwendungsbereich das Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Änderung in § 41 Abs. 1 BImSchG abschließend konkretisiert (BVerwG, Urteil vom 3. März 1999 - BVerwG 11 A 9.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 26 S. 19; Urteil vom 17. März 2005 - BVerwG 4 A 18.04 - DVBl 2005, 1044 ), stellt darauf ab, ob sich "durch" den baulichen Eingriff "der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms" in dem geforderten Maß erhöht.
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04
    Abschnittsbildungen dienen dem Zweck, die vielfältigen Schwierigkeiten, die mit einer detaillierten Streckenneu- oder -ausbauplanung einhergehen, praktikabel und effektiv zu bewältigen (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - BVerwGE 62, 342 ; Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 ).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04
    Die Beeinträchtigung muss einerseits in typischer Weise mit dem Bau oder der Änderung der Straße oder deren Betrieb verbunden sein und darf andererseits nach ihrer Art als Folgewirkung der Straße nicht außerhalb aller Erfahrung liegen, insbesondere nicht ganz überwiegend durch andere Umstände bedingt sein (BVerwG, Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178 ; Urteil vom 15. April 1977- BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 ; Beschluss vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 234.88 - BA S. 3).
  • BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04
    Lärmsteigerungen, die infolge der baulichen Veränderung des Verkehrswegs an anderer Stelle im Verkehrsnetz auftreten, können demgegenüber nicht anspruchsbegründend wirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 12 S. 24 f.; Beschluss vom 11. November 1996 - BVerwG 11 B 65.96 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 5 S. 4; Beschluss vom 26. Januar 2000 - BVerwG 4 VR 19.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 156 S. 38).
  • BVerwG, 26.01.2000 - 4 VR 19.99
    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04
    Lärmsteigerungen, die infolge der baulichen Veränderung des Verkehrswegs an anderer Stelle im Verkehrsnetz auftreten, können demgegenüber nicht anspruchsbegründend wirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 12 S. 24 f.; Beschluss vom 11. November 1996 - BVerwG 11 B 65.96 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 5 S. 4; Beschluss vom 26. Januar 2000 - BVerwG 4 VR 19.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 156 S. 38).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 234.88

    Anspruch auf Errichtung einer Lärmschutzanlage bei Inbetriebnahme einer Autobahn

  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04

    Beteiligungsfähigkeit; Vereinigung; Recht auf Betätigung; Prozessvollmacht;

  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat trotz objektiv bestmöglicher Durchsetzung des Mandanteninteresses

    infolge der baulichen Veränderung des Verkehrswegs an anderer Stelle im Verkehrsnetz auftreten, können demgegenüber nicht nach § 41 BImSchG anspruchsbegründend wirken (vgl. BVerwG, NVwZ 2006, 331/338 Rz. 28).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    Mittelbare Auswirkungen eines Teilvorhabens sind auch unter diesen Voraussetzungen nur dann in die Berechnungen nach der Lärmschutzverordnung einzubeziehen, wenn sie auf der zu bauenden oder zu ändernden Strecke des anderen Teilvorhabens entstehen (Urteil vom 23. November 2005 - BVerwG 9 A 28.04 - BVerwGE 124, 334 ).
  • OVG Hamburg, 26.04.2013 - 5 E 10/11

    Umbau einer Kreuzung mit einer Bundesfernstraße; bautechnischer Schwerpunkt in

    Das Bundesimmissionsschutzgesetz gilt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG für den Bau öffentlicher Straßen nur nach Maßgabe der §§ 41 bis 43. § 41 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 1 der 16. BImSchV enthält keine allgemeine Pflicht zur Lärmsanierung, sondern begründet eine Pflicht zum Lärmschutz nur aus Anlass baulicher Maßnahmen am Verkehrsweg (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, NVwZ 2006, 331, 333 [Rn. 31]); Urt. v. 21.3.1996, BVerwGE 101, 1, 9).

    Weg zu einer Veränderung der Verkehrsstärke und des dadurch vom zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms kommen wird (vgl. zur Kausalitätsbeziehung zwischen baulichem Eingriff und Lärmsteigerung: BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, NVwZ 2006, 331, 333 [Rn. 27 ff.]).

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn es dort heißt, Schutzanspruch und Änderungsmaßnahme seien räumlich miteinander verknüpft, Schallschutz nach § 41 BImSchG und der 16. BImSchV werde nur im räumlichen Zusammenhang mit der Baumaßnahme gewährt (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, NVwZ 2006, 331, 333 (Rn. 28]).

    Hierbei geht es, wie das Bundesverwaltungsgericht ausführt (Urt. v. 23.11.2005, a.a.O., [Rn. 28]), "um eine Zurechnungsfrage, nämlich darum, welche Lärmsteigerungen derart mit dem Vorhaben zusammenhängen, dass der Baulastträger für sie einzustehen hat".

    Mängel im Lärmschutzkonzept können grundsätzlich durch Schutzauflagen behoben werden und rechtfertigen daher in der Regel nicht die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, NVwZ 2006, 331, 332 [Rn. 17]).

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