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   BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 34.04   

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BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 34.04 (https://dejure.org/2005,3202)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.2005 - 3 C 34.04 (https://dejure.org/2005,3202)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 3 C 34.04 (https://dejure.org/2005,3202)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EV Art. 22 Abs. 4; VZOG § 1a Abs. 4 Satz 3
    Vermögenszuordnung; Einigungsvertrag; Wohngebäude; Wohnnutzung; Wohnungswirtschaft; Leerstand; leerstehendes Gebäude; Sanierung.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Volkseigenes Wohnungsvermögen in der Rechtsträgerschaft der Volkseigenen Betriebe (VEB) der kommunalen Wohnungswirtschaft; Zuordnung eines am 03.10.1990 leerstehenden Wohngebäudes zu einer Gemeinde; Generelle Zweckbestimmung eines Wohngebäude

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstückszuordnung; Volkseigentum; VEB

  • Judicialis

    EV Art. 22 Abs. 4; ; VZOG § 1a Abs. 4 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EV Art. 22 Abs. 4; VZOG § 1a Abs. 4 Satz 3
    Zuordnung eines ehemaligen VEB-Wohngebäudes zur Gemeinde trotz Leerstand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermögensrecht - Wem gehören zur Wendezeit leer stehende Wohnungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 69
  • NJ 2006, 47
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.06.1998 - 3 B 241.97

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß infolge überwiegender Wohnnutzung

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 34.04
    Diese Gebäude sollten durch § 1a Abs. 4 Satz 3 VZOG dem wohnungswirtschaftlich genutzten Vermögen gleichgestellt werden (BTDrucks 12/5553 S. 160; Schmidt-Räntsch/Hiestand, RVI Band III, 170 B, Rn. 20 zu § 1a VZOG; vgl. Beschluss vom 23. Juni 1998 - BVerwG 3 B 241.97 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 27 = ZOV 1998, 376).
  • VG Berlin, 27.05.1994 - 3 A 5.93

    Rechtmäßigkeit des Vermögenszuordnungsbescheides der Präsidentin der

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 34.04
    a) Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist eine konkrete Absicht hierzu nicht erforderlich (ebenso VG Berlin, Urteil vom 27. Mai 1994 - VG 3 A 5.93 - juris; zustimmend Dick, in Kimme, Offene Vermögensfragen, Rn. 109 zu § 11 VZOG).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 4.07

    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; kommunales Wohnungsvermögen;

    Zwar verfolgte er die Absicht, durch den Erlass des § 1a Abs. 4 VZOG und durch dessen spätere Erweiterung im Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Dezember 1993 (BGBl I S. 2182) den Regelungsgehalt von Art. 22 Abs. 4 EV mit Blick auf zwischenzeitlich aufgetretene Zweifelsfälle klarzustellen (vgl. BTDrucks 12/2480 S. 91; 12/5553 S. 160; Senat, Urteil vom 7. Juli 2005 - BVerwG 3 C 34.04 - BVerwGE 124, 69 ).

    Nach § 1a Abs. 4 Satz 1 VZOG in der Fassung des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes unterliegt zur Wohnungswirtschaft genutztes volkseigenes Vermögen Art. 22 Abs. 1 EV, wenn es sich am 3. Oktober 1990 (hierzu vgl. Urteil vom 7. Juli 2005 a.a.O.) nicht in der Rechtsträgerschaft der ehemals volkseigenen Betriebe der Wohnungswirtschaft befand, diesen aber zur Nutzung sowie zur selbstständigen Bewirtschaftung und Verwaltung übertragen worden war.

  • BVerwG, 07.09.2004 - 3 B 22.04

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 34.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 CE 11.2381

    Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens; Beurteilungsgleichstand;

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großem Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (BayVGH vom 16.2.1994 Az. 3 B 92.853; vom 30.10.2006 Az. 3 BV 03.2366; vom 20.2.2012 Az. 3 ZB 11.1352; BVerwG vom 26.6.1980 ZBR 1981, 197; vom 24.11.2005 Az. 3 C 34/04).
  • VGH Bayern, 25.05.2009 - 3 ZB 08.2442

    Dienstliche Beurteilung; Reihung; Richtwerte (Quote)

    Nach der Rechtsprechung der erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (BayVGH vom 16.2.1994 Nr. 3 B 92.853 vom 30.10.2006 3 BV 03.2366; BVerwG vom 26.6.1980 ZBR 1981, 197; vom 24.11.2005 3 C 34/04).
  • VGH Bayern, 20.02.2012 - 3 ZB 11.1352

    Dienstliche Beurteilung; Berücksichtigung längerer Erfahrung in einem Amt

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (BayVGH vom 16.2.1994 Az. 3 B 92.853, vom 30.10.2006 Az. 3 BV 03.2366; BVerwG vom 26.6.1980 ZBR 1981, 197; vom 24.11.2005 Az. 3 C 34/04).
  • VG Berlin, 17.05.2013 - 29 K 83.12
    Später wurde durch § 1a Abs. 4 Satz 1 VZOG solches Vermögen einbezogen, das den VEB Wohnungswirtschaft oder den Kommunen zur Nutzung und selbständigen Bewirtschaftung und Verwaltung übertragen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 3 C 34.04 -, BVerwGE 124, 69 = juris Rdnr. 17).
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