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   BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06   

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https://dejure.org/2006,1502
BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06 (https://dejure.org/2006,1502)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.2006 - 6 P 1.06 (https://dejure.org/2006,1502)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 2006 - 6 P 1.06 (https://dejure.org/2006,1502)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BPersVG §§ 76, 77; PostPersRG §§ 28, 29
    Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; Mitbestimmung bei Versetzungen; Beurlaubung von Beamten.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG §§ 76, 77
    Anwendungsbereich; Beamter; Beschäftigung; Betriebswechsel; Beurlaubung; Beurlaubung von Beamten; Dienstverhältnis; Mitbestimmung; Mitbestimmung bei Versetzungen; Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; Personalrat; Post; Schutzbereich; Versetzung; Vivento; Zuordnung; ...

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Personalrats bei Zuweisung einer neuen Dienststelle für einen Beamten nach längerer Beurlaubung - Zustimmungspflichtigkeit der Versetzung von Beamten - Fortdauernde Eingliederung in den Betrieb als wesentliches Anknüpfungsmerkmal für die Mitbestimmung ...

  • Judicialis

    BPersVG § 76; ; BPersVG § 77; ; PostPersRG § 28; ; PostPersRG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 76 § 77; PostPersRG § 28 § 29
    Mitbestimmung in Personalangelegenheiten bei Versetzung nach Beurlaubung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Versetzung nach Rückkehr aus Urlaub - Versetzung nach Rückkehr aus Beurlaubung: mitbestimmungspflichtig

  • prot-in.de (Leitsatz)

    Versetzung nach Rückkehr aus Beurlaubung: mitbestimmungspflichtig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 127, 142
  • NVwZ 2007, 472
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 02.08.2005 - 6 P 11.04

    Zentrales Personalüberhangmanagement (Stellenpool); Versetzung von

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06
    Eine Versetzung in diesem Sinne unterfällt der Mitbestimmung nach § 76 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG (vgl. Beschluss vom 2. August 2005 - BVerwG 6 P 11.04 - Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 5 S. 6).

    Der dienstrechtlichen Betrachtungsweise folgt grundsätzlich die beteiligungsrechtliche (vgl. Beschluss vom 2. August 2005 a.a.O. S. 6 m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere auch für die Frage, ob die Versetzung eines Beamten diesen im Verhältnis zu anderen Beamten der abgebenden Dienststelle benachteiligt (vgl. Beschluss vom 2. August 2005 a.a.O. S. 11).

  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 7/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung von Postbeamten

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06
    Damit genügt er dem Grundsatz, dass ein lediglich den Gesetzeswortlaut wiederholender Antrag unzulässig ist, wenn - wie hier im Falle des in Rede stehenden Mitbestimmungstatbestandes - der Inhalt der Norm streitig ist (vgl. BAG, Beschluss vom 12. August 1997 - 1 ABR 7/97 - BAGE 86, 198 ).

    Ein solches Mitbestimmungsrecht besteht nur für solche Versetzungen, die nicht vom Mitbestimmungsrecht nach § 76 Abs. 1 BPersVG erfasst werden (vgl. BAG, Beschluss vom 12. August 1997 a.a.O. S. 207 ff.).

    Dieser dienstrechtlichen Fiktion entspricht die Anpassung des personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungstatbestandes an die Grundsätze und Strukturen der Betriebsverfassung, die nach § 24 Abs. 1 und 2 PostPersRG in den Postnachfolgeunternehmen unter Einschluss der dort beschäftigten Beamten Anwendung findet (vgl. BAG, Beschlüsse vom 12. August 1997 a.a.O. S. 214 sowie vom 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187 ; Lenders/Wehner/Weber, Postpersonalrechtsgesetz, 2006, § 29 Rn. 14).

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

    Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06
    Das Bedürfnis nach kollektivem Schutz durch die betriebliche Interessenvertretung wird demnach nicht dadurch berührt, dass der Beamte seine Beurlaubung in Kenntnis eines damit verbundenen Risikos angetreten hat (vgl. zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschlüsse vom 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - BAGE 66, 57 und vom 2. April 1996 - 1 ABR 39/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung Bl. 1841 R f.).
  • BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 574/88

    Betriebsversammlung: Teilnahmerecht während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06
    Auch das Bundesarbeitsgericht geht im Falle der Elternzeit - früher Erziehungsurlaub - davon aus (vgl. Urteil vom 31. Mai 1989 - 7 AZR 574/88 - AP Nr. 9 zu § 44 BetrVG 1972 sowie Beschluss vom 16. April 2003 - 7 ABR 53/02 - BAGE 106, 64 ; ebenso zum Wehrdienst: Beschluss vom 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - BAGE 26, 107 ).
  • BVerwG, 29.01.1993 - 6 P 2.92

    Personalvertretungsrecht - Auslandsschuldienst - Beförderung eines

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06
    aa) Allerdings hat der Senat entschieden, dass die Zugehörigkeit zu einer Dienststelle eine ungeschriebene systemimmanente Voraussetzung des Beschäftigungsverhältnisses und damit des Mitbestimmungsrechts ist (vgl. Beschluss vom 29. Januar 1993 - BVerwG 6 P 2.92 - Buchholz 251.7 § 72 NW PersVG Nr. 22 S. 36).
  • BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73

    Wahlanfechtungsbefugnis - Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06
    Auch das Bundesarbeitsgericht geht im Falle der Elternzeit - früher Erziehungsurlaub - davon aus (vgl. Urteil vom 31. Mai 1989 - 7 AZR 574/88 - AP Nr. 9 zu § 44 BetrVG 1972 sowie Beschluss vom 16. April 2003 - 7 ABR 53/02 - BAGE 106, 64 ; ebenso zum Wehrdienst: Beschluss vom 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - BAGE 26, 107 ).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 39/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06
    Das Bedürfnis nach kollektivem Schutz durch die betriebliche Interessenvertretung wird demnach nicht dadurch berührt, dass der Beamte seine Beurlaubung in Kenntnis eines damit verbundenen Risikos angetreten hat (vgl. zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschlüsse vom 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - BAGE 66, 57 und vom 2. April 1996 - 1 ABR 39/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung Bl. 1841 R f.).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06
    Auch das Bundesarbeitsgericht geht im Falle der Elternzeit - früher Erziehungsurlaub - davon aus (vgl. Urteil vom 31. Mai 1989 - 7 AZR 574/88 - AP Nr. 9 zu § 44 BetrVG 1972 sowie Beschluss vom 16. April 2003 - 7 ABR 53/02 - BAGE 106, 64 ; ebenso zum Wehrdienst: Beschluss vom 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - BAGE 26, 107 ).
  • BVerwG, 28.05.2002 - 6 P 9.01

    Mitbestimmung des Lehrerpersonalrats bei der Abordnung von Lehrern an die

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06
    Häufig ist eine Versetzung geeignet, dem beruflichen Fortkommen des betreffenden Beamten zu dienen, womit die Frage aufgeworfen ist, ob die schützenswerten Belange etwaiger Mitbewerber hinreichend Beachtung gefunden haben (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2002 - BVerwG 6 P 9.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 27 S. 21 m.w.N.; Fischer/Goeres/Gronimus, in: GKÖD Bd. V K § 76 Rn. 21; Altvater u.a., a.a.O. § 76 Rn. 8c; Rehak, in: Lorenzen u.a., a.a.O. § 76 Rn. 54a; Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 10. Aufl. 2004, § 76 Rn. 15).
  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06
    Eine Zustimmungsverweigerung ist nur dann unbeachtlich, wenn sie entweder (objektiv) das Vorliegen eines gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgrundes als nicht möglich erscheinen lässt, weil ein Verweigerungsgrund von vornherein und eindeutig nicht vorliegen kann, oder wenn sie aus sonstigen (subjektiven) Gründen rechtsmissbräuchlich ist, weil der Personalrat sich von vornherein besserer Erkenntnis verschließt oder aber seinen Standpunkt nur zum Schein einnimmt (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.92 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 10 S. 7 f.).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01

    Feststellungsinteresse - Mitbestimmung bei Regelungen zum Gesundheitsschutz -

  • BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02

    Zuständigkeit der Stufenvertretung; Leiter der Mittelbehörde; Maßnahme für den

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 84.81

    Beamtenrecht - Gehorsamspflicht - Busfahrer - Beamte - Deutsche Bundesbahn

  • BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02

    Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des

  • BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04

    Initiativrecht des Personalrats; Einführung eines elektronischen

  • BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83

    Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien

  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98

    Amt, funktionsgebundenes, Versetzung des Inhabers; Laufbahn, Prinzip der

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur;

    Sie hat die Interessen der Belegschaft der bisherigen Beschäftigungsdienststelle sowie des von der Zuweisung betroffenen Beschäftigten wahrzunehmen (vgl. Beschlüsse vom 15. November 2006 - BVerwG 6 P 1.06 - BVerwGE 127, 142 = Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 40 Rn. 29 und vom 25. Januar 2012 - BVerwG 6 P 25.10 - BVerwGE 141, 346 = Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 42 Rn. 20; zur Versetzung im Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschlüsse vom 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - BAGE 66, 57 und vom 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - BAGE 116, 223 Rn. 24).
  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 P 25.10

    Mitbestimmung des Betriebsrats im stillgelegten Betrieb eines

    Eine Versetzung in diesem Sinne unterfällt der Mitbestimmung nach § 76 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG (vgl. Beschluss vom 15. November 2006 - BVerwG 6 P 1.06 - BVerwGE 127, 142 = Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 40 Rn. 17).

    Demgemäß ist die nicht nur vorübergehende Zuweisung eines anderen Aufgabenbereichs an einen Beamten bei einem anderen Betrieb der Beteiligten als Versetzung mitbestimmungspflichtig gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 PostPersRG i.V.m. § 76 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG (vgl. Beschluss vom 15. November 2006 a.a.O. Rn. 18).

    Eine etwaige Mehrbelastung ist ebenso abgewendet wie eine etwa sachwidrige Auswahlentscheidung (vgl. Beschluss vom 15. November 2006 a.a.O. Rn. 29).

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Während bei Beamten unter Versetzung iSv. § 26 aF BBG (nunmehr § 28 Abs. 1 BBG) die auf Dauer angelegte Übertragung eines anderen Amtes im funktionellen Sinn bei einer anderen Behörde desselben oder eines anderen Dienstherrn zu verstehen ist (BVerwG 15. November 2006 - 6 P 1/06 - Rn. 17, BVerwGE 127, 142), ist bei Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes unter Versetzung grundsätzlich ein dauerhafter Wechsel auf einen Arbeitsplatz in einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers zu sehen (BAG 22. Januar 2004 - 1 AZR 495/01 - zu II 2 b aa der Gründe, AP ZPO § 91a Nr. 25).
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