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BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 03.11.1960 - OS V 69/59
- BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61
Papierfundstellen
- BVerwGE 13, 214
- NJW 1962, 1583
- WM 1962, 633
- DÖV 1962, 313
Wird zitiert von ... (116) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 13.10.1955 - I C 5.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61
Denn sodann wäre die Einfuhrbewilligung für den Betroffenen in Wahrheit ohne jede Bedeutung, so daß sich daraus die Unzulässigkeit der Erhebung der Gebühr ergäbe (BVerwGE 2, 246 [248]).Bezüglich eines der Vorläufer des Runderlasses Außenwirtschaft Nr. 61/56, nämlich des Runderlasses Nr. 56/51, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß er keine Rechtsverordnung, sondern eine Verwaltungsvorschrift darstelle (BVerwGE 2, 246 [248]; 3, 199 [202]; 5, 136 [138]; 5, 334 [336]), die ausschließlich an dem sie tragenden Besatzungsrecht des Art. 1 MRG 53, nicht aber am deutschen Recht zu messen sei (BVerwGE 5, 334 [336] und Urteil vom 13. Dezember 1956 - BVerwG I A 18.53 = NJW 1957 S. 922 = MDR 1957 S. 314 -).
Den dort angestellten Erwägungen ist hinzuzufügen: Die Gebühr unterscheidet sich von den anderen öffentlich-rechtlichen Abgaben, insbesondere von den Steuern, dadurch, daß sie als Gegenleistung für eine durch besondere Inanspruchnahme der Verwaltung ausgelöste besondere Leistung des Abgabengläubigers zu erbringen ist (§ 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 RAO; BVerfGE 7, 244 [251]; BVerwGE 2, 246 [247]; 4, 342 [346]; 5, 136 [141]).
So stellt das nach § 1 Abs. 1 des Gebührengesetzes zu beachtende Kostendeckungsprinzip eine im Interesse der betroffenen Wirtschaftskreise ergangene, nach außen rechtswirksame Beschränkung der Befugnis zur Gebührenerhebung dar (BVerwGE 2, 246 [252 ff.]), und zwar in der Richtung, daß hier die im Rahmen des Äquivalenzprinzips grundsätzlich zulässige Erhebung reiner Wertgebühren ausdrücklich ausgeschlossen und die Erhebung allein den Verwaltungsaufwand der Außenhandelsstelle deckender Gebühren angeordnet wird.
Wenngleich die Veranschlagung der Einnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes weitgehend im Ermessen der Verwaltung liegt (BVerwGE 2, 246 [251]), ist die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips der gerichtlichen Kontrolle doch insoweit zugänglich, als von sachfremden Erwägungen beeinflußte Haushaltsanschläge zu beanstanden und sich daraus ergebende unrichtige Gebührentarife als ungültig anzusehen sind.
- BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61
Aus dem Wesen der Gebühr kann eine allgemeine Geltung des Kostendeckungsprinzips nicht abgeleitet werden (Bestätigung von BVerwGE 12, 162).Das besagen im Ergebnis bereits die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1959 (BVerwGE 8, 93 [BVerwG 13.01.1959 - I C 114/57] [95]) und vom 24. März 1961 (BVerwGE 12, 162 [164]).
In den Urteilen vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII A 2.57 - (DGStZ 1959 S. 90; Leitsatz in NJW 1959 S. 956) und vom 24. März 1961 (BVerwGE 12, 162 [165/167]) hat der erkennende Senat die Ableitung der allgemeinen Geltung des Kostendeckungsprinzips aus dem Wesen der Gebühr mit der Begründung abgelehnt, daß eine Gebühr auch nach dem Nutzen der gebührenpflichtigen Verwaltungsmaßnahme für den Empfänger bemessen werden könne.
Im Urteil vom 24. März 1961 (a.a.O. S. 169/170) hat er außerdem dargelegt, daß die Erhebung von den Kostenaufwand der Verwaltung sogar erheblich übersteigenden Gebühren nicht gegen das zum Wesen der Gebühr gehörende Äquivalenzprinzip verstößt, sofern der Wert der Amtshandlung für den Betroffenen und die Höhe der Gebühr in einem angemessenen Verhältnis stehen und die Gebühr nicht so hoch festgesetzt ist, daß sie von der Beantragung der Amtshandlung abzuschrecken geeignet ist.
- BVerwG, 27.06.1956 - I A 13.55
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61
Bezüglich eines der Vorläufer des Runderlasses Außenwirtschaft Nr. 61/56, nämlich des Runderlasses Nr. 56/51, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß er keine Rechtsverordnung, sondern eine Verwaltungsvorschrift darstelle (BVerwGE 2, 246 [248]; 3, 199 [202]; 5, 136 [138]; 5, 334 [336]), die ausschließlich an dem sie tragenden Besatzungsrecht des Art. 1 MRG 53, nicht aber am deutschen Recht zu messen sei (BVerwGE 5, 334 [336] und Urteil vom 13. Dezember 1956 - BVerwG I A 18.53 = NJW 1957 S. 922 = MDR 1957 S. 314 -).Diese JEIA-Anweisung ist im Gegensatz zu den Runderlassen Außenwirtschaft keine Verwaltungsvorschrift, sondern ein besatzungsrechtlicher Rechtsatz (BVerwGE 3, 199 [204]; 5, 136 [141]; 5, 334 [337]), der ungeachtet der "Übertragung" durch die JEIA-Anweisung Nr. 34 auf deutsche Stellen als solcher fortgilt.
Den dort angestellten Erwägungen ist hinzuzufügen: Die Gebühr unterscheidet sich von den anderen öffentlich-rechtlichen Abgaben, insbesondere von den Steuern, dadurch, daß sie als Gegenleistung für eine durch besondere Inanspruchnahme der Verwaltung ausgelöste besondere Leistung des Abgabengläubigers zu erbringen ist (§ 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 RAO; BVerfGE 7, 244 [251]; BVerwGE 2, 246 [247]; 4, 342 [346]; 5, 136 [141]).
- BVerwG, 08.11.1957 - VII C 9.57
Wirtschaftslenkung - Weineinfuhr - Verfahrensrecht - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61
Bezüglich eines der Vorläufer des Runderlasses Außenwirtschaft Nr. 61/56, nämlich des Runderlasses Nr. 56/51, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß er keine Rechtsverordnung, sondern eine Verwaltungsvorschrift darstelle (BVerwGE 2, 246 [248]; 3, 199 [202]; 5, 136 [138]; 5, 334 [336]), die ausschließlich an dem sie tragenden Besatzungsrecht des Art. 1 MRG 53, nicht aber am deutschen Recht zu messen sei (BVerwGE 5, 334 [336] und Urteil vom 13. Dezember 1956 - BVerwG I A 18.53 = NJW 1957 S. 922 = MDR 1957 S. 314 -).Diese JEIA-Anweisung ist im Gegensatz zu den Runderlassen Außenwirtschaft keine Verwaltungsvorschrift, sondern ein besatzungsrechtlicher Rechtsatz (BVerwGE 3, 199 [204]; 5, 136 [141]; 5, 334 [337]), der ungeachtet der "Übertragung" durch die JEIA-Anweisung Nr. 34 auf deutsche Stellen als solcher fortgilt.
Dem steht nicht die Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. November 1957 (BVerwGE 5, 334 [337]) entgegen; diese Entscheidung ließ entgegen der Meinung der Revision die Frage der Weitergeltung der JEIA-Anweisung Nr. 29 Ziff. 5 über das Ende des Besatzungsregimes hinaus ausdrücklich offen.
- BVerwG, 17.01.1958 - VII C 30.57
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61
Entscheidend ist, ob der gesetzlichen Regelung ein vernünftiger Sinn abgewonnen werden kann, der die darin vorgenommene Differenzierung sachlich einleuchtend macht und vertretbar erscheinen läßt, so daß die getroffenen Bestimmungen jedenfalls nicht als willkürlich bezeichnet werden können (BVerwGE 6, 134 [143] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 13.01.1959 - I C 114.57
Zurückweisung einer Revision; Maßnahmen im Straßenverkehr und …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61
Das besagen im Ergebnis bereits die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1959 (BVerwGE 8, 93 [BVerwG 13.01.1959 - I C 114/57] [95]) und vom 24. März 1961 (BVerwGE 12, 162 [164]). - BVerwG, 14.03.1957 - I C 16.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61
Den dort angestellten Erwägungen ist hinzuzufügen: Die Gebühr unterscheidet sich von den anderen öffentlich-rechtlichen Abgaben, insbesondere von den Steuern, dadurch, daß sie als Gegenleistung für eine durch besondere Inanspruchnahme der Verwaltung ausgelöste besondere Leistung des Abgabengläubigers zu erbringen ist (§ 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 RAO; BVerfGE 7, 244 [251]; BVerwGE 2, 246 [247]; 4, 342 [346]; 5, 136 [141]). - BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56
Badische Weinabgabe
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61
Den dort angestellten Erwägungen ist hinzuzufügen: Die Gebühr unterscheidet sich von den anderen öffentlich-rechtlichen Abgaben, insbesondere von den Steuern, dadurch, daß sie als Gegenleistung für eine durch besondere Inanspruchnahme der Verwaltung ausgelöste besondere Leistung des Abgabengläubigers zu erbringen ist (§ 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 RAO; BVerfGE 7, 244 [251]; BVerwGE 2, 246 [247]; 4, 342 [346]; 5, 136 [141]). - BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58
Devisenbewirtschaftungsgesetze
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61
Der Zeitpunkt seines Erlasses ändert jedenfalls nichts daran, daß er seine Rechtsgrundlage ebenfalls in dem nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 1961 (BVerfGE 12, 281) bis zum Inkrafttreten des Außenwirtschaftsgesetzes vom 28. April 1961 (BGBl. I S. 481) gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 2 des Ersten Teiles des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Überleitungsvertrag) vom 23. Oktober 1954 (BGBl. 1955 II S. 405) weitergeltenden Art. 1 MRG 53 hat und als Verwaltungsvorschrift zu werten ist. - BVerwG, 13.12.1956 - I A 18.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61
Bezüglich eines der Vorläufer des Runderlasses Außenwirtschaft Nr. 61/56, nämlich des Runderlasses Nr. 56/51, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß er keine Rechtsverordnung, sondern eine Verwaltungsvorschrift darstelle (BVerwGE 2, 246 [248]; 3, 199 [202]; 5, 136 [138]; 5, 334 [336]), die ausschließlich an dem sie tragenden Besatzungsrecht des Art. 1 MRG 53, nicht aber am deutschen Recht zu messen sei (BVerwGE 5, 334 [336] und Urteil vom 13. Dezember 1956 - BVerwG I A 18.53 = NJW 1957 S. 922 = MDR 1957 S. 314 -). - BVerwG, 20.06.1958 - VII A 2.57
Rechtsmittel
- OVG Berlin, 20.01.1998 - 8 B 161.96
Rückmeldegebühr
Denn weder ist die Qualifizierung als Gebühr ausgeschlossen, wenn die abgabepflichtige Leistung öffentliche Interessen verfolgt, noch entfällt dadurch die Individualität des Leistungserfolgs (vgl. BVerwGE 13, 214, 219; 95, 188, 201 f.).Sie wird auch dann nicht entgegen ihrer Bezeichnung als Gebühr zur unzulässigen Steuer, wenn sie die Aufwendungen für die individuell veranlaßte Sonderleistung übersteigt (BVerwGE 12, 162, 165; 13, 214, 222).
Die weite gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit darf nicht eingeengt werden (BVerwGE 13, 214, 221).
Danach ist dem Gebührengesetzgeber jede Differenzierung gestattet, die die unterschiedliche Behandlung trägt, weil sie sachlich einleuchtend durch ein vertretbares Interesse gerechtfertigt ist, so daß die getroffenen Bestimmungen jedenfalls nicht als willkürlich erscheinen (BVerwGE 13, 214, 221).
Bemessungskriterium ist der Wert der öffentlichen Sonderleistung für den Empfänger; reine Wertgebühren sind zulässig (BVerwGE 13, 214, 223).
Insbesondere darf die Leistung nicht wertlos sein, die Gebühr nicht abschrecken (BVerwGE 13, 214, 222) oder ,,erdrosselnd" wirken (BVerwGE 12, 162, 169; 26, 305, 311).
Es hindert den Gesetzgeber insbesondere nicht, die Erhebung von Gebühren zu normieren, die den Kostenaufwand der Verwaltung sogar erheblich überschreiten, sofern nur die konkrete Nutzenrelation nicht unangemessen ist (vgl. BVerwGE 13, 214, 222).
Aus dem Wesen der Gebühr läßt sich eine allgemeine Geltung dieses Bemessungsprinzips nicht herleiten (BVerwGE 12, 162, 166; 13, 214, 222;… st. Rspr. vgl. Wilke, a.a.O., S. 272;… a.A. Wolff/Bachof/Stober, a.a.O.).
Den weiteren Fragen, welche Kosten den maßgeblichen Gesamtaufwand des ,,Verwaltungszweigs" (vgl. BVerwGE 26, 305, 317) ausmachen, ob etwaige Gebührenüberschüsse von vornherein dauerhaft angestrebt wurden (vgl. BVerwGE 13, 214, 224) und ob die konkrete Gebührenhöhe von 100, 00 DM im Halbjahr nicht jedenfalls die ,,gröbliche" Verletzung des Kostendeckungsprinzips (zu diesen Anforderungen für ,,praktische Folgen" eines Verstoßes BVerwGE 12, 162, 166) ausschließt, war hiernach nicht mehr nachzugehen.
- BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98
Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr; …
Es ist deshalb nie in Zweifel gezogen worden, daß etwa für Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit belastenden Verwaltungsakten - z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. Urteil vom 28. November 1969 - BVerwG VII C 18.69 - BVerwGE 34, 248 ) - Gebühren erhoben werden dürfen, obwohl dem Gebührenschuldner ersichtlich durch die Verwaltungstätigkeit in diesen Fällen kein Vorteil zuwächst (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 2.61 - BVerwGE 13, 214 ).d) Nach Maßgabe des Bundesrechts ebenfalls unerheblich wäre es, wenn die gebührenpflichtige Tätigkeit überwiegend im öffentlichen Interesse erfolgt sein sollte (…Urteile vom 7. November 1980, a.a.O., S. 18 und vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 2.61 - BVerwGE 13, 214 ; BVerfG…, Beschluß vom 11. August 1998, a.a.O., S. 1221).
- BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …
Letzteres ist insbesondere bei einer Normierung des Kostendeckungsprinzips nahe liegend, das als Veranschlagungsmaxime nur Anforderungen an die Zielsetzung der Gebühr stellt (so BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1961 - BVerwG 7 C 2.61 - BVerwGE 13, 214 ).
- BFH, 06.02.2013 - I R 62/11
Rückstellungen für Kostenüberdeckungen eines kommunalen Zweckverbandes - …
Das gebührenrechtliche Kostendeckungsprinzip (§ 10 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG), das ein Kostenüberdeckungsverbot für solche Unternehmen statuiert, die nicht als wirtschaftliches Unternehmen i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 2 SächsKAG qualifiziert sind (s.a. § 10 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 SächsKAG), ist dann nicht verletzt, wenn die Kostenüberdeckung auf einer Abweichung des tatsächlichen Geschäftsablaufs von der der Preisfindung zugrunde liegenden Prognose beruht (z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG--vom 8. Dezember 1961 VII C 2.61, BVerwGE 13, 214; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof --VGH-- München, Urteil vom 3. März 1993 4 B 92.1878, NVwZ-Rechtsprechungsreport --NVwZ-RR-- 1994, 290; s.a. Schulte/Wiesemann in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Teil III/§ 6 Rz 25, 104, 254; Kaufmann in Henneke/Pünder/ Waldhoff, Recht der Kommunalfinanzen, 2006, § 15 Rz 42; Quaas, Kommunales Abgabenrecht, 1997, Rz 57; Kronawitter, Kommunaljurist --KommJur-- 2008, 370, 371).Da ein Beschluss für die Folgeperiode, der die Rückgabe der Überdeckungen nicht vorsieht, rechtswidrig wäre (z.B. BVerwG-Urteil in BVerwGE 13, 214; Urteil des VGH München in NVwZ-RR 1994, 290), kann sich der Kläger dieser Verpflichtung nicht entziehen (so im Ergebnis auch Kronawitter, KommJur 2008, 370, 373; Giebler, KStZ 2007, 167, 169; Pfützenreuter, EFG 2012, 821, 822).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2005 - 12 S 9.05
Treibhausgas, Emissionshandel, Zuteilung, Berechtigung, Gebühr, Deutsche …
Als Veranschlagungsmaxime kann es nur dadurch verletzt werden, dass Haushaltsschätzung und Tarifgestaltung nicht auf das Ziel der Beschränkung der Gebühreneinnahmen auf die Höhe des Verwaltungsaufwandes ausgerichtet werden, wobei hinsichtlich der Zuordnung der Kosten im Regelfall auf die organisatorische und haushaltsmäßige Abgrenzung abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1961 - VII C 2.61 -, BVerwGE 13, 214, 223;… Schlabach, Verwaltungskostenrecht, Stand Juli 2002, § 3 VwKostG, Rdn. 23).Das Kostendeckungsprinzip kann in der Weise eingesetzt werden, dass die Gebührenhöhe an den Gesamtkosten einer behördlichen Einrichtung oder Verwaltungsorganisation orientiert und erst nach dieser einheitlich für Leistungen jeden Umfangs und verschiedener Arten erfolgten Kostenfeststellung auf einzelne Leistungen umgelegt wird (…Kirchhof, Die Höhe der Gebühr, 1981, S. 95; vgl. etwa zur Gebührenfinanzierung der Post BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1970 - 2 BvL 12/69 - u.a., BVerfGE 28, 66, 84 ff.; zur Gebührenfinanzierung der Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1961 - VII C 2.61 -, BVerwGE 13, 214 ff.).
Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Kalkulation nicht auf vertretbaren Prognosen und Schätzungen beruhen könnte (vgl. zu den insoweit zu stellenden Anforderungen BVerwG, Urteil vom 18. März 2004 - 3 C 23.03 -, NVwZ 2004, 991, 993; Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 191; Urteil vom 8. Dezember 1961 - VII C 2.61 -, BVerwGE 13, 215, 223 ff.), sind im Übrigen bislang nicht ersichtlich.
Die von der Antragstellerin insoweit vorgenommene Gegenüberstellung des Gebührenbetrages mit dem mutmaßlichen Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung ihres Zuteilungsantrags (Ziffer 1.3 der Beschwerdebegründung) lässt außer Betracht, dass es für die Frage der Beachtung des Kostenüberschreitungsverbotes nicht auf eine Kostendeckung für jeden Einzelfall, sondern auf eine Deckung des Gesamtverwaltungsaufwandes durch das Gesamtgebührenaufkommen ankommt (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1961 - VII C 2.61 -, BVerwGE 13, 214, 223;… Schlabach, Verwaltungskostenrecht, a.a.O.; vgl. ferner Hess. VGH…, Urteil vom 6. Juli 1995, a.a.O.).
- BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 37.90
Fehlalarmgebühr - Gebührentatbestand, Gesetzesauslegung, Bestimmtheitsgrundsatz, …
So liegt es beispielsweise bei der erstgenannten Frage, zu der seit langem gesichert ist, daß einfachgesetzliche Regelungen, die ungeachtet der Beteiligung (selbst überwiegender) öffentlicher Interessen eine Gebührenpflicht begründen, bundesverfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (vgl. Urteile vom 13. Januar 1959 - BVerwG I C 114.57 - BVerwGE 8, 93 , vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 109.60 - BVerwGE 12, 162 , vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 2.61 - BVerwGE 13, 214 …und vom 7. November 1980, a.a.O. S. 18). - VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 1763/97
Verfassungswidrigkeit der nach UniG BW § 120a erhobenen Rückmeldegebühr wegen …
Ebensowenig folgt aus der Zweckbestimmung, daß die Gebührenhöhe durch die Kosten der Leistung der öffentlichen Hand allgemein oder im Einzelfall in der Weise begrenzt sein müsse, daß Gebühren diese Kosten nicht übersteigen oder nicht unterschreiten dürfen (BVerfGE 50, 217 (226); vgl. BVerwGE 13, 214 (222)).In diesem Sinne ist das Kostendeckungsprinzip nicht Bestandteil des verfassungsrechtlichen Gebührenbegriffs (BVerwGE 12, 162 (165, 167f.); 13, 214 (222f.); Beschluß vom 19.09.1983 - 8 B 117.82 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 48 = KStZ 1984, 11 (12); vgl. noch unten II. 1. a), auch wenn eine erhebliche Kostenüberdeckung ein Indiz dafür sein wird, daß die Gebühr eine Kostendeckung in Wahrheit nicht bezweckt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 06.02.1984 - 3 B 87.82 -, Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 16 (S. 6)).
Die Geltung dieses Kostendeckungsprinzips ist zwar regelmäßig einfachgesetzlich angeordnet; es genießt als solches jedoch keinen Verfassungsrang (BVerwGE 12, 162 (167f.); Urt. vom 18.04.1975 - VII C 41.73 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 25 (S. 5); Beschluß vom 06.02.1984 a.a.O.; offen gelassen von BVerfGE 20, 257 (270); 34, 52 (61)), weil eine Gebühr auch nach dem Nutzen der Verwaltungsleistung für den Empfänger bemessen werden kann (BVerwGE 13, 214 (222)).
- BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87
Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen
Ferner kann es für die Höhe von Verwaltungsgebühren Auswirkungen haben, insbesondere im Hinblick auf eine mit der Gebührenerhebung verbundene prohibitive Wirkung (vgl. BVerwGE 12, 162 [BVerwG 24.03.1961 - VII C 109/60]; 13, 214 [BVerwG 07.12.1961 - VIII C 97/60]; 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65]). - VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 42/99
Einzelne Vorschriften des Gesetzes zur Änderung des Berliner Betriebegesetzes, …
Der gebührenrechtliche Grundsatz, daß die Gebühr nur zur Deckung der Kosten des Verwaltungsaufwands, nicht aber zur Erzielung von Überschüssen erhoben werden darf, folgt weder aus Verfassungsrecht noch aus dem Wesen der Gebühr, sondern gilt nur nach Maßgabe einfachen Rechts (BVerfGE 97, 332 und BVerwGE 12, 162 ; 13, 214 ; a. A. Jans, KStZ 1991, 74, 75; Zimmermann, DVBI. 1989, 901, 905).bb) Aus Anlaß des zu beurteilenden Sachverhalts bedarf es keiner Entscheidung, ob die teilweise Unvereinbarkeit der gesetzlichen Kalkulationsgrundlage in Art. 11 § 3 Abs. 4 des Gesetzes mit den an sie zustellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen die Annahme rechtfertigt, es handele sich bei dem Nutzungsentgelt insoweit, als es auf dieser Grundlage ermittelt wird, in Wahrheit teilweise um eine unter Verstoß gegen Art. 87 Abs. 1 VvB angeordnete (verdeckte) Steuer, oder ob dieses Entgelt selbst in dem in Rede stehenden Umfang seinen gebührenrechtlichen Charakter behält (vgl. in diesem Sinne BVerwGE 13, 214 ) und mithin auch insoweit nicht als verdeckte Steuer zu qualifizieren ist.
- BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 8.99
Elektromagnetische Verträglichkeit, Senderbetreiber, Beitrag, Gebühr, Steuer, …
- LSG Bayern, 23.02.1999 - L 10 AL 63/94
Gebührenhöhe für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen; Kostendeckungsprinzip als …
- BVerwG, 23.09.1966 - VII B 63.64
Deckung von Verwaltungskosten durch Gebühren - Kostendeckungsprinzip des …
- VGH Bayern, 17.08.2017 - 4 N 15.1685
Kostenüberdeckungen als Folge einer fehlerhaften Gebührenkalkulation
- OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 252/12
Beitragsmaßstab für Grundstücke, die nach dem Planungskonzept nur an die …
- VGH Bayern, 03.08.2005 - 25 CS 05.899
Geflügelfleischhygienegebühren, Rechtsgrundlage, Verweisung auf …
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 3093/97
VGH hält Rückmeldegebühren für verfassungswidrig
- BGH, 25.11.1982 - III ZR 86/81
- VGH Bayern, 03.03.1993 - 4 B 92.1878
Nichtigkeit einer Gebührensatzung wegen Verletzung des Kostenüberdeckungsverbots; …
- BGH, 19.06.1986 - III ZR 177/84
Einführung eines Funkkanalzuschlags für Autotelefone
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in …
- VG Berlin, 20.01.1999 - 12 A 551.98
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Prüfungsgebühr für die zweite juristische …
- VG Freiburg, 21.10.1997 - 7 K 354/97
Erhebung von Rückmeldegebühren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1997 - 9 A 5943/96
- BVerwG, 13.11.1964 - VII C 163.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 13.11.1964 - VII C 161.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.03.1968 - VII B 108.67
Zulässiges Heranziehen von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren zur Deckung der …
- BVerwG, 13.11.1964 - VII C 164.63
Rechtsmittel
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 9 A 589/01
Gebühren für die Zuteilung von Rufnummern im Ortsnetz und im Funknetz waren …
- VG Gelsenkirchen, 16.11.2004 - 6 K 4386/02
Gebühren, Baugebühren, Arena, Fußballstadion, Rohbausumme
- BVerwG, 06.02.1984 - 3 B 87.82
Erhebung von Gebühren nach der Gebührenordnung zum Geflügelfleischhygienegesetz - …
- BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 13.98
Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr; …
- BVerwG, 18.04.1975 - VII C 41.73
Vereinbarkeit der öffentlichen Bekanntmachung von Ortsrecht durch Offenlegung mit …
- BVerwG, 06.10.1995 - 8 B 144.95
Annahme der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen einer …
- BVerwG, 15.12.1972 - I C 58.70
Gebühren für Einstellungsuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen - …
- VGH Bayern, 02.04.2004 - 4 N 00.1645
Hausmüllentsorgungsgebühren; Abfallgebührensatzung; Rückwirkender Satzungserlass; …
- BVerwG, 25.09.1989 - 8 B 95.89
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02
Gebühr für Einbürgerung - Billigkeitsgründe
- BVerwG, 06.03.1973 - I C 53.69
Rechtmäßigkeit der Gebührenpflicht des Arbeitgebers für …
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08
Gegenleistungscharakter Verwaltungsgebühr; Begleitscheinkontrolle; formale …
- BVerwG, 21.12.1990 - 3 B 46.89
Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids im Geflügelfleischhygienerecht
- BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 1/87
Unkostenbeitrag - Beitragserhebung - Honorar für Leistungen im Notfalldienst - …
- BVerwG, 11.10.1968 - VII B 110.67
Genehmigungen für die Einfuhr von Obst und Gemüse ohne Angabe der Güteklasse - …
- BVerwG, 11.10.1968 - VII B 115.67
Kostendeckungsprinzip bei veranschlagten Gebühren
- BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 8/62
Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO
- VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 07.2086
Luftsicherheitsgebühr im Wesentlichen rechtmäßig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 9 A 596/01
Gebühren für die Zuteilung von Rufnummern im Ortsnetz und im Funknetz waren …
- BVerwG, 24.09.1968 - I C 72.67
- VGH Hessen, 16.06.2010 - 6 A 2243/09
Gebühren nach dem Wertpapierprospektgesetz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 9 A 679/01
Gebühren für die Zuteilung von Rufnummern im Ortsnetz und im Funknetz waren …
- BVerwG, 10.10.1969 - VII C 104.65
Erhebung von Einfuhrgebühren durch die Einfuhrstelle und Vorratsstelle zur …
- BVerwG, 14.04.1967 - IV C 181.65
Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Gebührenerhebung für die Genehmigung von …
- BVerwG, 09.02.1962 - VII C 108.61
Gebührenerhebung durch die Außenhandelsstelle für nicht beantragte …
- VG Ansbach, 07.12.2016 - AN 9 K 16.01216
Tariferhöhung der Baugenehmigungsgebühr um die Gebühr der wasserrechtlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 9 A 670/01
Gebühren für die Zuteilung von Rufnummern im Ortsnetz und im Funknetz waren …
- BVerwG, 06.07.1962 - VII C 24.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.02.1962 - VII C 109.61
Gebühr für die Erteilung einer Einfuhrbewilligung durch die Außenhandelsstelle …
- BVerwG, 09.02.1962 - VII C 5.61
Rechtsmittel
- VG München, 18.04.2019 - M 12 K 16.821
Gebührenkalkulation für Urnengrab
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10095/05
Bemessung des Kammerbeitrags zur Landespsychotherapeutenkammer
- BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 10.99
Pflicht von Senderbetreibern zur Finanzierung der Geräteprüfung und der …
- OVG Brandenburg, 06.11.1997 - 2 D 32/96
Satzungsgeber; Kalkulation des Gebührensatzes; Satzungsbeschluß; …
- BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67
Anwendung des Grundsatzes der Bestimmtheit
- VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 07.2087
Luftsicherheitsgebühr im Wesentlichen rechtmäßig
- BVerwG, 07.02.1989 - 8 B 129.88
Baugesetz - Entwässerungsgebühr - Gebührensätze - Sperrwirkung
- BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 9.99
Pflicht von Senderbetreibern zur Finanzierung der Geräteprüfung und der …
- BVerwG, 23.09.1966 - VII B 65.64
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beurteilung sachfremder …
- VG Berlin, 01.02.2008 - 10 A 436.05
Kostenverordnung zum Emissionshandel teilweise nichtig
- VGH Hessen, 07.01.2011 - 5 A 1624/09
Vermessungsgebühren
- VGH Bayern, 28.08.2007 - 8 BV 05.2493
Luftverkehrsrecht: Luftsicherheitsgebühr für Fluggast- und Gepäckkontrollen // …
- BVerwG, 28.06.2002 - 9 BN 13.02
Zulässigkeit von Schätzungen bei der Ausgestaltung von Gebühren als der Revision …
- VGH Hessen, 28.09.1976 - V N 3/75
Kindergartengebühr II - § 47 VwGO, Abgrenzung öffentlich-rechtliche …
- BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 22.78
Importeur von Fertigpackungen - Füllmenge - Normadressat der Füllmengenregelung - …
- VG Berlin, 01.02.2008 - 10 A 438.05
Kostenverordnung zum Emissionshandel teilweise nichtig
- BVerwG, 10.12.2013 - 3 B 37.13
Zulässigkeit der Entscheidung des VG durch Beschluss i.R.e. Gebührenerhebung für …
- VG Gelsenkirchen, 20.11.2013 - 7 K 4877/11
Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip; Gebührenbegriff; Härtfallregelung
- VGH Bayern, 12.08.2011 - 11 C 11.1785
Angabe des Gerichts, bei dem der statthafte Rechtsbehelf anzubringen ist
- BVerwG, 30.06.1972 - VII C 48.71
Bau eines Mehrzweckfrachters - Erhebung einer Gebühr für die Erteilung von …
- VG Berlin, 01.02.2008 - 10 A 37.06
Klage gegen die Erhebung von Kosten für die Zuteilung von Emissionsberechtigungen …
- VGH Hessen, 28.03.1996 - 5 N 269/92
Erfolglose Normenkontrolle gegen Hausmüllsatzung - hier: Entgelt für …
- VG Cottbus, 15.12.2015 - 6 L 339/14
Gebühren für Fäkalienentsorgung
- VG Meiningen, 11.10.2011 - 2 K 194/10
Nichtigkeit der Gebührensätze für Abwasseranalytik wegen Nichtbeachtung des …
- VG Berlin, 01.02.2008 - 10 A 510.05
Klage gegen die Erhebung von Kosten für die Zuteilung von Emissionsberechtigungen …
- VG München, 01.08.2019 - M 12 K 18.6314
Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für Urnengrab
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 689/99
Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Zustimmung nach TKG § 50 Abs 3 S 1
- BVerwG, 25.09.1989 - 8 B 104.89
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- BVerwG, 11.10.1968 - VII B 102.67
Kostendeckungsprinzip bei veranschlagten Gebühren
- BVerwG, 09.07.1965 - VII C 103.64
Anforderungen an das Vorliegen eines Interesses auf Feststellung der …
- BVerwG, 09.02.1962 - VII C 101.61
Rechtmäßigkeit der Bemessung der Gebühren für die Erteilung unbegrenzer …
- LG Potsdam, 12.08.2015 - 3 O 124/14
Wasserversorgung in Brandenburg: Billigkeitskontrolle von Trinkwasserpreisen …
- VG Cottbus, 13.07.2017 - 6 L 840/15
Gebühren für Fäkalienentsorgung
- VG Gelsenkirchen, 15.02.2001 - 13 K 6667/97
Getrennte Regenwassergebühr
- OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7679/91
- BVerwG, 20.06.1972 - I CB 16.72
Begriff des Gewerberechts und Fragen des Bayerischen Kostengesetzes - …
- BVerwG, 24.04.1970 - VII B 125.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2011 - 11 S 24.11
Abfallbeseitigung; Transportgenehmigung; Gebührenforderung bei Ablehnung der …
- BVerwG, 25.09.1989 - 8 B 105.89
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- BVerwG, 05.02.1982 - 1 B 851.80
Anmelder einer Versammlung als "Veranlasser" einer Verbotsverfügung und Adressat …
- BFH, 20.01.1970 - VII B 13/68
Kostenprüfungsbeamte - Vertreter der Staatskasse - Entscheidung über Erinnerung - …
- VG Potsdam, 18.04.2012 - 8 K 2205/11
Abwasser- und Trinkwassergebühren
- BPatG, 31.05.2002 - 10 W (pat) 36/01
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1992 - 6 A 12117/90
Abfallgebührensatzung; Gebührensätze; Mängel der Gebührenkalkulation
- BVerwG, 27.11.1964 - VII B 125.62
Rechtsmittel
- BPatG, 11.03.2002 - 10 W (pat) 36/01
- VG Cottbus, 13.07.2017 - 6 L 843/15
Gebühren für Fäkalienentsorgung
- VG Ansbach, 25.07.2006 - AN 1 K 04.02965
Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Gebührenerhebung für die Nutzung der …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.05.1988 - 3 A 91/87
Gebührenbemessung bei der Benutzung einer Tierkörperbeseitigungsanstalt; …
- BFH, 18.11.1969 - VII B 77/68
Kostenrechtliche Vorschriften - Entscheidung des FG - Erinnerung gegen …
- BVerwG, 23.09.1966 - VII B 62.64
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit von …
- BVerwG, 18.08.1966 - VII B 4.64
Abschluss eines Vergleichs im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Regelung der …
- BVerwG, 30.04.1964 - I B 76.64
Verpflichtung zur Zahlung von Kosten für die Vornahme gemeindlicher …
- BVerwG, 06.07.1962 - VII C 9.61
Rechtsmittel
- VG Cottbus, 13.07.2017 - 6 L 842/15
Gebühren für Fäkalienentsorgung
- VG Dresden, 17.02.2009 - 2 K 254/07
Abwassergebühr; Grundgebühr; Zählergrößen; Nenngrößen; Wasserzähler; …
- VG Würzburg, 12.04.2006 - W 2 K 05.808
- VG Würzburg, 12.01.2000 - W 2 K 98.635
Abfallrechtlicher Gebührenschuldner - Auskofferung eines Altlastengrundstückes …
- VG Würzburg, 12.01.2000 - W 2 K 635.98
Erstattung von Gebühren für die Entsorgung von Altlasten im Wege des …