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   BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60   

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BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60 (https://dejure.org/1962,18)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1962 - VI C 154.60 (https://dejure.org/1962,18)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1962 - VI C 154.60 (https://dejure.org/1962,18)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 338
  • NJW 1962, 1691
 
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Wird zitiert von ... (93)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36; BVerwGE 13, 338, 339; BVerwG NJW 1976, 1705; BVerfG NVwZ 1982, 433, 434; BGH NJW 1987, 2442, 2443).
  • BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Fehlen einer ordnungsgemäßen

    Was der Kläger bei seiner durch Beweisbeschluß förmlich angeordneten Vernehmung als Partei (vgl. §§ 96 Abs. 1, 98 VwGO, §§ 450 ff. ZPO) ausgesagt hat, ist weder in der Sitzungsniederschrift, noch seinem Inhalt nach erkennbar im angefochtenen Urteil, noch in einer in dem Urteil in Bezug genommenen bei den Akten befindlichen oder spätestens mit dem Urteil den Parteien zugestellten richterlichen Aufzeichnung (z.B. Vermerk des Berichterstatters) niedergelegt (vgl. hierzu auch BVerwGE 13, 338; ferner Mezger in NJW 1961, 1701).

    Zu Unrecht beruft sich die Revision in diesem Zusammenhang auf das in NJW 1962, 1691 abgedruckte Urteil des beschließenden Senats vom 5. Februar 1962 - BVerwG VI C 154.60 -.

    Es handelt sich um die oben bereits angeführte Entscheidung BVerwGE 13, 338.

    Aber auch nach dieser Entscheidung ist - wie aus ihrem in BVerwGE 13, 340, 341 [BVerwG 05.02.1962 - VI C 154/60] abgedruckten vorletzten Absatz hervorgeht - der Revisionskläger gehalten, wenigstens anzudeuten, daß bei einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Wiedergabe der Aussage Umstände hervorgetreten wären, die zu berücksichtigen das Verwaltungsgericht verpflichtet gewesen wäre und die dann zu einer anderen - dem Revisionskläger günstigeren - Beurteilung des Sachverhalts hätten führen können.

  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36; BVerwGE 13, 338, 339; BVerwG NJW 1976, 1705; BVerfG NVwZ 1982, 433, 434; BGH NJW 1987, 2442 f).
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