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   BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07   

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BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07 (https://dejure.org/2008,1416)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.2008 - 6 A 1.07 (https://dejure.org/2008,1416)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 6 A 1.07 (https://dejure.org/2008,1416)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    G 10 §§ 5, 12
    Bundesnachrichtendienst; Bundesverwaltungsgericht; erstinstanzliche Zuständigkeit; strategische Telefonüberwachung; Verwaltungsakt; innerdienstliche Weisung; internationaler Terrorismus: "mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland"; G 10 Kommission; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    G 10 §§ 5, 12
    Beurteilungsermächtigung; Bundesnachrichtendienst; Bundesverwaltungsgericht; G 10-Kommission; Mitteilung der Telefonüberwachung; Verwaltungsakt; Zeitpunkt; erstinstanzliche Zuständigkeit; innerdienstliche Weisung; internationaler Terrorismus: "mit unmittelbarem Bezug zur ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsnatur der Anordnung der strategischen Telefonüberwachung gemäß § 5 Artikel 10-Gesetz (G 10) durch das Bundesministerium des Innern - Verfassungsmäßigkeit der Erweiterung der strategischen Aufklärungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes auf die Gefahren des ...

  • kanzlei.biz

    Telefonüberwachung

  • Judicialis

    G 10 § 5; ; G 10 § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    G10 § 5 § 12
    Recht der Nachrichtendienste: Strategische Telefonüberwachung [§ 5 G10] als innerdienstliche Weisung an den BND, Verfassungsmäßigkeit, Beurteilungsermächtigung der G 10 -Kommission

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Strategische Überwachung durch BND nach "9/11" rechtmäßig

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Strategische Telekommunikationsüberwachung durch BND nach "9/11" und 5 Jährige Nichtmitteilung an Betroffenen rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Strategische Telekommunikations-Überwachung nach "9/11" rechtmäßig

  • beck.de (Kurzinformation)

    Strategische Überwachung durch BND nach «9/11» rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Strategische Telekommunikations-Überwachung nach "9/11" rechtmäßig

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rechtsschutz gegen strategische Telefonüberwachung; Beurteilungsspielraum der G 10-Kommission

  • beck.de PDF, S. 41 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Angreifbarkeit einer strategischen Telefonüberwachung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 130, 180
  • NJW 2008, 2135
  • DVBl 2008, 850
  • DÖV 2008, 1060
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07
    Diese Möglichkeit sollte ihm mit dem Schreiben gerade eröffnet werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94 u.a. - BVerfGE 100, 313 ; s. auch § 6 Abs. 1 Satz 4 G 10).

    Sie ist ein Hilfsmittel des Bundesnachrichtendienstes, um diese Gefahren aufzuklären und die gewonnenen Erkenntnisse in Lageberichte, Analysen und Berichte über Einzelvorkommnisse umzusetzen, deren Adressat die Bundesregierung ist; diese soll in den Stand versetzt werden, die Gefahrenlagen rechtzeitig zu erkennen und ihnen (politisch) zu begegnen (s. § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst vom 20. Dezember 1990 i.V.m. § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1 G 10 sowie BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 a.a.O. S. 371, 383).

    Da es um die frühzeitige Erkennung von Gefahren geht, bedarf es zur Anordnung der strategischen Telefonüberwachung keiner Gefahr, die sich bereits konkret abzeichnet, und nicht einmal eines bestimmten Verdachts; es reicht vielmehr aus, dass bei Durchführung der Überwachungsmaßnahme Erkenntnisse über bestehende Gefahrenlagen - hier die Gefahr terroristischer Anschläge - zu erwarten sind (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 a.a.O. S. 383, 389 sowie Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - BVerfGE 115, 320 ).

    (a) Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes und insbesondere für dessen Befugnisse zur strategischen Telefonüberwachung ergibt sich aus Art. 73 Nr. 1 GG, der dem Bund die ausschließliche Gesetzgebung über die auswärtigen Angelegenheiten sowie über die Verteidigung einräumt (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 a.a.O. S. 368 ff.).

    Die Bundesrepublik Deutschland muss daher ihre Außen- und Sicherheitspolitik und ihre internationale Zusammenarbeit darauf einstellen können und bedarf hierzu auch im Interesse ihrer Handlungs- und Bündnisfähigkeit entsprechender Kenntnisse (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 a.a.O. S. 371).

    (b) In materieller Hinsicht hat das Bundesverfassungsgericht in seinem bereits mehrfach erwähnten Urteil vom 14. Juli 1999 (a.a.O. S. 375 ff.) die mit der strategischen Telefonüberwachung verbundenen Eingriffe in das durch Art. 10 GG geschützte Fernmeldegeheimnis aus den folgenden Gründen als im engeren Sinne verhältnismäßig und damit verfassungsgemäß beurteilt: Zwar wögen die Grundrechtseingriffe namentlich mit Blick auf ihre Verdachtslosigkeit, die Breite der erfassten Fernmeldekontakte und die Identifizierbarkeit der Beteiligten schwer.

    Das berechtigte Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung ergibt sich daraus, dass die Beklagte nicht nur einfachrechtlich (§ 12 G 10), sondern auch grundrechtlich (Art. 10, Art. 19 Abs. 4 GG) verpflichtet ist, die von einer strategischen Telefonüberwachung betroffenen Personen so bald wie möglich zu unterrichten (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 a.a.O. S. 361, 397).

    Diese Entscheidung erfordert eine mit erheblichen Unsicherheiten verbundene Prognose über die Folgen der Mitteilung, bei der insbesondere bedacht werden muss, dass die Mitteilung Anhaltspunkte für die Arbeitsweise der Fachbehörde und ihr konkretes Beobachtungsfeld liefern kann, die im Interesse einer ungestörten und erfolgreichen Ermittlung verborgen bleiben müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 a.a.O. S. 397 f.).

    Da die Tätigkeit der Kommission dem Grundrechtsschutz für die Bürger dient, die ihre Rechte wegen der Unbemerkbarkeit der Eingriffe nicht selbst wahrnehmen können (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 a.a.O. S. 361), werden ihre Mitglieder von dem Parlamentarischen Kontrollgremium, also von Abgeordneten des Deutschen Bundestags, gewählt (§ 15 Abs. 1 Satz 4 G 10).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07
    Mit der Fortsetzungsfeststellungsklage darf kein im Vergleich zur Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage neuer Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt werden (vgl. Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 - BVerwGE 129, 27 = Buchholz 418.72 WeinG Nr. 30).

    Das Bundesverwaltungsgericht entnimmt in ständiger Rechtsprechung Gesetzen u.a. dann eine Beurteilungsermächtigung, wenn der zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das weisungsfrei, mit besonderer fachlicher Legitimation und in einem besonderen Verfahren entscheidet; dies zumal dann, wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die zu treffende Entscheidung damit zugleich versachlicht (vgl. Urteile vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 - juris und vom 16. Mai 2007 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07
    Da es um die frühzeitige Erkennung von Gefahren geht, bedarf es zur Anordnung der strategischen Telefonüberwachung keiner Gefahr, die sich bereits konkret abzeichnet, und nicht einmal eines bestimmten Verdachts; es reicht vielmehr aus, dass bei Durchführung der Überwachungsmaßnahme Erkenntnisse über bestehende Gefahrenlagen - hier die Gefahr terroristischer Anschläge - zu erwarten sind (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 a.a.O. S. 383, 389 sowie Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - BVerfGE 115, 320 ).

    Die Verwertung solcher "Zufallsfunde" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 a.a.O. S. 359) sei jedoch nur im Rahmen einer nachträglichen Zweckänderung und unter strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit zulässig.

  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 12.92

    Gleichwertigkeit von Ausbildungsstätten (auf BAföG bezogen)

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07
    Bei welchen Entscheidungen die Behörde über einen von der Rechtsordnung anerkannten Entscheidungsspielraum verfügt und daher Entscheidungen treffen kann, die nur dann rechtswidrig sind, wenn die rechtlichen Grenzen ihrer Beurteilungsermächtigung überschritten sind, bestimmt der Gesetzgeber (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1993 - BVerwG 11 C 12.92 - BVerwGE 92, 340 ).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07
    Das Bundesverwaltungsgericht entnimmt in ständiger Rechtsprechung Gesetzen u.a. dann eine Beurteilungsermächtigung, wenn der zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das weisungsfrei, mit besonderer fachlicher Legitimation und in einem besonderen Verfahren entscheidet; dies zumal dann, wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die zu treffende Entscheidung damit zugleich versachlicht (vgl. Urteile vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 - juris und vom 16. Mai 2007 a.a.O. m.w.N.).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der der erkennende Senat folgt, kann auch die Art des mit der Klage gerügten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, die Anerkennung eines Feststellungsinteresses erfordern, wenn sich die unmittelbare Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der die Entscheidung des Gerichts kaum zu erlangen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a. - BVerfGE 104, 220 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 6 C 23.06 - Buchholz 402.44 VersG Nr. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 23.06

    Fuckparade 2001"; Versammlungseigenschaft; Gesamtgepräge einer "gemischten"

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der der erkennende Senat folgt, kann auch die Art des mit der Klage gerügten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, die Anerkennung eines Feststellungsinteresses erfordern, wenn sich die unmittelbare Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der die Entscheidung des Gerichts kaum zu erlangen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a. - BVerfGE 104, 220 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 6 C 23.06 - Buchholz 402.44 VersG Nr. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07
    Allerdings hat der insoweit früher zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Anordnung des Bundesministers des Innern über Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses in Einzelfällen gemäß § 3 Abs. 1 G 10 als Verwaltungsakt angesehen, da sie auch ohne Unterrichtung des Betroffenen eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen entfalte (Urteil vom 17. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 12.88 - BVerwGE 87, 23 ).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07
    Aus dem aktuellen Gesetzestext und den Gesetzesmaterialien ergibt sich daher mit hinreichender Klarheit, dass in allen verwaltungsgerichtlichen Klagen mit Gegenständen aus dem Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes aus Gründen des Geheimnisschutzes ohne Einschränkungen das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein soll (vgl. Urteil vom 27. Juni 2007 - BVerwG 6 A 1.06 - PersR 2007, 443 Rn. 18).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 A 2.07

    Bundesnachrichtendienst; Daten; Dateien; Akten; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07
    Die allgemeine Feststellungsklage ist auch unter der Voraussetzung die geeignete und zulässige Klageart, dass sich die nachträgliche Information eines Betroffenen über die strategische Telefonüberwachung durch Erlass eines Verwaltungsakts vollzieht (vgl. dazu Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 A 2.07 - juris).
  • VGH Bayern, 04.10.2021 - 20 N 20.767

    Hauptsacheentscheidung: Corona-Ausgangssperre war unverhältnismäßig

    Ob das Gesetz eine solche Beurteilungsermächtigung enthält, ist durch Auslegung des jeweiligen Gesetzes zu ermitteln (BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 3 C 8.06 - juris Rn. 26 m.w.N.; BVerwG, U.v. 23.1.2008 - 6 A 1.07 - juris Rn. 43; BVerwG, U.v. 23.11.2011 - 6 C 11.10 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 46.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der der erkennende Senat folgt, kann auch die Art des mit der Klage gerügten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, die Anerkennung eines Feststellungsinteresses erfordern, wenn sich die unmittelbare Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der die Entscheidung des Gerichts kaum zu erlangen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a. - BVerfGE 104, 220 ; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2008 - 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    Zu dieser Materie gehört auch der gesetzliche Auftrag an den Bundesnachrichtendienst zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland mit außen- und sicherheitspolitischer Relevanz (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94 u.a. - BVerfGE 100, 313 ; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2008 - BVerwG 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 33 = Buchholz 402.9 G 10 Nr. 2).
  • BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16

    Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos

    Die aus Gründen des Geheimnisschutzes weit auszulegende Zuständigkeitsregelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2008 - 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 25) erfasst nicht nur Klagen gegen die vom Bundesnachrichtendienst nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254), hier anwendbar in der seit dem 21. November 2015 geltenden Fassung des Gesetzes vom 17. November 2015 (BGBl. I S. 1938), beantragten Anordnungen von Maßnahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung nach § 5 und § 10 G 10. Vielmehr zählen hierzu auch die Klagen eines zur Mitwirkung an einer derartigen Überwachungsmaßnahme verpflichteten Telekommunikationsunternehmens gegen die Anordnung seiner Inpflichtnahme sowie gegen die Auswahl der tatsächlich überwachten Übertragungswege durch den Bundesnachrichtendienst.

    Anders als die auf § 5 und § 10 G 10 beruhende Beschränkungsanordnung, bei der es sich um eine an den Bundesnachrichtendienst gerichtete Ermächtigung mit verpflichtendem Charakter handelt, die vorgesehenen Beschränkungen durchzuführen (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2008 - 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 27), konkretisiert die darauf aufbauende, an den Erbringer von Telekommunikationsdienstleistungen oder daran Mitwirkenden gerichtete Verpflichtungsanordnung des Bundesministeriums des Innern rechtsverbindlich dessen gesetzliche Mitwirkungspflichten aus § 2 Abs. 1 Satz 3 G 10. Damit erfüllt sie alle Merkmale eines Verwaltungsakts i.S.d. § 35 Satz 1 VwVfG.

    Die von einer Überwachungsmaßnahme nach § 5 Abs. 1 G 10 Betroffenen sind darauf verwiesen, Feststellungsklage nach § 43 VwGO zu erheben mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit der Überwachungsmaßnahme feststellen zu lassen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2008 - 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 26).

    Sie ist ein Hilfsmittel des Bundesnachrichtendienstes, um diese Gefahren aufzuklären und die gewonnenen Erkenntnisse in Lageberichte, Analysen und Berichte über Einzelvorkommnisse umzusetzen, deren Adressat die Bundesregierung ist; diese soll in den Stand versetzt werden, die Gefahrenlagen rechtzeitig zu erkennen und ihnen (politisch) zu begegnen (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2008 - 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 29).

  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 45.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der der erkennende Senat folgt, kann auch die Art des mit der Klage gerügten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, die Anerkennung eines Feststellungsinteresses erfordern, wenn sich die unmittelbare Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der die Entscheidung des Gerichts kaum zu erlangen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a. - BVerfGE 104, 220 ; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2008 - 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 6 A 9.14

    Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren

    Greift der Bundesnachrichtendienst feststellbar auf einen Telekommunikationsverkehr in einer Weise zu, die als Eingriff in das durch Art. 10 GG geschützte Fernmeldegeheimnis zu qualifizieren ist, ist dies geeignet, rechtliche Beziehungen zwischen der Behörde und dem betroffenen Telekommunikationsteilnehmer im Sinne eines nach § 43 Abs. 1 VwGO feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses zu begründen (BVerwG, Urteile vom 23. Januar 2008 - 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 26 und vom 28. Mai 2014 - 6 A 1.13 - BVerwGE 149, 359 Rn. 23).

    Ihr Charakter ist nicht primär personenbezogen, sondern sachbezogen (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2008 - 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 27).

    Es steht in Übereinstimmung mit diesen Maßgaben, dass der Senat in seiner Vorgängerentscheidung aus dem Jahr 2014 unter Verweis auf die Befugnisse und den spezialisierten Sachverstand der G10-Kommission einen effektiven kompensatorischen Grundrechtsschutz als gewährleistet erachtet hat (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2014 - 6 A 1.13 - BVerwGE 149, 359 Rn. 40 f.; in diesem Sinne bereits zuvor: BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2008 - 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 44 f.).

  • VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19

    Beobachtung einer Versammlung unter freiem Himmel unter Einsatz einer Drohne

    Die Anerkennung eines Feststellungsinteresses sei bereits dann erforderlich, wenn sich die unmittelbare Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränke, in der die Entscheidung des Gerichts kaum zu erlangen sei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a. -, BVerfGE 104, 220 ; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2008 - 6 A 1.07 -, BVerwGE 130, 180 Rn. 26 m.w.N.), weil sich die kurzfristige Erledigung aus der Eigenart des behördlichen Handelns selbst ergebe (vgl. zur kurzfristigen Erledigung im Zusammenhang mit der Anerkennung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 32 a.E.).
  • BVerwG, 28.05.2014 - 6 A 1.13

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; strategische

    Daran ändert der Umstand nichts, dass diese Maßnahmen nicht in die alleinige Zuständigkeit des Bundesnachrichtendienstes fielen, sondern auf dessen Antrag (§ 9 G 10) hin vom Bundesministerium des Innern anzuordnen (§ 10 G 10) und von der G 10-Kommission auf ihre Zulässigkeit und Notwendigkeit hin zu überprüfen (§ 15 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 3 G 10) waren (Urteil vom 23. Januar 2008 - BVerwG 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 25 = Buchholz 402.9 G 10 Nr. 2).

    Derartige rechtliche Beziehungen wären zwischen dem Kläger und der Beklagten dann entstanden, wenn feststünde, dass einer oder mehrere seiner E-Mail-Verkehre Gegenstand der strategischen Fernmeldeüberwachung im Jahr 2010 gewesen sind (vgl. Urteil vom 23. Januar 2008 a.a.O. Rn. 26, zur strategischen Überwachung von Telefongesprächen).

    Auf der anderen Seite hat der Gesetzgeber im Interesse kompensatorischen Grundrechtsschutzes (vgl. Urteil vom 23. Januar 2008 - BVerwG 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 45 = Buchholz 402.9 G 10 Nr. 2) sämtlicher von strategischen Beschränkungen erfassten Personen die Kontrolle eines unabhängigen, parlamentarisch bestellten Gremiums, nämlich der G 10-Kommission, vorgesehen.

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15

    G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher

    Dabei stützt die G 10-Kommission ihre Entscheidungen auf die Stellungnahmen des zuständigen Bundesministeriums sowie des Bundesnachrichtendienstes und klärt den Sachverhalt in der Regel nicht selbst auf (vgl. BVerwGE 130, 180 ; Droste, Handbuch des Verfassungsschutzrechts, 2007, S. 642; B. Huber, in: Schenke/ Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2014, § 15 G 10 Rn. 52; Kornblum, Rechtsschutz gegen geheimdienstliche Aktivitäten, 2011, S. 194, 309; Miltner, Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes, in: BfV, Verfassungsschutz in der Demokratie: Beiträge aus Wissenschaft und Praxis, 1990, S. 53 ; Wetzling, Das Herzstück der deutschen Geheimdienstreform: Vorschläge für eine starke G 10-Kommission, in: Stiftung Neue Verantwortung, Policy Brief September 2015, S. 12, 14).
  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 20 N 21.1926

    Veranstaltungs- und Versammlungsverbot des § 1 Abs. 1 BayIfSMV formell und

    Ob das Gesetz eine solche Beurteilungsermächtigung enthält, ist durch Auslegung des jeweiligen Gesetzes zu ermitteln (BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 3 C 8.06 - juris Rn. 26 m.w.N.; BVerwG, U.v. 23.1.2008 - 6 A 1.07 - juris Rn. 43; BVerwG, U.v. 23.11.2011 - 6 C 11.10 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 6 A 2.15

    Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren

  • VG Berlin, 16.12.2022 - 1 K 154.19
  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794

    Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern: Verstoß von Betriebsschließungen gegen

  • VG Berlin, 22.03.2012 - 1 K 729.09

    Rechtmäßigkeit von Telefon- und Post-Überwachungsmaßnahmen durch das Bundesamt

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LB 231/20

    Banner Drop; Beschränkung, versammlungsrechtliche; Feststellungsinteresse;

  • BVerwG, 22.09.2015 - 6 VR 2.15

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Bundesnachrichtendienst; Verletzung von

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2018 - 11 LA 66/18

    Ermittlungsverfahren; Observation; qualifiziertes Rechtsschutzinteresse

  • BVerwG, 03.03.2009 - 6 A 4.08

    Feststellung der Rechtswidrigkeit bestimmter Beschränkungen der Freiheit der

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2023 - 11 LC 273/21

    Anvertraut; Sozialdaten; Sozialdatenschutz; Sozialgeheimnis;

  • VGH Bayern, 14.03.2019 - 20 BV 17.1507

    Gesundheitsrecht - Präimplantationsdiagnostik (PID) Zustimmung zur Durchführung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2013 - 2 L 118/10

    Feststellung der Rechtswidrigkeit ausländerbehördlicher Maßnahmen - Antrag auf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2016 - 2 A 10642/16

    Konkurrenzlesen an der Hochschule

  • BVerwG, 02.05.2018 - 2 A 1.18

    Bundeskanzleramt; Bundesnachrichtendienst; Dienstunfall; Dienstunfallfürsorge;

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2020 - 11 LB 464/18

    Identitätsfeststellung; Kontrollstelle; Kontrollstelle, mobile; Pfefferspray;

  • VG Hamburg, 13.04.2022 - 5 E 1581/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen die sog. Hotspot-Regelung

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LC 84/20

    Banner Drop; Klagebefugnis; Kletteraktion; Kletterpartner; Versammlung

  • VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09

    NPD-Bundesparteitag: Räume mussten uneingeschränkt überlassen werden

  • VG München, 02.07.2014 - M 21 K 13.2357

    Verweisung an das Bundesverwaltungsgericht wegen sachlicher / instanzieller

  • OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17

    Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern bzgl. Unterlagen zu G

  • VG Köln, 07.12.2010 - 5 K 7161/08

    Klage des Deutsch-Libanesen El-Masri abgewiesen

  • BVerwG, 20.05.2009 - 6 A 4.08

    Rechtmäßigkeit einer strategischen Überwachung des Fernmeldeverkehrs sowie im

  • VG Berlin, 25.09.2012 - 1 K 225.11

    Verfassungsschutz: Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 2 LB 25/16

    Rehabilitationsinteresse bei erledigter Umsetzung eines Polizeihauptkommissars

  • BVerwG, 14.01.2021 - 6 AV 7.20

    Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung für konsularische Hilfe wegen angeblicher

  • VG München, 19.03.2013 - M 16 K 12.2761

    Entgelte für die Heranziehung der Berufsfeuerwehr im Rahmen der Landrettung

  • VG Köln, 12.06.2012 - 22 K 1487/10

    Postüberwachung Kernbereich privater Lebensgestaltung G 10

  • VG Berlin, 27.06.2019 - 13 K 343.18

    Flugbeschränkung bei Erdogan-Staatsbesuch

  • VG Berlin, 27.06.2019 - 13 K 370.18

    Flugbeschränkung bei Erdogan-Staatsbesuch

  • VG Stuttgart, 09.02.2011 - 12 K 52/11

    Bezug eines Schadensersatzanspruchs zum Geschäftsbereich des

  • VG Berlin, 31.10.2023 - 6 L 262.23

    Sachliche Zuständigkeit für einstweiligen Rechtschutz zur Erlangung einer

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