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   BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 16.09   

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BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 16.09 (https://dejure.org/2010,2113)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2010 - 1 C 16.09 (https://dejure.org/2010,2113)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 1 C 16.09 (https://dejure.org/2010,2113)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AufenthG § 6 Abs. 4, § 7 Abs. 1, § 28; Haager Abdoptionsübereinkommen Art. 2 Abs. 1, Art. 29; AdVermiG §§ 1, 2a, 5, 7, 8; AdÜbAG §§ 2, 6; BGB § 1741 Abs. 1
    Internationale Adoption; Kafala; gelebtes Pflegekindschaftsverhältnis; Adoptionsvermittlungsverfahren; Fachvermittlung; Kindeswohl; Kinderhandel; Elterneignung; Einreisevisum; begründeter Fall

  • openjur.de

    Internationale Adoption; Kafala; gelebtes Pflegekindschaftsverhältnis; Adoptionsvermittlungsverfahren; Fachvermittlung; Kindeswohl; Kinderhandel; Elterneignung; Einreisevisum; begründeter Fall.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 6 Abs. 4; § 7 Abs. 1; § 28
    Adoptionsvermittlungsverfahren; Einreisevisum; Elterneignung; Fachvermittlung; Internationale Adoption; Kafala; Kinderhandel; Kindeswohl; begründeter Fall; gelebtes Pflegekindschaftsverhältnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 4 AufenthG 2004, § 7 Abs 1 S 3 AufenthG 2004, § 28 AufenthG 2004, Art 2 Abs 1 KiSchÜbk Haag, Art 29 KiSchÜbk Haag
    Einreisevisum zum Zwecke der Durchführung eines Adoptionsverfahrens; internationale Adoption; Adoptionsvermittlungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Visums zum Zwecke der Adoption eines Kindes aus einem dem Haager Adoptionsübereinkommen nicht beigetretenen Staat; Vollständige Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren und positive Empfehlung der zuständigen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 6 Abs. 4, AufenthG § 7 Abs. 1, AufenthG § 28, AdVermiG § 1, AdVermiG § 2a, AdVermiG § 5, AdVermiG § 7, AdVermiG § 8, AdÜbAG § 2, AdÜbAG § 6, BGB § 1741 Abs. 1
    Visum, Visumsverfahren, Kindernachzug, Adoption, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Marokko, Kindeswohl, Haager Minderjährigenschutzabkommen, Elterneignung, Kafala, Vormundschaft

  • rewis.io

    Einreisevisum zum Zwecke der Durchführung eines Adoptionsverfahrens; internationale Adoption; Adoptionsvermittlungsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Einreisevisum zum Zwecke der Durchführung eines Adoptionsverfahrens; internationale Adoption; Adoptionsvermittlungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung eines Visums zum Zwecke der Adoption eines Kindes aus einem dem Haager Adoptionsübereinkommen nicht beigetretenen Staat; Vollständige Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren und positive Empfehlung der zuständigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Visum zur Kinderadoption in Deutschland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Visum zur Kinderadoption in Deutschland

  • lto.de (Kurzinformation)

    Visum zur Kinderadoption in Deutschland nur nach Adoptionsvermittlung

  • migrationsrecht.net (Zusammenfassung)

    Visum zur Kinderadoption in Deutschland

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Visum zur Kinderadoption in Deutschland

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Einreise zur Adoption erst nach Prüfung des Kindeswohls // Bundesgericht lehnt Einreise eines Jungen aus Marokko ab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 138, 77
  • NVwZ 2011, 1205
  • FamRZ 2011, 369
  • DVBl 2011, 287
  • DÖV 2011, 371
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 21.10

    Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 16.09
    Auf die Sprungrevisionen der Kläger hin ist das Verfahren inzwischen beim 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts anhängig (Az.: BVerwG 5 C 21.10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07

    Kein Anspruch auf Elterneignungsprüfung im Falle eines Adoptionsverbotes nach

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 16.09
    - OVG Berlin-Brandenburg - 21.04.2009 - AZ: OVG 3 B 8.07.
  • OVG Hamburg, 18.06.2012 - 4 Bf 135/10

    Adoptionsvermittlung; internationales Vermittlungsverfahren bei Verbot der

    Soweit nach § 2a Abs. 2 AdVermiG im Anwendungsbereich des Haager Adoptionsübereinkommens ergänzend die Bestimmungen des Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetzes - AdÜbAG - vom 5. November 2001 (BGBl I 2001, 2950) gelten, ist dem im Umkehrschluss zu entnehmen, dass das Adoptionsvermittlungsgesetz auch internationale Adoptionen mit einem Bezug zu einem Nichtvertragsstaat betrifft (BVerwG, Urt. v. 26.10.2010, BVerwGE 138, 77; juris Rn.12 ).

    Der Schutzzweck des Adoptionsvermittlungsgesetzes lässt es insoweit als sachgerecht erscheinen, dass die Beklagte sich an der Vermittlung der Adoptionen ausländischer Kinder nur beteiligt, wenn und soweit daran die im Adoptionsvermittlungsgesetz vorgesehenen Adoptionsvermittlungsstellen des jeweiligen Herkunftsstaates unter eigener fachkundiger Verantwortung und unter Beachtung des Kindeswohls mitwirken und insbesondere die vorgenannte Prüfung der Adoptionsbedürftigkeit zuverlässig vornehmen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 26.10.2010, BVerwGE 138, 77; juris Rn. 13; Urt. v. 10.3.2011, NVwZ 2011, 1199; juris Rn. 13, 15).

    Allerdings ergibt sich aus einer solchen Ausnahmelage kein Anspruch gegenüber den zentralen Adoptionsvermittlungsstellen, außerhalb eines vormundschaftsgerichtlichen Adoptionsverfahrens noch nachträglich ein internationales Adoptionsvermittlungsverfahren durchzuführen bzw. nachträglich einen Sozialbericht nach § 7 Abs. 3 Satz 2 AdVermiG zu erstellen (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 26.10.2010 BVerwGE 138, 77; juris Rn. 10 ff.; dort zur Notwendigkeit des positiven Abschlusses eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens als ausländerrechtliche Voraussetzung für ein Einreisevisum an ein noch im Heimatstaat lebendes Kind; siehe auch VG München, Urt. v. 21.4.2010, M 18 K 09.4652, juris, Rn. 31).

    Soweit sich dieses Kind nach Bewilligung der rechtlichen Inpflegenahme zusammen mit dem Kläger zunächst noch im Heimatstaat aufgehalten hat, stünde diese "Eigenwahl" eines ausländischen Kindes allein der Anwendung des Adoptionsvermittlungsgesetzes für sich genommen (noch) nicht entgegen und wäre deshalb die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens (noch) nicht ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urt. v.26.10.2010, a.a.O., Rn. 13).

    Vielmehr muss in aller Regel das Vermittlungsverfahren in sämtlichen Einzelschritten durchlaufen werden, da nur auf diese Weise die Sicherung des Kindeswohls gewährleistet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2010, BVerwGE 138, 77; juris Rn. 15; Urt. v. 10.3.2011, a.a.O., Rn. 16, dort jeweils zum erfolgreichen Abschluss des internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens als Voraussetzung für eine Visumerteilung zur Einreise des Kindes).

  • VG Freiburg, 18.07.2018 - 1 K 1083/17

    Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis für im Aufenthaltsgesetz nicht

    Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts um eine tatbestandliche Voraussetzung, die gerichtlich voll überprüfbar ist (BVerwG, Urteil vom 26.10.2010 - 1 C 16.09 - juris; einschränkend: Pfaff, ZAR 2011, S. 194 m.w.N.; a. A. wohl auch Fehrenbacher in HTK-AuslR, § 7 AufenthG, Rn. 4 zu Abs. 1 Satz 3 Nr. 1).
  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 21.10

    Prüfung der Elterneignung bei begehrter Adoption eines im Ausland lebenden

    Im parallel geführten ausländerrechtlichen Verfahren auf Erteilung eines Einreisevisums für den Kläger zu 2 blieb den Klägern letztinstanzlich der Erfolg versagt (Urteil des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 C 16.09 - DVBl 2011, 287).

    So sind die genannten (Rücknahme-)Erklärungen der Kläger auch darauf zurückzuführen, dass der Senat die Kläger in der mündlichen Verhandlung - insbesondere vor dem Hintergrund der bereits ergangenen Entscheidung des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zur Visumsfrage (Urteil vom 26. Oktober 2010 a.a.O.) - auf ihre mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hat.

    Des Weiteren hat der 1. Senat in dieser Entscheidung ausdrücklich auf das Inkrafttreten des Haager Kinderschutzübereinkommens (vgl. Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 25. Juni 2009 <BGBl II S. 602> und die Bekanntmachung vom 7. Dezember 2010 über das Inkrafttreten dieses Gesetzes ) und die damit verbundene Einführung eines zwischenstaatlichen Verfahrens hingewiesen, das speziell auf die Inpflegenahme von Kindern auf der Grundlage einer Kafala zugeschnitten ist (Urteil vom 26. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 16).

  • VG Karlsruhe, 23.11.2021 - 1 K 3409/20

    Aufenthaltserlaubnis für einen Reservisten der US-Streitkräfte

    Bei der Frage, ob ein "begründeter Fall" anzunehmen ist, handelt es sich um ein gerichtlich voll überprüfbares Tatbestandsmerkmal (BVerwG, Urteil vom 26.10.2010 - 1 C 16/09 -, juris Rn. 10 f.).

    In der Rechtsprechung bislang anerkannte Anwendungsfälle des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG sind etwa die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für vermögende Ausländer, die über erhebliche Mittel verfügen und von ihrem Vermögen in der Bundesrepublik leben wollen (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 10.10.2010 - 2 K 1260/10 -, juris Rn. 8; VG Freiburg, Urteil vom 18.07.2018 - 1 K 1083/17 -, juris Rn. 25 ff.; VG München, Urteil vom 12.05.2021 - M 25 K 19.2489 -, juris Rn. 30; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 7 AufenthG Rn. 14; vgl. auch Ziffer 7.1.3 Satz 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz des Bundesministerium des Innern [im Folgenden: VwV-AufenthG]), oder die Erteilung eines Visums zum Zwecke der Adoption eines Kindes aus einem Staat, der dem Haager Adoptionsübereinkommen nicht beigetreten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.2010 - 1 C 16.09 -, juris Rn. 10).

    Sind die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, so hat die Ausländerbehörde ein Ermessen, in dessen Rahmen sie alle für und wider den Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet sprechenden schutzwürdigen Individualinteressen des Ausländers und öffentlichen Interessen abzuwägen hat (BVerwG, Urteil vom 26.10.2010 - 1 C 16/09 -, juris Rn. 10 f.).

  • VG Berlin, 04.04.2013 - 29 K 224.12

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Durchführung eines

    Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Durchführung eines Adoptionsverfahrens nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG für das anzunehmende Kind setzt ein vorheriges Adoptionsvermittlungsverfahren voraus (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 16.09 -).

    Nichts anderes ergibt sich aus der von den Klägern vorgelegten gutachterlichen Stellungnahme eines pakistanischen Anwaltes, wonach es in Pakistan hinsichtlich christlicher Kinder kein Adoptionsverbot gibt: Dies hätte nur zur Folge, dass es den pakistanischen staatlichen Stellen - möglicher Weise anders als im Falle Marokkos (dazu BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 16.09 -, BVerwGE 138, 77 = juris Rdnr. 8) oder Algeriens (dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 4 Bf 135.10 -, NJW-RR 2013, 2 = juris Rdnr. 26, 32) - jedenfalls dann nicht verwehrt ist, an einem ausländischen Adoptionsverfahren mitzuwirken, wenn keine Muslime involviert sind, ändert aber nichts daran, dass sie eine Adoption selbst nicht aussprechen können.

    Dabei wird das bayerische Landesjugendamt nunmehr Art. 33 des Haager Kinderschutzübereinkommens (KSÜ, BGBl. 2001 II S. 842; vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010, a.a.O. Rdnr. 16) zu beachten und zu prüfen haben, ob das von den Klägern benannte Child Protection Bureau der Provinz Punjab und/oder das über die Guardianship entscheidende Gericht als zuständige Behörde i.S.v. Art. 33 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 KSÜ in Betracht kommen und ob diese - anders als etwa algerische Stellen - zur Zusammenarbeit bereit sind.

  • VG Karlsruhe, 30.06.2021 - 9 K 568/21

    Kein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen des Besuchs einer

    In der Rechtsprechung bislang anerkannte Anwendungsfälle des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG sind etwa gegeben bei Ausländern, die über erhebliche Mittel verfügen und in der Bundesrepublik leben wollen (sog. "Millionärsklausel", vgl. VG Freiburg, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 K 1083/17 -, juris Rn. 25 ff.; Ziffer 7.1.3 Satz 3 AVV-AufenthG; Bergmann/Dienelt/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 7 Rn. 14), oder bei Erteilung eines Visums zum Zwecke der Adoption eines Kindes aus einem Staat, der dem Haager Adoptionsübereinkommen nicht beigetreten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 16/09 -, BVerwGE 138, 77-84).
  • VG Düsseldorf, 14.11.2013 - 7 L 1344/13

    Einbürgerung, Aufenthaltszweck, begründeter Fall, Aufenthaltserlaubnis,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.2010, - 1 C 16.09 -, juris Rz. 10.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.2010, - 1 C 16.09 -, juris Rz. 10 zum Adoptionsrecht.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - 2 B 11.10

    Visum; Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mit einem

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Einreise zur förmlichen Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mit anschließender Herstellung der lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft im Bundesgebiet grundsätzlich als "begründeter Fall" im Sinne § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG in Betracht kommt, weil für diesen "kombinierten" Aufenthaltszweck nach den oben stehenden Ausführungen keine andere Rechtsgrundlage im Aufenthaltsgesetz zur Verfügung steht, müssen im Rahmen dieses Tatbestandsmerkmals, bei dem es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der gerichtlich voll überprüfbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 16.09 -, BVerwGE 138, 77, 80, Rn. 11), die Voraussetzungen des Nachzugsanspruchs erfüllt sein.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2016 - 6 B 81.15

    Ukraine; Berufungsverfahren; Verpflichtungsklage; Aufenthaltserlaubnis im Zwecke

    b) Selbst wenn man annimmt, dass die Absicht, eine Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet zu schließen und anschließend die Ehe führen zu wollen einen begründeten Fall im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG darstellen kann, stellt sich weiter die Frage, welche der - gegebenenfalls gegenläufigen - privaten und öffentlichen Belange, die durch den Aufenthalt berührt werden, im Rahmen der durch diesen unbestimmten Rechtsbegriff eröffneten Abwägung zu berücksichtigen und welche im Rahmen des Ermessens zu würdigen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 16/09 -, BVerwGE 138, 77 ff., Rn. 11 bei juris).
  • VG Berlin, 15.06.2020 - 36 K 173.19
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt aus dem Umstand, dass eine Rechtsordnung ein Adoptionsrecht nicht kennt, nicht etwa, dass eine de facto gelebte Eltern-Kind-Beziehung oder eine Bestellung zum Vormund an die Stelle der Adoption träte und eine Kindschaft im Rechtssinne begründen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 C 16/09 - juris Rn. 8, betreffend das marokkanische Recht, wonach Adoptionen "null und nichtig" sind; Dienelt in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht § 32 Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2014 - 2 M 27.12

    Ukraine; Visum; sonstiger Zweck; begründeter Fall; Aufnahme als Vertriebene;

  • VG Berlin, 24.01.2014 - 29 K 18.12

    Familiennachzug nigerianischer Staatsangehöriger

  • SG Frankfurt/Main, 17.02.2016 - S 22 EG 50/12
  • VG Berlin, 19.05.2011 - 29 K 506.10

    Visum zum Zwecke des Familiennachzuges

  • VG München, 21.04.2010 - M 18 K 09.4652
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