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   BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10   

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https://dejure.org/2011,2153
BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10 (https://dejure.org/2011,2153)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.2011 - 5 C 16.10 (https://dejure.org/2011,2153)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 2011 - 5 C 16.10 (https://dejure.org/2011,2153)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AGG § 7 Abs. 1, § 15 Abs. 1 und 2, § 22; SGB IX § 82
    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche -; Einstellungsbewerber, schwerbehinderte -; Entschädigung wegen Benachteiligung; fachliche Eignung; Schwerbehinderung, Benachteiligung wegen -; Verbot der Benachteiligung Schwerbehinderter; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AGG § 7 Abs. 1, § 15 Abs. 1 und 2, § 22
    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche -; Einstellungsbewerber, schwerbehinderte -; Entschädigung wegen Benachteiligung; Schwerbehinderung, Benachteiligung wegen -; Verbot der Benachteiligung Schwerbehinderter; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 SGB 9, § 82 SGB 9, § 7 Abs 1 AGG, § 15 Abs 2 AGG, § 15 Abs 1 AGG
    Entschädigung wegen Diskriminierung im Bewerbungsverfahren als Richter; schwerbehinderter Einstellungsbewerber

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Diskriminierung im Bewerbungsverfahren als Richterin - Anforderungsprofil - fachliche Eignung

  • Wolters Kluwer

    Fachlich geeigneter Schwerbehinderter durch Nichteinladung zu einem Vorstellungsgespräch i.S.d. § 7 Abs. 1 AGG benachteiligt; Benachteiligung eines fachlich geeigneten Schwerbehinderten i.S.d. § 7 Abs. 1 AGG durch Nichteinladung zu einem Vorstellungsgespräch; Messung des ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Schwerbehindertenrecht: Pflicht zur Einladung eines Schwerbehinderten zum Vorstellungsgespräch | Nichteinladung einer schwerbehinderten Bewerberin zu einem Vorstellungsgespräch; Schadensersatzanspruch wegen Benachteiligung

  • Betriebs-Berater

    Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter bei fachlicher Eignung

  • rewis.io

    Entschädigung wegen Diskriminierung im Bewerbungsverfahren als Richter; schwerbehinderter Einstellungsbewerber

  • rewis.io

    Entschädigung wegen Diskriminierung im Bewerbungsverfahren als Richter; schwerbehinderter Einstellungsbewerber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche -; Einstellungsbewerber, schwerbehinderte -; Entschädigung wegen Benachteiligung; fachliche Eignung; Schwerbehinderung, Benachteiligung wegen -; Verbot der Benachteiligung Schwerbehinderter; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Entschädigung wegen Diskriminierung im Bewerbungsverfahren als Richterin

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schwerbehinderte Bewerberin um Richteramt erhält Entschädigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schwerbehinderte Bewerberin um Richteramt erhält Entschädigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter bei fachlicher Eignung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung im Bewerbungsverfahren

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung: schwerbehinderte Stellenbewerber gestärkt

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Entschädigung wegen Diskriminierung einer schwerbehinderten Bewerberin um ein Richteramt

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Entschädigung wegen Diskriminierung eines Behinderten im Bewerbungsverfahren

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung im Bewerbungsverfahren

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber - Bewerbung als Richter - Offensichtliches Fehlen der fachlichen Eignung

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterbliebene Einladung zum Vorstellungsgespräch einer schwerbehinderten Stellenbewerberin als unmittelbare Diskriminierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 139, 135
  • NJW 2011, 2452
  • NJW 2011, 8
  • NZA 2011, 977
  • BB 2011, 1716
 
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Wird zitiert von ... (150)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10
    Ob die fachliche Eignung im Sinne des § 82 Satz 3 SGB IX offensichtlich fehlt, ist an dem vom öffentlichen Arbeitgeber mit der Stellenausschreibung bzw. Bewerbungsaufforderung bekannt gemachten Anforderungsprofil zu messen (wie BAG, Urteil vom 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 -).

    Zugleich bestimmt der öffentliche Arbeitgeber mit dem Anforderungsprofil den Umfang seiner der eigentlichen Auswahlentscheidung vorgelagerten verfahrensrechtlichen Verpflichtung nach § 82 Satz 2 und 3 SGB IX. Denn schwerbehinderte Menschen und die ihnen gleichgestellten behinderten Menschen, die nach den schriftlichen Bewerbungsunterlagen eine ihrerseits diskriminierungsfrei bestimmte fachliche Eignungsvoraussetzung, die im Anforderungsprofil ausdrücklich und eindeutig bezeichnet ist, nicht erfüllen, müssen nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden (so auch: BAG, Urteil vom 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - NJW 2009, 3319 ).

    Mitursächlichkeit reicht aus (BAG, Urteile vom 21. Juli 2009 a.a.O. S. 3321 f. und vom 17. August 2010 a.a.O. Rn. 31).

    Andernfalls würde der durch besondere verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu gewährende Schutz vor einer Benachteiligung weitgehend leerlaufen (BAG, Urteil vom 21. Juli 2009 a.a.O. S. 3321; zum alten Recht im Ergebnis offengelassen Beschluss vom 22. Februar 2008 - BVerwG 5 B 209.07 - Buchholz 436.61 § 81 SGB IX Nr. 1).

    Hierfür muss er Tatsachen darlegen und beweisen, aus denen sich ergibt, dass die in § 1 AGG genannten Gründe sein benachteiligendes Verhalten tatsächlich weder als negatives noch als positives Kriterium allein oder neben anderen Gründen (mit)beeinflusst haben (BAG, Urteile vom 21. Juli 2009 a.a.O. S. 3322 und vom 17. August 2010 a.a.O. Rn. 45).

    Dies entspricht dem Schutzzweck des § 7 Abs. 1 AGG i.V.m. § 82 Satz 2 SGB IX, der das Recht schwerbehinderter Menschen und der ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf ein benachteiligungsfreies Bewerbungsverfahren schützt (BAG, Urteile vom 21. Juli 2009 a.a.O. und vom 17. August 2010 a.a.O. Rn. 48).

    Dass sich eine Bewerberin oder ein Bewerber nach Abschluss der juristischen Ausbildung - wie hier - parallel in mehreren Ländern um die Einstellung in den höheren Justizdienst bewirbt und zudem im Falle der Erfolglosigkeit der Bewerbungen im Hinblick auf eine jeweils unterlassene Einladung zu einem Vorstellungsgespräch mehrere Entschädigungsklagen gegen verschiedene öffentliche Arbeitgeber erhebt, reicht für sich allein insoweit nicht aus (BAG, Urteil vom 21. Juli 2009 a.a.O.).

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10
    Dem Charakter des § 15 AGG als umfassender Regelung der finanziellen Einstandspflicht des Arbeitgebers bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot (vgl. BTDrucks 16/1780 S. 25 und 38) entspricht es aber, auch die Entschädigung immaterieller Schäden nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG an einen derartigen Verstoß zu binden (so auch z.B.: BAG, Urteil vom 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - juris Rn. 25).

    Mitursächlichkeit reicht aus (BAG, Urteile vom 21. Juli 2009 a.a.O. S. 3321 f. und vom 17. August 2010 a.a.O. Rn. 31).

    Hierfür muss er Tatsachen darlegen und beweisen, aus denen sich ergibt, dass die in § 1 AGG genannten Gründe sein benachteiligendes Verhalten tatsächlich weder als negatives noch als positives Kriterium allein oder neben anderen Gründen (mit)beeinflusst haben (BAG, Urteile vom 21. Juli 2009 a.a.O. S. 3322 und vom 17. August 2010 a.a.O. Rn. 45).

    Dies entspricht dem Schutzzweck des § 7 Abs. 1 AGG i.V.m. § 82 Satz 2 SGB IX, der das Recht schwerbehinderter Menschen und der ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf ein benachteiligungsfreies Bewerbungsverfahren schützt (BAG, Urteile vom 21. Juli 2009 a.a.O. und vom 17. August 2010 a.a.O. Rn. 48).

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10
    Der öffentliche Arbeitgeber hat im Anforderungsprofil die formalen Voraussetzungen, fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie außerfachlichen Kompetenzen zu beschreiben, die eine Bewerberin oder ein Bewerber für eine erfolgreiche Bewältigung der künftigen Tätigkeit benötigt und die dementsprechend der leistungsbezogenen Auswahl zugrunde zu legen sind (vgl. Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ; BVerfG , Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - ZBR 2008, 167 ).

    Eine Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerberinnen und Bewerber um ein öffentliches Amt darf nur aufgrund sachlicher Erwägungen erfolgen (BVerfG , Beschluss vom 20. September 2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10
    Der öffentliche Arbeitgeber hat im Anforderungsprofil die formalen Voraussetzungen, fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie außerfachlichen Kompetenzen zu beschreiben, die eine Bewerberin oder ein Bewerber für eine erfolgreiche Bewältigung der künftigen Tätigkeit benötigt und die dementsprechend der leistungsbezogenen Auswahl zugrunde zu legen sind (vgl. Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ; BVerfG , Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - ZBR 2008, 167 ).

    Es ist für den öffentlichen Arbeitgeber während des Auswahlverfahrens verbindlich (Urteil vom 16. August 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10
    Auch mit dem Anspruch eines Beamten auf Schadensersatz wegen entgangener Beförderung, für den eine entsprechende Schadensminderungspflicht angenommen wird (Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - BVerwGE 107, 29), ist der vorliegende Entschädigungsanspruch nicht vergleichbar.
  • VGH Bayern, 20.10.2008 - 3 ZB 07.2179

    Entschädigungsanspruch eines nicht eingestellten schwerbehinderten Bewerbers;

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10
    1.6 Dem Entschädigungsanspruch steht nicht entgegen, dass die Klägerin nicht um vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel nachgesucht hat, dem Beklagten die anderweitige Vergabe der Stelle vorläufig zu untersagen und ihm aufzugeben, ihr ein Vorstellungsgespräch zu gewähren (so aber VG Düsseldorf, Urteil vom 6. Mai 2005 - 2 K 4552/03 - juris Rn. 55 ff.; zweifelnd VGH München, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 3 ZB 07.2179 -).
  • VG Düsseldorf, 06.05.2005 - 2 K 4552/03

    Entschädigungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung -

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10
    1.6 Dem Entschädigungsanspruch steht nicht entgegen, dass die Klägerin nicht um vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel nachgesucht hat, dem Beklagten die anderweitige Vergabe der Stelle vorläufig zu untersagen und ihm aufzugeben, ihr ein Vorstellungsgespräch zu gewähren (so aber VG Düsseldorf, Urteil vom 6. Mai 2005 - 2 K 4552/03 - juris Rn. 55 ff.; zweifelnd VGH München, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 3 ZB 07.2179 -).
  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10
    Als weiteres Indiz im Sinne des § 22 AGG ist die Berufung auf ein nicht im maßgeblichen Anforderungsprofil enthaltenes Auswahlkriterium (hier: bestimmte Examensnoten) anzusehen (BVerfG, Beschluss vom 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276 ).
  • BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 209.07

    Keine Zulassung zur Revision - Benachteiligung einer schwerbehinderten Lehrerin

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10
    Andernfalls würde der durch besondere verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu gewährende Schutz vor einer Benachteiligung weitgehend leerlaufen (BAG, Urteil vom 21. Juli 2009 a.a.O. S. 3321; zum alten Recht im Ergebnis offengelassen Beschluss vom 22. Februar 2008 - BVerwG 5 B 209.07 - Buchholz 436.61 § 81 SGB IX Nr. 1).
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10
    Er gewährt eine Entschädigung für den immateriellen Schaden, der durch eine Benachteiligung im Bewerbungsverfahren bewirkt worden ist und die unabhängig davon eintritt, ob im Einzelfall mit dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot zugleich eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts erfolgt ist (BAG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - BAGE 129, 181).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

  • BVerwG, 01.02.2006 - 2 PKH 3.05

    Widerruf einer Zusage auf vorläufige Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Grund

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Bei der Erstellung des Anforderungsprofils ist der öffentliche Arbeitgeber an die gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorgaben gebunden (BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 22, BVerwGE 139, 135) .

    Ob der schwerbehinderte Mensch für die zu besetzende Stelle offensichtlich fachlich ungeeignet ist, ist anhand eines Vergleichs zwischen dem Anforderungsprofil und dem (fachlichen) Leistungsprofil des Bewerbers oder der Bewerberin zu ermitteln (BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 20, BVerwGE 139, 135; ähnlich Schröder in Hauck/Noftz SGB IX Stand November 2015 K § 82 Rn. 6) .

    Da die beklagte Stadt in der Stellenausschreibung keine bestimmte Note als Mindestqualifikation gefordert hat, wäre der Kläger auch dann zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen gewesen, wenn er schlechte Zeugnisnoten gehabt hätte (vgl. BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 22, 24, BVerwGE 139, 135) .

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    ee) Auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2011 (- 5 C 16.10 - BVerwGE 139, 135) ergibt sich nicht, dass bereits allein der Verstoß des öffentlichen Arbeitgebers gegen § 82 Satz 2 SGB IX aF einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG auslöst.

    Eine positive Maßnahme iSv. § 5 AGG sei angesichts ihres drittschützenden Charakters nicht neutral, so dass die in den Schutzbereich der betreffenden Vorschrift fallenden Personen im Falle ihres Unterlassens unmittelbar benachteiligt würden (BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 17 f., BVerwGE 139, 135) .

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    bb) Danach hätte der Kläger die Rechtsstellung als Bewerber iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG treuwidrig erworben mit der Folge, dass die Ausnutzung dieser Rechtsposition rechtsmissbräuchlich wäre, wenn er sich nicht beworben haben sollte, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihm darum gegangen sein sollte, nur den formalen Status als Bewerber iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, eine Entschädigung geltend zu machen (vgl. etwa BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 53 mwN; vgl. auch BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 33, BVerwGE 139, 135) .
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