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   BVerwG, 11.07.1962 - V C 5.62   

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BVerwG, 11.07.1962 - V C 5.62 (https://dejure.org/1962,197)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1962 - V C 5.62 (https://dejure.org/1962,197)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1962 - V C 5.62 (https://dejure.org/1962,197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanspruch auf ein so genanntes Aufbaudarlehen - Ermessensentscheidung hinsichtlich der Bewilligung eines Aufbaudarlehens - Gesamtschuldnerische Übernahme einer Darlehensschuld aus einem Aufbaudarlehen durch Eheleute - Haftungsübernahme eines nicht am ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anord. BAA vom 14.2.1953; LAG § 254 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 307
  • NJW 1962, 1978
  • NJW 1963, 506 (Ls.)
  • DVBl 1962, 756
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.03.1959 - VII C 71.57
    Auszug aus BVerwG, 11.07.1962 - V C 5.62
    Der Mangel des Vorverfahrens steht sonach hier einer Sachentscheidung nicht entgegen (Urteil des VII. Senats vom 6. März 1959 - BVerwG VII C 71.57 [DVBl. 1959, 777] -).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1962 - V C 5.62
    Für die Auslegung von Gesetzen gilt der Grundsatz, daß der in Wortlaut und Sinnzusammenhang der Vorschrift objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgeblich ist, nicht jedoch die subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe oder einzelner ihrer Mitglieder über die Bedeutung der Bestimmung (BVerfGE 1, 299).
  • BVerwG, 29.01.1960 - IV C 318.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1962 - V C 5.62
    Soweit der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds die Auffassung vertreten hat, die Bewilligung des Aufbaudarlehens stehe im Widerspruch zu dem Wortlaut des § 254 Abs. 2 LAG, weil der Kläger auch ohne das Darlehen imstande gewesen wäre, das Grundstück wiederaufzubauen (vgl. Urteile des III. Senats vom 23. April 1959 [BVerwGE 8, 252] und des IV. Senats vom 29. Januar 1960 - BVerwG IV C 318.57 [ZLA 1960, 143 = MDR 1960, 525 = IFLA 1960, 191 = Buchholz BVerwG 427.3 § 254 Nr. 61] -), ist die hierdurch aufgeworfene Frage, ob die Bewilligung des Darlehens rechtswidrig gewesen sei und sie daher - möglicherweise - widerrufen werden könne, nicht Gegenstand dieses Rechtsstreites.
  • BVerwG, 23.04.1959 - III C 157.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1962 - V C 5.62
    Soweit der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds die Auffassung vertreten hat, die Bewilligung des Aufbaudarlehens stehe im Widerspruch zu dem Wortlaut des § 254 Abs. 2 LAG, weil der Kläger auch ohne das Darlehen imstande gewesen wäre, das Grundstück wiederaufzubauen (vgl. Urteile des III. Senats vom 23. April 1959 [BVerwGE 8, 252] und des IV. Senats vom 29. Januar 1960 - BVerwG IV C 318.57 [ZLA 1960, 143 = MDR 1960, 525 = IFLA 1960, 191 = Buchholz BVerwG 427.3 § 254 Nr. 61] -), ist die hierdurch aufgeworfene Frage, ob die Bewilligung des Darlehens rechtswidrig gewesen sei und sie daher - möglicherweise - widerrufen werden könne, nicht Gegenstand dieses Rechtsstreites.
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Als Ausgangspunkt einer zu einem Anspruch des Bürgers führenden Selbstbindung der Verwaltung kommen Verwaltungsvorschriften nur dort in Betracht, wo die Verwaltung nach der objektiven Rechtsordnung Entscheidungsfreiheit für den Einzelfall oder für Gruppen von Einzelfällen hat, d.h. also nur im Bereich einer ihr durch das objektive Recht eingeräumten Ermächtigung, bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale letztverbindlich nach ihrem Ermessen zu entscheiden (vgl. dazu z.B. BVerwGE 14, 307 [309]; 15, 196 [202]; 16, 68 [70]; 17, 202 und 18, 120 [123]; Ossenbühl, Verwaltungsvorschriften und Grundgesetz, 1968, S. 522 und 546 ff.).
  • BSG, 13.11.1985 - 6 RKa 15/84

    Zulässigkeit der Teilanfechtungsklage - Teilanfechtungsklage - Beteiligung eines

    Zwar hat die Rechtsprechung bisher, soweit ersichtlich, nicht ausdrücklich unterschieden zwischen Zulässigkeit einer Teilanfechtungsklage und Begründetheit der Teilanfechtungsklage, man hat es jedoch auch in der Regel unterlassen, in den Urteilen klarzustellen, daß bei Unteilbarkeit des Gesamtverwaltungsaktes eine Teilanfechtungsklage unzulässig sei (Erichsen, Verwaltungsarchiv 1975, 299, 300 und 301 mwN; zur Rechtsprechung siehe BSGE 30, 218 ff, BVerwGE 14, 307, BVerwG, DÖV 74, 380, BVerwGE 60, 269, BVerwG, NJW 1982, 2269).
  • BSG, 13.11.1985 - 6 RKa 19/84

    Kassenärztliche Versorgung - Beteiligung eines Chefarztes - Befristung

    Bei der vom Zulassungsausschuß im Beschluß vom Februar 1984 ausgesprochenen Befristung (§ 32 Abs. 2 Nr. 1 des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - -SGB X-) handelt es sich um eine unselbständige Nebenbestimmung des Beschlusses, ob und ggf. in welchem Umfang Rechtsschutz gegen eine derartige belastende Nebenbestimmung zu gewähren ist, wurde in Rechtsprechung und Literatur bisher unterschiedlich beantwortet (vgl. insbesondere Schenke, JuS 1983, 182 ff, 183 m.w.N.; Knack, VwVfG, 2. Aufl., § 36 RdNr 7.2; BVerwGE 14, 307; Peters-Sautter-Wolff, aaO, S 11/175 zu § 131; Hennig/Danckwerts/König, aaO, Anm. 2 zu § 131; Weyreu-ther, DVBl 1969, 232 ff und 295 ff; Schneider, Hans-Josef, Nebenbestimmungen und Verwaltungsprozeß, Berlin 1981, S. 86 ff; BSGE 30, 218 ff).
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens für die gewerbliche Wirtschaft und dessen

    Eine solche Ablehnung ist ein Verwaltungsakt (vgl. BVerwGE 14, 307).
  • BFH, 31.10.1973 - I R 249/72

    Aussetzung der Vollziehung - Verfügung - Anfechtung eines Verwaltungsaktes -

    Das schließt nicht aus, den ganzen Verwaltungsakt mit der Begründung anzufechten, die Bedingung sei rechtswidrig (BVerwG-Urteile vom 11. Juli 1962 V C 5.62, BVerwGE 14, 307, und vom 16. Juli 1965 IV C 54.65, Deutsches Verwaltungsblatt 1966 S. 496).
  • BFH, 19.08.1969 - VI R 261/67

    Vorläufiger Bescheid - Endgültigkeiterklärung - Einspruch - Einspruchsverfahren -

    Das BVerwG hat demgemäß das Vorverfahren aus Gründen der Prozeßökonomie für entbehrlich angesehen, wenn der Beklagte sich auf die Klage einläßt und deren Abweisung beantragt (vgl. die Urteile V C 5/62 vom 11. Juli 1962, -- BVerwGE 14, 307 --; V C 105/61 vom 27. Februar 1963, BVerwGE 15, 306 und die dort angeführten Entscheidungen).
  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 80.67

    Auslegung eines Runderlasses des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (vgl. Urteil vom 11. Juli 1962 - BVerwG V C 5.62 - [DVBl. 1962, S. 756]), gilt vielmehr für die Auslegung von Verwaltungsanweisungen, die das Ermessen nachgeordneter Behörden und Dienststellen binden, sinngemäß der vom Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 1, 299 [312]) für die Auslegung von Gesetzen herausgestellte Grundsatz, daß der im Wortlaut und im Sinnzusammenhang der Vorschrift zum Ausdruck gelangte objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgeblich ist, nicht also die subjektive Vorstellung der am Rechtsetzungsverfahren beteiligten Organe oder einzelner ihrer Mitglieder.
  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 81.67

    Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung von Verwaltungsanweisungen - Bedeutung

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (vgl. Urteil vom 11. Juli 1962 - BVerwG V C 5.62 - [DVBl. 1965 S. 756]), gilt vielmehr für die Auslegung von Verwaltungsanweisungen, die das Ermessen nachgeordneter Behörden und Dienststellen binden, sinngemäß der vom Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 1, 299 [312]) für die Auslegung von Gesetzen herausgestellte Grundsatz, daß der im Wortlaut und im Sinnzusammenhang der Vorschrift zum Ausdruck gelangte objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgeblich ist, nicht also die subjektive Vorstellung der am Rechtsetzungsverfahren beteiligten Organe oder einzelner ihrer Mitglieder.
  • LAG Hamm, 25.01.2002 - 5 Sa 1051/01
    Hierfür gilt der Grundsatz, dass der im Wortlaut und Sinnzusammenhang der Vorschrift objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgeblich ist (BVerwG vom 11.07.1962 - V C 5.62 - NJW 1962, 1978, 1979).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 101.69

    Anspruchsbegründende Selbstbindung der Wehrverwaltung

    Als Ausgangspunkt einer zu einem Anspruch des Bürgers führenden Selbstbindung der Verwaltung kommen Verwaltungsvorschriften nur dort in Betracht, wo die Verwaltung nach der objektiven Rechtsordnung Entscheidungsfreiheit für den Einzelfall oder für Gruppen von Einzelfällen hat, d.h. also nur im Bereich einer ihr durch das objektive Recht eingeräumten Ermächtigung, bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale letztverbindlich nach ihrem Ermessen zu entscheiden (vgl. dazu z.B. BVerwGE 14, 307 [309]; 15, 196 [202]; 16, 68 [70]; 17, 202 und 18, 120 [123]; Ossenbühl, Verwaltungsvorschriften und Grundgesetz, 1968, S. 522 und 546 ff.).
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