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   BVerwG, 09.11.1962 - VII C 84.59   

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https://dejure.org/1962,517
BVerwG, 09.11.1962 - VII C 84.59 (https://dejure.org/1962,517)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1962 - VII C 84.59 (https://dejure.org/1962,517)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1962 - VII C 84.59 (https://dejure.org/1962,517)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 134
  • NJW 1963, 1170
  • DÖV 1963, 268
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 11.06.1968 - II C 101.64

    Predigender Polizist

    Die dort verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit des Glaubens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses - gleichviel zu welchem Glauben oder welcher Weltanschauung sich der einzelne bekennt - umfaßt, wie schon das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 8. November 1960 (BVerfGE 12, 1 [BVerfG 08.11.1960 - 1 BvR 59/56] [4/5]) und im Anschluß daran das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 15, 134 [136]) anerkannt haben, auch das Recht, für den eigenen Glauben zu werben und andere von einem fremden Glauben abzuwerben.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 169.81

    Minderjähriges Kind - Erziehungsrecht - Klagebefugnis - Religionsunterricht -

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 9. November 1962 (BVerwGE 15, 134 [138]) ausgesprochen hat, bleibt das Kind auch nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres in Glaubensfragen nicht jeder Einflußnahme der Eltern entzogen (vgl. auch BGHZ 21, 340 [352]), dies auch deswegen, weil das grundrechtlich geschützte Elternrecht auch die religiöse Erziehung umfaßt, der innerhalb der Gesamterziehung besonderes Gewicht zukommt und die von der allgemeinen Erziehung häufig nur schwer zu trennen ist (vgl. BVerfGE 41, 29 [43, 47]).
  • BayObLG, 19.07.1984 - BReg. 1 Z 51/84

    Vorliegen eines Sorgerechtsmissbrauchs der Eltern eines türkischen Kindes;

    Seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz ist umstritten (Zweifel äußern: BGHZ 21, 340/352 f.; BVerwGE 15, 134/138; nicht für verfassungsrechtlich zu niedrig halten die Altersgrenze: Bonner Komm. a.a.O.; Maunz/Dürig Art. 4 GG RdNr. 43; von Münch a.a.O. RdNr. 14).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 7 B 175.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Elterliches Erziehungrecht

    Es kann grundsätzlich geklärt werden, ob das elterliche Erziehung recht im religiösen Bereich mit der Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes auch dann endet, wenn Eltern und Kind übereinstimmen in der Entscheidung, daß das Kind am Religionsunterricht eines bestimmten Bekenntnisses teilnehmen soll, und ob bei Verweigerung der Teilnahme des Kindes an dem gewünschten Religionsunterricht die Eltern selbst Klage erheben können (vgl. auch BVerwGE 15, 134 [138]).
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