Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2106
BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14 (https://dejure.org/2015,2106)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2015 - 1 C 13.14 (https://dejure.org/2015,2106)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 1 C 13.14 (https://dejure.org/2015,2106)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,2106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    BGB § 133; GG Art. 1, 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; GVG § 17a; VwGO § 108 Abs. 1, § 121; ZPO § 265 Abs. 1
    Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter Verlust; Koordinierungsstelle; Suchmeldung; Löschung; öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Widmungszweck; Washingtoner Grundsätze; staatliches Informationshandeln; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BGB § 133
    Gesetzesvorbehalt; Grundrechtsbeeinträchtigung; Grundrechtseingriff; Koordinierungsstelle; Kulturgut; Lost Art Internet-Datenbank; Löschung; NS-verfolgungsbedingter Verlust; Nachtragsliquidation; Parteiwechsel; Prozessführungsbefugnis; Raubkunst; Rechtsschutzbedürfnis; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, Art 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG
    Löschung einer Suchmeldung aus der Lost Art-Internet-Datenbank

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, Art 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG
    Löschung einer Suchmeldung aus der Lost Art-Internet-Datenbank

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit der Aufrechterhaltung einer Suchmeldung in der Lost Art Internet-Datenbank durch die Koordinierungsstelle

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter Verlust; Koordinierungsstelle; Suchmeldung; Löschung; öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Widmungszweck; Washingtoner Grundsätze; staatliches Informationshandeln; ...

  • doev.de PDF

    Löschung einer Suchmeldung aus der Lost Art Internet-Datenbank

  • rewis.io

    Löschung einer Suchmeldung aus der Lost Art-Internet-Datenbank

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Rechtswidrigkeit der Aufrechterhaltung einer Suchmeldung in der Lost Art Internet-Datenbank durch die Koordinierungsstelle

  • datenbank.nwb.de

    Löschung einer Suchmeldung aus der Lost Art-Internet-Datenbank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufrechterhaltung einer Suchmeldung wegen Raubkunstverdachts in der Lost Art Internet-Datenbank

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufrechterhaltung einer Suchmeldung wegen Raubkunstverdachts in der Lost Art Internet-Datenbank

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raubkunstverdacht - und die Suchmeldung in der Lost Art-Datenbank

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lost Art Internet-Datenbank - und ihre verwaltungsgerichtliche Kontrolle

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Lost-Art-Datenbank für NS-Raubkunst

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Aufrechterhaltung einer Suchmeldung wegen Raubkunstverdachts in der Lost Art Internet-Datenbank

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufrechterhaltung einer Suchmeldung wegen Raubkunstverdachts in der Lost Art Internet-Datenbank

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Aufrechterhaltung einer Suchmeldung wegen Raubkunstverdachts in der Lost Art Internet-Datenbank

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aufrechterhaltung einer Suchmeldung in der Lost Art Internet-Datenbankwegen wegen Raubkunstverdachts

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Aufrechterhaltung einer Suchmeldung wegen Raubkunstverdachts in der Lost Art Internet-Datenbank

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG
    Anspruch auf Löschung einer Suchmeldung aus einer Internet-Datenbank

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Lost Art: Grundsätzliche Fragen an die Datenbank

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 151, 228
  • NJW 2015, 2358
  • MMR 2015, 479
  • K&R 2015, 351
  • DÖV 2015, 584
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14
    Die Vereinbarkeit einer von der Koordinierungsstelle aufrechterhaltenen Suchmeldung mit dem Grundgesetz richtet sich nach den für staatliches Informationshandeln entwickelten Grundsätzen (vgl. insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. - BVerfGE 105, 252 und - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279).

    Auch im nichtwirtschaftlichen Bereich besteht eine aus der Staatsleitung abgeleitete Ermächtigung zum Informationshandeln, wenn sich das Informationshandeln im Rahmen der Informationskompetenz hält und die Betroffenen nicht unverhältnismäßig in ihren Grundrechten beeinträchtigt (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).

    Der Vorbehalt des Gesetzes verlangt in diesem Fall keine darüber hinausgehende besondere Ermächtigung durch den Gesetzgeber (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).

    Diese umfasst auch die Verbreitung von Informationen, um auf diesem Wege die Öffentlichkeit über wichtige Vorgänge zu unterrichten und die Bürger zur eigenverantwortlichen Mitwirkung bei der Bewältigung von Problemen zu befähigen (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. - BVerfGE 105, 252 und - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).

    bb) Das Informationshandeln der Koordinierungsstelle verstößt nicht gegen die föderale Kompetenzordnung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).

    Durch die Wahl eines solchen funktionalen Äquivalents eines Eingriffs können die besonderen Bindungen der Rechtsordnung einschließlich des Erfordernisses einer gesetzlichen Grundlage nicht umgangen werden; vielmehr müssen in diesen Fällen die für einen Grundrechtseingriff maßgebenden rechtlichen Anforderungen erfüllt sein (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. - BVerfGE 105, 252 und - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14
    Die Vereinbarkeit einer von der Koordinierungsstelle aufrechterhaltenen Suchmeldung mit dem Grundgesetz richtet sich nach den für staatliches Informationshandeln entwickelten Grundsätzen (vgl. insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. - BVerfGE 105, 252 und - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279).

    Art. 14 Abs. 1 GG scheidet schon deshalb aus, weil der Schutzbereich der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie durch die Veröffentlichung nicht berührt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. - BVerfGE 105, 252 ).

    Außerdem sind die Anforderungen an die Richtigkeit und Sachlichkeit der Information zu beachten, und die staatliche Informationstätigkeit darf in ihrer Zielsetzung und in ihren Wirkungen kein Ersatz für eine staatliche Maßnahme sein, die als Grundrechtseingriff zu qualifizieren wäre (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. - BVerfGE 105, 252 ).

    Diese umfasst auch die Verbreitung von Informationen, um auf diesem Wege die Öffentlichkeit über wichtige Vorgänge zu unterrichten und die Bürger zur eigenverantwortlichen Mitwirkung bei der Bewältigung von Problemen zu befähigen (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. - BVerfGE 105, 252 und - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).

    Durch die Wahl eines solchen funktionalen Äquivalents eines Eingriffs können die besonderen Bindungen der Rechtsordnung einschließlich des Erfordernisses einer gesetzlichen Grundlage nicht umgangen werden; vielmehr müssen in diesen Fällen die für einen Grundrechtseingriff maßgebenden rechtlichen Anforderungen erfüllt sein (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. - BVerfGE 105, 252 und - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69

    Straßenrecht, Folgenbeseitigung

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14
    Gerichtet ist der Folgenbeseitigungsanspruch auf die Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands; zu beseitigen sind alle der handelnden Behörde zuzurechnenden rechtswidrigen Folgen ihrer Amtshandlungen (BVerwG, Urteile vom 25. August 1971 - 4 C 23.69 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 58, vom 19. Juli 1984 - 3 C 81.82 - BVerwGE 69, 366 und vom 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 m.w.N.).

    Da es sich bei dem Folgenbeseitigungsanspruch um einen auch aus dem Grundgesetz - insbesondere aus den jeweils berührten Grundrechten und dem Rechtsstaatsprinzip - abgeleiteten Rechtssatz handelt, ist die Folgenbeseitigung als Grundsatz und Anspruch Bestandteil des Bundesrechts und damit nach § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO revisibel (BVerwG, Urteil vom 25. August 1971 - 4 C 23.69 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 58).

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14
    Danach ist nicht jedes staatliche Informationshandeln und nicht jede Teilhabe des Staates am Prozess öffentlicher Meinungsbildung als ein Grundrechtseingriff zu bewerten (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ).
  • BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14
    Auch wenn Grundrechtsbeeinträchtigungen durch staatliches Informationshandeln nicht die Voraussetzungen eines Eingriffs im klassischen Sinne erfüllen, weil sie insbesondere nicht auf einer unmittelbaren Regelungswirkung beruhen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. August 2010 - 1 BvR 2585/06 - NJW 2011, 511 ), kann staatliches Informationshandeln aber zu mittelbar-faktischen Grundrechtsbeeinträchtigungen führen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 12. August 2002 - 1 BvR 1044/93 - NVwZ-RR 2002, 801 und vom 16. August 2001 - 1 BvR 1241/97 - NJW 2002, 3458 ).
  • BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1044/93

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Warnung

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14
    Auch wenn Grundrechtsbeeinträchtigungen durch staatliches Informationshandeln nicht die Voraussetzungen eines Eingriffs im klassischen Sinne erfüllen, weil sie insbesondere nicht auf einer unmittelbaren Regelungswirkung beruhen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. August 2010 - 1 BvR 2585/06 - NJW 2011, 511 ), kann staatliches Informationshandeln aber zu mittelbar-faktischen Grundrechtsbeeinträchtigungen führen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 12. August 2002 - 1 BvR 1044/93 - NVwZ-RR 2002, 801 und vom 16. August 2001 - 1 BvR 1241/97 - NJW 2002, 3458 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - 13 A 2541/12

    Die E-Zigarette ist kein Arzneimittel

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14
    Insoweit unterscheidet sich der Fall von dem der "E-Zigaretten-Entscheidung" des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 17. September 2013 - 13 A 2541/12 - (DVBl 2013, 1462) zugrunde liegenden Sachverhalt, der eine ministerielle Warnung vor dem Verkauf von E-Zigaretten betraf, bei der sich die verbotsähnliche Wirkung u.a. daraus ergab, dass Handel und Verkauf der Ware als Rechtsverstoß qualifiziert worden war, der auch schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne.
  • BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06

    Herabsetzende Kritik der Bundeszentrale für Politische Bildung an einem

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14
    Auch wenn Grundrechtsbeeinträchtigungen durch staatliches Informationshandeln nicht die Voraussetzungen eines Eingriffs im klassischen Sinne erfüllen, weil sie insbesondere nicht auf einer unmittelbaren Regelungswirkung beruhen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. August 2010 - 1 BvR 2585/06 - NJW 2011, 511 ), kann staatliches Informationshandeln aber zu mittelbar-faktischen Grundrechtsbeeinträchtigungen führen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 12. August 2002 - 1 BvR 1044/93 - NVwZ-RR 2002, 801 und vom 16. August 2001 - 1 BvR 1241/97 - NJW 2002, 3458 ).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14
    Ob eine Maßnahme wesentlich ist und damit dem Parlament selbst vorbehalten bleiben muss oder jedenfalls nur aufgrund einer inhaltlich bestimmten parlamentarischen Ermächtigung ergehen darf, hängt im grundrechtsrelevanten Bereich in der Regel davon ab, ob sie wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte ist (BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 1977 - 1 BvL 1/75 u.a. - BVerfGE 47, 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14
    Gerichtet ist der Folgenbeseitigungsanspruch auf die Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands; zu beseitigen sind alle der handelnden Behörde zuzurechnenden rechtswidrigen Folgen ihrer Amtshandlungen (BVerwG, Urteile vom 25. August 1971 - 4 C 23.69 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 58, vom 19. Juli 1984 - 3 C 81.82 - BVerwGE 69, 366 und vom 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.10.1989 - 5 C 33.88
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BFH, 24.06.2014 - X B 216/13

    Keine Prüfung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs durch den BFH -

  • BVerwG, 28.01.1994 - 7 B 198.93

    Zeitschlagen von Kirchenglocken als Tätigkeit eines Trägers öffentlicher

  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

  • BAG, 21.08.1996 - 5 AZR 1011/94

    Klage eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Herausgabe eines Computerprogramms

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

  • BGH, 21.07.2023 - V ZR 112/22

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Suchmeldung von Kulturgut in der Lost

    Zweck der Veröffentlichung auf der Internetseite der Lost Art-Datenbank ist es, die früheren Eigentümer bzw. deren Erben sowie die heutigen Besitzer eines Kulturgutes zusammen zu bringen und diese bei der Erarbeitung einer gerechten und fairen Lösung im Sinne der Washingtoner Erklärung zu unterstützen (vgl. BVerwGE 151, 228 Rn. 31 f.).

    Hiervon ausgehend nimmt das Berufungsgericht zu Recht an, dass mit der Suchmeldung lediglich auf das frühere Eigentum an dem Kunstwerk und die Umstände des Verlustes Bezug genommen wird; eine Aussage über das gegenwärtig bestehende Eigentum oder etwaige daran anknüpfende Ansprüche ist damit weder verbunden noch beabsichtigt (vgl. auch BVerwGE 151, 228 Rn. 41; Jayme, IPRax 2020, 544, 547; ders. in Festschrift Ebke, 2021, S. 453, 457).

    Auch die Verfügungsbefugnis wird jedenfalls in rechtlicher Hinsicht nicht eingeschränkt (vgl. auch BVerwGE 151, 228 Rn. 41).

    (a) Richtig ist daran, dass Eintragungen und Meldungen zu Kulturgütern in der Lost Art-Datenbank staatliches Informationshandeln darstellen (vgl. Papier, in Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel [Hrsg.], Fair und gerecht - Restitution und Provenienz im Kunstmarkt, 2021, S. 79, 85) und deshalb nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu der damals noch von einer Arbeitsgruppe (sog. Koordinierungsstelle) bei dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt betriebenen Lost Art-Datenbank ein im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durchzusetzender öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch in Betracht kommt, wenn sich die Aufrechterhaltung der Suchmeldung nicht (mehr) im Rahmen des Widmungszwecks der Datenbank hält und mit höherrangigem Recht, insbesondere den Grundrechten nicht zu vereinbaren ist (vgl. BVerwGE 151, 228 Rn. 28 ff.).

    Eine Überschreitung des Widmungszwecks erscheint hinsichtlich der in Rede stehenden Datenbank-Eintragung zumindest denkbar, weil - anders als in dem von dem Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall (vgl. BVerwGE 151, 228 Rn. 39) - die Frage, wem das Eigentum an dem Gemälde zusteht, jedenfalls nach deutschem Recht geklärt und die Einigung zwischen den Parteien, die die Datenbank befördern soll, nicht zustande gekommen ist.

    Denn die Veröffentlichung der Suchmeldung enthält bereits keine personenbezogenen Daten des Klägers (vgl. auch BVerwGE 151, 228 Rn. 34).

  • BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte

    Erfasst sind alle der handelnden Behörde zuzurechnenden rechtswidrigen Folgen ihrer Amtshandlung (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 13.14 - BVerwGE 151, 228 Rn. 24).
  • VG Mainz, 13.04.2018 - 4 K 762/17

    Anspruch auf Zugang zu Facebook-Account einer öffentlich-rechtlichen

    Die wesentlichen Charakteristika einer öffentlichen Einrichtung sind hier erfüllt, so dass es sich jedenfalls um eine öffentliche Einrichtung im untechnischen Sinne handelt (vgl. VG München, Urteil vom 27.10.2017 - M 26 K 16.5928 -, juris Rn. 14; zur öffentlichen Einrichtung im untechnischen Sinne BVerwG, Urteil vom 19.2.2015 - 1 C 13/14 -, BVerwGE 151, 228 und juris Rn. 28; allgemein für staatliche Internetportale vgl. Frevert/Wagner, NVwZ 2011, 76, 79; für kommunal betriebene Internetseiten, -foren oder -plattformen vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.5.2015 - 15 A 86/14 -, MMR 2015, 775 und juris; VG Münster, Urteil vom 19.11.2013 - 1 K 1589/12 -, juris Rn. 14; Manns, in: PdK RP, GemO § 14 Rn. 4 f.; Boehme-Neßler, NVwZ 2001, 374, 379; Schmehl/Richter, JuS 2005, 817, 820).

    Aus dieser redaktionellen Begleitung folgt letztlich auch, dass es sich nicht lediglich um eine der Öffentlichkeit zur freien Verfügung gestellte Plattform handelt, für deren Inhalt keinerlei staatliche Verantwortung übernommen wird (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 19.2.2015 - 1 C 13/14 -, BVerwGE 151, 228 und juris Rn. 27).

    d) Entgegen der vom Beklagten in der mündlichen Verhandlung vertretenen Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. Februar 2015 (1 C 13/14) die zulässigen Nutzungszwecke einer virtuellen öffentlichen Einrichtung schließlich nicht auf staatliches Informationshandeln beschränkt.

    Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch, der ungeachtet seiner umstrittenen Herleitung aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) oder den jeweils betroffenen Freiheitsgrundrechten, jedenfalls allgemein anerkannt ist, setzt voraus, dass durch eine rechtswidrige hoheitliche Beeinträchtigung eines subjektiven Rechts ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist; der Anspruch richtet sich grundsätzlich auf die Wiederherstellung des Zustandes, der im Zeitpunkt des rechtswidrigen Eingriffs bestand (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2015 - 1 C 13/14 -, BVerwGE 151, 228 und juris Rn. 24).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht