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   BVerwG, 17.03.2016 - 2 C 2.15   

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https://dejure.org/2016,4195
BVerwG, 17.03.2016 - 2 C 2.15 (https://dejure.org/2016,4195)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.2016 - 2 C 2.15 (https://dejure.org/2016,4195)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 2016 - 2 C 2.15 (https://dejure.org/2016,4195)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 2 und 5; BeamtVGErgG RP § 2; BeamtVG § 5 Abs. 3 Satz 1
    Versorgung, Versorgung aus dem letzten Amt; hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Wartezeit; Anrechnung; höherwertige Tätigkeit; Amt; Statusamt; amtsangemessene Alimentation; Vollversorgung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2 und 5
    Amt; Anrechnung; Statusamt; Versorgung, Versorgung aus dem letzten Amt; Vollversorgung; Wartezeit; amtsangemessene Alimentation; hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; höherwertige Tätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 3 S 1 BeamtVG, § 2 BeamtVGErgG RP, Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG
    Versorgung aus dem letzten Amt; Anrechnung von Zeiten der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben

  • Wolters Kluwer

    Gewährung der Versorgung aus dem letzten Amt i.R.d. Besoldungsanspruch eines Beamten; Anrechnung von Zeiten der vorherigen tatsächlichen Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben

  • doev.de PDF

    Versorgung aus dem letzten Amt; Anrechnung von Zeiten der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben

  • rewis.io

    Versorgung aus dem letzten Amt; Anrechnung von Zeiten der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgung; Versorgung aus dem letzten Amt; hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Wartezeit; Anrechnung; höherwertige Tätigkeit; Amt; Statusamt; amtsangemessene Alimentation; Vollversorgung.

  • rechtsportal.de

    Gewährung der Versorgung aus dem letzten Amt i.R.d. Besoldungsanspruch eines Beamten; Anrechnung von Zeiten der vorherigen tatsächlichen Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben

  • datenbank.nwb.de

    Versorgung aus dem letzten Amt; Anrechnung von Zeiten der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Anrechnung einer höherwertigen Beschäftigung bei der Beamtenpension

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Anrechnung einer höherwertigen Beschäftigung bei der Beamtenpension

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anrechnung bei der Beamtenpension: Höherwertige Beschäftigung muss offiziell sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung einer höherwertigen Beschäftigung bei der Beamtenpension

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Anrechnung einer höherwertigen Beschäftigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Ruheständler" fordern mehr Pension - Nach dem letzten "Job" richtet sich die Pension nur, wenn ein Beamter sein Amt mindestens zwei Jahre ausübte

  • weka.de (Kurzinformation)

    Beamtenpension: letzter Beförderungszeitpunkt maßgebend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 154, 253
  • NVwZ 2016, 1099
  • DÖV 2016, 735
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 2 C 2.15
    Die Klägerin hält diese durch Art. 6 Nr. 4 des Gesetzes zur Umsetzung des Versorgungsberichts (Versorgungsreformgesetzes 1998) vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1666) mit Wirkung vom 1. Januar 1999 aufgehobene Regelung infolge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2007 (- 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372) für anwendbar.

    Das Alimentationsprinzip und das Leistungsprinzip "überschneiden" sich im Grundsatz der Versorgung aus dem letzten Amt (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 ).

    Eine Ausweitung dieser Frist über zwei Jahre hinaus lässt sich vor dem Hintergrund dieser Ziele jedoch nicht rechtfertigen (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78 u.a. - BVerfGE 61, 43 und vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 ).

    Anknüpfungspunkt für die Alimentationshöhe ist das Statusamt, im Hinblick auf die Versorgungshöhe das zuletzt innegehabte Statusamt (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 ).

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 2 C 2.15
    Teilweise bestand schon damals eine einjährige Wartefrist (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78 u.a. - BVerfGE 61, 43 ).

    Das zulässige Ziel der Wartefrist ist es danach einerseits, Gefälligkeitsbeförderungen die versorgungsrechtliche Anerkennung zu verweigern, und andererseits zu berücksichtigen, dass eine Beförderung erst kurze Zeit vor dem Eintritt in den Ruhestand es dem Beförderten oft nicht mehr ermöglichen wird, eine entsprechende Leistung zu erbringen (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78 u.a. - BVerfGE 61, 43 ).

    Eine Ausweitung dieser Frist über zwei Jahre hinaus lässt sich vor dem Hintergrund dieser Ziele jedoch nicht rechtfertigen (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78 u.a. - BVerfGE 61, 43 und vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 ).

    Eine solche, im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums zulässige Anrechnungsregelung kann zwar "plausibel" sein (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78 u.a. - BVerfGE 61, 43 ); sie ist verfassungsrechtlich jedoch nicht geboten.

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 2 C 2.15
    Er ist Ausfluss des Alimentationsprinzips, welches den Dienstherrn verpflichtet, den Beamten und seine Familie lebenslang - auch nach Beendigung des aktiven Dienstes - angemessen zu alimentieren (BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 ).

    Der Beamte hat demgegenüber nicht die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge; seine Bruttobezüge sind von vornherein niedriger festgesetzt (BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 ).

  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 2 C 2.15
    Unter sehr engen Voraussetzungen kann auch ein Anspruch auf Beförderung entstehen, wenn eine freie und besetzbare Beförderungsstelle vorhanden ist, die der Dienstherr im Zeitpunkt der Entscheidung über den Beförderungsantrag auch tatsächlich besetzen will und bei der er seine Beurteilungsermächtigung sowie sein Ermessen dahin ausgeübt hat, dass er allein diesen Beamten für den am besten Geeigneten hält (BVerwG, Beschluss vom 24. September 2008 - 2 B 117.07 - DÖD 2009, 99 Rn. 8).
  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 2 C 2.15
    So ist es denkbar, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der langjährige Einsatz auf einem höherwertigen Dienstposten rechtswidrig ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603 Rn. 23).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 2 C 2.15
    Das Statusamt des Beamten bestimmt zudem, welche Aufgabenwahrnehmung für ihn angemessen ist (amtsangemessene Beschäftigung, BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 2 C 51.13 - BVerwGE 151, 114 Rn. 28).
  • BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 56.16

    Berliner Besoldung nicht amtsangemessen

    Die Altersversorgung wird dadurch (vor-)finanziert, dass der Beamte oder Richter im aktiven Dienst nur Bruttobezüge erhält, die von vornherein - im Hinblick auf den künftigen Pensionsanspruch - niedriger festgesetzt sind (BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 sowie Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 u.a. - ZBR 2017, 305 Rn. 49; BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 C 2.15 - BVerwGE 154, 253 Rn. 17).
  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15

    Beamter; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Zuweisung;

    Andererseits wird der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung auch in Konstellationen herangezogen, in denen Amt und Funktion deshalb dauerhaft auseinandergefallen sind, weil dem betreffenden Beamten gegenüber seinem Statusamt höherwertige Aufgaben übertragen worden sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603 Rn. 23; BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 2014 - 2 C 51.13 - BVerwGE 151, 114 Rn. 23 ff. und vom 17. März 2016 - 2 C 2.15 - NVwZ 2016, 1099 Rn. 19).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

    In versorgungsrechtlicher Hinsicht resultieren die Zweifel daraus, dass die Versorgung nur dann aus dem letzten Amt gewährt wird, wenn der Beamte zumindest zwei Jahre lang zuvor aus diesem Amt besoldet wurde (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 HBeamtVG in der zum Zeitpunkt des Ruhestandseintritts geltenden Fassung vom 27. Mai 2013 ; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der zweijährigen Wartefrist BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 C 2.15 - NVwZ 2016, 1099 ).
  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 13.16

    Versorgungsrechtliche Wartefrist auch bei Stellenhebung

    Für die Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der Klägerin ist danach, sofern - wie hier - Übergangsregelungen nicht einschlägig sind, das im Zeitpunkt ihres Eintritts in den Ruhestand geltende Recht heranzuziehen (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 C 2.15 - BVerwGE 154, 253 Rn. 10).

    Mit der Wartefrist wird indes auch die Voraussetzung statuiert, dass eine versorgungsrechtliche Anerkennung der Beförderung oder anderweitigen Statusamtsverleihung nur erfolgen soll, wenn ein zeitliches Mindestmaß an Dienstleistung in dem zuletzt bekleideten Amt erbracht worden, der Status also gleichsam "erdient" und so zum nachhaltigen Ausgangspunkt der amtsgemäßen Versorgung geworden ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78 u.a. - BVerfGE 61, 43 und vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 ; BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1986 - 6 C 131.80 - BVerwGE 74, 303 , vom 22. September 1993 - 2 C 8.92 - BVerwGE 94, 168 und vom 17. März 2016 - 2 C 2.15 - BVerwGE 154, 253 Rn. 15).

  • BVerfG, 04.05.2022 - 2 BvR 1330/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden zu den Regelungen einer versorgungsrechtlichen

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in der Folge angenommen hat, der Gesetzgeber habe mit einer Wartefrist von zwei Jahren unter Anrechnung von Zeiten der Wahrnehmung der Aufgaben des Beförderungsamtes die Grenze ausgeschöpft, bis zu der er den Grundsatz der Versorgung aus dem letzten Amt einschränken könne (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 2 C 48/11 -, juris, Rn. 22), handelt es sich um eine - nicht tragende - Erwägung zur Auslegung des im konkreten Fall anzuwendenden Beamtenversorgungsgesetzes, an der das Bundesverwaltungsgericht in den hier angegriffenen Entscheidungen nicht festhält (vgl. BVerwGE 154, 253 Rn. 16).
  • BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 8.17

    Berliner Besoldung nicht amtsangemessen

    Die Altersversorgung wird dadurch (vor-)finanziert, dass der Beamte oder Richter im aktiven Dienst nur Bruttobezüge erhält, die von vornherein - im Hinblick auf den künftigen Pensionsanspruch - niedriger festgesetzt sind (BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 sowie Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 u.a. - ZBR 2017, 305 Rn. 49; BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 C 2.15 - BVerwGE 154, 253 Rn. 17).
  • BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 4.17

    Berliner Besoldung nicht amtsangemessen

    Die Altersversorgung wird dadurch (vor-)finanziert, dass der Beamte oder Richter im aktiven Dienst nur Bruttobezüge erhält, die von vornherein - im Hinblick auf den künftigen Pensionsanspruch - niedriger festgesetzt sind (BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 sowie Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 u.a. - ZBR 2017, 305 Rn. 49; BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 C 2.15 - BVerwGE 154, 253 Rn. 17).
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 A 3.17

    Beamter; Befristung; Bestandskraft; Ermessensentscheidung; Funktionsamt;

    Soweit die Klägerin eine Fürsorgepflichtverletzung dergestalt geltend machen sollte, dass sie über Jahre hinweg entgegen ihrem Statusamt der Besoldungsgruppe A 6 bzw. A 7 BBesO in bestimmtem Umfang Aufgaben hat wahrnehmen müssen, die dem gehobenen Dienst zugeordnet seien, kann offen bleiben, ob es ihr zum damaligen Zeitraum bereits zumutbar gewesen wäre, dies gegenüber dem Dienstherrn zu beanstanden (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603 Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 C 2.15 - BVerwGE 154, 253 Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 01.08.2016 - 5 LA 226/15

    Funktionsleistungsbezüge; Professor

    Das Alimentationsprinzip und das Leistungsprinzip "überschneiden" sich im Grundsatz der Versorgung aus dem letzten Amt (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 17.3.2016 - BVerwG 2 C 2.15 -, juris Rn. 14 m. w. N. unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 20.3.2007 - 2 BvL 11/04 -, juris).

    Dem widerspräche es, wenn aus der tatsächlich wahrgenommenen, vom Statusamt abweichenden Aufgabe die angemessene Alimentation, hier die Versorgungshöhe, abzuleiten wäre (BVerwG, Beschluss vom 17.3.2016, a. a. O., Rn. 16).

    Anders als etwa die Berechnung der Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung spiegelt die Höhe der Beamtenversorgung nicht die zeitabschnittsweise zu berechnende, tatsächlich erbrachte Lebensleistung wieder, sondern sie orientiert sich an dem zuletzt erreichten Statusamt (BVerwG, Beschluss vom 17.3.2016, a. a. O., Rn. 17).

  • OVG Saarland, 07.02.2018 - 1 A 517/16

    Beamtenrechtliche Versorgung und Nachteilsausgleich nach unfreiwilligem

    Anknüpfungspunkt für die Alimentationshöhe ist das Statusamt, im Hinblick auf die Versorgungshöhe das zuletzt innegehabte Statusamt(BVerwG, Urteil vom 17.3.2016 - 2 C 2.15 -, BVerwGE 154, 253, zitiert nach juris, Rdnr. 16, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 20.3.2007 - 2 BvL 11/04 -, BVerfGE 117, 372).

    Das Grundgesetz verlangt es nicht, den Statusamtsbezug der Alimentationshöhe aufzuweichen, um Missstände zu kompensieren.(BVerwG, Urteil vom 17.3.2016 - 2 C 2.15 -, a.a.O, juris-Rdnr. 18) Diesen Grundsätzen widerspräche es, wollte man hinsichtlich der Höhe der Beamtenversorgung bezüglich einzelner Bestandteile der Dienstbezüge auf einen anderen Zeitpunkt als den der Ruhestandsversetzung abstellen.

  • BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 5.17

    Berliner Besoldung nicht amtsangemessen

  • BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 7.17

    Berliner Besoldung nicht amtsangemessen

  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 C 34.18

    Anspruch auf Zahlung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

  • BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 6.17

    Berliner Besoldung nicht amtsangemessen

  • VG Freiburg, 24.03.2021 - 5 K 652/19

    Anerkennung von Vordienstzeiten vor Zurruhesetzung; Ruhegehaltsfähigkeit von

  • BVerwG, 08.09.2016 - 2 C 10.16

    Versorgung eines bei dem Eintritt in den Ruhestand ein Amt innehabenden Beamten

  • BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18

    Klage gegen die Nichtzahlung einer Verwendungszulage eines verbeamteten

  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 3 ZB 17.2484

    Kein Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Ausgleichszahlung bei Ausübung

  • OVG Saarland, 11.10.2017 - 1 A 222/16

    Besoldung eines auf einem höherwertigen Dienstposten eingesetzten Beamten

  • BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 23.21

    Ruhen eines Unterhaltsbeitrags

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2020 - 5 LC 133/18

    Anerkennung von Vordienstzeiten- Berufung

  • OVG Sachsen, 08.01.2020 - 2 B 119/19

    Polizeibeamter; Widerruf der Zulassung zur Aufstiegsausbildung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2017 - 4 S 2143/17

    Erfüllung der zweijährigen Wartefrist des BeamtVG BW § 19 Abs 3 S 1 durch die den

  • BVerwG, 03.04.2017 - 2 B 103.15

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung der Aufgaben

  • BVerwG, 26.01.2023 - 2 B 18.22

    Gewährung einer besoldungsrechtlichen Verwendungszulage

  • BVerwG, 31.05.2018 - 2 B 65.17

    Definition des Revisionszulassungsgrunds der Divergenz; Beantragung der

  • VG Karlsruhe, 06.07.2017 - 2 K 695/16

    Hinterbliebenenversorgung; Berechnung des Witwengeldes; Dauer des Erhalts der

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21

    Ausbildungszeiten; Bestandsbeamter; einstufige Juristenausbildung;

  • VG Berlin, 21.04.2016 - 5 K 257.13

    Bemessung des Ruhegehalts eines als kommissarischer Studienrat eingesetzten

  • VG Münster, 28.01.2021 - 4 K 3615/18
  • VG Würzburg, 09.05.2017 - W 1 K 16.1225

    Versorgung aus dem letzten Amt erst nach zweijähriger Wartezeit

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