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   BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15   

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BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15 (https://dejure.org/2016,10662)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.2016 - 2 C 14.15 (https://dejure.org/2016,10662)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 2016 - 2 C 14.15 (https://dejure.org/2016,10662)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 5, Art. 143b; BBG §§ 27, 28, 29; PostPersRG 2009 §§ 4, 6, 8; PostPersRG 2015 §§ 4, 6, 8
    Beamter; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Zuweisung; Postnachfolgeunternehmen; Tochtergesellschaft; Beleihungsmodell; Garantie der Rechtsstellung; abstrakt-funktionelles Amt; konkret-funktionelles Amt; Dienstposten; keine dauerhafte Trennung von Amt und ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 5, Art. 143b
    Abordnung; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Beamter; Beleihungsmodell; Bündelung von Dienstposten; Dauerverwaltungsakt; Dienstposten; Garantie der Rechtsstellung; Gefahr der Überforderung; Postnachfolgeunternehmen; Tochtergesellschaft; Versetzung; Zuweisung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 BBG, § 27 ff BBG, § 27 BBG, § 32 BLV, Art 143b Abs 3 GG
    Dauerhafte Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit bei einer Tochtergesellschaft eines Postnachfolgeunternehmens

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer dauerhaften Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit bei einer Tochtergesellschaft eines Postnachfolgeunternehmens

  • rewis.io

    Dauerhafte Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit bei einer Tochtergesellschaft eines Postnachfolgeunternehmens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamter; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Zuweisung; Postnachfolgeunternehmen; Tochtergesellschaft; Beleihungsmodell; Garantie der Rechtsstellung; abstrakt-funktionelles Amt; konkret-funktionelles Amt; Dienstposten; keine dauerhafte Trennung von Amt und ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 5 ; PostPersRG § 4 Abs. 4 S. 2
    Rechtmäßigkeit einer dauerhaften Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit bei einer Tochtergesellschaft eines Postnachfolgeunternehmens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klage einer Beamtin gegen die dauerhafte Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG erfolgreich

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klage einer Beamtin gegen die dauerhafte Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Postbeamtin - und die dauerhafte Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage einer Beamtin gegen die dauerhafte Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG erfolgreich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine dauerhafte Zuweisung höherwertiger Tätigkeit bei unveränderter Besoldung

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Beschäftigung von Beamten auf höherwertigem Posten: Telekom hat keine "Lizenz zum Ausnutzen"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 155, 182
  • NVwZ-RR 2017, 506
  • DÖV 2017, 120
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Die Unternehmen sollten in die Lage versetzt werden, das Personal mit größerer Flexibilität einzusetzen; dabei sollte die Rechtsstellung der bei der damaligen Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten nicht geschmälert und das Institut des Berufsbeamtentums nicht verändert werden (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 Rn. 14 f. und Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 2 C 121.07 - BVerwGE 132, 299 Rn. 37 ff. m.w.N.).

    Die angefochtene Verfügung entspricht auch im Grundsatz der Vorgabe aus Art. 33 Abs. 5 GG, dass einem Bundesbeamten ein abstrakt-funktionelles Amt sowie ein konkret-funktionelles Amt zu übertragen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 ; BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 Rn. 9).

    Ebenso folgt aus der Formulierung "nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen zumutbar", dass der Bundesgesetzgeber hier am Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung ausdrücklich festgehalten und die Übertragung einer amtsangemessenen Tätigkeit für unabdingbar erachtet hat (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 Rn. 21).

    Dementsprechend können Beamte verlangen, dass ihnen Funktionsämter, zum einen ein abstrakt-funktionelles und zum anderen ein konkret-funktionelles Amt, d.h. ein entsprechender Dienstposten, übertragen werden, deren Wertigkeit ihrem Amt im statusrechtlichen Sinne entspricht (BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 Rn. 9 und vom 18. September 2008 - 2 C 8.07 - BVerwGE 132, 31 Rn. 14).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Vielmehr wird der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung dahingehend verstanden, dass der Beamte grundsätzlich in Ausübung seines Amtes nur solche Tätigkeiten zu verrichten braucht, die seinem Status entsprechen (BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 und vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - NVwZ 2016, 682 Rn. 37).

    Zudem besteht bei der Zuweisung eines höherwertigen Dienstpostens oder Arbeitsbereichs ohne Zustimmung des Beamten die Gefahr, dass dieser den - zwar nicht zwingend (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - NVwZ 2016, 682 Rn. 40 ff.), aber doch regelmäßig - gesteigerten Anforderungen der höherwertigen Tätigkeit nicht gewachsen ist.

    Dabei kann sie auch die Möglichkeiten des § 8 PostPersRG 2015 zur Bündelung von Dienstposten nutzen, sofern die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - NVwZ 2016, 682).

  • BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1137/14

    Deutsche Telekom AG darf beamteten Mitarbeiter bei Tochtergesellschaft einsetzen

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Die in Art. 143b Abs. 3 GG geregelte Form der Überleitung der bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten - durch Beleihung des Postnachfolgeunternehmens mit Dienstherrnbefugnissen - eröffnet auch die Möglichkeit, dass diese Dienstherrnbefugnisse durch Nichtbeamte wahrgenommen werden (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1137/14 - NVwZ 2016, 1313 Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 B 70.12 - Buchholz 11 Art. 143b GG Nr. 9 Rn. 8 f.).

    Dies stellt sicher, dass die Dienstherrnbefugnisse wirksam gegenüber dem Beamten durchgesetzt werden können und damit auch die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Finanzen nach § 20 PostPersRG 2009 wirksam ausgeübt werden kann (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1137/14 - NVwZ 2016, 1313 Rn. 28 bis 33).

    Daher müssen die in § 18 BBesG verwendeten Begriffe der Ämter und ihre Wertigkeit an die organisatorischen Gegebenheiten der Postnachfolgeunternehmen und ihrer Tochtergesellschaften angepasst werden (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1137/14 - NVwZ 2016, 1313 Rn. 27; BVerwG, Urteile vom 3. März 2005 - 2 C 11.04 - BVerwGE 123, 107 und vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 Rn. 16).

  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Die angefochtene Verfügung entspricht auch im Grundsatz der Vorgabe aus Art. 33 Abs. 5 GG, dass einem Bundesbeamten ein abstrakt-funktionelles Amt sowie ein konkret-funktionelles Amt zu übertragen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 ; BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 Rn. 9).

    Der Beamte hat deshalb Anspruch auf Übertragung eines seinem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechenden funktionellen Amtes, eines "amtsangemessenen Aufgabenbereichs" (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 ; BVerwG, Urteile vom 11. Juli 1975 - 6 C 44.72 - BVerwGE 49, 64 und vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 25).

    Vielmehr wird der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung dahingehend verstanden, dass der Beamte grundsätzlich in Ausübung seines Amtes nur solche Tätigkeiten zu verrichten braucht, die seinem Status entsprechen (BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 und vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - NVwZ 2016, 682 Rn. 37).

  • BVerwG, 03.04.2014 - 2 B 70.12

    Dienstvorgesetztenbefugnisse sind nicht auf Beamte beschränkt; dauerhafte

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Die in Art. 143b Abs. 3 GG geregelte Form der Überleitung der bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten - durch Beleihung des Postnachfolgeunternehmens mit Dienstherrnbefugnissen - eröffnet auch die Möglichkeit, dass diese Dienstherrnbefugnisse durch Nichtbeamte wahrgenommen werden (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1137/14 - NVwZ 2016, 1313 Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 B 70.12 - Buchholz 11 Art. 143b GG Nr. 9 Rn. 8 f.).

    Dies gilt nicht nur für den Fall einer Beschäftigung bei einem Postnachfolgeunternehmen selbst, sondern auch bei einer Zuweisung des Beamten an ein Tochterunternehmen, deren Anteile ganz oder mehrheitlich der Aktiengesellschaft gehören (BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - BVerwGE 132, 40 Rn. 12 und Beschluss vom 3. April 2014 - 2 B 70.12 - Buchholz 11 Art. 143b GG Nr. 9 Rn. 20 f.).

  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG, wonach die Bundesbeamten unter Wahrung ihrer Rechtsstellung bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigt werden, bringt deutlich zum Ausdruck, dass den ehemals bei der Deutschen Bundespost beschäftigten Beamten nicht nur der bloße Status als Bundesbeamte, sondern auch die mit diesem Status verbundene, sich aus ihm abgeleitete umfassende Rechtsstellung der Bundesbeamten garantiert ist (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52 unter Hinweis auf die Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf, BT-Drs. 12/7269, S. 5 f. ).

    Dies folgt unmittelbar aus der in Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG zum Ausdruck gebrachten Wahrung der Rechtsstellung der zuvor bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten, die nunmehr bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigt werden (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52 und BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - BVerwGE 132, 40 Rn. 12).

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Dies gilt nicht nur für den Fall einer Beschäftigung bei einem Postnachfolgeunternehmen selbst, sondern auch bei einer Zuweisung des Beamten an ein Tochterunternehmen, deren Anteile ganz oder mehrheitlich der Aktiengesellschaft gehören (BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - BVerwGE 132, 40 Rn. 12 und Beschluss vom 3. April 2014 - 2 B 70.12 - Buchholz 11 Art. 143b GG Nr. 9 Rn. 20 f.).

    Dies folgt unmittelbar aus der in Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG zum Ausdruck gebrachten Wahrung der Rechtsstellung der zuvor bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten, die nunmehr bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigt werden (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52 und BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - BVerwGE 132, 40 Rn. 12).

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Denn in diesen Entscheidungen ging es nicht um die Abwehr der Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens, sondern um Ansprüche, die der Beamte aus der langjährigen - seinerseits bereitwilligen - Wahrnehmung dieses Dienstpostens abzuleiten versuchte, wie etwa den Anspruch auf Beförderung in das dem Dienstposten entsprechende höhere Statusamt oder den Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhaft unterlassener Beförderung (z.B. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - 2 C 39.82 - NVwZ 1986, 123 m.w.N. und Beschlüsse vom 15. Juli 1977 - 2 B 36.76 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 66 und vom 24. September 2008 - 2 B 117.07 - DÖD 2009, 99).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Der Senat kann hier dahingestellt lassen, ob die Zuweisung einer Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen eines Postnachfolgeunternehmens, weil sie dauerhaft Rechtswirkungen entfaltet, als sog. Dauerverwaltungsakt zu werten ist (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 15 zum Versorgungsfestsetzungsbescheid).
  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Denn in diesen Entscheidungen ging es nicht um die Abwehr der Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens, sondern um Ansprüche, die der Beamte aus der langjährigen - seinerseits bereitwilligen - Wahrnehmung dieses Dienstpostens abzuleiten versuchte, wie etwa den Anspruch auf Beförderung in das dem Dienstposten entsprechende höhere Statusamt oder den Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhaft unterlassener Beförderung (z.B. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - 2 C 39.82 - NVwZ 1986, 123 m.w.N. und Beschlüsse vom 15. Juli 1977 - 2 B 36.76 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 66 und vom 24. September 2008 - 2 B 117.07 - DÖD 2009, 99).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2014 - 10 A 10931/13

    Zuweisung einer Beamtin der früheren Deutschen Bundespost zu einer

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2013 - 5 ME 165/13

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine sofort

  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 48.11

    Versorgungsbezüge; ruhegehaltfähige Dienstbezüge; Versorgung aus dem letzten Amt;

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04

    Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne;

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes

  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 C 2.15

    Versorgung, Versorgung aus dem letzten Amt; hergebrachte Grundsätze des

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07

    Alimentation; amtsangemessene Alimentation; amtsbezogene Alimentation;

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07

    Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19

    Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung

    Der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung als ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG richtet sich darauf, dass ein Beamter in Ausübung seines Amts grundsätzlich nur solche Tätigkeiten zu verrichten hat, die seinem Status entsprechen, und schützt ihn insbesondere vor einer unterwertigen Beschäftigung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 C 14.15 -, juris Rn. 20, und Beschluss vom 15. April 2019 - 2 B 51.18 -, juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2016 - 4 S 2078/16

    Konkurrentenstreit - Vorstellungsgespräch als Erkenntnisquelle

    Denn zum einen können bloße materielle Erfahrungsvorteile durch die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben immer und auf verschiedene Weise (z.B. Neubewertung des Dienstpostens, Krankheitsvertretung u.ä.; vgl. auch zum Schutz eines Beamten vor einer dauerhaften höherwertigen Beschäftigung gegen seinen Willen BVerwG, Urteil vom 19.05.2016 - 2 C 14.15 -, Juris) eintreten und zu Verzerrungen des Leistungswettbewerbs führen (zu § 11 BLV a.F. vgl. BVerwG, Urteil vom 07.08.2001 - 2 VR 1.01 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 1 B 1361/16

    Einstweilige Untersagung der Besetzung von Beförderungstellen; Beurteilung der

    Der langjährige (bloße) Einsatz von aktiven (d. h. nicht beurlaubten) Beamten auf höherwertigen Dienstposten widerspricht grundsätzlich dem verfassungsrechtlich verankerten Gebot amtsangemessener Beschäftigung (Art. 33 Abs. 5 GG), vgl. zum Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung BVerfG, Beschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris, Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 C 14.15 -, juris, Rn. 16 ff., 24 f., m. w. N., sowie unabhängig von einem (stillschweigenden) Einverständnis des betreffenden Beamten der einfachgesetzlichen Vorgabe, die Funktionen der Beamten ihren Anforderungen entsprechend sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen (§ 18 Satz 1 BBesG, § 8 Satz 1 PostPersRG).
  • BVerwG, 03.02.2021 - 2 C 4.19

    Wissenschaftsfreiheit garantiert nicht Beibehaltung einer Leitungsfunktion im

    Der Beamte hat einen Anspruch auf Übertragung eines seinem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechenden funktionellen Amtes, eines "amtsangemessenen Aufgabenbereichs" (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 ; BVerwG, Urteile vom 11. Juli 1975 - 6 C 44.72 - BVerwGE 49, 64 , vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 25 und vom 19. Mai 2016 - 2 C 14.15 - BVerwGE 155, 182 Rn. 21).

    Dementsprechend können Beamte verlangen, dass ihnen Funktionsämter - zum einen ein abstrakt-funktionelles und zum anderen ein konkret-funktionelles Amt, d.h. ein entsprechender Dienstposten - übertragen werden, deren Wertigkeit ihrem Amt im statusrechtlichen Sinne entspricht (BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 Rn. 9, vom 18. September 2008 - 2 C 8.07 - BVerwGE 132, 31 Rn. 14 und vom 19. Mai 2016 - 2 C 14.15 - BVerwGE 155, 182 Rn. 21).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 10 B 4.16

    Versetzung eines Postoberinspektors von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen

    Soweit Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG nämlich regelt, dass die bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten unter Wahrung ihrer Rechtsstellung und der Verantwortung des Dienstherrn bei den privaten Unternehmen beschäftigt werden, ist davon auch die Zuweisung eines Bundesbeamten zu einer Tochterfirma eines Postnachfolgeunternehmens gedeckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - BVerwG 2 C 14/15 -, juris Rn. 13).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht unlängst hervorgehoben hat, stellt dies sicher, dass die Dienstherrnbefugnisse wirksam gegenüber dem Beamten durchgesetzt werden können (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - BVerwG 2 C 14/15 -, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 2.22

    Weisung zur Weiterqualifizierung zum Notfallsanitäter mangels Beteiligung des

    Daraus folgt nicht nur, dass ein Beamter eine gegen seinen Willen ausgesprochene dauerhafte Übertragung einer höherwertigen Beschäftigung abwehren kann, sondern ebenso, dass eine Grundlage für die Verpflichtung eines Beamten, sich mit dem Ziel einer Beförderung zu bewerben, nicht besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 C 14.15 - BVerwGE 155, 182 Rn. 24).
  • BVerwG, 31.07.2019 - 2 B 56.18

    Beamtenrechtliche Verpflichtung zur Dienstleistung; Unentschuldigtes Fernbleiben

    Richtig ist, dass der Beamte einen Anspruch auf Übertragung eines seinem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechenden funktionellen Amtes, eines "amtsangemessenen Aufgabenbereichs", hat (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 ; BVerwG, Urteile vom 11. Juli 1975 - 6 C 44.72 - BVerwGE 49, 64 , vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 25 und vom 19. Mai 2016 - 2 C 14.15 - BVerwGE 155, 182 Rn. 23 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 29.08.2017 - 2 A 533/16

    Zulage, laufbahnrechtliche Voraussetzungen, Beförderungsreife, systematisch,

    Einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Verwendungspraxis kann der Beamte im konkreten Fall dadurch begegnen, dass er sich unter dem Gesichtspunkt des Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung weigert, einen höherwertigen Dienstposten zu übernehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Mai 2016 - 2 C 14.15 -, juris Rn. 23 ff. unter Verweis auf BVerfG, Kammerbeschl. v. 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 22.10.2018 - 2 B 30.18

    Entfernung eines Postobersekretärs aus dem Beamtenverhältnis aufgrund eines

    Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG, wonach die Bundesbeamten unter Wahrung ihrer Rechtsstellung aus Art. 33 Abs. 5 GG bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigt werden, bringt zum Ausdruck, dass den ehemals bei der Deutschen Bundespost beschäftigten Beamten nicht nur der bloße Status als Bundesbeamte, sondern auch die mit diesem Status verbundene, sich aus ihm abgeleitete umfassende Rechtsstellung der Bundesbeamten garantiert ist (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52 unter Hinweis auf die Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf, BT-Drs. 12/7269, S. 5 f.; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 C 14.15 - BVerwGE 155, 182 Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 5 ME 43/22

    Beförderungsrunde 2021/2022 der Deutschen Telekom AG

    Weiterhin ist in diesem Zusammenhang bedeutsam, dass ein Beamter der ehemaligen Bundespost mit seinem Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung auch eine gegen seinen Willen ausgesprochene dauerhafte Übertragung einer höherwertigen Beschäftigung im Wege der Zuweisung nach § 4 PostPersRG abwehren kann (BVerwG, Urteil vom 19.5.2016 - BVerwG 2 C 14.15 -, juris Rn. 24), d. h. kein Beamter der ehemaligen Bundespost kann gegen seinen Willen dauerhaft höherwertig beschäftigt werden.
  • VGH Bayern, 27.01.2020 - 6 B 19.1776

    Amtsangemessene Beschäftigung, hier: Postnachfolgeunternehmen

  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 C 34.18

    Anspruch auf Zahlung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

  • BVerwG, 09.09.2020 - 2 AV 4.20

    Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts in einem

  • BVerwG, 18.04.2019 - 2 AV 1.19

    Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts in einem

  • OVG Saarland, 11.10.2017 - 1 A 222/16

    Besoldung eines auf einem höherwertigen Dienstposten eingesetzten Beamten

  • BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18

    Klage gegen die Nichtzahlung einer Verwendungszulage eines verbeamteten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2018 - 1 B 1078/18

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten

  • VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457

    Auswahlentscheidung - Leistungsvorsprung bei gleichem Gesamturteil im höheren

  • OVG Sachsen, 11.09.2018 - 2 A 45/17

    Zulage; Topfwirtschaft; Mängelfall

  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 6 B 16.1627

    Versetzung eines bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten an 268

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2017 - 5 LC 144/15

    Besoldungsausgleich; Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn AG; Deutsche Bahn

  • VG Bremen, 16.01.2024 - 6 K 1818/22

    Recht der Landesbeamten, Urteil vom 16.01.2024, 6 K 1818/22 -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2019 - 1 M 154/18

    Ausbildungsplatzkonkurrenz mit anschließender Übertragung eines höherwertigen

  • VG Freiburg, 22.10.2020 - 13 K 1097/19

    Zuständigkeit des Kreistags und/oder des Landrats bei der Einstellung von

  • VG München, 25.05.2020 - M 21a E 19.5650

    Anforderungen an dienstliche Beurteilungen im beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 21.12.2017 - 2 B 36.17

    Dauerhafte Zuweisung einer Tätigkeit gegenüber einem Beamten bei einem

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 MB 44/20

    Beförderung: Fehlerhafte Auswahlentscheidung auf der Grundlage rechtswidriger

  • OVG Sachsen, 13.06.2017 - 3 A 339/16

    Amtsangemessene Beschäftigung, Zumutbarkeit, unterwertige Beschäftigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2020 - 1 L 72/20

    Zulage für die Wahrnehmung einer höherwertigen Funktion

  • VG Trier, 22.02.2021 - 6 K 2787/20

    Auslegungsbedürftigkeit der Beurteilungsrichtlinien für die bei der Deutschen

  • VG Hannover, 30.03.2021 - 13 B 5872/20

    Bestnote; Beurteilungsfehler; Hervorragend; Statusamt der Beurteiler;

  • VG Köln, 22.11.2017 - 15 L 3626/17
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