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   BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61   

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BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61 (https://dejure.org/1964,48)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1964 - VI C 8.61 (https://dejure.org/1964,48)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1964 - VI C 8.61 (https://dejure.org/1964,48)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen eines Beamten aufgrund einer später abgewiesenen Anfechtungsklage dieses Beamten gegen die gegen ihn gerichtete Entlassungsverfügung - Entsprechende Anwendung von § 945 Zivilprozessordnung (ZPO) i.R.e. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 72
  • MDR 1964, 868
  • DVBl 1964, 761
  • JR 1965, 70
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar anerkannt, daß beamtenrechtliche Leistungen, die unter Rückforderungsvorbehalt stehen, von den eben genannten Vorschriften erfaßt werden, wenn davon ausgegangen werden kann, daß beide Teile die Notwendigkeit einer Nachprüfung und damit die vorläufige Natur der Leistungen erkannt haben (vgl. BVerwGE 11, 283 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 65/57]).

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB diese Möglichkeit entfalle, steht in dieser Allgemeinheit in Widerspruch zu der schon im Urteil BVerwGE 11, 283 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 65/57] vertretenen Ansicht des Senats, die in Frage zu stellen kein Anlaß besteht.

    - Trotz dieser sehr allgemein gehaltenen Formulierung kann jedoch nicht angenommen werden, daß der II. Senat sich damit in Widerspruch zu dem Urteil des erkennenden Senats BVerwGE 11, 283 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 65/57] [289] setzen wollte, nach dem sich die Berufung auf Wegfall durch Verbrauch auch gegenüber Rückforderungsansprüchen gemäß § 820 Abs. 1 in Verbindung mit § 818 Abs. 4 BGB nicht schlechthin ausschließen läßt.

    Dabei ist insbesondere noch die nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 11, 283 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 65/57] [289]) besonders bedeutsame, in § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG geregelte Möglichkeit zu berücksichtigen, von der Rückforderung aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise abzusehen.

  • BVerwG, 26.06.1963 - VI C 177.60

    Anspruch eines Berufsoffiziers der früheren Wehrmacht auf Übergangsgehalt -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61
    Dies ist insbesondere auch für Leistungen zu bejahen, die ihrer Natur nach unter einem Rückforderungsvorbehalt standen (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 177.60 -, Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 11 = RiA 1964 S. 12).

    Die fraglichen Ausführungen im Urteil des II. Senats müssen vielmehr als auf den entschiedenen Einzelfall bezogen verstanden werden; auch der erkennende Senat hat mit seinem Urteil vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 177.60 - eine auf den Einzelfall abstellende ähnliche Entscheidung getroffen, seine grundsätzliche Auffassung dabei aber ausdrücklich aufrechterhalten.

    Unter Umständen kann schon die Bewilligung von Ratenzahlungen als angemessene Billigkeitsentscheidung gelten (vgl. auch hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 177.60 -).

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 138/61

    Unrichtiger Steuerbescheid. Schadensersatz

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61
    Zwar hat der Bundesgerichtshof den ordentlichen Rechtsweg für gegeben erachtet in Fällen, in denen derartige Ansprüche den im ordentlichen Rechtswege zu verfolgenden Ansprüchen aus Amtspflichtverletzung und Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten (§ 40 Abs. 2 VwGO) - vom Verschuldenspunkt abgesehen - so nahe stünden, daß sich eine Trennung aus praktischen und rechtlichen Gründen verbiete (vgl. BGH in NJW 1963 S. 853 [BGH 31.01.1963 - III ZR 138/61] und BGHZ 30, 123; dagegen Bettermann in JZ 1960 S. 335).

    Der Senat befindet sich insoweit jedenfalls im Ergebnis in Übereinstimmung mit der wohl herrschenden Auffassung (vgl. Bett ermann in JZ 1960 S. 545 [BAG 29.01.1960 - 1 AZR 200/58]; Eyermann-Fröhler, VwGO, 3. Aufl., § 80 RdNr. 62; Ule, Verwaltungsgerichtsbarkeit, § 80 VwGO, Erl. II 4; Hamburgisches OVG in NJW 1961 S. 1692 und OVG Münster in DÖD 1962 S. 212; vgl. auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vollziehung von Steuerbescheiden einerseits, von Steuerarresten andererseits in NJW 1963 S. 853 [BGH 31.01.1963 - III ZR 138/61] mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Hamburg, 24.11.1960 - Bf II 56/60
    Auszug aus BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61
    Es läßt sich auch nicht die Auffassung vertreten, daß ein Beamter stets bösgläubig sei, wenn er sich trotz Entlassung weiter besolden lasse (so allerdings - beiläufig - Bettermann in JZ 1960 S. 545 [BAG 29.01.1960 - 1 AZR 200/58]; vgl. dagegen Hamburgisches OVG in NJW 1961 S. 1692 [OVG Hamburg 24.11.1960 - OVG Bf. II 56/60]).

    Der Senat befindet sich insoweit jedenfalls im Ergebnis in Übereinstimmung mit der wohl herrschenden Auffassung (vgl. Bett ermann in JZ 1960 S. 545 [BAG 29.01.1960 - 1 AZR 200/58]; Eyermann-Fröhler, VwGO, 3. Aufl., § 80 RdNr. 62; Ule, Verwaltungsgerichtsbarkeit, § 80 VwGO, Erl. II 4; Hamburgisches OVG in NJW 1961 S. 1692 und OVG Münster in DÖD 1962 S. 212; vgl. auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vollziehung von Steuerbescheiden einerseits, von Steuerarresten andererseits in NJW 1963 S. 853 [BGH 31.01.1963 - III ZR 138/61] mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 29.01.1960 - 1 AZR 200/58

    Bürger der Bundesrepublik - Verpflichtung im Arbeitsvertrag - Zeitschrift -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61
    Es läßt sich auch nicht die Auffassung vertreten, daß ein Beamter stets bösgläubig sei, wenn er sich trotz Entlassung weiter besolden lasse (so allerdings - beiläufig - Bettermann in JZ 1960 S. 545 [BAG 29.01.1960 - 1 AZR 200/58]; vgl. dagegen Hamburgisches OVG in NJW 1961 S. 1692 [OVG Hamburg 24.11.1960 - OVG Bf. II 56/60]).

    Der Senat befindet sich insoweit jedenfalls im Ergebnis in Übereinstimmung mit der wohl herrschenden Auffassung (vgl. Bett ermann in JZ 1960 S. 545 [BAG 29.01.1960 - 1 AZR 200/58]; Eyermann-Fröhler, VwGO, 3. Aufl., § 80 RdNr. 62; Ule, Verwaltungsgerichtsbarkeit, § 80 VwGO, Erl. II 4; Hamburgisches OVG in NJW 1961 S. 1692 und OVG Münster in DÖD 1962 S. 212; vgl. auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vollziehung von Steuerbescheiden einerseits, von Steuerarresten andererseits in NJW 1963 S. 853 [BGH 31.01.1963 - III ZR 138/61] mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 25.05.1959 - III ZR 39/58

    Steuerarrest. Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61
    Zwar hat der Bundesgerichtshof den ordentlichen Rechtsweg für gegeben erachtet in Fällen, in denen derartige Ansprüche den im ordentlichen Rechtswege zu verfolgenden Ansprüchen aus Amtspflichtverletzung und Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten (§ 40 Abs. 2 VwGO) - vom Verschuldenspunkt abgesehen - so nahe stünden, daß sich eine Trennung aus praktischen und rechtlichen Gründen verbiete (vgl. BGH in NJW 1963 S. 853 [BGH 31.01.1963 - III ZR 138/61] und BGHZ 30, 123; dagegen Bettermann in JZ 1960 S. 335).
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 25.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61
    Mit dieser Maßgabe aber ist auch hier die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung möglich, und zwar im übrigen nach den Regeln, die hierzu für beamtenrechtliche Überzahlungen vom Bundesverwaltungsgericht entwickelt worden sind (vgl. BVerwGE 13, 107, 15 [BVerwG 10.10.1961 - VI C 25/60], 15).
  • BVerwG, 07.09.1962 - VI B 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61
    Im Rahmen des § 87 Abs. 2 BBG jedenfalls mit seiner umfassenderen Verweisung auf das Bereicherungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs und damit auch auf den in § 812 Abs. 1 Satz 2 normierten Herausgabeanspruch bei späterem Wegfall des rechtlichen Grundes einer Leistung kann nach Überzeugung des Senats nicht nur ausnahmsweise, sondern vielmehr in aller Regel Rückzahlung der Beträge verlangt werden, die einem entlassenen Beamten mit Rücksicht auf seine gegen die Entlassung erhobene und später abgewiesene Anfechtungsklage auf Grund eines gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsbeschlusses (hier noch gemäß § 51 Abs. 3 MRVO 165) zunächst weiter zugeflossen sind (vgl. zur Bedeutung des Suspensiveffekts gerade auch bei beamtenrechtlichen Entlassungsverfügungen BVerwGE 13, 1 [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59] [8]; ferner zu der die Anspruchsgrundlage rückwirkend vernichtenden Auswirkung eines die Anfechtungsklage abweisenden Urteils auf zwischenzeitlich infolge des Suspensiveffekts zwar zahlbare, aber tatsächlich nicht gezahlte Bezüge die Entscheidung des erkennenden Senats vom 7. September 1962 - BVerwG VI B 10.62 -, DÖV 1962 S. 795).
  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61
    Im Rahmen des § 87 Abs. 2 BBG jedenfalls mit seiner umfassenderen Verweisung auf das Bereicherungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs und damit auch auf den in § 812 Abs. 1 Satz 2 normierten Herausgabeanspruch bei späterem Wegfall des rechtlichen Grundes einer Leistung kann nach Überzeugung des Senats nicht nur ausnahmsweise, sondern vielmehr in aller Regel Rückzahlung der Beträge verlangt werden, die einem entlassenen Beamten mit Rücksicht auf seine gegen die Entlassung erhobene und später abgewiesene Anfechtungsklage auf Grund eines gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsbeschlusses (hier noch gemäß § 51 Abs. 3 MRVO 165) zunächst weiter zugeflossen sind (vgl. zur Bedeutung des Suspensiveffekts gerade auch bei beamtenrechtlichen Entlassungsverfügungen BVerwGE 13, 1 [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59] [8]; ferner zu der die Anspruchsgrundlage rückwirkend vernichtenden Auswirkung eines die Anfechtungsklage abweisenden Urteils auf zwischenzeitlich infolge des Suspensiveffekts zwar zahlbare, aber tatsächlich nicht gezahlte Bezüge die Entscheidung des erkennenden Senats vom 7. September 1962 - BVerwG VI B 10.62 -, DÖV 1962 S. 795).
  • BVerwG, 19.12.1961 - II C 9.61

    Durchsetzbarkeit eines Widerspruchs bezüglich einer behördlichen

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61
    Zwar heißt es in einem Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 248 [BVerwG 19.12.1961 - II C 9/61] [253]), das ebenfalls einen unter § 820 Abs. 1 in Verbindung mit § 818 Abs. 4 BGB subsumierten Fall zum Gegenstand hat, der in Anspruch Genommene könne sich auf den Verbrauch der zu viel gezahlten Beträge nicht berufen; denn die genannten Vorschriften schlössen nur bei zufälligem, d.h. ohne Zutun des Herausgabepflichtigen eingetretenem Untergang der ohne Rechtsgrund erlangten Leistung deren Rückgewähr aus, Untergang durch Verbrauch sei aber kein Untergang ohne eigenes Zutun.
  • BVerwG, 23.10.1968 - VI C 28.66

    Kündigung eines Beamtenverhältnisses - Dienstfähigkeit für einen

    (Im Anschluß an BVerwGE 18, 72 und 24, 92.).

    (Hinweis auf die Darlegungen in BVerwGE 18, 72 zur Vorschrift des § 87 Abs. 2 BBG.) Nach den gemäß § 39 Abs. 3 HBesG grundsätzlich anzuwendenden Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung sei der Empfänger von Bezügen, die auf Grund eines Vollziehungsaussetzungsbeschlusses zunächst weitergezahlt worden seien, zwar grundsätzlich zur Rückzahlung verpflichtet (§ 812 Abs. 1 Satz 2. BGB).

    Diese vom Bundesverwaltungsgericht besonders in BVerwGE 18, 72 entwickelten Grundsätze führten, auf den vorliegenden Fall angewendet, zum Ergebnis, daß sich der Beklagte mit Erfolg auf Wegfall der Bereicherung berufen könne.

    Aus den in BVerwGE 18, 72 zutreffend dargelegten Gründen könne die Klägerin den geltend gemachten Anspruch auch nicht auf eine sinngemäße Anwendung des § 945 ZPO stützen.

    Er hat das angefochtene Urteil verteidigt, das sich s.E. nicht nur in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere mit BVerwGE 18, 72, sondern auch mit der des II. Senats, insbesondere mit BVerwGE 24, 92, befindet.

    Übereinstimmung zwischen den Beamtensenaten des Bundesverwaltungsgerichts besteht ferner darin, daß nach der genannten beamtenrechtlichen Spezialregelung und den darin in Bezug genommenen bereicherungsrechtlichen Vorschriften der §§ 812 ff. B der Dienstherr "in aller Regel" (vgl. BVerwGE 18, 72 [75]) Rückzahlung der Beträge verlangen kann, die einem entlassenen Beamten mit Rücksicht auf die gegen seine Entlassung erhobene und später abgewiesene Anfechtungsklage auf Grund gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsbeschlusses weiter zugeflossen waren.

    Der Ausnahmecharakter dieser Möglichkeit war in BVerwGE 18, 72 vielleicht noch nicht deutlich genug zum Ausdruck gelangt, ist jedoch vom erkennenden Senat inzwischen klargestellt (Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 25 = ZBR 1966 S. 181) und sodann vom II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil von 12. Mai 1966 (BVerwGE 24, 92 [101 ff.]) bestätigt worden.

    So hat der erkennende Senat auch im Urteil BVerwGE 18, 72 maßgeblich darauf abgestellt, daß dort einem Postschaffner nach seiner von ihm angefochtenen, übrigens auch damals krankheitsbedingten Entlassung durch gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsbeschluß die Weiterzahlung eines Teilbetrages von nur 100 DM seiner monatlichen Bezüge zugebilligt worden war; eine Zuwendung also von so niedriger Höhe, daß sie unter Lebensverhältnissen, wie sie dort schon mit Rücksicht auf den niedrigen Rang jenes Beamten in Betracht bezogen werden mußten, wohl nur der Sicherung der notdürftigen Existenz ("von der Hand in den Mund") zu dienen bestimmt gewesen sein konnte.

    In der vorliegenden Sache hat das Berufungsgericht sich zwar weitgehend auf das Urteil BVerwGE 18, 72 gestützt; es hat aber verkannt, eine wie wesentliche Rolle für den erkennenden Senat bei der typisierenden Bejahung der Möglichkeit einer Berufung auf Bereicherungswegfall durch Verbrauch die Zuordnung gerade zur Typengruppe einer nach der Entlassung wirklich nur noch kärglich gewährleisteten Existenz spielte.

    Der vorliegende Fall gehört nicht zu dem Falltypus, für den in BVerwGE 18, 72 Berufung auf Bereicherungswegfall durch Verbrauch für möglich erachtet worden ist.

    Das Berufungsgericht hatte von seinem Rechtsstandpunkt aus vielleicht noch keinen Anlaß, der Klägerin nahezulegen, dieser ihrer Bereitschaft auch in der Formulierung des Klagebegehrens Ausdruck zu geben; darauf wird es aber jetzt möglicherweise ankommen (vgl. BVerwGE 18, 72 [77]).

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Demgegenüber bildet die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts die Ausnahme (BVerwGE 18, 72 [79]; vgl. auch BVerwGE 16, 289 [292]); sie bedarf jeweils einer besonderen Regelung.
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 137.67

    Widerruf eines Beamtenverhältnisses - Rechtsmäßigkeit einer Entlassungsverfügung

    Das hat die Folge, daß mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt, zu dem die Entlassung ausgesprochen war, die Rechtsgrundlage für die einstweilen teilweise fortgezahlten Dienstbezüge entfällt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. November 1960 - BVerwG II C 50.56 - Urteil vom 21. Juni 1961 [BVerwGE 13, 1, 8 [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59]]; Beschluß vom 7. September 1962 - BVerwG VI B 10.62 - [ZBR 1963, 30 = DÖV 1962, 795]; Urteil vom 21. Februar 1964 [BVerwGE 18, 72, 75 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]]; Beschluß vom 14. Oktober 1965 - BVerwG VI C 35.65 -).".

    Derartige Leistungen beruhen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Beschluß vom 7. September 1962 - BVerwG VI B 10.62 - [DÖV 1962, 795], Urteil vom 21. Februar 1964 - BVerwG VI C 8.61 - [BVerwGE 18, 72], Beschluß vom 14. Oktober 1965 - BVerwG VI C 35.65 - und Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG II C 197-62 - [BVerwGE 24, 92]) auf einem Rechtsgrund, dessen Wegfall nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts als möglich angesehen worden und der weggefallen ist (§ 820 Abs. 1 Satz 2 BGB).

    Mit Recht ist auch das Berufungsgericht der Ansicht, daß ein Verbrauch der wegen der aufschiebenden Wirkung fortgezahlten Bezüge zum Lebensunterhalt im Falle der verschärften Haftung nur ausnahmsweise als Wegfall der Bereicherung berücksichtigt werden kann, wenn besondere Umstände nach Treu und Glauben verbieten, diesen Einwand unberücksichtigt zu lassen (Urteile vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 177.60 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 11 = DÖD 1963, 233], vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 25 = DÖD 1966, 55] und vom 12. Mai 1966 - BVerwG II C 197.62 - [BVerwGE 24, 92, 102 [BVerwG 12.05.1966 - II C 197/62]]; im Ergebnis zu nichts anderem führt die in den Urteilen vom 21. Februar 1964 - BVerwG VI C 8.61 - [BVerwGE 18, 72] und vom 23. Oktober 1968 - BVerwG VI C 28.66 - [BVerwGE 30, 296 [BVerwG 23.10.1968 - VI C 28/66]] dargelegte, typisierend auf die "Lebensnotdurft im engen Sinne" abstellende Betrachtungsweise).

    Der Beklagte hat die durch § 98 Abs. 2 Satz 3 LBG (NW) gebotene Billigkeitsentscheidung im Verwaltungsstreitverfahren nachholen können (Urteile vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 -, vom 21. Februar 1964 - BVerwG VI C 8.61 - [BVerwGE 18, 72, 77 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]] und vom 12. Oktober 1967 - BVerwG II C 71.67 - [BVerwGE 28, 68, 79 [BVerwG 12.10.1967 - II C 71/67]]).

  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Zur Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen, die einem entlassenen Beamten auf Grund gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsbeschlusses mit Rücksicht auf die von ihm gegen die Entlassungsverfügung erhobene - später rechtskräftig abgewiesene - Anfechtungsklage gezahlt worden sind (im Anschluß an BVerwGE 18, 72 ff.).
  • BSG, 09.03.1988 - 9a RV 24/85

    Sozialleistung - Rechtssreit - Entziehungsbescheid - Rückerstattung - Kondiktion

    andere Rechtsbereiche: BVerwGE 18, 72, 75).

    Schließlich ist die Rechtsfolge nicht wie im Fall des auch im Sozialgerichtsverfahren entsprechend anwendbaren § 123 VwGO (BVerfGE 46, 166, 181 ff) dem § 945 Zivilprozeßordnung (ZPO) zu entnehmen (im Ergebnis ebenso BVerwGE 18, 72, 77 ff; 24, 92, 93); denn eine derartige einstweilige Anordnung, die keine Klage gegen einen Verwaltungsakt voraussetzt, unterscheidet sich von der vorläufigen Aussetzung eines Verwaltungsaktes nach § 97 Abs. 2 SGG, einem ordentlichen Rechtsbehelf.

    Gleichwohl kann nach allgemeinen Vorschriften, besonders nach dem allgemein im Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben, die Erstattung einer Leistung, die während eines Prozesses zur Befriedigung des notwendigen Lebensbedarfs gewährt wurde, wegen Wegfalls der Bereicherung verweigert werden (BVerwGE 18, 72, 74 ff; 24, 92, 101 ff; 30, 296, 298 ff).

    Das entsprach einem allgemeinen Rechtsgrundsatz für Erstattungsfälle, wie er früher in § 47 Abs. 4 KOV-VfG zum Ausdruck kam, jetzt die Erstattungspflicht nach § 50 SGB X gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 3 Bundeshaushaltsordnung einschränkt (vgl dazu Urteil des Senats in SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8; vgl auch § 765a Abs. 1 ZPO) und auch die Rückzahlung vorläufig im Prozeß zuerkannter Leistungen regelt (BVerwGE 18, 72, 77; 24, 92, 103 f; 30, 296, 300, 301).

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von

    Sie beruhten auf einem Rechtsgrund, dessen Wegfall im Sinne des § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts als möglich angesehen worden und der tatsächlich weggefallen ist (BVerwGE 18, 72; 24, 92 [BVerwG 11.05.1966 - VIII B 109/64][100];Urteil vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - [a.a.O.]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings ausnahmsweise in außergewöhnlich gelagerten Fällen auch bei verschärfter Haftung eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung durch den Verbrauch der wegen der aufschiebenden Wirkung fortgezahlten Bezüge zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen, wenn besondere Umstände nach Treu und Glauben verbieten, diesen Umstand unberücksichtigt zu lassen (BVerwGE 11, 283 [288]; 18, 72 [75 ff.]; 24, 92 [101 ff.]; 30, 296 [298 ff.] sowieUrteil vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - [a.a.O.] m. weiteren Nachweisen, in dem ausgeführt ist, daß die in BVerwGE 30, 296 [BVerwG 23.10.1968 - VI C 28/66] dargelegte, typisierend auf die "Lebensnotdurft im engen Sinne" abstellende Betrachtungsweise im Ergebnis zu nichts anderem führt).

  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Zu dieser Beurteilung ist der Senat im Rahmen der Prüfung des Feststellungsinteresses (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) auch dann befugt, wenn ein solcher Schadensersatzanspruch, gäbe es ihn, vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen wäre (vgl. dazu einerseits BGHZ 78, 127 [BGH 23.09.1980 - VI ZR 165/78], andererseits BVerwGE 18, 72 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]).

    Demnach kann die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO keine Schadensersatzpflicht der Behörde aufgrund des § 945 ZPO auslösen, mag der für sofort vollziehbar erklärte Verwaltungsakt auch auf Anfechtungsklage hin schließlich aufgehoben werden (offengelassen in BVerwGE 18, 72 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]).

  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98

    Bezüge Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst;

    Eine solche Billigkeitsentscheidung, die schon mit Blick auf die Höhe der gegen den Beklagten geltend gemachten Forderung von Amts wegen ergehen mußte, ist auch dann zu treffen, wenn der Erstattungsanspruch im Wege der verwaltungsgerichtlichen Leistungsklage geltend gemacht wird (stRspr; u.a. BVerwGE 18, 72 ; 28, 68 ; 30, 296 ).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16

    Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche

    Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen wendet das Bundesverwaltungsgericht - und ihm folgend der erkennende Senat - die Vorschrift des § 820 Abs. 1 BGB auch auf öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse, deren Inhalt im Einzelnen nicht vom Gestaltungswillen der Beteiligten abhängt, sondern auf gesetzlichen Regelungen beruht, entsprechend an (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 7.12.1960 - BVerwG 6 C 65.57 -, juris Rn. 22ff. mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts; Urteil vom 19.12.1961 - BVerwG 2 C 9.61 -, juris Rn. 23; Urteil vom 21.2.1964 - BVerwG 6 C 8.61 -, juris Rn. 24; Urteil vom 8.10.1998 - BVerwG 2 C 21.97 -, juris Rn. 18; Nds. OVG, Beschluss vom 16.4.2012 - 5 PA 330/11 - Beschluss vom 22.7.2013 - 5 LA 111/13 -, juris Rn. 11f.; Beschluss vom 17.10.2014 - 5 PA 129/14 -).
  • BVerwG, 21.10.1981 - 2 B 52.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Neufestsetzung

    Die in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes bejahte Frage, ob eine fehlende Billigkeitsentscheidung im Verwaltungsstreitverfahren nachgeholt werden kann (Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG 6 C 117.63 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 25]; BVerwGE 18, 72 [77]; 28, 68 [79]; 30, 296 [301] und Urteil vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 48]) würde sich in einem künftigen Revisionsverfahren nicht stellen, weil der Widerspruchsbescheid eingehende Billigkeitserwägungen der Widerspruchsbehörde - nämlich der Stadt Lünen - enthält, die auch das Berufungsgericht im wesentlichen seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.

    Das Berufungsurteil weicht entgegen der unter II 4 der Beschwerdeschrift dargelegten Auffassung auch nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1960 - BVerwG 6 C 65.57 - (BVerwGE 11, 283 [289]), vom 21. Februar 1964 - BVerwG 6 C 8.61 - (BVerwGE 18, 72 [76 f.]), vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 197.62 - (BVerwGE 24, 92 [102]) und vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 36.72 - (Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 31) ab, nach denen bei einer im Rahmen der Rückforderung von Versorgungsbezügen gemäß § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG a.F. und entsprechender landesbeamtenrechtlicher Vorschriften (§ 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG) zu treffenden Billigkeitsentscheidung alle Umstände des Einzelfalles abzuwägen sind.

    Diese wäre insbesondere auch deshalb geboten gewesen, weil die in BVerwGE 18, 72 und BVerwGE 24, 92 abgedruckten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts völlig anders gelagerte Sachverhalte betreffen.

  • BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67

    Auszahlung eines als Bruttoleistung geschuldeten Betrags ohne Abzug der

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94

    Auseinandersetzung mit Entscheidungsgründen des SG , Ersatz des Zinsschadens bei

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 166/89

    Rechtsweg für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von

  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 33.87

    Rückforderung einer dem Erben des Beihilfeberechtigten zugeflossenen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

  • BVerwG, 28.10.2013 - 5 B 65.13

    Rückforderung von Leistungen bei Gewährung eines wohnungsbaurechtlichen

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 5 LA 84/16

    Besoldungsvorbehalt

  • BVerwG, 28.10.2013 - 5 B 66.13

    Rückforderung von gewährten Leistungen für ein Wohnungsbauunternehmen i.R.e.

  • BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63

    Rückforderung von aufgrund eines zurückgenommenen Versorgungsbescheides gezahlten

  • BVerwG, 19.12.1995 - 10 A 1.94

    Auswärtiger Dienst - Heimaturlaub - Fahrtkosten - Zuschuß - Aufenthaltsdauer -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 3.10

    Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention;

  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 190.62

    Wegfall der Bereicherung - Gutgläubiger Verbrauch von den Überzahlungen an einen

  • BGH, 26.11.1974 - VI ZR 124/72

    Rechtsweg für Ansprüche aus ungerechtfertigtem Steuerarrest

  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 86.68

    Voraussetzungen der Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Rechtsweg für die

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12

    Unter dem gesetzlichen Vorbehalt der endgültigen Stufenzuordnung stehende Bezüge

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 29.84

    Beihilfe - Rückforderung - Nichtanrechnung von Krankenversicherungsleistungen

  • BVerwG, 23.05.1967 - VI B 23.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 07.06.1989 - 2 B 70.89

    Rüge des Verfahrensfehlers der Zugrundelegung eines unrichtigen Tatbestandes

  • BGH, 23.09.1980 - VI ZR 165/78

    Ansprüche des Bauherrn aufgrund eines Baustopps infolge aufschiebender Wirkung

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 4 S 504/95

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge wegen unentschuldigten Fernbleibens vom

  • VG Koblenz, 24.10.1979 - 6 K 294/78

    Anspruch auf Aufhebung eines Rückforderungsbescheids; Rückforderung von

  • BVerwG, 30.01.1968 - VI C 35.65
  • VG München, 30.09.2015 - M 21 K 14.3173

    Rückforderung von überzahlten Dienstbezügen (falsche Erfassung der

  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 4.82

    Öffentlich-rechtlich - Religionsgesellschaft - Sonstiger Arbeitgeber - Besoldung

  • BVerwG, 18.07.1972 - II B 33.71

    Fiktion eines einstweilen fortbestehenden Beamtenverhältnisses i.R. einer vom

  • BVerwG, 24.06.1986 - 2 C 40.84

    Rechtswidriger Versorgungsfestsetzungsbescheid - Rücknahmemöglichkeit -

  • BGH, 19.03.1987 - III ZR 266/85

    Abführung toter Wertpapierdepots an den Präsidenten des Bundesausgleichsamtes;

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Ehegatte - Öffentlicher Dienst -

  • BVerwG, 17.10.1986 - 7 B 42.86

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Votum - Amtsverschwiegenheit - Akteneinsicht

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 18.84

    Anwärterverheiratetenzuschlag - Rückforderung der Hälfte

  • BVerwG, 06.05.1975 - II C 25.73

    Maßgaben für eine vollständige Subsumtion des entscheidungserheblichen

  • BVerwG, 16.01.1973 - II B 33.71

    Aussprechen einer vorsorglichen zweiten Entlassung gegenüber einem schon

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 50.84

    Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteile - Öffentlicher Dienst

  • BVerwG, 19.01.1968 - VI C 56.64

    Anspruch der Witwe eines Beamten auf einen Unterhaltsbeitrag - Verschaffung einer

  • VG Trier, 07.08.2012 - 1 K 456/12

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge infolge Anrechnung von Rentenbezug

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 1.10

    Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention;

  • BVerwG, 30.08.1966 - II C 18.63

    Anspruch auf eine Ausgleichszulage - Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge

  • BVerwG, 26.02.1965 - VII C 80.62

    Rechtliche Qualifizierung des Anspruchs auf Zahlung einer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2002 - 2 L 24/01

    Rückforderung von Beamtenbezügen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Beamtenbesoldungsgesetz

  • BVerwG, 24.08.1982 - 2 B 105.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 03.02.1977 - 6 B 31.76

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.08.1968 - VI B 52.67

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BVerwG, 19.08.1968 - II B 21.68

    Rechtsmittel

  • OLG Frankfurt, 05.03.1996 - 3 Ws 131/96

    Anspruch eines Verteidigers auf Einsicht in die Akten schweizerischer

  • BVerwG, 21.06.1982 - 2 B 103.82

    Rückforderung von Bezügen eines Beamten

  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 55.69

    Rückwirkende Schlechterstellung hinsichtlich der Versorgungsbezüge - Beschwerde

  • BVerwG, 07.09.1965 - VI C 15.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.04.1969 - II C 29.66

    Rückforderung von an einen Referendar gezahlten Unterhaltszuschuss wegen dessen

  • BVerwG, 25.09.1968 - VI C 91.65

    Rückwirkende Rücknahme eines Bewilligungsbescheides sowie Rückforderung

  • BVerwG, 23.11.1965 - VI C 14.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.01.1983 - 2 B 4.83

    Entlassung eines Beamten - Rückzahlung während der Klage erhaltener

  • OVG Saarland, 26.04.1976 - II R 1/75

    Schadensersatz aufgrund Sondernutzung einer Straße; Prorogation im

  • BVerwG, 19.02.1974 - VIII C 147.72

    Verdienstausfallentschädigung bei vorzeitiger Entlassung

  • BVerwG, 13.03.1970 - II B 55.69

    Schadensersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht eines Dienstherrn -

  • BVerwG, 19.02.1970 - II C 56.65

    Fürsorgepflichten des Dienstherrn - Fürsorgepflichten im Rahmen von

  • BVerwG, 30.01.1969 - II B 49.68

    Billigkeitsentscheidung durch Bewilligung angemessener Ratenzahlungen - Rüge

  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 22.02.2008 - VK 13/06
  • VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 22.02.2008 - VK 13/06
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