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   BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 60.62   

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BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 60.62 (https://dejure.org/1964,82)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1964 - VIII C 60.62 (https://dejure.org/1964,82)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1964 - VIII C 60.62 (https://dejure.org/1964,82)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Erteilung eines Flüchtlingsausweises für Sowjetzonenflüchtlinge - Grundsätze der Vermutung einer gemeinsamen Zwangslage von Ehegatten und deren Widerlegung - Verschulden an der Zwangslage aufgrund nicht gemeinsamer Flucht der Ehegatten - Zumutbarkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVFG § 3 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 1
  • NJW 1964, 2220
  • DVBl 1968, 483
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.04.1958 - V C 455.56
    Auszug aus BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 60.62
    In rechtlicher Beziehung ist der Verwaltungsgerichtshof zutreffend davon ausgegangen, daß durch § 3 Abs. 1 BVFG nicht nur die dort ausdrücklich aufgezählten Rechtsgüter, sondern auch gleichwertige Rechtsgüter geschützt werden und daß die Ehe als ein solches geschütztes Rechtsgut anzusehen ist (vgl. BVerwGE 7, 6 [10 f.]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die auf die besondere Zwangslage eines Ehegatten zurückzuführende Vermutung einer für beide Ehegatten gemeinsam bestehenden besonderen Zwangslage im Sinne der im Urteil BVerwGE 7, 6 dargelegten Rechtsgrundsätze dann als widerlegt anzusehen, wenn der zuerst geflüchtete Ehegatte die Zwangslage, die den anderen Ehegatten ebenfalls zur Flucht veranlaßt hat, zu vertreten hat (vgl. das bereits erwähnte Urteil vom 21. Juni 1961).

    Der Kläger kann sich für seine Anerkennung nach den in BVerwGE 7, 6 dargelegten Grundsätzen, wie bereits ausgeführt, auf die Flucht der Ehefrau ferner dann nicht berufen, wenn er persönlich für die Gründe, die die Zwangslage seiner Ehefrau zur Folge hatten, im Sinne des Vertretenmüssens der Zwangslage einzustehen hat.

  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 457.59
    Auszug aus BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 60.62
    Die Vermutung der gemeinsamen Zwangslage im Sinne der dargelegten Rechtsgrundsätze ist ferner dann als widerlegt anzusehen, wenn der zuerst geflüchtete Familienangehörige die Zwangslage, die die anderen Familienmitglieder ebenfalls zur Flucht veranlaßt hat, zu vertreten hat oder wenn er gemäß § 3 Abs. 2 BVFG von der Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling ausgeschlossen ist (vgl. dasUrteil vom 21. Juni 1961 - BVerwG VIII C 457.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 23 = ZLA 1962 S. 58).
  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 60.62
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in der zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG ergangenen Entscheidung BVerwGE 9, 132 [141] ausgeführt hat, liegt dem Ausschließungsgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG der allgemeine Gedanke zugrunde, daß in den Genuß der für die unschuldigen Opfer der Gewaltherrschaft in der sowjetischen Besatzungszone bestimmten Vergünstigungen nicht auch jene kommen sollen, die als politische Häftlinge ein Schicksal erfuhren, das sie zuvor unter dem Schütze der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft anderen zugefügt hatten.
  • BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
    Auszug aus BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 60.62
    Außerdem ist zu fordern, daß die Lage des Klägers im Hinblick auf die befürchtete Gefahr für den Fortbestand seiner Ehe- und Familiengemeinschaft auch objektiv bereits eine gewisse Verschärfung erfahren und sich in bezug auf ihn in irgendwie bedrohlicher Weise zugespitzt hatte, so daß in der gleichen Lage auch ein anderer, besonnener Bewohner der sowjetischen Besatzungszone die Flucht als den einzigen zumutbaren Ausweg aus der - möglicherweise irrtümlich angenommenen - Gefahr angesehen haben würde (vgl. BVerwGE 1, 195;Urteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG VIII C 171.59 -, JR 1961 S. 33 = Döv 1960 S. 906).
  • BVerwG, 22.06.1961 - III C 367.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 60.62
    Die Vermutung der gemeinsamen Zwangslage im Sinne der dargelegten Rechtsgrundsätze ist ferner dann als widerlegt anzusehen, wenn der zuerst geflüchtete Familienangehörige die Zwangslage, die die anderen Familienmitglieder ebenfalls zur Flucht veranlaßt hat, zu vertreten hat oder wenn er gemäß § 3 Abs. 2 BVFG von der Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling ausgeschlossen ist (vgl. dasUrteil vom 21. Juni 1961 - BVerwG VIII C 457.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 23 = ZLA 1962 S. 58).
  • BSG, 24.11.2005 - B 9a/9 V 8/03 R

    Verstoß - Grundsätze - Menschlichkeit - Rechtsstaatlichkeit - Unwürdigkeit -

    Der Gesetzgeber hat damit in § 1a BVG ein hergebrachtes und auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits gebilligtes Begriffspaar verwendet, das selbstverständliche ethisch-moralische Grundwerte zusammenfasst, die Grundlage eines jeden menschlichen Zusammenlebens sind (vgl BVerfGE 12, 264, 269; 93, 213, 238, 239; s auch BVerwGE 15, 336, 338f; 19, 1, 3; 31, 337, 338, 342; vgl auch Frank, br 2003, 1, 2).

    Es handelt sich um die elementaren, für das menschliche Zusammenleben und für ein Mindestmaß an gerechter staatlicher Ordnung unentbehrlichen Grundsätze, die zum unantastbaren Bereich des Rechts gehören (s hierzu BVerwGE 19, 1, 5; Frank br 2003, 1, 2; derselbe, br 2000 125, 132, 141; Schröcker, DÖV 1963, 455, 458; Hellmann, VIZ 1995, 201, 202).

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entnimmt sie dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten der Einzelperson (vgl BVerwGE 15, 336, 338; 19, 1).

    Ihrer Art nach sind sie auch während der Herrschaft des Nationalsozialismus verbindlich geblieben (s BVerwGE 15, 336, 338, 339; 19, 1; 25, 128, 131; 26, 82; 31, 337, 338) und mit der Stimme des Gewissens erkennbar gewesen (vgl Schröcker, DÖV 1963, 455, 458).

    Die Regelung beinhaltet vielmehr einen ethischen Schuldvorwurf des Staates, sodass der die Strafbarkeit regelnde Art. 103 Abs. 2 GG hiervon nicht berührt wird (vgl hierzu Frank, Die Entschädigungsunwürdigkeit ..., aaO, S 241 und Frank, br 2000, 125, 133; s auch BVerwGE 25, 128, 129 zu § 3 Satz 1 Nr. 3a G 131; BVerfGE 6, 132, 221; 22, 387, 420 f; BVerwGE 19, 1, 3; 26, 82, 88; 31, 337, 342; BSG, Urteile vom 30. Januar 1997 - 4 RA 23/96, S 16 f; vom 30. Januar 1997 - 4 RA 99/95, S 17; vom 24. März 1998 - B 4 RA 78/96 R, S 25).

    Die Verletzungshandlung gegen die von den Grundsätzen der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit erfassten Schutzgüter ist ohne Rücksicht auf ihre Strafbarkeit als Verbrechen oder Vergehen zu beurteilen (vgl BVerfGE 6, 132, 221; BVerwGE 19, 1, 3; 25, 128 f; 26, 82, 88; 31, 337, 340, 342; 34, 332, 341; BSG, Urteile vom 30. Januar 1997 - 4 RA 23/96, S 16 f; vom 30. Januar 1997 - 4 RA 99/95, S 17; vom 24. März 1998 - B 4 RA 78/96 R, S 25) .

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Daß die genannten Grundsätze in ihrem jeweiligen Normzusammenhang hinlänglich auslegungsfähig sind, ergibt sich nicht nur aus der verwaltungsgerichtlichen Judikatur (vgl. BVerwGE 15, 336 ; 19, 1 ; 31, 337 ; 34, 331 ); auch das Bundesverfassungsgericht hat diese Begriffe nicht beanstandet (BVerfGE 12, 264 ).
  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Ausgehend davon erfüllt nicht jedes unter dem Schutz der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangene Unrecht diesen Ausschlusstatbestand; es muss sich um eine erhebliche Zuwiderhandlung gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit gehandelt haben (vgl. Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG 8 C 60.62 - BVerwGE 19, 1 ).

    Es kommt nicht auf die formale Gesetzmäßigkeit, sondern auf den materiellen Unrechtscharakter des Verhaltens an (Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG 8 C 60.62 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 18.12.1968 - C 62.64

    Rechtsmittel

    Dabei wird das Berufungsgericht Erkenntnisse berücksichtigen können, die sich aus inzwischen ergangenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage des Verstoßes gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit ergeben, so insbesondere aus den Urteilen vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 67.62 - (BVerwGE 15, 336 ), vom 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 78.63 - (BVerwGE 17, 104 [BVerwG 29.10.1963 - VI C 78/63] ), vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 60.62 - (BVerwGE 19, 1 [BVerwG 16.01.1964 - VIII C 60/62] ), vom 18. Oktober 1966 - BVerwG VI C 80.63 - (BVerwGE 25, 128 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63]) und vom 26. Januar 1967 - BVerwG II C 102.63 - (BVerwGE 26, 82).

    Für ein Verschulden nach dieser Vorschrift reicht eine vorwerfbare Verantwortlichkeit im Sinne einer willentlichen und wissentlichen Mitwirkung an Verstößen gegen die genannten Grundsätze aus (vgl. auch hierzu BVerwGE 15, 336 und 19, 1).".

    Zwar wird sich der Betroffene für sein Verhalten dann nicht auf eine damals geltende Vorschrift oder gesetzesgleiche Anordnung berufen können, wenn das Verhalten zu allgemeinen Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit in Widerspruch gestanden hat (vgl. BVerwGE 19, 1 [BVerwG 16.01.1964 - VIII C 60/62] [4, 5]), jedoch kann der Begriff der Rechtsstaatlichkeit in dem von § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 gemeinten Sinn nicht mit den Maßstäben gemessen werden, die heute an diesen Begriff angelegt werden.

    Als solche Fälle hat das Bundesverwaltungsgericht bisher z.B. folgende angesehen: BVerwGE 19, 1 [BVerwG 16.01.1964 - VIII C 60/62] - sogenannte Sterbehilfe an Geisteskranken -, BVerwGE 25, 128 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63] und 26, 82 - Todesurteile des Volksgerichtshofs -.

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 13.06

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Ausgehend davon erfüllt nicht jedes unter dem Schutz der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangene Unrecht diesen Ausschlusstatbestand; es muss sich um eine erhebliche Zuwiderhandlung gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit gehandelt haben (vgl. Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG 8 C 60.62 - BVerwGE 19, 1 ).

    Es kommt nicht auf die formale Gesetzmäßigkeit, sondern auf den materiellen Unrechtscharakter des Verhaltens an (Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG 8 C 60.62 - a.a.O. S. 4).

  • BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01

    Rehabilitierung, berufliche; Ausschlussgründe; Verstoß des Betroffenen gegen

    Entscheidend ist nämlich, ob auf den Betroffenen der Grundgedanke dieses oder ähnlich lautender Ausschlusstatbestände zutrifft, wonach "in den Genuss der für die unschuldigen Opfer einer Gewaltherrschaft bestimmten Vergünstigungen nicht auch jene kommen sollen, die ... ein Schicksal erfuhren, das sie zuvor unter dem Schutz der Gewaltherrschaft anderen zugefügt haben" (Urteile vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 281.59 - BVerwGE 9, 132 und vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 60.62 - BVerwGE 19, 1 ).
  • BVerwG, 27.03.2006 - 5 C 30.05

    Menschlichkeit, Grundsätze der -; Rechtsstaatlichkeit, Grundsätze der -;

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG 8 C 60.62 - (BVerwGE 19, 1 zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 BVFG a.F.) ausgeführt: .

    2.5 Die vom Berufungsgericht im Anschluss an den Beklagten vertretene Auslegung findet auch keinen Niederschlag in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bundesvertriebenengesetz (BVFG-VwV) vom 19. November 2004 (GMBl 2004, 1059), die für den Verstoß gegen die anerkannten Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1964 - BVerwG 8 C 60.62 - (BVerwGE 19, 1) nehmen, um dann auszuführen (zu § 5 Nr. 3): .

  • BVerwG, 18.10.1966 - VI C 80.63

    Rechtsmittel

    Zum anderen waren die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit auch während der Herrschaft des Nationalsozialismus für den Staat, seine Organe und seine Bürger verbindlich; auch die NS-Machthaber vermochten trotz fortwährender Verstöße gegen diese Grundsätze diese selbst nicht wirksam zu beseitigen (vgl. hierzu BVerwGE 15, 336 und 19, 1 zu entsprechenden Vorschriften im Häftlingshilfe- und Flüchtlingsrecht; ferner auch BDH 6, 64).

    Für ein Verschulden nach dieser Vorschrift reieht eine vorwerfbare Verantwortlichkeit im Sinne einer willentlichen und wissentlichen Mitwirkung ah Verstößen gegen die genannten Grundsätze aus (vgl. auch hierzu BVerwGE 15, 336 und 19, 1).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 5.06

    Ausgleichsleistung, Ausschluss von -; Grundsätze der Menschlichkeit oder

    Zutreffend ist es davon ausgegangen, dass sich die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit aus dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten jedes Einzelnen ergeben, die auch in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft auch gegen die Anordnungen der Machthaber Geltung hatten, und dass ein Leistungen ausschließender Verstoß ein zurechenbares - schuldhaftes - erhebliches Zuwiderhandeln gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit voraussetzt (Urteile vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 67.62 - BVerwGE 15, 336, vom 16. Januar 1964 - BVerwG 8 C 60.62 - BVerwGE 19, 1 und zuletzt vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 38.05 - Rn. 35 ff.).

    Gestützt auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1963 a.a.O. und vom 16. Januar 1964 a.a.O. ist das Verwaltungsgericht zu Recht der Auffassung, dass ein zurechenbares - schuldhaftes - erhebliches Zuwiderhandeln gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit regelmäßig dann angenommen werden kann, wenn der Täter sich bewusst zum Vollstrecker nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen gemacht hat, und dass auch Denunziationen, die das Opfer der Willkür eines staatlichen Verfolgungsapparates ausgeliefert haben, als relevanter Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit zu bewerten sein können, auch wenn der Denunziant selbst sein Opfer nicht unmittelbar rechtsstaatswidrig oder unmenschlich behandelt, sondern sich als Zuträger für ein politisches System beteiligt hat, in welchem unter dem Deckmantel der Strafrechtspflege oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit missachtet wurden.

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 V 1/08 R

    Kriegsopferversorgung - Versagung - NS-Unrecht - Nationalsozialismus - Waffen-SS

    Dementsprechend sind Verletzungshandlung sowie subjektive Vorwerfbarkeit nach § 1a BVG ohne Rücksicht auf eine Strafbarkeit als Verbrechen oder Vergehen zu beurteilen (vgl BSG, aaO; vgl hierzu auch BVerfGE 6, 132, 221; BVerwGE 19, 1, 3; 25, 128 f; 26, 82, 88; 31, 337, 340, 342; 34, 332, 341; BSG, Urteile vom 30.1.1997 - 4 RA 23/96 - SozR 3-8850 § 5 Nr. 1 S 16 f und - 4 RA 99/95 - SozR 3-8850 § 5 Nr. 2 S 33 f; Urteil vom 24.3.1998 - B 4 RA 78/96 R - SozR 3-8850 § 5 Nr. 3 S 67 f).
  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 115.63

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 12/93

    Amtsenthebung eines Notars wegen Tätigkeit für das MfS

  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 57/94

    Rücknahme der Anwaltszulassung wegen Tätigkeit für das MfS der ehemaligen DDR

  • LG Frankfurt/Main, 27.05.1970 - Ks 1/69
  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2003 - L 6 V 1912/01

    Entziehung der Kriegsopferversorgung bei Erschießung von Frauen und Kindern durch

  • BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65

    Gerichtlicher Eingangsstempel als öffentliche Urkunde - Verzögerung der

  • BVerwG, 19.08.1967 - VI B 24.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Frankfurt/Oder, 16.10.2008 - 4 K 1114/06

    Antrag auf Zahlung von Ausgleichsleistungen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz

  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 269/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag

  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94

    Rücknahme der Anwaltszulassung eines ehemaligen Führungsoffiziers des MfS

  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 9/94

    DDR - Rechtsanwaltszulassung - Vertrauensbruch

  • LAG Berlin, 26.02.1993 - 6 Sa 108/92

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Verstoß gegen die Grundsätze der

  • VerfGH Sachsen, 06.11.1998 - 16-IX-98
  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 22/94

    Stasi - Rechtsanwaltschaft

  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63

    Verbrechen gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels - Anspruch auf

  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 17/94

    DDR - Rechtsanwaltszulassung - Unwürdigkeit

  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 14/94

    Rücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt infolge einer Tätigkeit für das

  • SG Hamburg, 23.11.2005 - S 30 V 4/03

    Entziehung der nach § 31 Bundesversorgungsgesetz (BVG) gewährten Grundrente;

  • OLG Jena, 05.09.1994 - 2 Ws Reha 81/94

    Kostenerstattungsanspruchs und Auslagenerstattungsanspruch im Hinblick auf ein

  • SG Hamburg, 30.11.2005 - S 30 V 4/03

    Anspruch auf Kriegsopferversorgung bei Verstoß gegen die Grundsätze der

  • BVerwG, 16.11.1971 - VIII B 5.71

    Antrag auf Ausstellung des Flüchtlingsausweises C - Gefährdung der Ehe und

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