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   BVerwG, 14.01.1965 - I C 4.62   

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https://dejure.org/1965,267
BVerwG, 14.01.1965 - I C 4.62 (https://dejure.org/1965,267)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1965 - I C 4.62 (https://dejure.org/1965,267)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1965 - I C 4.62 (https://dejure.org/1965,267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einbürgerung - Vorliegen eines besonderen staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Berücksichtigung des Schicksales der Volksdeutschen infolge des zweiten Weltkrieges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. StaRegG § 9 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BVerwGE 20, 155
  • MDR 1965, 411
  • DVBl 1965, 480
  • DÖV 1965, 281
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99

    Einbürgerung der Nachkommen Danziger Juden

    Abgesehen davon, dass der im Nachhinein erkannten Nichtigkeit einer vorkonstitutionellen staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelung den Besonderheiten dieses Rechtsgebiets entsprechend nicht notwendig dadurch Rechnung zu tragen ist, dass sie als nicht ergangen angesehen wird, blieben die unmittelbar aus der Nichtigkeit des § 4 Abs. 2 Satz 1 Volkslistenverordnung folgenden rechtlichen Konsequenzen für die Betroffenen deshalb offen, weil die Frage der Rechtswirksamkeit der Sammeleinbürgerungen in den vom Deutschen Reich völkerrechtswidrig annektierten Gebieten lange Zeit äußerst umstritten war (vgl. Urteile 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 4.62 - BVerwGE 20, 155, 157 und vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 463.93 - BVerwGE 97, 93, 95; Renner, in: Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl., Einl. B Rn. 29, Vorbem. zu D, § 1 StAngRegG Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerungsanspruch nach Erwerb einer fremden

    Ziel des zu Art. 116 Abs. 1 GG ergangenen Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzes ist die Bereinigung kriegs- und kriegsfolgenbedingt offener staatsangehörigkeitsrechtlicher Fragen für deutsche Volkszugehörige, die den staatlichen Schutz ihres Heimatstaats verloren haben; das Schicksal der Betroffenen soll in geordnete Bahnen gelenkt werden (vgl. BVerwGE 20, 155 ; Urteile vom 25. November 1965 - BVerwG 1 C 122.63 - Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 3 und vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 2.68 - Buchholz a.a.O. Nr. 4).

    Für die Ermessenseinbürgerung nach § 9 Abs. 1 1. StARegG ist erheblich, ob der Antragsteller de jure oder de facto staatenlos oder in den Staatsverband, dessen Staatsbürger er geworden ist, eingegliedert ist (vgl. BVerwGE 20, 155 ; Urteil vom 25. Juni 1970 a.a.O.).

    Dieses besagt, daß bei den de jure oder de facto staatenlosen Volksdeutschen nicht auf ein positives Interesse des Staates an der Einbürgerung abzustellen, sondern zu prüfen ist, ob staatliche Interessen der Einbürgerung entgegenstehen (BVerwGE 20, 155 ).

  • BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98

    Abkömmling; Arbeitslosenhilfe; ehemaliger Deutscher; Einbürgerung;

    Dieses Verständnis des § 9 Abs. 1 1. StARegG beruht auf dem Ziel des Ersten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit, den volksdeutschen Vertriebenen, die durch den Krieg und seine Folgen den staatlichen Schutz ihres Heimatstaates verloren haben, auf verschiedene Weise zu helfen (vgl. Urteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 4.62 - BVerwGE 20, 155 = Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 2).
  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 2.68

    Voraussetzungen der Einbürgerung vertriebener Volksdeutscher - Begriff des

    Zur Frage des Ermessens bei Einbürgerung auf Grund des § 9 Abs. 1 des 1. StARegG nach vorangegangenem Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (Ergänzung zu BVerwGE 20, 155).

    Zur Frage des behördlichen Ermessens nach § 9 Abs. 1 des 1. StARegG hat der erkennende Senat wiederholt grundsätzlich dahin Stellung genommen, daß bei den de jure oder de facto staatenlosen Volksdeutschen nicht, wie bei der allgemeinen Einbürgerung, auf ein positives Interesse des Staates an der Einbürgerung abzustellen, sondern zu prüfen ist, ob staatliche Interessen der Einbürgerung entgegenstehen (Urteil vom 3. Oktober 1961 - BVerwG I C 13.61 - [Buchholz 132.0 § 9 Nr. 1]; Urteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG I C 4.62 - [BVerwGE 20, 155 = DÖV 1965, 281 = DVBl. 1965, 480 = MDR 1965, 411]; Urteil vom 25. November 1965 - BVerwG I C 122.63 - [a.a.O.]).

    Sollte die Behörde nach Abwägung auch aller weiteren Umstände insoweit zu einem dem Kläger günstigen Ergebnis kommen, würde sie weiter zu prüfen haben, ob staatliche Interessen, wie sie in BVerwGE 20, 155 (159) [BVerwG 14.01.1965 - I C 4/62] näher dargelegt sind, seiner Einbürgerung entgegenstehen.

  • BVerwG, 02.04.1979 - 1 ER 204.79

    Rechtsmittel

    Die Rüge der Klägerin, der angefochtene Beschluß Weiche von den Urteilendes erkennenden Senats vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 4.62 - (BVerwGE 20, 155) undvom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 2.68 - (DÖV 1970, 711) ab, kann schon deswegen keinen Erfolg haben, weil das Berufungsgericht bezüglich der Anwendung der Grundsätze dieser Entscheidungen an das rechtskräftige Bescheidungsurteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. Dezember 1973 gebunden war, das in dem Vorprozeß der Parteien über den gleichen Streitgegenstand ergangen ist.

    Die Klägerin irrt, wenn sie annimmt, daß dasUrteil vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 2.68 - (DÖV 1970, 711) insoweit für sie günstigere Grundsätze aufgestellt habe als dasUrteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 4.62 - (BVerwGE 20, 155).

    Vielmehr heißt es dort ausdrücklich: "Sollte die Behörde nach Abwägung auch aller weiteren Umstände insoweit zu einem dem Kläger günstigen Ergebnis kommen, würde sie weiter zu prüfen haben, ob staatliche Interessen, wie sie in BVerwGE 20, 155 (159) [BVerwG 14.01.1965 - I C 4/62] näher dargelegt sind, seiner Einbürgerung entgegenstehen." Damit erweist sich zugleich die Rüge der Klägerin, durch die Nichtbeachtung der "Grundlagen" des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1970 seien gleichzeitig "die Rechtsgrundsätze der freien Beweiswürdigung nach § 108 Abs. 1 VwGO verletzt", als gegenstandslos.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - 12 A 3219/08

    Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz wegen Einbürgerung im damaligen

    vgl. zu solchen Erwägungen im Rahmen des Ermessens bei Einbürgerungen nach § 9 des 1. StAngRegG: BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1965 - I C 4.62 -, BVerwGE 20, 155 ff.

    Sind damit die Tatbestandsvoraussetzungen des § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2 des 1. StAngRegG erfüllt, hat die Beklagte das ihr eingeräumte Ermessen auszuüben und über den Einbürgerungsantrag in einer dem Zweck der Ermächtigung in § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2 des 1. StAngRegG entsprechenden Weise zu entscheiden, wobei sie bei der Ermessensentscheidung, in die sie die staatlichen Interessen und auch alle übrigen relevanten Umstände einzustellen hat, vgl. zur Ermessensausübung: BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1965 - I C 4.62 -, a. a. O., an einer Ablehnung des Einbürgerungsantrags allein aufgrund einer fehlenden Fähigkeit der Klägerin, sich selbst zu ernähren, gehindert sein dürfte.

  • BVerwG, 25.11.1965 - I C 122.63

    Anspruch auf Einbürgerung in Deutschland - Bestehen eines Rechtsanspruchs auf

    Für den Fall, daß ein Volksdeutscher Vertriebener die Einbürgerung vom Ausland her beantragt, hat der Senat dies im Urteil vom 14. Januar 1965 (BVerwGE 20, 155) näher ausgeführt.

    Das Gesetz will, wie der Senat im Urteil vom 14. Januar 1965 (BVerwGE 20, 155 [156 f.]) ausgeführt hat, die Staatsangehörigkeitsfragen, die durch den Krieg und seine Folgen ausgelöst worden sind, regeln.

  • BVerwG, 26.08.1982 - 1 B 91.82

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Sicherheitsrisiko

    Staatliche Interessen, die gegen eine Einbürgerung sprechen, können sich auch hier sowohl aus der Person des Einbürgerungsbewerbers als auch aus unabhängig von seiner Person bestehenden Gründen ergeben (vgl. BVerwGE 20, 155 [158 f.]; 49, 44 [48]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2007 - 12 A 48/05

    Anforderungen an das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals der deutschen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1965 - 1 C 4.62 -, Buchholz 132.0 § 9 StARegG Nr. 2; Makarov/v. Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Loseblattsammlung Stand Dezember 2006, Rdnr. 11 zu § 9 StAngRegG.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1996 - 13 S 1206/94

    Wiedereinsetzung von Amts wegen - außergewöhnliche lange Postlaufzeit;

    Vor der Einbürgerung ist dem Auswärtigen Amt Mitteilung zu machen (§ 13 S. 2 Halbs. 1 RuStAG), das an die Stelle des in der ursprünglichen Fassung des § 13 RuStAG zu beteiligenden "Reichskanzlers" getreten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.1.1965, BVerwGE 20, 155 (159); Makarov/v. Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl., § 13 RuStAG Rn. 19).
  • BVerwG, 04.11.1965 - I C 63.63

    Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 25.11.1965 - I C 42.63

    Rechtsmittel

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