Rechtsprechung
   BVerwG, 28.01.1966 - VII C 128.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,77
BVerwG, 28.01.1966 - VII C 128.64 (https://dejure.org/1966,77)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1966 - VII C 128.64 (https://dejure.org/1966,77)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1966 - VII C 128.64 (https://dejure.org/1966,77)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,77) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Filmprädikates - Bewertung als Dokumentarfilm - Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 194
  • NJW 1966, 1286
  • NJW 1966, 1574 (Ls.)
  • MDR 1966, 617
  • DVBl 1966, 571
  • DÖV 1966, 419
  • DÖV 1968, 225
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1966 - VII C 128.64
    Vielmehr ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davon auszugehen, daß das Grundrecht der freien Meinungsäußerung "schlechthin konstituierend" ist, weil es erst die ständige geistige Auseinandersetzung der Ideen und Interessen ermöglicht (vgl. BVerfGE 7, 198/208; 12, 113/125).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1966 - VII C 128.64
    Vielmehr ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davon auszugehen, daß das Grundrecht der freien Meinungsäußerung "schlechthin konstituierend" ist, weil es erst die ständige geistige Auseinandersetzung der Ideen und Interessen ermöglicht (vgl. BVerfGE 7, 198/208; 12, 113/125).
  • BVerwG, 21.12.1954 - I C 14.53

    "Sünderin"-Fall

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1966 - VII C 128.64
    Die Verleihung von Prädikaten durch die Filmbewertungsstelle ... unterscheidet sich von der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, die Gegenstand des Urteils im "S."-fall vom 21. Dezember 1954 - BVerwG I C 14.53 - (BVerwGE 1, 303) war, dadurch wesentlich, daß die Entscheidung der Filmbewertungsstelle ... nicht die Berechtigung, den Film aufzuführen, berührt, also eine "Freigabe" nicht vorliegt.
  • BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64

    Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1966 - VII C 128.64
    Solche Einrichtungen sind, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 5. November 1965 - BVerwG VII C 119.64 - entschieden hat, selbst dann nicht zu beanstanden, wenn sie als gemeinsame Anstalten von allen Ländern errichtet werden, falls sie sich innerhalb der ausschließlichen Kompetenz der Länder halten und die im Grundgesetz verankerten Grundlagen der bundesstaatlichen Ordnung nicht beeinträchtigt werden.
  • BVerwG, 19.12.1963 - I C 77.60

    Anspruch eines privaten Versicherungsunternehmens auf Versagung der Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1966 - VII C 128.64
    Darin läge auch ein Verstoß gegen den in Art. 3 GG verankerten Grundsatz der Chancengleichheit (vgl. BVerwGE 17, 306).
  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63

    Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1966 - VII C 128.64
    Von dieser rechtlichen Betrachtungsweise ist der Senat auch in seinem Urteil vom 28. Mai 1965 - BVerwG VII C 125.63 - (BVerwGE 21, 184) ausgegangen, das den Begriff einer künsterlisch hochstehenden Leistung im Vergnügungsteuerrecht betrifft.
  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1966 - VII C 128.64
    Dieser Auffassung kann nicht zugestimmt werden, insbesondere können die Grundsätze, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats für die Grenzen der richterlichen Kontrolle im Prüfungsrecht gelten (BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58]), nicht auf die Bewertung von Filmen übertragen werden.
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1966 - VII C 128.64
    Insoweit gelten hier entsprechend die gleichen Grundsätze wie für die Veranstaltung von Rundfunksendungen, Soweit kulturelle Angelegenheiten überhaupt staatlich verwaltet und geregelt werden können, gehören sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den Bereich der Länder (BVerfGE 12, 205/229).
  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Es besteht heute vielmehr prinzipielle Einigkeit darüber, dass im Rahmen staatsvertraglicher Zusammenarbeit auch einzelne Länderaufgaben und die zu ihrer Erfüllung notwendigen Hoheitsbefugnisse der Behörde eines (anderen) Landes oder einer Gemeinschaftseinrichtung übertragen werden können (BVerfGE 87, 181/196 f.; BVerwGE 22, 299/306 f.; BVerwG vom 28.1.1966 BVerwGE 23, 194/197; Isensee in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. VI, § 126 Rn. 184 ff.; Oebbecke, ebd., § 136 Rn. 77 ff.; Rudolf, ebd., § 141 Rn. 68 ff.; Schweiger in Nawiasky/Schweiger/Knöpfle, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 72 Rn. 6 a; Vedder, Intraföderale Staatsverträge, S. 146 ff.; Pietzcker in Starck, Zusammenarbeit der Gliedstaaten im Bundesstaat, S. 17/57, 60 ff.; Schladebach, VerwArch 98 [2007], 238/244 f.; Maurer, Staatsrecht, § 10 Rn. 64; Hempel, Der demokratische Bundesstaat, 1969, S. 256 ff.; Grassl, Staatsverträge und Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern der BRD, 1969, S. 98 ff.; Weizendörfer, Die Staatsverträge des Freistaats Bayern, S. 72 ff., 154 ff.; Nutzhorn, Die gemeinsame Trägerschaft von Einrichtungen durch mehrere Bundesländer, 2012, S. 29 ff.; a. A. Kölble, NJW 1962, 1081 ff.).

    Eine solche vertraglich vereinbarte Übertragung von Exekutivbefugnissen, die eine Ermächtigung zur grenzüberschreitenden Anwendung bestimmter landesrechtlicher Vorschriften einschließen kann, verstößt jedenfalls dann nicht gegen den ungeschriebenen Grundsatz der Unverzichtbarkeit verfassungsrechtlich begründeter Kompetenzen (dazu BVerfG vom 15.3.1960 BVerfGE 11, 6/19; Isensee in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. VI, § 133 Rn. 50), wenn sie nur zur vorübergehenden Ausübung ("quoad usum") und damit grundsätzlich rückholbar erfolgt (vgl. VerfGHE 28, 143/161; BVerwGE 23, 194/197 f.; Rudolf in Isensee/ Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. VI, § 141 Rn. 69 ff.).

  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1414/20

    Jugendmedienschutz im Internet - Untersagung von pornografischen

    Eine unzulässige Aufgabe oder Übertragung von Hoheitsrechten liegt im Verhältnis der Länder untereinander jedenfalls dann nicht vor, wenn in dem zugrunde liegenden Vertrag ausdrücklich vereinbart worden ist, dass dieser innerhalb bestimmter Fristen gekündigt werden kann (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1966 - 7 C 128.64 - BVerwGE 23, 194 ) und wenn die Abweichung von der Regel der eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung durch Gründe gerechtfertigt ist, die in der Aufgabenmaterie und ihren rechtlichen wie faktischen Anforderungen liegen (Isensee, in: Isensee/Kirchhof , Handbuch des Staatsrechts, Band VI, 3. Aufl. 2008, § 126 Rn. 187).
  • VG Hamburg, 28.04.2021 - 3 K 5339/19

    Erfolglose Klage auf Feststellung, dass das Blockieren eines Twitter-Accounts für

    Die polizeiliche Generalklausel des § 3 Abs. 1 HmbSOG richtet sich nicht gezielt gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit und bezweckt den Schutz der Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nicht ausschließlich durch Meinungsäußerungen bzw. die Ausübung der in Art. 5 Abs. 1 GG garantierten Rechte verletzt werden können (vgl. zur Einordnung gefahrenabwehrrechtlicher Generalklauseln als allgemeine Gesetze i.S.v. Art. 5 Abs. 2 GG auch OVG Koblenz, Beschl. v. 24.3.1966, 1 A 75/64, DVBl. 1966, 571; VG Darmstadt, Urt. v. 5.6.2018, 3 K 1937/17.DA, juris; von der Decken, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 5, Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1911/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

    vgl. Ehrlichmann, Die Verfassungsmäßigkeit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihrer Tätigkeit, 2007, S. 37 und 100 f.; Witt, Regulierte Selbstregulierung am Beispiel des JMStV 2008, S. 176 und 194; siehe auch zur Filmbewertungsstelle Wiesbaden: BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1966 - VII C 128.64 -, juris, Rn. 31, wonach eine unterschiedliche Behandlung der Filme in jedem einzelnen Land der Bundesrepublik nicht als sinnvoll hätte bezeichnet werden können.
  • BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 6.19

    Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein

    Eine unzulässige Aufgabe oder Übertragung von Hoheitsrechten liegt im Verhältnis der Länder untereinander jedenfalls dann nicht vor, wenn in dem zugrunde liegenden Vertrag ausdrücklich vereinbart worden ist, dass dieser innerhalb bestimmter Fristen gekündigt werden kann (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1966 - 7 C 128.64 - BVerwGE 23, 194 ) und wenn die Abweichung von der Regel der eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung durch Gründe gerechtfertigt ist, die in der Aufgabenmaterie und ihren rechtlichen wie faktischen Anforderungen liegen (Isensee, in: Isensee/Kirchhof , Handbuch des Staatsrechts, Band VI, 3. Aufl. 2008, § 126 Rn. 187).
  • BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 25.19

    Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein

    Eine unzulässige Aufgabe oder Übertragung von Hoheitsrechten liegt im Verhältnis der Länder untereinander jedenfalls dann nicht vor, wenn in dem zugrunde liegenden Vertrag ausdrücklich vereinbart worden ist, dass dieser innerhalb bestimmter Fristen gekündigt werden kann (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1966 - 7 C 128.64 - BVerwGE 23, 194 ) und wenn die Abweichung von der Regel der eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung durch Gründe gerechtfertigt ist, die in der Aufgabenmaterie und ihren rechtlichen wie faktischen Anforderungen liegen (Isensee, in: Isensee/Kirchhof , Handbuch des Staatsrechts, Band VI, 3. Aufl. 2008, § 126 Rn. 187).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Dies kann etwa dadurch geschehen, dass ein Land (in der Regel das "Sitzland" der Einrichtung) die Aufgaben für alle Länder wahrnimmt und im Außenverhältnis allein verantwortlich ist (sog. institutionelle Beteiligungsverwaltung, vgl. Pietzcker a. a. O., S. 52; Bleckmann, Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht, 1993, S. 526; Beispiele hierfür sind die Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund, die Filmbewertungsstelle Wiesbaden - vgl. BVerwGE 23, 194 ff.); andere Möglichkeiten sind die Mehrländereinrichtung (ein Nebeneinander von mehreren Landeseinrichtungen, das nur dadurch eine gewisse faktische Einheit erlangt, dass es sich auf ein und denselben Bestand von sächlichen und persönlichen Mitteln bezieht; anwendbares Recht und Aufsicht bestimmen sich danach, für welches Land die Behörde handelt, und ihre Akte sind dem jeweiligen Land zuzurechnen, vgl. Pietzcker, a . a. O., S. 17 ) oder die echte Gemeinschaftseinrichtung, deren nach außen wirkende Hoheitsakte nicht die eines bestimmten Landes sind, sondern unmittelbar der - i. d. R. rechtsfähigen - Einrichtung zugerechnet werden (Beispiele: die gemeinsamen Rundfunkanstalten aller oder mehrerer Länder, vgl. Pietzcker, a . a. O., S. 17 ).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind im wesentlichen nur in drei Bereichen Beurteilungsermächtigungen anerkannt worden, nämlich bei Prüfungsentscheidungen, bei prüfungsähnlichen Entscheidungen besonders im Schulbereich und bei den Werturteilen der Dienstherren über ihre Beamten; gerade in seiner neueren Rechtsprechung ist das Gericht einer Ausweitung wiederholt entgegengetreten (vgl. die Nachweise und Erläuterungen bei Kellner in NJW 1966 S. 857 Fußn. 37; seither noch BVerwGE 23, 112: "Eignung zur Jugendgefährdung"; BVerwGE 23, 194: "Prädikatsentscheidungen der Filmbewertungsstelle"; BVerwGE 24, 60: "Denkmalswürdigkeit").
  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1416/20

    Jugendmedienschutz im Internet: Untersagung von pornografischen Internetangeboten

    Eine unzulässige Aufgabe oder Übertragung von Hoheitsrechten liegt im Verhältnis der Länder untereinander jedenfalls dann nicht vor, wenn in dem zugrunde liegenden Vertrag ausdrücklich vereinbart worden ist, dass dieser innerhalb bestimmter Fristen gekündigt werden kann (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1966 - 7 C 128.64 - BVerwGE 23, 194 ) und wenn die Abweichung von der Regel der eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung durch Gründe gerechtfertigt ist, die in der Aufgabenmaterie und ihren rechtlichen wie faktischen Anforderungen liegen (Isensee, in: Isensee/Kirchhof , Handbuch des Staatsrechts, Band VI, 3. Aufl. 2008, § 126 Rn. 187).
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Sie bedeutet lediglich, daß auch die Gesamtbewertung gerichtlich nur in dem Umfange überprüft werden kann wie jede andere pädagogisch-wissenschaftliche Bewertung (vgl. hierzu BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58]; 12, 359 [BVerwG 14.07.1961 - VII C 170/60]; 15, 39 [BVerwG 27.09.1962 - I C 51/61]; 16, 154 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62]; 19, 128 [BVerwG 10.07.1964 - VII C 124/63][132 f.]; 23, 194 [200]; Beschlüsse des Senats vom 20. Dezember 1963 - BVerwG VII B 21.63 - [DVBl. 1964, 825 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 24], vom 30. August 1966 - BVerwG VII B 113.66 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 30 = DVBl. 1966, 860], vom 9. Oktober 1969 - BVerwG VII B 4.69 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 39]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2003 - 12 B 10792/03

    Gebührenrecht, Gebühr, Verwaltungsprozessrecht, Verwaltungsprozess,

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 75.66

    Gewerbesteuererlass wegen Unbilligkeit der Einziehung der Steuer -

  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1415/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1912/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1913/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3904/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

  • OLG Celle, 31.10.1988 - HEs 66/88

    Zulässigkeit eines Antrags auf Haftprüfung vor Anlauf der sechsmonatigen Frist

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 28.66

    Gewerbesteuererlass wegen Unbilligkeit der Einziehung der Steuer -

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 188.66

    Gerichtliche Kontrolle der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - Rückwirkende

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 77.66

    Aussetzung eines Verfahrens zur Klärung einer Rechtsfrage - Vermittlung von

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3905/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 67.66

    Gerichtliche Kontrolle der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - Rückwirkende

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3906/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

  • BVerwG, 02.11.1984 - 7 C 27.84

    Rücktritt von einer Ersten juristischen Staatsprüfung - Verletzung der

  • BVerwG, 22.04.1966 - IV C 120.65

    Zumutbarkeit

  • BVerwG, 13.03.1973 - VII B 107.71

    Befugnis der Länder bei der Auswahl von Schulbücher für den Unterrichtsgebrauch

  • BVerwG, 11.01.1972 - VII B 42.71

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit von Prüfungsentscheidungen -

  • VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 1614/95

    Erteilung eines Prädikats für einen Film durch die Filmbewertungsstelle -

  • BVerwG, 25.10.1968 - VII B 29.68

    Anerkennung eines Puppenspiels als "künstlerisch hochstehend" im Sinne des

  • BVerwG, 19.01.1968 - VII B 40.67

    Verpflichtung der Filmbewertungsstelle auf Erteilung eines Prädikats -

  • VG Leipzig, 17.05.1995 - 1 K 52/94
  • BVerwG, 12.07.1968 - VII B 99.67
  • OLG Celle, 29.12.1983 - HEs 110/83

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Haftbefehls; Rechtmäßigkeit der Fortdauer

  • BVerwG, 05.01.1977 - 7 B 180.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anwendung und

  • VGH Hessen, 08.06.1971 - II OE 71/70
  • VG Berlin, 25.10.1972 - I A 68.72

    Anspruch auf Zuerkennung einer Förderungshilfe nach dem Filmförderungsgesetz

  • VG Berlin, 25.10.1972 - I A 69.72

    Anspruch auf Zuerkennung des Grundbetrages und die Gewährung einer zusätzlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht