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   BVerwG, 29.04.1966 - VII P 16.64   

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https://dejure.org/1966,440
BVerwG, 29.04.1966 - VII P 16.64 (https://dejure.org/1966,440)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1966 - VII P 16.64 (https://dejure.org/1966,440)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1966 - VII P 16.64 (https://dejure.org/1966,440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bildung eines Gesamtpersonalrats für mehrere Krankenhäuser - Bediensteteneigenschaft der Rotkreuzschwestern - Bediensteter einer Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG für das Land Baden-Württemberg § 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 24, 76
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 18.02.1956 - 2 AZR 294/54

    Schwester - Rotes Kreuz - Mitglied einer Schwesternschaft - Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1966 - VII P 16.64
    Mit dieser Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 18. Februar 1956 (BAGE 2, 289) eingehend befaßt.
  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Daneben wird die Meinung vertreten, daß die Rote-Kreuz-Schwestern weitgehend aus karitativen Gründen und nicht aus Erwerbsgründen tätig seien; § 4 Abs. 2 d BetrVG 1952 (der mit § 5 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG 1972 inhaltsgleich ist) enthalte einen allgemeinen Rechtsgedanken, so daß die Arbeitnehmereigenschaft auch wegen fehlender Erwerbsabsicht ausgeschlossen sei (neben BAG, aaO; Nikisch, aaO, S. 7 ff.; BVerwGE 24, 76 ff. = AP Nr. 1 zu § 3 PersVG Baden-Württemberg; Hueck-Nipperdey, aaO, Bd. I S. 55).
  • BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88

    Wahlberechtigung eines "bereitgestellten" Religionslehrers

    Die Rechtsstellung des Antragstellers ist damit - entgegen der Meinung des Oberverwaltungsgerichts - vergleichbar mit jener der an Krankenhäusern aufgrund eines Gestellungsvertrages tätigen Schwestern des Roten Kreuzes, bei denen das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesarbeitsgericht die Mitarbeiter- bzw. Arbeitnehmereigenschaft im personal- bzw. betriebsverfassungsrechtlichen Sinne verneint haben (Beschluß vom 29. April 1966 - BVerwG 7 P 16.64 - <BVerwGE 24, 76>; BAG, Beschlüsse vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - <NZA 1986, 690 LS> und vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - <BAGE 27, 163>).
  • BAG, 04.07.1979 - 5 AZR 8/78

    Gastschwestern - DRK-Schwesternschaft e.V. - Arbeit gegen Entgelt -

    Das Bundesverwaltungsgericht führt aus, daß zwischen den Rot-Kreuz-Schwestern und dem Träger von Krankenanstalten bei Abschluß der für die Rot- Kreuz-Schwesternschaft typischen Gestellungsverträ ge keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Vertragsbeziehungen entstehen (BVerwGE 24, 76 C?"73 = AP Nr. 1 zu § 3 PersVG Baden-Württemberg [zu 3 der Grün de]).
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche

    Dem haben sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 24, 76; BVerwG Beschluß vom 3. September 1990 - 6 P 20/88 - Leitsatz: DVBl. 1991, 122) und das Bundessozialgericht (BSGE 28, 208 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Rotes Kreuz) angeschlossen.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 6 P 8.79

    Auszubildender - Ausbildungsverhältnis - Beschäftigte des öffentlichen Dienstes -

    Nur wer zum Träger der Dienststelle in einem Beamten- oder Arbeitsverhältnis oder einem entsprechenden Ausbildungsverhältnis steht, ist Beschäftigter der Dienststelle (siehe Beschluß vom 29. April 1966 - BVerwG 7 P 16.64 - PersV 1966, 131 = ZBR 1966, 224).
  • VGH Hessen, 26.01.1995 - TL 2477/90

    Mitbestimmung bei der Einstellung von DRK-Schwestern

    Infolgedessen läßt sich nicht davon ausgehen, daß die Schwestern der DRK-Schwesternschaft wegen vorwiegend durch Beweggründe karitativer Art bestimmter Beschäftigung nicht als Beschäftigte im Sinne des Hessischen Personalvertretungsgesetzes gelten (anders zu DRK- Schwestern im Sinne von § 3 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Baden-Württemberg BVerwG, Beschluß vom 29. April 1966 - VII P 16.64 - BVerwGE 24, 76 = PersV 1966, 131).
  • BVerwG, 03.07.1984 - 6 P 39.82

    Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses eines zur Berufsausbildung Beschäftigten

    Das gilt auch für die "zu ihrer Berufsausbildung" Beschäftigten (Beschlüsse vom 29. April 1966 - BVerwG 7 P 16.64 - ZBR 1966, 224> und vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - ).
  • BVerwG, 23.10.1984 - 6 P 15.84

    Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses eines zur Berufsausbildung Beschäftigten

    Das gilt auch für die 'zu ihrer Berufsausbildung' Beschäftigten (Beschlüsse vom 29. April 1966 - BVerwG 7 P 16.64 - ZBR 1966, 224> und vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - ).
  • LAG Hessen, 12.05.1987 - 5 Sa 987/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1990 - 5 A 9/89

    Abschluss eines Arbeitsvertrages ; Verletzung des Mitbestimmungsrechts eines

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß, soweit es sich nicht um Beamte handelt, als Mitarbeiter einer Dienststelle in diesem Sinne nur angesehen wird, wer mit der von der Dienststelle repräsentierten öffentlich-rechtlichen Körperschaft in einem arbeitsrechtlichen Vertragsverhältnis steht und in die Dienststelle eingegliedert ist (vgl. BVerwGE 24, 76).
  • OVG Bremen, 05.03.1985 - PV-B 7/84

    Personalvertretungsrechtliche Stellung von Umschülern in der

  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 4.81

    Aufnahme von nicht wahlberechtigten Praktikanten in das Wählerverzeichnis für die

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 36/89

    Antrag auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts beim Einsatz einer

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1989 - 18 L 28/87

    Rechtmäßigkeit der Änderung von Arbeitszeiten für eine Personengruppe ; Umfang

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