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   BVerwG, 04.11.1966 - IV C 36.65   

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https://dejure.org/1966,68
BVerwG, 04.11.1966 - IV C 36.65 (https://dejure.org/1966,68)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1966 - IV C 36.65 (https://dejure.org/1966,68)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1966 - IV C 36.65 (https://dejure.org/1966,68)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung - Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften - Bau einer Garage

  • rechtsportal.de

    Rechtswirkungen der Festsetzungen eines Bebauungsplans hinsichtlich "sonstiger" Nutzungen von Grundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 243
  • DVBl 1967, 283
  • DVBl 1967, 346
  • DÖV 1967, 275
  • JR 1967, 310
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.11.1955 - I C 79.54
    Auszug aus BVerwG, 04.11.1966 - IV C 36.65
    Die im Berufungsurteil enthaltenen Ausführungen zum Inhalt der Begriffe Gefahr, Nachteil und Belästigung stünden im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1955 - BVerwG I C 79.54 -.
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1966 - IV C 36.65
    Die auf den abweisenden Teil dieses Urteils beschränkte Revision der Kläger führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache (Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG I C 42.59 - [BVerwGE 11, 95]).
  • BVerwG, 18.08.1964 - I C 63.62

    Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung für die Zulässigkeit von Vorhaben

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1966 - IV C 36.65
    Der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 18. August 1964 - BVerwG I C 63.62 - BVerwGE 19, 164 [167] ausgesprochen, daß die in den sogenannten einfachen Bebauungsplänen enthaltenen Festsetzungen im Baugenehmigungsverfahren zu beachten sind.
  • BVerwG, 06.01.1961 - I B 171.60

    Bestimmung des Verhältnisses des geschützten Rechts auf Gewerbebetrieb und den

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1966 - IV C 36.65
    Die Ablehnung dar Hinzuziehung eines Sachverständigen weiche von BVerwG I B 171.60 ab.
  • BVerwG, 24.06.1957 - I B 61.57

    Anspruch auf bauordnungsrechtliches Eiunschreiten gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1966 - IV C 36.65
    Die Berücksichtigung der angeblich tagesüblichen Geräuschkulisse weiche von der Entscheidung vom 24. Juni 1957 - BVerwG I B 61.57 - ab.
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Vorhaben, welche den Gebietsfestsetzungen nicht widersprechen, sind zulässig, die ihnen widersprechen, sind grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 1966 - BVerwG 4 C 36.65 - BVerwGE 26, 243; Urteil vom 2. März 1973 - BVerwG 4 C 40.71 - BVerwGE 42, 30; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Insofern gilt für den vorliegenden Zusammenhang uneingeschränkt das, was der erkennende Senat in seinem Urteil vom 4. November 1966 - BVerwG IV C 36.65 - (BVerwGE 25, 243 [248 ff.]) bei der Erörterung des Verhältnisses des Bebauungsplanes zur Regelung des § 29 BBauG ausgeführt hat: Der als Satzung ergehende Bebauungsplan bedarf seinem Wesen nach keiner "Geltungsvermittlung", also keiner zusätzlichen Regelung, die erst noch sagen müßte, daß er gleichsam auch wirklich gelten soll.
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden, daß es dann, wenn ein Vorhaben (schon) an den Festsetzungen eines einfachen Bebauungsplans scheitert, nicht mehr auf seine sonstige Vereinbarkeit mit § 34 BBauG ankommt (vgl. dazu Urteil vom 18. August 1964 - BVerwG I C 63.62 - BVerwGE 19, 164 [167], vom 4. November 1966 - BVerwG IV C 36.65 - BVerwGE 25, 243 [250], vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 77.68 - DVBl. 1970, 827 oder vom 14. Juli 1972 - BVerwG IV C 8.70 - BVerwGE 40, 258 [260]).
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