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   BVerwG, 10.02.1967 - VII P 6.66   

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BVerwG, 10.02.1967 - VII P 6.66 (https://dejure.org/1967,135)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1967 - VII P 6.66 (https://dejure.org/1967,135)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1967 - VII P 6.66 (https://dejure.org/1967,135)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 185
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.10.1963 - VII P 2.63

    Anwendung der gem § 74 Abs. 2 Personalvertretungsgestez für das Land

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1967 - VII P 6.66
    Nochmals zur Frage des dritten Rechtszuges nach nordrheinwestfälischem Personalvertretungsrecht (Anschluß an BVerwGE 17 43; 22, 86) [BVerwG 01.10.1965 - VII C 54/64].

    Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung daraus entnommen, daß der nordrhein-westfälische Gesetzgeber in § 74 Abs. 2 PersVG NW die Vorschriften des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens für die vor den Verwaltungsgerichten auszutragenden Personalvertretungsstreitigkeiten ohne jede Einschränkung für entsprechend anwendbar erklärt hat (BVerwGE 17, 43; 22, 86) [BVerwG 01.10.1965 - VII C 54/64].

    Somit scheidet die Möglichkeit aus, daß den beiden landesrechtlichen Regelungen eine verschiedene rechtliche Bedeutung zukommt (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Oktober 1967, BVerwGE 17, 43).

  • BVerwG, 01.10.1965 - VII P 11.64

    Verfahrensgang des Zustimmungsprozesses eines Personalrats zur Beförderung eines

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1967 - VII P 6.66
    Nochmals zur Frage des dritten Rechtszuges nach nordrheinwestfälischem Personalvertretungsrecht (Anschluß an BVerwGE 17 43; 22, 86) [BVerwG 01.10.1965 - VII C 54/64].

    Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung daraus entnommen, daß der nordrhein-westfälische Gesetzgeber in § 74 Abs. 2 PersVG NW die Vorschriften des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens für die vor den Verwaltungsgerichten auszutragenden Personalvertretungsstreitigkeiten ohne jede Einschränkung für entsprechend anwendbar erklärt hat (BVerwGE 17, 43; 22, 86) [BVerwG 01.10.1965 - VII C 54/64].

  • BVerwG, 01.10.1965 - VII C 54.64
    Auszug aus BVerwG, 10.02.1967 - VII P 6.66
    Nochmals zur Frage des dritten Rechtszuges nach nordrheinwestfälischem Personalvertretungsrecht (Anschluß an BVerwGE 17 43; 22, 86) [BVerwG 01.10.1965 - VII C 54/64].

    Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung daraus entnommen, daß der nordrhein-westfälische Gesetzgeber in § 74 Abs. 2 PersVG NW die Vorschriften des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens für die vor den Verwaltungsgerichten auszutragenden Personalvertretungsstreitigkeiten ohne jede Einschränkung für entsprechend anwendbar erklärt hat (BVerwGE 17, 43; 22, 86) [BVerwG 01.10.1965 - VII C 54/64].

  • BVerfG, 02.02.1960 - 2 BvF 5/58

    Bundesgerichte

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1967 - VII P 6.66
    Da hier auf den Begriff der "Rechtsnorm" abgestellt wird, kann auch die Verletzung von Landesrecht gerügt werden (BVerfGE 10, 285 [291]).
  • BVerwG, 14.12.1962 - VII P 3.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1967 - VII P 6.66
    Damit beinhaltet die Auswahl der Lehrgangsteilnehmer eine Vorentscheidung (vgl. hierzu den Beschluß des Senats vom 14. Dezember 1962, BVerwGE 15, 212).
  • BGH, 18.01.1955 - V ZB 39/54

    Rechtsbeschwerde in Bodenreformsachen

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1967 - VII P 6.66
    § 75 PersVG NW kann sich als gerichtsverfassungsrechtliche Vorschrift naturgemäß nicht mit der Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts befassen, weil hierfür der Landesgesetzgeber nicht zuständig ist (vgl. BGHZ 16, 159).
  • BVerwG, 12.01.1962 - VII P 1.60

    Zulässigkeit einer Beschränkung der Mitwirkung auf den eigentlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1967 - VII P 6.66
    Dadurch werden die dem Personalrat gesetzlich zukommenden Befugnisse nicht ausgeweitet, sondern es wird lediglich eine dem Sinn und Zweck des Gesetzes Rechnung tragende Auslegung der Beteiligungsrechte herbeigeführt (vgl. Beschluß des Senats vom 12. Januar 1962, BVerwGE 13, 291).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1966 - CL 10/65
    Auszug aus BVerwG, 10.02.1967 - VII P 6.66
    An dieser Auffassung hat es auch nach den Entscheidungen des Senats festgehalten und in einem Beschluß vom 31. Januar 1966 - CL 10/65 - seinen gegenteiligen Standpunkt erneut wie folgt begründet: Das Bundesverwaltungsgericht beachte nicht den Unterschied zwischen Gerichtsverfassung und Gerichtsverfahren.
  • BVerwG, 20.07.1962 - VII P 4.61
    Auszug aus BVerwG, 10.02.1967 - VII P 6.66
    Die Rechtsbeschwerde bedurfte im vorliegenden Falle keiner besonderen Zulassung, sondern konnte gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG auch ohne Zulassung eingelegt werden, weil das Beschwerdegericht bei der Entscheidung über die ihm vorgelegte Frage, ob der Antragsteller bei der Auswahl der zu Beförderungslehrgängen zu entsendenden Polizeibeamten mitzuwirken hat, von dem Beschluß des Senats vom 20. Juli 1962 - BVerwG VII P 4.61 - (Buchholz BVerwG 238.34, § 66 PersVG Hamburg Nr. 1) abgewichen ist und seine Entscheidung auch auf dieser Abweichung beruht.
  • BVerwG, 19.09.1988 - 6 P 28.85

    Personalrat - Mitbestimmung - Lehrer - Weiterbildung - Beratungslehrer

    Die Entscheidung in BVerwGE 26, 185, wonach dem Personalrat bei der Auswahl der zu Beförderungslehrgängen zu entsendenden Polizeibeamten nach dem nordrhein-westfälischen Personalvertretungsgesetz ein Mitwirkungsrecht zustehe, habe darauf beruht, daß die Teilnahme an diesen Lehrgängen in der Einheitslaufbahn der Polizeibeamten eine Vorstufe der Beförderung gewesen sei und die Auswahl der Teilnehmer schon eine Vorentscheidung über die Beförderungsentscheidung dargestellt habe.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr bisher in seiner das Personalvertretungsrecht betreffenden Rechtsprechung die Begriffe der Fortbildung und Weiterbildung als gleichbedeutend verwendet (vgl. Beschlüsse vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 6.66 -<BVerwGE 26, 185, 191> und vom 19. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 16.81 - ), wobei es als selbstverständlich davon ausgegangen ist, daß die Weiterbildungsveranstaltung nach dem damit verfolgten Zweck auch der Fortbildung der Beschäftigten im Sinne des personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungstatbestandes dient.

    Nach der in BVerwGE 26, 185 enthaltenen Begriffsbestimmung ist die Fortbildung nicht auf die Erhaltung und Vertiefung der bereits durch die Ausbildung vermittelten Kenntnisse beschränkt; durch die Fortbildung soll vielmehr eine bereits vorhandene Ausbildung dahin erweitert werden, daß unter Anknüpfung an vorhandene Kenntnisse auch neue Kenntnisse erworben werden.

    Soweit in der Entscheidung BVerwGE 26, 185 auf diesen Gesichtspunkt maßgeblich abgestellt wird, handelt es sich um Ausführungen zur Abgrenzung von Ausbildung und Fortbildung innerhalb der Einheitslaufbahn der Polizeibeamten.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in den Beschlüssen vom 20. Juli 1962 - BVerwG 7 P 4.61 - (Buchholz 238.34 § 66 PersVG Hamburg Nr. 1) und vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 6.66 -(a.a.O.) die Vorschriften des § 66 Abs. 1 Buchst. h des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes vom 18. Oktober 1957 (GVBl. S. 473) und des § 64 Abs. 1 Buchst. e) des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordhrein-Westfalen vom 28. Mai 1958 (GV. NW. S. 209) dahin ausgelegt, daß die Mitwirkung des Personalrats bei "Fragen der Fortbildung" nicht darauf beschränkt ist, in welchem Umfang und in welcher Form für die Fortbildung der Beschäftigten gesorgt werden soll, sondern auch die Auswahl der an der Fortbildung teilnehmenden Beschäftigten erfaßt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in dem Beschluß vom 10. Februar 1967 (a.a.O.) das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Auswahl der zu Beförderungslehrgängen zu entsendenden Polizeibeamten mit der Begründung bejaht, daß die Auswahlentscheidung bereits eine Vorstufe einer Beförderungsentscheidung sei.

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Eine solche Bildung eines neuen Grundstocks an Kenntnissen, der für einen anderen als den bisherigen Beruf erforderlich ist, stellt eine Ausbildung dar, dagegen ist der Erwerb neuer Kenntnisse unter Anknüpfung an diesen Grundstock Fortbildung (vgl. Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG VII P 6.66 - [BVerwGE 26, 185, 191, 192 [BVerwG 10.02.1967 - VII P 6/66]]).
  • BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 16.01

    Personalvertretungsrechtlicher Maßnahmebegriff; Auswahl zur Teilnahme an einer

    Der Senat hat - wenn auch im Zusammenhang mit anders formulierten Mitbestimmungstatbeständen - mehrfach entschieden, dass die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Fortbildungsmaßnahme der Mitbestimmung unterfällt (vgl. Beschluss vom 19. September 1988 - BVerwG 6 P 28.85 - Buchholz 251.6 § 75 NdsPersVG Nr. 3 S. 9 f.; Beschluss vom 4. September 1985 - BVerwG 6 P 1.85 - Buchholz 238.38 § 77 RPPersVG Nr. 2 S. 5 f.; Beschluss vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 6.66 - BVerwGE 26, 185 ; Beschluss vom 20. Juli 1962 - BVerwG 7 P 4.61 - Buchholz 238.34 § 66 PersVG Hamburg Nr. 1 S. 2 f.; Beschluss vom 7. März 1995 - BVerwG 6 P 7.93 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 7 S. 2 ff.).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78

    Vorstellungsgespräche - Personalrat - Dienststellenleiter - Auswahlkommission -

    In diesen Fällen wird, wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 28. April 1967 - BVerwG 7 P 12.65 - (Buchholz 238.34 § 61 PersVG Hamburg Nr. 1 = PersV 1967, 275 - ZBR 1967, 274) ausgeführt hat, die beteiligungspflichtige Maßnahme in zwei Vorgänge aufgespalten, wobei bereits der erste Vorgang eine Vorentscheidung über die beabsichtigte Maßnahme ist, so - wie in dem genannten Beschluß - die vorläufige Bestellung eines Lehrers zum Schulleiter als Vorentscheidung über die spätere Beförderung, die eine Beförderung vorbereitende Versetzung oder Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens (vgl. BVerwGE 13, 291 [295]) - die letztere Maßnahme unterliegt jetzt nach § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG der Mitbestimmung -, die probeweise Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit als Vorentscheidung über die Höhergruppierung (BVerwGE 15, 212 [214]) - jetzt § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG (zur vorübergehenden Übertragung s. hingegen BVerwGE 54, 92) - sowie die ebenfalls als Vorentscheidung zu wertende Auswahl von Beschäftigten an Beförderungslehrgängen (Beschluß vom 20. Juli 1962 - BVerwG 7 P 4.61 - [Buchholz 238.34 § 66 PersVG Hamburg Nr. 1 - PersV 1962, 258], Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 6.66 - [BVerwGE 26, 185, 194], Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 18.66 - [Buchholz 238.3 § 66 PersVG Nr. 4 = PersV 1968, 278]) - jetzt: § 75 Abs. 3 Nr. 7, § 76 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG -.
  • BVerwG, 13.06.1969 - VII P 7.68

    Wahl des Hauptpersonalrats im Geschäftsbereich des Justizministeriums des Landes

    Der Senat hat in seinen früheren Entscheidungen diese Auffassung des Beschwerdegerichts nicht geteilt, insbesondere mit dem Hinweis darauf, § 74 Abs. 2 PersVG NW erkläre die Vorschriften des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens ohne jede Einschränkung für entsprechend anwendbar; der Landesgesetzgeber hätte, wenn er das Rechtsbeschwerdeverfahren habe ausschließen wollen, dies deutlich zum Ausdruck bringen müssen (BVerwGE 17, 43; 22, 86 [BVerwG 01.10.1965 - VII C 54/64]; 26, 185) [BVerwG 10.02.1967 - VII P 6/66].

    Der Senat hat hierzu in BVerwGE 26, 185 [BVerwG 10.02.1967 - VII P 6/66] ausgeführt, daß es dem Landesgesetzgeber verwehrt ist, dem Bundesverwaltungsgericht die Bildung eines Fachsenates und dessen Besetzung vorzuschreiben, so daß aus der Nichterwähnung des dritten Rechtszuges in dieser Vorschrift die von dem Beschwerdegericht daraus gezogenen Schlußfolgerungen nicht gerechtfertigt sind.

    Das Beschwerdegericht bezieht sich zur Begründung seiner Auffassung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 16, 159, die der Senat in BVerwGE 26, 185 [BVerwG 10.02.1967 - VII P 6/66] zur Begründung seiner Auffassung, der Landesgesetzgeber könne dem Bundesverwaltungsgericht nicht die Besetzung vorschreiben, angeführt hat.

  • BVerwG, 19.10.1983 - 6 P 16.81

    Erlass über die Ausbildung von Beratungslehrern und Mitbestimmungsrecht der

    Zu der Grenzziehung zwischen der "Ausbildung" und "Fortbildung" hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 6.66 - (BVerwGE 26, 185 [BVerwG 10.02.1967 - VII P 6/66] [191]) ausgeführt:.

    Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 6.66 - (a.a.O.), auf den sich der Beteiligte beruft, vermag die von ihm vertretene Rechtsauffassung nicht zu stützen.

  • BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.71

    Kompetenz zur Bildung von Personalräten in den Ländern

    Der Senat hat zu den genannten Vorschriften ausgeführt, daß "Fragen der Fortbildung" nicht nur dann gegeben sind, wenn es um den Umfang und die Art der Fortbildung der Bediensteten geht, also generelle Regelungen erarbeitet werden sollen, sondern daß auch, die Auswahl der Bediensteten, die an der Fortbildung teilnehmen sollen, unter diesen Begriff fällt (Beschluß des Senats vom 10. Februar 1967 - BVerwG VII P 6.66 - BVerwGE 26, 185 [BVerwG 10.02.1967 - VII P 6/66] [192] = Buchholz 283.3 § 93 PersVG Nr. 4; Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG VII P 18.66 - Buchholz 238.3 § 66 PersVG Nr. 4; Beschluß vom 20. Juli 1962 - BVerwG VII P 4.61 - Buchholz 238.34 § 66 PersVG Hamburg Nr. 1).

    Der Senat hat bereits in den Beschlüssen vom 10. Februar 1967 - BVerwG VII P 6.66 und BVerwG VII P 18.66 - (a.a.O.) ausgeführt, die allgemeine Überschrift "soziale Angelegenheiten" im Personalvertretungsgesetz des Bundes und im nordrheinwestfälischen Personalvertretungsgesetz schließe es nicht zwingend aus, daß unter den aufgeführten Beteiligungsfällen auch personelle Angelegenheiten seien.

  • BVerwG, 20.06.1969 - VII P 1.68

    Besondere Rechtsgestaltung im Bereich der Kommunalverwaltung - Zustimmung des

    Das Oberverwaltungsgericht hat unter Aufrechterhaltung seines bisherigen Standpunktes die Zulässigkeit des Rechtsbeschwerdeverfahrens verneint und zusätzlich zu seinen früheren Ausführungen, mit denen sich der Senat wiederholt befaßt hat (BVerwGE 17, 43; 22, 86 [BVerwG 01.10.1965 - VII C 54/64]; 26, 185) [BVerwG 10.02.1967 - VII P 6/66]die Auffassung vertreten, daß es für den dritten Rechtszug an einer anwendbaren Verfahrensordnung fehle.

    Der Senat hat bereits in BVerwGE 26, 185 [BVerwG 10.02.1967 - VII P 6/66] [187] ausgeführt, daß der Landesgesetzgeber nicht die Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts regeln kann.

  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 7.66

    Rechtsmittel

    Mit der vom Beschwerdegericht in dem angefochtenen Beschluß gegebenen ausführlichen Begründung seiner gegenteiligen Rechtsansicht hat sich der Senat im Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG VII P 6.66 - (BVerwGE 26, 185 [BVerwG 10.02.1967 - VII P 6/66]) auseinandergesetzt und an seiner bisherigen Rechtsprechung, festgehalten.

    Der Senat hat weiterhin entschieden, daß alle Maßnahmen des Dienststellenleiters, die eine Vorentscheidung in bezug auf eine der Mitwirkung oder Mitbestimmung unterliegende Maßnahme enthalten, ebenfalls bereits der Mitwirkung und Mitbestimmung des Personalrats unterworfen sind (Beschluß des Senats vom 12. Januar 1962 [BVerwGE 13, 291]; vom 14. Dezember 1962 [BVerwGE 15, 212]; vom 10. Februar 1967 [BVerwGE 26, 185 [BVerwG 10.02.1967 - VII P 6/66]]; vom 28. April 1967 [ZBR 1967, 274]).

  • BVerwG, 06.07.1973 - VII P 5.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde - Zulässigkeit des

    Der Beschluß weicht nicht von den in der Rechtsbeschwerdebegründungsschrift bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit des dritten Rechtswegs in den Landespersonalvertretungssachen des Landes Nordrhein-Westfalen ab (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 1. Oktober 1965 - BVerwG VII P 11.64 - BVerwGE 22, 86, auch BVerwGE 26, 185 [BVerwG 10.02.1967 - VII P 6/66]).

    Daß das Beschwerdegericht seine bisherige Auffassung aufrechterhält, bedeutet keine Abweichung, weil es in der entscheidenden Frage, daß über die Zulassung der Rechtsbeschwerde zu entscheiden ist, der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt ist (vgl. hierzu BVerwGE 26, 185 [BVerwG 10.02.1967 - VII P 6/66] [188]).

  • BVerwG, 07.03.1995 - 6 P 7.93

    Verpflichtung zur Beteiligung der Personalvertretung im Wege der Mitbestimmung

  • BVerwG, 03.01.1973 - VII P 3.71

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei einer Umsetzung - Dritter Rechtszug in

  • BVerwG, 15.05.1991 - 6 P 10.89

    Weiterbildung approbierter Ärzte - Berufsausbildung - Personalvertretungsrecht -

  • BVerwG, 17.04.1970 - VII P 8.69

    Wesentliches Merkmal der Rückgruppierung einer Lohngruppe - Erforderlichkeit der

  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 2.69
  • BVerwG, 10.06.1977 - 2 B 15.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 11.70

    Mitbestimmung eines Personalrates bei der Versetzung eines Angestellten auf eine

  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 3.69

    Bestimmung des Vorsitzenden einer Fachkammer - Richter auf Probe als ständige

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1992 - 15 S 551/91

    Mitbestimmung des Personalrates bei allgemeinen Fragen der Fortbildung von

  • BVerwG, 28.10.1981 - 2 B 64.80

    Zulassung zum Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst -

  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 22.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.04.1967 - VII P 12.65

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2004 - 1 A 832/02

    Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte bezüglich der Einführung des

  • BVerwG, 27.09.1985 - 6 PB 8.85

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.02.1967 - VII P 18.66

    Rechtsmittel

  • OVG Berlin, 25.11.1992 - PV Bln 25.91

    Umfang des Mitbestimmungsrechts bei der Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen;

  • VG Berlin, 19.07.1991 - FK (Bln) -C- 1.91

    Mitbestimmungsrecht; Personalrat; Zustimmung; Genehmigung; Fortbildungslehrgang;

  • BVerwG, 22.08.1979 - 6 P 64.78

    Begründung der Zulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde

  • BVerwG, 14.07.1977 - 7 P 23.77
  • BVerwG, 04.09.1985 - 6 P 1.85
  • BVerwG, 24.10.1969 - VII P 6.68

    Ersatz eines auf der Dienstfahrt entstandenen Sachschadens nach Beamtenrecht -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.1987 - 5 A 7/87

    Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung bei Einführung einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1977 - 5 A 6/77

    Beteiligung des Personalrats bei der Einstellung in den juristischen

  • BVerwG, 20.05.1975 - VII P 16.74
  • BVerwG, 14.04.1967 - VII P 10.65

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 27.01.2011 - 3 ZB 08.3161

    Rechtsschutzbedürfnis des unterlegenen Bewerbers nach Beförderung des

  • OVG Niedersachsen, 26.02.1992 - 18 L 29/90

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten eines Personalrats; Mitbestimmung bei der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.1999 - 6 C 12887/98
  • VGH Hessen, 21.08.1974 - HPV TL 2/73
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