Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.1967 - VII C 71.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,103
BVerwG, 22.09.1967 - VII C 71.66 (https://dejure.org/1967,103)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1967 - VII C 71.66 (https://dejure.org/1967,103)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1967 - VII C 71.66 (https://dejure.org/1967,103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruchs auf Gewährung einer höheren staatlichen Subvention für eine private Ingenieursschule - Eingriff in Eigentum, die Berufsfreiheit oder die Vertragsfreiheit durch Gewährung oder Versagung staatlicher Subventionen - Anspruch privater Ersatzschulen, die mit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 7 Abs. 4, Art. 20 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Finanzhilfe) - Anspruch auf Finanzhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 360
  • NJW 1968, 613
  • DVBl 1968, 250
  • DÖV 1968, 128
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.03.1966 - VII C 194.64
    Auszug aus BVerwG, 22.09.1967 - VII C 71.66
    Zum Anspruch des Trägers einer genehmigten Ersatzschule auf staatliche Hilfe (Subvention) (Bestätigung und Ergänzung von BVerwGE 23, 347).

    Ob ihnen überhaupt ein Anspruch auf staatliche Hilfe zusteht, ist nach dem diesen Anspruch bejahenden Urteil des Senats vom 11. März 1966 (BVerwGE 23, 347) weiterhin bezweifelt worden (vgl. H. Weber in NJW 1966, 1798 [BVerwG 11.03.1966 - VII C 194/64]; Menger in VerwArch. 1966, 377; Barion in DÖV 1967, 516).

  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57

    Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1967 - VII C 71.66
    Die Gewährung oder Versagung staatlicher Hilfe berührt weder das Eigentum noch die Berufsfreiheit noch die Vertragsfreiheit; anders als im Falle der von den Klägern erwähnten Erdrosselungssteuer (vgl. BVerwGE 6, 247) wird von den Klägern bei der Subventionierung keine Leistung aus ihrem Vermögen verlangt und weder die Berufs- noch die Vertragsfreiheit eingeengt.
  • BVerwG, 18.10.1963 - VII C 45.62

    Anspruch auf Aufnahme in eine genehmigte Privatschule - Entscheidungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1967 - VII C 71.66
    Wohl aber ist daran festzuhalten, daß die privaten Ersatzschulen wegen ihrer Bedeutung für die Volksbildung erhalten werden müssen; ihre Einrichtung wird in Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet, damit sie neben dem Staat und an seiner Stelle öffentliche Bildungsaufgaben erfüllen (vgl. das Urteil vom 18. Oktober 1963, BVerwGE 17, 41 = DÖV 1964, 59).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob "Teilhaberechte" in gewissem Umfang bereits daraus hergeleitet werden könnten, daß der soziale Rechtsstaat eine Garantenstellung für die Umsetzung des grundrechtlichen Wertsystems in die Verfassungswirklichkeit einnimmt (vgl. dazu BVerwGE 27, 360 zur Privatschulfinanzierung).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Da es sich hierbei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gestützt hat (BVerwGE 23, 347; 27, 360; vgl. zuletzt auch BVerwGE 70 290), ist seine Rechtsauffassung nicht offensichtlich unhaltbar (vgl. BVerfGE 7, 171 [175]; 67, 26 [35]; 70, 173 [179]).

    Zu den angemessenen Eigenleistungen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 27, 360 [365]; 70, 290 [295]) auch die Anfangsfinanzierung und die Investitionskosten.

    Da die Abendschulen der Klägerin der Ausgangsverfahren auch das weitere Kriterium "Ersatzfunktion für existente öffentliche Schulen" erfüllen, bedarf es keines Eingehens auf den nicht unproblematischen Fall, daß in einem Bundesland entsprechende öffentliche Schulen nicht tatsächlich existieren oder gesetzlich vorgesehen sind (vgl. dazu etwa die Definition der Ersatzschule in BVerwGE 27, 360 [365] und Heckel, a.a.O., S. 268 ff.).

  • BVerwG, 29.10.1992 - 7 C 34.91

    Bonner Hofgartenwiese - Art. 8 GG, (kein) Leistungsrecht, Ermessensausübung

    Diese Maßnahmen zu verwirklichen, ist jedoch in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, so daß ein unmittelbar aus der Verfassung herzuleitender Leistungsanspruch nur in außergewöhnlichen Fällen zu rechtfertigen ist (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 31. März 1992 - BVerwG 7 B 25.92 - JurBüro 1992, 490 sowie die Urteile vom 22. April 1977 - BVerwGE 52, 339 (345) [BVerwG 22.04.1977 - VII C 49/74] und vom 22. September 1967 - BVerwGE 27, 360 (362 f.) [BVerwG 22.09.1967 - VII C 71/66]; vgl. auch Urteil vom 13. September 1985 - BVerwGE 72, 113 (118) [BVerwG 13.09.1985 - 5 C 113/83]).
  • BVerwG, 30.03.1973 - VII B 39.72

    Rechtsmittel

    Die nach Art. 7 Abs. 4 GG für die Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit einer Ersatzschule maßgebenden bundesrechtlichen Grundsätze sind im Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG VII C 71.66 - (BVerwGE 27, 360) im einzelnen dargelegt worden; ergänzend hierzu hat sich der Senat in der vorliegenden Sache in dem zurückverweisenden Urteil vom 30. August 1968 - BVerwG VII C 9.68 - (Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 6 = MDR 1969, 168 = DÖV 1969, 395) geäußert.

    Auf die Notwendigkeit der Einzelfallwürdigung bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit einer Ersatzschule ist demgemäß in BVerwGE 27, 360 (366) [BVerwG 22.09.1967 - VII C 71/66] ausdrücklich hingewiesen worden.

    Soweit sich über den Einzelfall hinausgehende allgemein gültige bundesrechtliche Grundsätze für die angemessene Bewertung der vom Schulträger der Schule zur Verfügung gestellten Vermögensgegenstände sowie für seine persönlichen Leistungen aufstellen lassen, sind die maßgebenden Gesichtspunkte bereits in BVerwGE 27, 360 (365 f.) [BVerwG 22.09.1967 - VII C 71/66] dargelegt worden.

    Von der konkreten Fallgestaltung abhängig ist auch die Ermittlung des Betrages, der als angemessene Berücksichtigung persönlicher Leistungen des Schulträgers im Sinne der Entscheidung in BVerwGE 27, 360 (366) [BVerwG 22.09.1967 - VII C 71/66] anzusehen ist.

    Entgegen dem Beschwerde vorbringen weicht das Berufungsurteil auch nicht in entscheidungserheblicher Weise von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 27, 360 ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Die Beschwerde legt keine Abweichung in diesem Sinne dar, sondern macht die Nichtberücksichtigung bzw. fehlerhafte Berücksichtigung von tatsächlichen Umständen geltend, die nach Meinung des Klägers auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 27, 360 zu einer anderen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts durch den Verwaltungsgerichtshof hätten führen müssen.

    Mit seiner Rüge, die Würdigung des Berufungsurteils beruhe auf einer Abweichung von der Entscheidung in BVerwGE 27, 360, wendet sich der Kläger in Wahrheit nur gegen das Ergebnis, zu dem die Anwendung der in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dargelegten Rechtsgrundsätze auf seinen konkreten Fall geführt hat.

    Soweit das Berufungsgericht gemeint hat, der Träger einer Ersatzschule könne außer einer Vergütung seiner persönlichen Leistung grundsätzlich auch eine angemessene Verzinsung des Schul Vermögens in Rechnung stellen - von einer Verzinsung des Anlagevermögens, wie sie dem Kläger vorschwebt, ist in BVerwGE 27, 360 (366) [BVerwG 22.09.1967 - VII C 71/66] keine Rede -, liegt schon deswegen keine Abweichung vor, auf der das Berufungsurteil im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO beruhen kann, weil das Berufungsgericht die Klage ebenfalls abgewiesen hätte, wenn es dem Kläger schon dem Grunde nach keine Kapitalverzinsung zugebilligt hätte.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09

    Umfang und Berechnung der staatlichen Förderung für private Ersatzschulen - hier:

    Denn auch wenn man davon ausgeht, dass die staatliche Förderung an eine bereits privat errichtete Ersatzschule anknüpft, muss die Unterstützung ihrer Erhaltung in Rechnung stellen, dass zu den laufenden Kosten auch die Tilgung der begründeten Verbindlichkeiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.09.1967 - 7 C 71/66 -, BVerwGE 27, 360 [365]) und Gebäudeunterhaltung (vgl. Nordrh.-Westf. Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 03.01.1983 - 6/82 -, NVwZ 1984, 95) gehört.
  • BVerwG, 04.07.1969 - VII C 28.68
    Unter Berücksichtigung der in der Entscheidung BVerwGE 27, 360 ) aufgestellten Rechtsgrundsätze stehe der Klägerin ein Anspruch auf staatliche Hilfe zu.

    Der Oberbundesanwalt hat ausgeführt, daß das Urteil des Berufungsgerichts mit dem Urteil des Senats in BVerwGE 27, 360 ) nicht in Einklang stehe, weil sich das Berufungsgericht nur auf den Grundsatz der Chancengleichheit gestützt habe, auf den es nicht ankomme.

    Der Vertreter des öffentlichen Interesses beim Berufungsgericht hat ausgeführt: Die Schule der Klägerin sei keine Ersatzschule im Sinne des Urteils in BVerwGE 27, 360 ), weil es im Land Schleswig-Holstein eine öffentliche Schule mit gleichem Ausbildungsziel nicht gebe und eine solche Schule auch nicht geplant sei.

    Das angefochtene Urteil weicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 11.03.1966 (das erste Revisionsurteil in dieser Sache, BVerwGE 23, 347 ) und vom 22.09.1967 (BVerwGE 27, 360 ) ab.

    Die Bindung des Revisionsgerichts an seine erste Entscheidung in derselben Sache steht deshalb hier nicht in Frage; die Rechtsfrage, ob dem Träger einer Ersatzschule bundesrechtlich ein Anspruch auf staatliche Hilfe grundsätzlich zustehen kann, ist in dem späteren Urteil BVerwGE 27, 360 mit demselben Ergebnis, wenn auch mit anderer Begründung, beurteilt worden.

    Die Klage wäre unbegründet, wenn die Klägerin keine sog. Ersatzschule, sondern nur eine sog. Ergänzungsschule betriebe; das ergibt sich aus der schon im Urteil vom 11.03.1966 (BVerwGE 23, 347 ) geforderten Gleichwertigkeit der privaten Schule und ist näher im Urteil vom 22.09.1967 (BVerwGE 27, 360 [365])) ausgeführt.

    Ob das der Fall ist, ist nach den Grundsätzen in BVerwGE 27, 360 (365-367) zu beurteilen.

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81

    Programmförderung beim Südwestfunk - Presseauskunft, § 4 PresseG, Art. 5 Abs. 1

    Soweit die Rechtsprechung dem Grundgesetz ungeschriebene Teilhaberechte und Leistungsansprüche entnommen hat (vgl. BVerfGE 33, 303 - 1. Numerus clausus-Urteil; BVerfGE 35, 79 - 1. Hochschulurteil; BVerwGE 27, 360 - Ersatzschulurteil), können daraus für die hier zu entscheidende Rechtsfrage keine Schlüsse gezogen werden.
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    b) Die staatliche Finanzhilfe bezweckt allerdings nicht die Bildung von Vermögen in der Hand des Schulträgers (vgl. BVerwGE 27, 360 ).
  • BVerwG, 17.03.1988 - 7 C 99.86

    Verfassungsmäßigkeit - Private Ersatzschulen - Regelförderung - Ersatzschulwesen

    Die angefochtene Entscheidung geht in Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats davon aus, daß dem Ersatzschulträger aus der "verfassungsrechtlich verankerten Notwendigkeit und Verpflichtung des Staates, die Einrichtung der privaten Ersatzschulen zu erhalten" (BVerwGE 27, 360 [BVerwG 22.09.1967 - VII C 71/66]; 70, 290 [BVerwG 30.11.1984 - 7 C 66/82]), ein im Verwaltungsrechtsweg verfolgbarer Anspruch auf finanzielle Förderung nach Maßgabe des jeweiligen Leistungsgesetzes erwächst, das seinerseits daran zu messen ist, was an staatlicher Hilfe zur Erhaltung der Institution des Ersatzschulwesens erforderlich ist.

    Soweit sich seiner bisherigen Rechtsprechung zur Privatschulsubventionierung (BVerwGE 23, 347; 27, 360 [BVerwG 22.09.1967 - VII C 11/67]; 70, 290 [BVerwG 30.11.1984 - 7 C 66/82]; 74, 134 [BVerwG 11.04.1986 - 4 C 51/83]; ferner Urteil vom 4. Juli 1969 - BVerwG 7 C 28.68 - und Beschluß vom 30. März 1973 - BVerwG 7 B 39.72 - ) etwas anderes entnehmen läßt, hält der Senat nicht daran fest.

    Daß das Bundesverfassungsgericht unter Anfangsfinanzierung etwas anderes, nämlich allein die nichtinvestiven Kosten des Ersatzschulträgers vor Aufnahme des Schulbetriebs verstanden haben sollte, kann übrigens auch wegen seines Hinweises zur näheren Bestimmung dieses Begriffs auf die Senatsentscheidung vom 22. September 1967 - BVerwG 7 C 71.66 - (BVerwGE 27, 360) nicht angenommen werden.

  • BVerwG, 30.11.1984 - 7 C 66.82

    Ersatzschulfinanzierung - Mittel - Bestanderhaltung - Ersatzschulwesen -

    Einen solchen Anspruch hat der erkennende Senat in BVerwGE 27, 360 ff. hergeleitet aus der "verfassungsrechtlich verankerten Notwendigkeit und Verpflichtung des Staates, die Einrichtung der privaten Ersatzschulen zu erhalten" (a.a.O. S. 364).

    Soweit einzelne Wendungen in BVerwGE 27, 360 ff. in einem weitergehenden Sinne verstanden werden könnten, hält der Senat daran nicht fest.

    In diesem Bereich darf bei der Prüfung, ob der Schulträger hilfsbedürftig ist, zwar "die Ausnutzung und naheliegende Erschließung von sonstigen Hilfsquellen" (vgl. BVerwGE 27, 360 [366]) in Rechnung gestellt werden; dies ist aber nicht so zu verstehen, als ob es insoweit um die "funktionelle, soziale und finanzielle Einbettung der Schule" (vgl. S. 9 des Berufungsurteils) im Sinne einer gesellschaftlichen Sphäre gehe, deren wie immer zu bestimmende Leistungskraft dem Schulträger zugerechnet werden müßte.

    Gewiß können die Kirchen oder bestimmte Rechtsträger innerhalb einer Kirche für eine private Ersatzschule auch dann naheliegende Hilfsquellen im Sinne von BVerwGE 27, 360 (366) [BVerwG 22.09.1967 - VII C 71/66] darstellen, wenn sie dem Schulträger nicht über die Wahl der Rechtsfora verbunden sind; für eine derartige Annahme genügt aber nicht schon der Umstand, daß eine solche Schule nach ihrem Selbstverständnis ein Stück des Auftrags der Kirche im Geiste des kirchlichen Bekenntnisses wahrnehmen will.

    Wenn daher ein Schulträger - weil ohne solide wirtschaftliche Existenzbasis - von vornherein gar nicht in der Lage ist, eine angemessene und finanziell gesicherte Eigenleistung aus eigenen Mitteln oder Quellen aufzubringen, so bedarf dies im Lichte des Art. 7 Abs. 4 GG ebensowenig eines staatlichen Ausgleichs, wie ein solcher für "Verluste, die durch eine nicht sachgemäße, insbesondere unwirtschaftliche Führung der Schule entstanden sind" (BVerwGE 27, 360 [365]), in Betracht kommt.

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 49.74

    Hochschullehrer - Mittelverteilung - Grundausstattung - Umfang des Teilhaberechts

  • BVerwG, 13.11.1973 - VII B 20.73

    Betreiben einer genehmigten privaten Einheitsschule als Ersatzschule nach dem

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

  • BVerwG, 02.02.1982 - 7 B 25.81
  • BVerwG, 30.08.1968 - VII C 9.68

    Rechtsmittel

  • VerfGH Bayern, 07.11.1984 - 20-VII-83

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • VGH Bayern, 14.12.1983 - 7 B 82 A.1507
  • BVerwG, 17.03.1988 - 7 C 102.86

    Umfang der sozialstaatlichen Pflicht zur Förderung und zur Erhaltung des privaten

  • BGH, 23.09.1969 - VI ZR 19/68

    Daseinsvorsorge als hoheitliche Tätigkeit

  • BVerwG, 22.02.1980 - 7 B 15.80

    Einstufung einer als Ersatzschule genehmigten Privatschule für

  • BVerwG, 02.02.1988 - 7 B 65.87

    Wechsel des Schulträgers eines staatlich anerkannten privaten Gymnasiums - Höhere

  • BVerwG, 14.03.1975 - VII B 55.74
  • VerfGH Bayern, 18.04.1996 - 13-VII-93
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2000 - 9 S 317/98

    Privatschulförderung

  • VerfGH Bayern, 27.02.1997 - 17-VII-94

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 89.79

    Anspruch auf staatliches Tätigwerden als Teil des Grundrechts auf Berufsfreiheit

  • VG Köln, 14.09.2011 - 10 K 4123/09

    Zumutbarkeit der Aufbringung einer Eigenleistung von 13 % der anerkannten

  • BVerwG, 08.11.1982 - 7 CB 98.81

    Rüge einer nicht ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts innerhalb einer

  • BVerwG, 21.11.1986 - 7 C 82.84

    Gemeinnützigkeit - Steuerrecht - Körperschaft - Privatschulträger - Subvention -

  • BVerwG, 04.02.1982 - 7 B 143.81

    Erstattung von durch den Besuch eines privaten Gymnasiums entstehenden

  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 13.84

    Subventionierung von Privatschulen

  • BVerwG, 31.03.1992 - 7 B 25.92

    Bundesrecht - Parlamentarisches Untersuchungsverfahren - Kostenerstattung für

  • VG Sigmaringen, 12.08.2003 - 4 K 1314/02

    Widerspruch gegen vorläufigen Verwaltungsakt erstreckt sich auf endgültigen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2016 - 3 M 145/16

    Kein Anspruch von Eltern und Schülern auf Weiterbetrieb einer geschlossenen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2013 - 3 N 148.12

    Errichtung von Schulen; Einrichtung eines Bildungsganges; Bedürfnis;

  • BVerwG, 16.02.1973 - VII B 40.72

    Antrag auf Genehmigung des Betriebs einer staatlich anerkannten privaten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2018 - 19 A 1489/17

    Zusätzliche Personalausgaben und Sachausgaben für nicht bereits durch

  • BVerwG, 06.04.1989 - 7 B 138.88

    Rechtsmittel

  • FG Baden-Württemberg, 25.07.2007 - 7 K 39/04

    Steuerfreiheit von Landeszuschüssen an eine Privatschule

  • VG Sigmaringen, 05.11.2002 - 4 K 2627/00
  • VG München, 28.09.1973 - M 213 III 73

    Einstweilige Anordnung auf Untersagung der Fortsetzung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1979 - V A 968/78
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2005 - 12 A 835/03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zulassung der Berufung im

  • BVerwG, 04.02.1982 - 7 B 158.81

    Erstattung von Schülerbeförderungskosten beim Besuch eines auswärtigen privaten

  • BVerwG, 18.04.1968 - VII B 77.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.04.1969 - VII B 146.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Einstufung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1997 - 25 B 741/97
  • VGH Bayern, 24.04.1985 - 7 B 83 A.1996
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1980 - X 2391/79

    Schülerfahrtkosten - Gewährung und Rückerstattung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1975 - V A 797/73
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht