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   BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67   

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BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67 (https://dejure.org/1967,120)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1967 - II C 71.67 (https://dejure.org/1967,120)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1967 - II C 71.67 (https://dejure.org/1967,120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auszahlung eines als Bruttoleistung geschuldeten Betrags ohne Abzug der Lohnsteuer - Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen Beamten auf Erstattung der verauslagten Lohnsteuer - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 68
  • DVBl 1968, 476
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61

    Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67
    Unter diesen Umständen haftet der Beklagte der Klägerin für den von ihr verauslagten Lohnsteuerbetrag nach § 96 Abs. 2 LBG 1962 in Verbindung mit § 820 Abs. 1 Satz 2 und § 818 Abs. 4 BGB "nach den allgemeinen Vorschriften" mit der Folge, daß er sich gegenüber dem Rückforderungsbegehren der Klägerin nicht auf § 818 Abs. 3 BGB berufen kann (vgl. hierzu BVerwGE 11, 283 [286/287]; 13, 248 [250]; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 177.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 11], vom 21. Februar 1964 - BVerwG VI C 8.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14] und vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 17]).

    Nach dieser Vorschrift - die bestimmt, daß von der Rückforderung zuviel gezahlter Dienst- oder Versorgungsbezüge aus Billigkeitsgründen mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde ganz oder teilweise abgesehen werden kann - dürfte der Klage nicht stattgegeben werden, wenn sich die Rückforderung als unbillig erwiese (BVerwGE 18, 72 [77]).

    Die Klägerin darf die Ermessensentscheidung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 LBG 1962, die auch in der Gewährung angemessener Teilzahlungen erblickt werden kann (BVerwGE 24, 92 [103] mit weiteren Verweisungen), auch jetzt noch, also auch noch während des erneuten Berufungsverfahrens treffen (BVerwGE 18, 72 [77], BVerwG, Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG II C 44.64 - [ZBR 1966 S. 285]).

  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67
    Demgemäß sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Begriff "Dienst- oder Versorgungsbezüge" im Sinne der beamtenrechtlichen Rückforderungsregelungen auch Trennungsentschädigungen (BVerwGE 13, 107 [108]), Beihilfen (Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG VIII C 228.63 - [Buchholz BVerwG 237.1, Art. 94 BayBG 1960 Nr. 3]), Abschlagszahlungen auf eine künftige Verbesserung der Versorgungsbezüge (BVerwGE 11, 283 [284]) und auch Entschädigungen nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 84.59 - [Buchholz BVerwG 232,§ 87 BBG Nr. 6]) zugeordnet worden.

    Unter diesen Umständen haftet der Beklagte der Klägerin für den von ihr verauslagten Lohnsteuerbetrag nach § 96 Abs. 2 LBG 1962 in Verbindung mit § 820 Abs. 1 Satz 2 und § 818 Abs. 4 BGB "nach den allgemeinen Vorschriften" mit der Folge, daß er sich gegenüber dem Rückforderungsbegehren der Klägerin nicht auf § 818 Abs. 3 BGB berufen kann (vgl. hierzu BVerwGE 11, 283 [286/287]; 13, 248 [250]; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 177.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 11], vom 21. Februar 1964 - BVerwG VI C 8.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14] und vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 17]).

    Gerade in einem - auch hier vorliegenden - Fall der verschärften Haftung des Beamten nach § 96 Abs. 2 Satz 1 LBG 1962 in Verbindung mit §§ 820 Abs. 1 und 818 Abs. 4 BGB ist die Regelung des § 96 Abs. 2 Satz 3 LBG 1962 bedeutsam, so daß die Behörde verpflichtet ist, die ihr durch diese Vorschrift eingeräumte Ermessensentscheidung ausdrücklich und in einer Form treffen, die es dam Beamten ermöglicht, zur Überprüfung einer solchen Entscheidung den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten (BVerwGE 11, 283 [289] mit weiteren Verweisungen; auch BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [RiA 1966 S. 96; ZBR 1966 S. 181; DÖV 1967 S. 273; DÖD 1966 S. 55; Verwaltungsrechtspr. Bd. 17 S. 805]).

  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67
    Zwar ist in Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Umstände die Berufung des Bereicherten auf den Wegfall dar Bereicherung auch gegenüber der verschärften Haftung beachtlich, wenn der Gläubiger mit der Geltendmachung der verschärften Haftung des Schuldners die den "allgemeinen Vorschriften" (§ 818 Abs. 4 BGB) zugehörenden Grundsätze von Treu und Glauben verletzen würde (vgl/BVerwGE 24, 92 [101/102] mit - weiteren Hinweisen).

    Die Klägerin darf die Ermessensentscheidung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 LBG 1962, die auch in der Gewährung angemessener Teilzahlungen erblickt werden kann (BVerwGE 24, 92 [103] mit weiteren Verweisungen), auch jetzt noch, also auch noch während des erneuten Berufungsverfahrens treffen (BVerwGE 18, 72 [77], BVerwG, Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG II C 44.64 - [ZBR 1966 S. 285]).

  • BVerwG, 21.12.1960 - VIII C 84.59
    Auszug aus BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67
    Dieser Begriff ist nach dem Zweck der Vorschrift im weitesten Sinne zu verstehen; er umfaßt alle einem Beamten oder Versorgungsempfänger auf Grund seiner beamtenrechtlichen Stellung oder in Bezug auf sein gegenwärtiges oder früheres Amt von seinem Dienstherrn geleisteten Zahlungen ebenso zu dem gleichlautenden Begriff "Dienst- oder Versorgungsbezüge" in § 98 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen: (BVerwGE 13, 107 [108] mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 84.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 6]).

    Demgemäß sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Begriff "Dienst- oder Versorgungsbezüge" im Sinne der beamtenrechtlichen Rückforderungsregelungen auch Trennungsentschädigungen (BVerwGE 13, 107 [108]), Beihilfen (Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG VIII C 228.63 - [Buchholz BVerwG 237.1, Art. 94 BayBG 1960 Nr. 3]), Abschlagszahlungen auf eine künftige Verbesserung der Versorgungsbezüge (BVerwGE 11, 283 [284]) und auch Entschädigungen nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 84.59 - [Buchholz BVerwG 232,§ 87 BBG Nr. 6]) zugeordnet worden.

  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 25.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67
    Dieser Begriff ist nach dem Zweck der Vorschrift im weitesten Sinne zu verstehen; er umfaßt alle einem Beamten oder Versorgungsempfänger auf Grund seiner beamtenrechtlichen Stellung oder in Bezug auf sein gegenwärtiges oder früheres Amt von seinem Dienstherrn geleisteten Zahlungen ebenso zu dem gleichlautenden Begriff "Dienst- oder Versorgungsbezüge" in § 98 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen: (BVerwGE 13, 107 [108] mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 84.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 6]).

    Demgemäß sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Begriff "Dienst- oder Versorgungsbezüge" im Sinne der beamtenrechtlichen Rückforderungsregelungen auch Trennungsentschädigungen (BVerwGE 13, 107 [108]), Beihilfen (Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG VIII C 228.63 - [Buchholz BVerwG 237.1, Art. 94 BayBG 1960 Nr. 3]), Abschlagszahlungen auf eine künftige Verbesserung der Versorgungsbezüge (BVerwGE 11, 283 [284]) und auch Entschädigungen nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 84.59 - [Buchholz BVerwG 232,§ 87 BBG Nr. 6]) zugeordnet worden.

  • BVerwG, 29.03.1966 - II C 44.64

    Rückforderung von Dienstbezügen - Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides -

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67
    Die Klägerin darf die Ermessensentscheidung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 LBG 1962, die auch in der Gewährung angemessener Teilzahlungen erblickt werden kann (BVerwGE 24, 92 [103] mit weiteren Verweisungen), auch jetzt noch, also auch noch während des erneuten Berufungsverfahrens treffen (BVerwGE 18, 72 [77], BVerwG, Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG II C 44.64 - [ZBR 1966 S. 285]).
  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67
    "Dienst- oder Versorgungsbezüge" sind im Sinne des § 96 Abs. 2 LBG 1962 "zuviel gezahlt", wenn sie "ohne rechtlichen Grund" gezahlt wurden (vgl. hierzu BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [264]; 16, 2 [4]; 21, 119 [125]).
  • BVerwG, 14.03.1963 - VIII C 25.62

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückzahlung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67
    "Dienst- oder Versorgungsbezüge" sind im Sinne des § 96 Abs. 2 LBG 1962 "zuviel gezahlt", wenn sie "ohne rechtlichen Grund" gezahlt wurden (vgl. hierzu BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [264]; 16, 2 [4]; 21, 119 [125]).
  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 190.62

    Wegfall der Bereicherung - Gutgläubiger Verbrauch von den Überzahlungen an einen

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67
    Unter diesen Umständen haftet der Beklagte der Klägerin für den von ihr verauslagten Lohnsteuerbetrag nach § 96 Abs. 2 LBG 1962 in Verbindung mit § 820 Abs. 1 Satz 2 und § 818 Abs. 4 BGB "nach den allgemeinen Vorschriften" mit der Folge, daß er sich gegenüber dem Rückforderungsbegehren der Klägerin nicht auf § 818 Abs. 3 BGB berufen kann (vgl. hierzu BVerwGE 11, 283 [286/287]; 13, 248 [250]; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 177.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 11], vom 21. Februar 1964 - BVerwG VI C 8.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14] und vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 17]).
  • BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63

    Rückforderung von aufgrund eines zurückgenommenen Versorgungsbescheides gezahlten

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67
    Gerade in einem - auch hier vorliegenden - Fall der verschärften Haftung des Beamten nach § 96 Abs. 2 Satz 1 LBG 1962 in Verbindung mit §§ 820 Abs. 1 und 818 Abs. 4 BGB ist die Regelung des § 96 Abs. 2 Satz 3 LBG 1962 bedeutsam, so daß die Behörde verpflichtet ist, die ihr durch diese Vorschrift eingeräumte Ermessensentscheidung ausdrücklich und in einer Form treffen, die es dam Beamten ermöglicht, zur Überprüfung einer solchen Entscheidung den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten (BVerwGE 11, 283 [289] mit weiteren Verweisungen; auch BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [RiA 1966 S. 96; ZBR 1966 S. 181; DÖV 1967 S. 273; DÖD 1966 S. 55; Verwaltungsrechtspr. Bd. 17 S. 805]).
  • BFH, 09.02.1951 - IV 347/50 S

    Lohnsteuerpflichtigkeit von Zahlungen einer katholischen Kirchengemeinde an das

  • BVerwG, 19.12.1961 - II C 9.61

    Durchsetzbarkeit eines Widerspruchs bezüglich einer behördlichen

  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 122.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit - Neuberechnung des

  • BVerwG, 26.06.1963 - VI C 177.60

    Anspruch eines Berufsoffiziers der früheren Wehrmacht auf Übergangsgehalt -

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 228.63

    Beihilfefähigkeit der Kosten für einen Zahnersatz - Erfordernis der

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auch die infolge Tilgung eigener Schulden mittels des rechtsgrundlos erlangten Geldes eintretende Befreiung von Verbindlichkeiten zählt zu den bestehenbleibenden Vermögensvorteilen, die einem Wegfall der Bereicherung grundsätzlich entgegenstehen (Senatsurteil vom 9. Mai 1984 aaO; BGH Urteil vom 18. April 1985 - VII ZR 309/84 - NJW 1985, 2700; BVerwGE 28, 68, 75) [BVerwG 12.10.1967 - II C 71/67].
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Danach ist auch die vom Dienstherrn für den Kläger abgeführte Lohnsteuer zu erstatten (vgl. BVerwGE 24, 92 ; 25, 97 ; 28, 68 ; Urteil vom 21. September 1989 BVerwG 2 C 68.86 ; BVerfGE 46, 97 ).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, daß von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen oder daß die Rückzahlung ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll oder daß eine Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) festgesetzt wird (vgl. u.a. BVerwGE 24, 92 ; 28, 68 ; 95, 94 ).

  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98

    Bezüge Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst;

    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung auch in Fällen der verschärften Haftung nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 28, 68 ; 95, 94 ).

    Eine solche Billigkeitsentscheidung, die schon mit Blick auf die Höhe der gegen den Beklagten geltend gemachten Forderung von Amts wegen ergehen mußte, ist auch dann zu treffen, wenn der Erstattungsanspruch im Wege der verwaltungsgerichtlichen Leistungsklage geltend gemacht wird (stRspr; u.a. BVerwGE 18, 72 ; 28, 68 ; 30, 296 ).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, daß von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen oder daß die Rückzahlung ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll oder daß eine Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) festgesetzt wird (vgl. u.a. BVerwGE 24, 92 ; 28, 68 ; 95, 94 ; Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Gleichwohl ist auch in den Fällen der verschärften Haftung eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 28, 68 ; Urteil vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - und Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 CB 25.89 - ).
  • VG Kassel, 23.03.2022 - 1 K 1016/21

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach Lohnsteuer-Außenprüfung bei der

    Die Verwaltungsgerichte haben im Streitfall zwischen dem Dienstherrn und der Versorgungsberechtigten dann zu befinden, wenn der Dienstherr nach Zahlung der Bruttobezüge an die Versorgungsberechtigte die Erstattung des von ihm an das Finanzamt abgeführten Lohnsteuerbetrages begehrt und sich die Versorgungsberechtigte hiergegen wehrt; denn diese Forderung stellt sich als Rückforderung "zu viel gezahlter" Versorgungsbezüge im Sinne der hier maßgeblichen Vorschrift des § 70 Abs. 2 S. 1 HBeamtVG dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1967 - II C 71.67 -, BVerwGE 28, 68, = juris Rn. 26 ff.).

    Dieser Ausgleichsanspruch ist nicht aus dem Steuerrecht, sondern - wie bereits ausgeführt - aus den Vorschriften und Grundsätzen des Dienstrechts, hier aus § 70 Abs. 2 S. 1 HBeamtVG i.V.m. §§ 812 ff. BGB, herzuleiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1967 - II C 71.67 -, juris).

    Bereits aus den vorstehenden Darlegungen ergibt sich, dass der Beklagte den auf die Lohnsteuer entfallenden Teil des Gesamtbetrages von 3.352,89 ? zugunsten der Klägerin zweimal zahlte, und zwar dadurch, dass er diesen Betrag fehlerhaft zunächst der Klägerin selbst im Rahmen der monatlichen Überweisungen auszahlte und sodann diesen Teilbetrag nochmals für Rechnung der Klägerin mit der Folge ihrer Freistellung von der Lohnsteuerschuld an das Finanzamt abführte (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1967 - II C 71.67 -, juris).

    Denn ein unanfechtbar gewordener Steuerbescheid stellt mit Rechtsverbindlichkeit nicht nur für den Steuerschuldner und für den Steuerhaftenden, sondern auch für die Gerichte fest, auf welchen Betrag sich die durch einen steuerpflichtigen Vorgang entstandene Steuer beläuft (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1967 - II C 71.67 -, juris).

    Denn die dem Dienstherrn obliegende Pflicht zur sorgfältigen Wahrnehmung der lohnsteuerrechtlichen Interessen der früheren Beamtin findet ihre Grenze in der aus der Treuepflicht abzuleitenden Verpflichtung der Beamtin, durch Wahrnehmung ihr durch das Steuerrecht eröffneter verfahrensrechtlicher Möglichkeiten bei der Herbeiführung einer steuerrechtlich fehlerfreien Festsetzung der Steuerschuld mitzuwirken und hierdurch der Entstehung eines Schadens vorzubeugen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1967 - II C 71.67 -, juris Rn. 38).

  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 68.86

    Beamter auf Widerruf - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anwärterbezüge -

    Die zurückgeforderten Anwärterbezüge für die Zeit bis Ende August 1975 können nicht nur in Höhe der Nettobezüge, sondern in Höhe der Bruttobezüge zurückverlangt werden (BVerfGE 46, 97 [BVerfG 11.10.1977 - 2 BvR 407/76]; BVerwGE 24, 92 [BVerwG 12.05.1966 - II C 197/62]; 25, 97 <99 f. [BVerwG 22.09.1966 - VIII C 270/63]>; 28, 68).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 33.87

    Rückforderung einer dem Erben des Beihilfeberechtigten zugeflossenen

    Ohne revisionsrechtliche Beanstandung hat das Berufungsgericht die in der mündlichen Verhandlung vor ihm erklärte und begründete Ermessensentscheidung des Klägers als ausreichend gewürdigt, wonach dieser mit Rücksicht auf die Höhe des Nachlasses auf der Rückforderung beharre, aber auf Antrag zur Einräumung von Ratenzahlung bereit sei (zur Möglichkeit der Nachholung der Ermessensentscheidung noch während des Rechtsstreits vgl. BVerwGE 18, 72 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]; 28, 68 [BVerwG 11.10.1967 - V C 47/67]; 30, 296 [BVerwG 23.10.1968 - VI C 28/66]).
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 137.67

    Widerruf eines Beamtenverhältnisses - Rechtsmäßigkeit einer Entlassungsverfügung

    Der Beklagte hat die durch § 98 Abs. 2 Satz 3 LBG (NW) gebotene Billigkeitsentscheidung im Verwaltungsstreitverfahren nachholen können (Urteile vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 -, vom 21. Februar 1964 - BVerwG VI C 8.61 - [BVerwGE 18, 72, 77 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]] und vom 12. Oktober 1967 - BVerwG II C 71.67 - [BVerwGE 28, 68, 79 [BVerwG 12.10.1967 - II C 71/67]]).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 4 S 504/95

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge wegen unentschuldigten Fernbleibens vom

    Einer Billigkeitsentscheidung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG bedarf es auch dann, wenn die Rückforderung - wie hier - im Wege der Leistungsklage erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.2.1964, BVerwGE 18, 72; Urteil vom 12.10.1967, BVerwGE 28, 68; Urteil vom 23.10.1968, BVerwGE 30, 296; Beschluß des Senats vom 14.2.1996 - 4 S 68/95).

    Diese Billigkeitsentscheidung ist stets ausdrücklich zu treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.10.1967, aaO.; Urteil vom 10.12.1995, IÖD 1996, 255).

  • BGH, 08.12.1995 - LwZR 1/95

    Bereicherungsausgleich bei Tilgung einer fremden Schuld

    Hat der Kläger durch von ihm erbrachte Zahlungen den Beklagten von seiner Verbindlichkeit befreit (vgl. auch § 267 Abs. 1 BGB) , so besteht die dadurch bewirkte Bereicherung (Wegfall der Schuld) unverändert fort; in diesen Fällen kommt deshalb eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGHZ 56, 317, 322; BGH, Urteile v. 21. Mai 1971, V ZR 17/69, WM 1971, 1202, 1204; v. 18. April 1985, VII ZR 309/84, NJW 1985, 2700 m.w.N.; BVerwGE 28, 68, 75; Joerges in AK BGB § 818 Rdn. 59; BGB-RGKR/Heiman/Trosien, 12. Aufl. , § 818 Rdn. 33; Erman/Westermann, BGB, 9. Aufl. , § 818 Rdn. 36 und 38; MünchKomm-BGB/Lieb, 2. Aufl. , § 818 Rdn. 77 m.w.N.; Palandt/Thomas, BGB, 54. Aufl. , § 818 Rdn. 38; Soergel/Mühl, BGB, 11. Aufl. , § 818 Rdn. 67; Staudinger/Lorenz, BGB, 13. Bearbeitung, § 818 Rdn. 35).
  • BVerwG, 19.12.1995 - 10 A 1.94

    Auswärtiger Dienst - Heimaturlaub - Fahrtkosten - Zuschuß - Aufenthaltsdauer -

  • BVerwG, 21.10.1981 - 2 B 52.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Neufestsetzung

  • VGH Hessen, 18.04.2012 - 1 A 1522/11

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

  • VG Düsseldorf, 27.10.2008 - 13 K 3806/07
  • VGH Hessen, 27.06.1990 - 1 UE 1378/87

    Rückzahlung überzahlter Beamtenbezüge

  • VG Ansbach, 14.07.2023 - AN 16 K 21.01132

    Soldaten(versorgungs) recht, Rückforderung überbezahlter Übergangsgebührnisse

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2002 - 1 A 192/00

    Versorgungsbezüge eines Ruhestandsbeamten; Anrechnung einer

  • OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 387/21

    Nachzahlung von Bezügen nach Aufhebung der Zurruhesetzung - Aufrechnung;

  • VGH Bayern, 14.02.2011 - 14 B 10.567

    Rückforderung von Besoldungsbezügen.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 4 S 68/95

    Beamtenrecht: Schadensersatz wegen Verletzung beamtenrechtlicher Pflichten;

  • VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09

    Pflicht zur Rückzahlung überzahlter Versorgungsbezüge - Anrechnung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2012 - 2 S 1117/12

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes und Vertrauensschutz durch

  • BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Auszahlung eines Unterhaltsbetrages ohne

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2002 - 1 A 4091/99

    Gewährung eines Mietzuschusses an einen Beamten; Anrechnungs- und

  • VG Gießen, 26.10.2005 - 8 E 2875/04

    Erstattung von Ausbildungsgeld

  • VG Ansbach, 09.08.2012 - AN 1 E 12.01198

    Rückforderung von überzahlter Besoldung durch Aufrechnung

  • VG Düsseldorf, 07.05.2012 - 23 K 2583/09

    Dienstunfall Unfallfolge Behandlungsmaßnahmen Behandlungskosten Kosten

  • VG Bremen, 10.09.2010 - 2 K 3210/08

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

  • BVerwG, 14.07.1982 - 7 B 82.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.10.1970 - VI B 15.70

    Überweisung nicht mehr zustehender Bezüge an einen auf Antrag zu entlassenden

  • BVerwG, 30.01.1969 - II B 73.68

    Rechtsmittel

  • VG Bremen, 26.10.2011 - 2 V 769/11

    Ruhegehalt - Aufrechnung; Eilrechtsschutz; überzahlte Versorgungsbezüge

  • VG Kassel, 20.05.2008 - 1 E 1159/07

    Beamtenversorgung; vertikaler Verlustausgleich; Anforderungen an eine

  • VG Stuttgart, 14.11.2005 - 17 K 1903/05

    Billigkeitsentscheidung bei überzahlten Bezügen in Form der Ratengewährung

  • VG Kassel, 14.04.2005 - 7 E 1690/04

    Rückerstattungsanspruch wegen überzahlten Familienzuschlags.

  • BVerwG, 09.04.1970 - VIII B 234.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rückforderung von

  • VG Dessau, 28.04.2004 - 1 A 71/04
  • VG München, 22.01.2008 - M 21 K 06.4095

    Rückforderung von Dienstbezügen; verschärfte Haftung; Mitteilungen an

  • BVerwG, 10.03.1971 - VI B 49.70
  • VG Oldenburg, 27.11.2002 - 6 A 2102/00

    Aufrechnung; Billigkeitsentscheidung; Bruttobezüge; Entreicherung;

  • OVG Niedersachsen, 27.07.1999 - 5 L 2455/98

    Gewährung des Auslandsverwendungszuschlages/der Auslandsbezüge und darauf

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