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   BVerwG, 24.02.1956 - I C 245.54   

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BVerwG, 24.02.1956 - I C 245.54 (https://dejure.org/1956,270)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1956 - I C 245.54 (https://dejure.org/1956,270)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1956 - I C 245.54 (https://dejure.org/1956,270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für bei privaten Reisen gelegentlich Fremde mitnehmende Kraftfahrzeugbesitzer - Möglichkeit eines Verbots einer "Mitfahrerzentrale" mit der Begründung einer Strafbarkeit des Inhabers wegen ...

  • pilotundrecht.de PDF

    Wann liegt eine gewerbsmäßigen Beförderung vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 178
  • NJW 1956, 1004
  • DVBl 1956, 447
  • DÖV 1956, 471
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.12.1953 - I C 154.53
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1956 - I C 245.54
    Danach ist unter einem Beruf und unter einem Gewerbe jede auf die Dauer berechnete und nicht nur vorübergehende, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage, jedenfalls aber Erwerbszwecken dienende Betätigung zu verstehen (vgl. Entscheidungen des Senats vom 17. Dezember 1953 - BVerwGE 1, 54 -, vom 10. März 1954 - BVerwG 1, 92 [93] -, vom 14. Dezember 1954 - BVerwGE 1, 269 [271] - und vom 3. November 1955 - BVerwG I C 15.53 - [DVBl. 1956 S. 97 = NJW 1956 S. 196]).
  • BVerwG, 14.12.1954 - I C 24.54
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1956 - I C 245.54
    Danach ist unter einem Beruf und unter einem Gewerbe jede auf die Dauer berechnete und nicht nur vorübergehende, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage, jedenfalls aber Erwerbszwecken dienende Betätigung zu verstehen (vgl. Entscheidungen des Senats vom 17. Dezember 1953 - BVerwGE 1, 54 -, vom 10. März 1954 - BVerwG 1, 92 [93] -, vom 14. Dezember 1954 - BVerwGE 1, 269 [271] - und vom 3. November 1955 - BVerwG I C 15.53 - [DVBl. 1956 S. 97 = NJW 1956 S. 196]).
  • BVerwG, 03.11.1955 - I C 15.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1956 - I C 245.54
    Danach ist unter einem Beruf und unter einem Gewerbe jede auf die Dauer berechnete und nicht nur vorübergehende, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage, jedenfalls aber Erwerbszwecken dienende Betätigung zu verstehen (vgl. Entscheidungen des Senats vom 17. Dezember 1953 - BVerwGE 1, 54 -, vom 10. März 1954 - BVerwG 1, 92 [93] -, vom 14. Dezember 1954 - BVerwGE 1, 269 [271] - und vom 3. November 1955 - BVerwG I C 15.53 - [DVBl. 1956 S. 97 = NJW 1956 S. 196]).
  • BVerwG, 10.03.1954 - I C 5.53

    Genehmigung zum Betrieb des Personenbeförderungsgewerbes - Droschkengewerbe als

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1956 - I C 245.54
    Danach ist unter einem Beruf und unter einem Gewerbe jede auf die Dauer berechnete und nicht nur vorübergehende, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage, jedenfalls aber Erwerbszwecken dienende Betätigung zu verstehen (vgl. Entscheidungen des Senats vom 17. Dezember 1953 - BVerwGE 1, 54 -, vom 10. März 1954 - BVerwG 1, 92 [93] -, vom 14. Dezember 1954 - BVerwGE 1, 269 [271] - und vom 3. November 1955 - BVerwG I C 15.53 - [DVBl. 1956 S. 97 = NJW 1956 S. 196]).
  • BVerwG, 10.03.1954 - I C 25.53

    Genehmigung zum Betrieb des Personenbeförderungsgewerbes - Einschränkbarkeit des

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1956 - I C 245.54
    Demgegenüber hat der Senat jedoch bereits in seinem Urteil vom 10. März 1954 (BVerwGE 1, 97 [BVerwG 10.03.1954 - BVerwG I C 25.53] [98]) dargelegt, daß das Personenbeförderungsgesetz, seine Durchführungsverordnung und die BOKraft den Begriff "öffentlicher Verkehr" mit verschiedenartiger Bedeutung verwenden.
  • BVerwG, 16.09.1954 - I C 181.53
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1956 - I C 245.54
    In seiner Entscheidung vom 16. September 1954 - BVerwG I C 181.53 - (NJW 1955 S. 844 [BVerwG 16.09.1954 - I C 181/53]), die die Beklagte erwähnt, hat der Senat zu dem Begriff der Gewerbsmäßigkeit im Personenbeförderungsrecht nicht Stellung genommen.
  • BFH, 03.06.1953 - II 221/51 S

    Gewinnerzielungsabsicht als Voraussetzung der Gewerbsmäßigkeit einer Beförderung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1956 - I C 245.54
    Mit Recht weist der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 3. Juni 1953 (BStBl. 1953 III S. 208) darauf hin, daß die Ausdehnung des Begriffs der Gewerbsmäßigkeit und demgemäß der Steuerpflicht und der Genehmigungspflicht einer gesetzlichen Grundlage bedürfe und nicht durch Ministerialerlasse herbeigeführt werden könne (vgl. ferner Müller, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl. 1954, Personenbeförderungsgesetz Vorbem. IV S. 939 - 941).
  • BVerwG, 07.07.2016 - 3 C 23.15

    Tierschutz; Tierseuchenschutz; Anzeigepflicht; Erlaubnispflicht;

    Das alles spricht dafür, den Begriff der Gewerbsmäßigkeit hier in seinem allgemein überlieferten Sinn zu verstehen (zu diesem BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1956 - 1 C 245.54 - BVerwGE 3, 178 ).
  • BVerwG, 26.06.1964 - VII C 91.62

    Rechtmäßigkeit einer Veranlagung zur Beförderungssteuer - Anforderungen an die

    Zum Begriff der Gewerbsmäßigkeit bei der Mitnahme fremder Personen im Kraftfahrzeug auf geschäftlichen Reisen gegen Zahlung eines Geldbetrages (Ergänzung zu BVerwGE 3, 178).

    Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinemUrteil vom 24. Februar 1956 - BVerwG I C 245.54 -, BVerwGE 3, 178, erörtert.

  • BVerwG, 02.09.1963 - I C 20.63

    Zwangsmitgliedschaft der GEMA bei den Industriekammern und Handelskammern -

    Dabei ist dem Begriff "Gewerbe" die allgemeine, von Rechtsprechung und Schrifttum geprägte und vom Senat in BVerwGE 3, 178 (180) [BVerwG 24.02.1956 - I C 245/54] übernommene Auslegung zugrunde zu legen, nach der unter einem Gewerbe eine selbständige nachhaltige Betätigung zu verstehen ist, die mit Gewinnabsicht übernommen wird und sich als Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr darstellt.

    Nun ist es allerdings anerkannt, daß eine Tätigkeit, die lediglich Kostenminderung bezweckt, nicht als Gewerbebetrieb gelten kann (Urteil des Senats vom 24. Februar 1956 - BVerwGE 3, 178 [180] - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 06.10.1967 - VII C 139.63

    Zulassung zum Postzeitungsdienst - Definition von "Werbebeitrag" in einer

    Danach ist unter Gewerbe jede auf eine gewisse Dauer berechnete und auf Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete Tätigkeit zu verstehen (vgl. BVerwGE 3, 178 [180]; 14, 125).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 5.75

    Rechtmäßigkeit der Untersagung des selbstständigen Betriebs des Maurerhandwerks -

    Nach allgemeiner Meinung (BGH, Urteil vom 18. März 1969 in NJW 1969, 1207; BVerwGE 3, 178 [180]; 14, 125; 19, 61 [62]; Landmann-Rohmer, 12. Aufl., Komm. zur GewO, Einl. RdNrn.
  • BGH, 30.08.1994 - 4 StR 45/94

    Gewinnerzielungsabsicht - Spekulationsrisiko - Schwarzhändler

    Von dieser Auslegung, die im übrigen nicht nur Ausgangspunkt der Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart ist, sondern in Rechtsprechung und Literatur zum Gewerberecht - zu Recht - allgemein anerkannt ist (BVerwGE 3, 178, 180; 14, 125, 127; OVG Münster GewArch 1976, 236; OLG Koblenz GewArch 1975, 227; Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze GewO (G 59) § 1 Anm. 2 e; Friauf in: ders. (Hrsg.) GewO § 1 Rdn. 38 m.w.N., 42; Sieg/Leifermann/Tettinger GewO 5. Aufl. § 1 Rdn. 4), will das vorlegende Oberlandesgericht indes nicht abweichen.
  • BVerwG, 13.04.1962 - VII C 34.61

    Voraussetzungen für eine Gewerbsmäßigkeit von Güternahverkehr - Vereinbarkeit von

    Gewerbsmäßig ist danach jede auf eine gewisse Dauer berechnete und auf Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete Tätigkeit (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 3, 178 [BVerwG 24.02.1956 - I C 245/54] [180] und die dort zitierten Entscheidungen und das Urteil vom 16. September 1954 - BVerwG I C 101.53 -, NJW 1955, 844 = MDR 1955, 205 = VRS 8 S. 158 [BVerwG 16.09.1954 - I C 181/53]).
  • OLG Zweibrücken, 15.01.1999 - 2 U 34/98

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbung für Ballonfahrten ohne behördliche Genehmigung

    Gewerbsmäßig ist jede auf Dauer berechnete, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage, jedenfalls aber Erwerbszwecken dienende, also auf Gewinnerzielung gerichtete Betätigung (BVerwGE 3, 178 [180]. Maßgebliche Kriterien sind danach neben der Selbständigkeit, Nachhaltigkeit und Entgeltlichkeit die (subjektive) Gewinnerzielungsabsicht.
  • BVerwG, 13.04.1962 - VII C 89.61

    Voraussetzungen der Qualifizierung der Beförderung von auf dem Land wohnhaften

    Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Rücksicht auf die hier vorliegende besondere Sachlage ausgeführt, daß die Klägerin aus dem fraglichen Verkehr für ihre Fahrschule Vorteile im Sinne der Gewerbsmäßigkeit gezogen habe; dabei ist der Verwaltungsgerichtshof unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1956 (BVerwGE 3, 178) zutreffend davon ausgegangen, daß die Verkehrsbetätigung der Klägerin, um gewerbsmäßig zu sein, eine nicht nur vorübergehende sein und auf Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer Vorteile gerichtet sein mußte.
  • VG Minden, 06.04.2005 - 3 L 20/05

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Zwangsgelds gegen einen untersagten Einsatz

    Maßgebliche Kriterien sind danach neben der Selbständigkeit, Nachhaltigkeit und Entgeltlichkeit die (subjektive) Gewinnerzielungsabsicht - vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1956 - I C 245.54 -, BVerwGE 3, 178 (180) -.
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