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   BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65   

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https://dejure.org/1969,6
BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65 (https://dejure.org/1969,6)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1969 - VI C 52.65 (https://dejure.org/1969,6)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1969 - VI C 52.65 (https://dejure.org/1969,6)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung ohne Bezüge - Grenzen verwaltungsgerichtlicher Prüfung der Ermessensausübung - Beweis durch amtliche Auskunft - Erfordernisse der Aufklärungsrüge - Beurlaubung zu Studienzwecken - Ausbildung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 212
  • NJW 1969, 811
  • MDR 1969, 695
  • DVBl 1969, 551
 
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Wird zitiert von ... (897)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
    Die insoweit vom Berufungsgericht vertretene Auffassung steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1965 - BVerwG II G 3.63 - [BVerwGE 22, 215, 217, 218 [BVerwG 14.10.1965 - II C 3/63]] und vom 28. September 1967 - BVerwG II C 105.67 -).

    Die Ausübung behördlichen Ermessens unterliegt einer Prüfung durch die Verwaltungsgerichte nur daraufhin, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. auch Urteil vom 14. Oktober 1965 - BVerwG II C. 3.63 - [BVerwGE 22, 215, 218 [BVerwG 14.10.1965 - II C 3/63]]).

  • BVerwG, 06.07.1960 - VI C 373.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
    Vor allem aber ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Aufklärungspflicht bei Ermessensentscheidungen beschränkt und erstreckt sich insbesondere nicht auf solche Umstände, die zwar als Grundlagen für die richtige Handhabung des Ermessens auch in Betracht kommen könnten, aber von der Verwaltungsbehörde nicht berücksichtigt worden sind (vgl. Urteil vom 6. Juli 1960 - BVerwG VI C 373.57 - [Buchholz. BVerwG 234, § 77 G 131 Nr. 8] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 122.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit - Neuberechnung des

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
    Bei dieser Lage bedarf es keiner Erörterung, ob etwa die Vorschriften des Hessischen Personalvertretungsgesetzes nicht unter § 127 Abs. 2 BERG (u.F.) fallen, weil ihr Schwerpunkt nicht im Beamtenrecht liegt (BVerwGE 13, 303; 21, 119 [BVerwG 11.05.1965 - III C 6/65][126]).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    17 1. Ein Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht kommt in Betracht, wenn das Tatsachengericht, auch ohne dass der Kläger darauf mit einem Beweisantrag hinwirkt, den Sachverhalt nicht näher aufklärt, obwohl sich dem Gericht solche Ermittlungen unter Zugrundelegung seiner materiell-rechtlichen Auffassung aufgrund konkreter Anhaltspunkte hätten aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 BVerwG 6 C 52.65 BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 BVerwG 8 B 56.98 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, aufgeführt werden und angegeben wird, inwieweit das Beweismittel zur Sachverhaltserforschung beitragen kann und inwiefern das angegriffene Urteil im Einzelnen auf der unterbliebenen Beweiserhebung beruht oder beruhen kann (stRspr; vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 und Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17 S. 8 f. sowie vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 8 A 1531/09

    Kein Blaulicht für Fahrzeuge eines Kommunalen Ordnungsdienstes

    etwa BVerwG, Urteil vom 22.1.1969 - VI C 52.65 -, BVerwGE 31, 212 = NJW 1969, 811 = juris, Rn. 50.
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