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   BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67   

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https://dejure.org/1969,73
BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67 (https://dejure.org/1969,73)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1969 - VI C 103.67 (https://dejure.org/1969,73)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1969 - VI C 103.67 (https://dejure.org/1969,73)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des Unterhaltsbeitrages - Errechnung des Unterhaltsbeitrages aus Grundgehalt und Ortszuschlag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BBG § 87 Abs. 2; BGB § 818 Abs. 3; BGB § 819 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 228
  • MDR 1969, 956
  • VersR 1970, 94
  • DÖV 1970, 206
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67
    Zwar hatte der erkennende Senat schon in seinem Urteil BVerwGE 8, 261 (271) [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] ausgesprochen, daß die beamtenrechtliche Treuepflicht den Beamten und Versorgungsempfänger "unter Umständen" verpflichten "kann", die Höhe seiner Bezüge nachzuprüfen und auf Überzahlungen zu achten.
  • BAG, 14.07.1965 - 1 AZR 343/64

    Kompetenzbereich - Schuldhafte Überschreitung - Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67
    Zu denken war an die Figur der " Gegenrüge ", die in derartigen Situationen dem Revisionsbeklagten die Möglichkeit geben soll, durch Verfahrensrügen eine Zurückverweisung an die Tatsacheninstanz zu erreichen (vgl. BAG 17, 236 = NJW 1965, 2268; dagegen mit formalen Argumenten Rothe in Ehrengabe für Bruno Heusinger, 1968, S. 257 [264, 265]).
  • BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 389.63
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67
    Zwar heißt es in einem Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1966 (BVerwGE 24, 148 [151]) der Sache nach, daß ein Beamten möglicherweise auch dann seine Sorgfaltspflicht verletze, wenn er sich damit begnüge, daß ihm bei seiner Prüfung nicht eindeutig ein Fehler offenbar geworden sei; als Anknüpfungsvoraussetzung für eine weitergehende Verpflichtung wird der Fall angeführt, daß die von dem Beamten vorgenommene Prüfung in einer kritischen Frage "keine Gewißheit" gebracht habe.
  • RG, 28.06.1904 - VII 56/04

    Feuerversicherung; Vertretung bei der Schadensliquidation

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67
    Indessen habe das Reichsgericht (RGZ 58, 342; 101, 402; RG in JW 1938, 381) mit Zustimmung der herrschenden Lehre den § 166 Abs. 1 BGB auf den Wissensvertreter für analog anwendbar erklärt mit der Folge, daß das Kennen und Kennenmüssen des Wissensvertreters dem Vertretenen zuzurechnen seien.
  • RG, 08.03.1921 - VII 330/20

    Stellvertretung im Wissen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67
    Indessen habe das Reichsgericht (RGZ 58, 342; 101, 402; RG in JW 1938, 381) mit Zustimmung der herrschenden Lehre den § 166 Abs. 1 BGB auf den Wissensvertreter für analog anwendbar erklärt mit der Folge, daß das Kennen und Kennenmüssen des Wissensvertreters dem Vertretenen zuzurechnen seien.
  • BSG, 22.10.1968 - 9 RV 418/65

    Haftung eines Leistungsempfängers für seinen Vertreter im Verwaltungsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67
    Dieser war aber, wie im angefochtenen Urteil zutreffend entschieden, damit nicht etwa, im Rahmen des Versorgungsverhältnisses rechtsgeschäftlicher Vertreter der Klägerin geworden; daß das Berufungsgericht anderenfalls keine Bedenken gegen die entsprechende Anwendung der bürgerlichrechtlichen Repräsentationsverantwortlichkeit des § 166 BGB auch im Rahmen des hier vorliegenden öffentlich-rechtlichen Verhältnisses gehabt hätte, dürfte nicht zu beanstanden sein (vgl. auch BSG in NJW 1969, 206), doch bedarf es hierzu keiner abschließenden Stellungnahme.
  • BVerwG, 29.04.1965 - II C 41.61
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67
    So heißt es in einem Urteil des II. Senatsvom 29. April 1965 - BVerwG II C 41.61 - (ZBR 1966, 24) uneingeschränkt, daß den Beamten und auch den Versorgungsempfänger beim Empfang der Dienst- bzw. Versorgungsbezüge eine besondere Sorgfaltspflicht treffe, die ihn verpflichte, die Höhe seiner Bezüge zu prüfen und auf Überzahlungen zu achten.
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Diese Angriffe sind als Gegenrüge anzusehen (vgl. hierzu GS OGB, Beschluss vom 16. März 1976 - GmS OGB 1/75 - BVerwGE 50, 369; BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG 6 C 103.67 - BVerwGE 32, 228).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 282/20

    Freispruch des früheren Oberbürgermeisters von Hannover und Verurteilung dessen

    Soweit sich das Landgericht - ebenso wie vereinzelt die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Oktober 1982 - 1 Ss 553/82, JMBl NW 1983, 184) - zur Begründung einer Aufklärungspflicht auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Rückzahlung überzahlter Bezüge beruft (vgl. BVerwGE 32, 228, 231; BVerwG, NVwZ-RR 2012, 930, 931), überzeugt dies nicht.
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 24.69

    Rücknahme von Versorgungsfestsetzungbescheiden - Vertrauensschutz bei Rücknahme

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dem Versorgungsempfänger sei auf Grund der beamtenrechtlichen Treuepflicht u.U. zuzumuten, einen Bescheid auf seine Richtigkeit nachzuprüfen und auf Überzahlungen zu achten (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [271]; Urteile vom 29. April 1965 - BVerwG II C 41.61 - [ZBR 1966, 24]; vom 7. September 1965 - BVerwG VI C 15.63 - [Buchholz 237.1 Art. 94 BayBG 1960 Nr. 4 = ZBR 1966, 89]; BVerwGE 32, 228 [230 ff.]).

    Ob von der Klägerin zu erwarten war, ihre Schwester, die nach der Feststellung des Berufungsgerichts seit längerer Zeit Ruhegehaltempfängerin des beklagten Landes war und maschinell Versorgungsberechnungen kannte, zu Rate zu ziehen (vgl. dazu BVerwGE 32, 228 [234]), kann dahinstehen.

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