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   BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68   

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BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68 (https://dejure.org/1970,135)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1970 - V C 11.68 (https://dejure.org/1970,135)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1970 - V C 11.68 (https://dejure.org/1970,135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens für die gewerbliche Wirtschaft und dessen Rechtsnatur - Entlassung einer Ehefrau aus einer Bürgschaft wegen Ehescheidung - Folgen der Ehescheidung im Falle von öffentlich-rechtlichen Rückforderungsansprüchen - Voraussetzungen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LAG § 350 lit. a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 170
  • MDR 1970, 704
  • DVBl 1970, 549
  • DÖV 1970, 820
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.02.1966 - V C 99.65

    Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68
    Hieran ändert sich nichts, wenn die Rückforderung sich gegen die gesamtschuldnerisch mithaftende oder bürgende Ehefrau des Darlehnsempfängers richtet (Urteile vom 9. Februar 1966 - BVerwG V C 99.65 - und vom 1. November 1967 - BVerwG V C 125.66 -).

    Die Frage der Verwirkung, deretwegen des Verwaltungsgericht die Revision zugelassen hat, ist durch die Entscheidung des erkennenden Senats von 9. Februar 1966 - BVerwG V C 99.65 - bereits geklärt.

  • BVerwG, 31.10.1962 - V C 64.62
    Auszug aus BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68
    Die Rückforderung eines Aufbaudarlehens ist als das Korrelat seiner öffentlich-rechtlichen Bewilligung und Bereitstellung selbst öffentlich-rechtlicher Natur und daher durch Leistungsbescheid geltend zu machen (Urteile vom 23. Januar 1962 [BVerwGE 13, 307], vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 - und vom 14. August 1963 - BVerwG V C 236.62 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 350 a LAG Nr. 7 und Nr. 10]).
  • BVerwG, 11.07.1962 - V C 5.62

    Rechtsanspruch auf ein so genanntes Aufbaudarlehen - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68
    Eine solche Ablehnung ist ein Verwaltungsakt (vgl. BVerwGE 14, 307).
  • BVerwG, 22.06.1966 - V C 217.65

    Umwandlung von Existenzaufbaudarlehen in Hauptentschädigung - Behandlung von

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68
    Daß die Ausgleichsbehörde überhaupt berechtigt ist, Verzugszinsen durch öffentlich-rechtlichen Leistungsbescheid anzufordern, entspricht ständiger Rechtsprechung und ist letztlich aus § 258 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 LAG herzuleiten (vgl. BVerwGE 24, 216).
  • BVerwG, 01.11.1967 - V C 125.66
    Auszug aus BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68
    Hieran ändert sich nichts, wenn die Rückforderung sich gegen die gesamtschuldnerisch mithaftende oder bürgende Ehefrau des Darlehnsempfängers richtet (Urteile vom 9. Februar 1966 - BVerwG V C 99.65 - und vom 1. November 1967 - BVerwG V C 125.66 -).
  • BVerwG, 23.01.1962 - III C 203.60

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens durch die Ausgleichsbehörden nach Kündigung

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68
    Die Rückforderung eines Aufbaudarlehens ist als das Korrelat seiner öffentlich-rechtlichen Bewilligung und Bereitstellung selbst öffentlich-rechtlicher Natur und daher durch Leistungsbescheid geltend zu machen (Urteile vom 23. Januar 1962 [BVerwGE 13, 307], vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 - und vom 14. August 1963 - BVerwG V C 236.62 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 350 a LAG Nr. 7 und Nr. 10]).
  • BVerwG, 14.08.1963 - V C 236.62
    Auszug aus BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68
    Die Rückforderung eines Aufbaudarlehens ist als das Korrelat seiner öffentlich-rechtlichen Bewilligung und Bereitstellung selbst öffentlich-rechtlicher Natur und daher durch Leistungsbescheid geltend zu machen (Urteile vom 23. Januar 1962 [BVerwGE 13, 307], vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 - und vom 14. August 1963 - BVerwG V C 236.62 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 350 a LAG Nr. 7 und Nr. 10]).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 19.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage;

    Er teilt dessen Rechtsnatur; ist dieser öffentlich-rechtlich, so gehört auch die Haftschuld des Beitretenden dem öffentlichen Recht an (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ; unter Bezugnahme hierauf BGH, Urteil vom 22. Juni 1978 - III ZR 109/76 - BGHZ 72, 56 , ebenso dann Urteil vom 16. Oktober 2007 - XI ZR 132/06 - BGHZ 174, 39 und Beschluss vom 17. September 2008 - III ZB 19/08 - WM 2008, 2153).

    Es hat lediglich entschieden, dass eine Bürgschaft, mit der eine ihrerseits privatrechtliche Darlehensschuld besichert wurde, privatrechtlicher Natur ist (Urteil vom 30. Oktober 1997 - BVerwG 3 C 8.97 - BVerwGE 105, 302 ; anders zuvor Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ).

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 8.97

    Lastenausgleichsrecht - Rückforderungsanspruch für Leistungsbescheid nach § 350a

    »Der für einen Leistungsbescheid nach § 350a LAG vorauszusetzende Rückforderungsanspruch nach allgemeinem Verwaltungsrecht besteht nicht, wenn die Lastenausgleichsbehörde einen Anspruch aus einem (selbstschuldnerischen) Bürgschaftsversprechen für ein Aufbaudarlehn geltend macht, das von dem Bürgen gegenüber dem darlehnsabwickelnden Bankinstitut im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertragsverhältnisses abgegeben worden ist (Abweichung vom Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170, 171 f.).«.

    Er begründet den Antrag auf Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Klageabweisung damit, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ff.) auch der selbstschuldnerische Bürge eines Aufbaudarlehns durch Leistungsbescheid der Verwaltungsbehörde in Anspruch genommen werden könne.

    Demgegenüber hat der früher für Lastenausgleichsrecht zuständig gewesene 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, Empfänger einer Leistung im Sinne des § 350 a LAG sei auch derjenige, der für die Rückforderung eines Aufbaudarlehens gesamtschuldnerisch mithafte (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170, 171 f. = IFLA 71, 41 = MDR 70, 704 = DVBl 70, 549 = ZLA 70, 149 = DÖV 70, 820 = MtBl BAA 71, 132 = Buchholz 427.3, § 350 a LAG Nr. 25; sowie Urteile vom 23. Januar 1962 - BVerwG 3 C 203.60 - BVerwGE 13, 307 , vom 31. Oktober 1962 - BVerwG 5 C 64.62 - und vom 14. August 1963 - BVerwG 5 C 236.62 - Buchholz 427.3, § 350 a LAG Nr. 7 und Nr. 10).

    Soweit die frühere Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - a.a.O.) eine abweichende Meinung dahin vertreten hat, daß die öffentlich-rechtliche Natur des Anspruchs gegen den Bewilligungsempfänger auch dem Anspruch gegen den Bürgen diesen Rechtscharakter gebe, vermag sich der erkennende, nunmehr für das Lastenausgleichsrecht allein zuständige Senat ihr nicht anzuschließen.

  • OVG Thüringen, 16.12.2009 - 3 KO 343/07

    Keine Geltendmachung der Ansprüche aus einem vertraglich vereinbarten

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte hier die Erstattungsregelung des § 350a LAG, die sich an den Empfänger von Ausgleichsleistungen richtet, in bestimmten Fällen auch auf Dritte angewendet wissen wollen und etwa in seinem Urteil vom 22.04.1970 - V C 11.68 - (BVerwGE 35, 170 und juris) eine Inanspruchnahme der als Bürgin haftenden Ehefrau eines Leistungsempfängers für Rückforderungsansprüche durch Verwaltungsakt zugelassen.

    Demgegenüber hat der früher für Lastenausgleichsrecht zuständig gewesene 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, Empfänger einer Leistung im Sinne des § 350a LAG sei auch derjenige, der für die Rückforderung eines Aufbaudarlehens gesamtschuldnerisch mithafte (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ...).

    "In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird nicht nur vorausgesetzt, dass lastenausgleichsrechtliche Erstattungsansprüche Gegenstand von Bürgschafts- oder Schuldbeitrittserklärungen sein können, es wird darüber hinaus anerkannt, dass eine Verbürgung oder ein Schuldbeitritt an dem öffentlich-rechtlichen Charakter der Schuld nichts ändert, also auch gegenüber dem Bürgen oder Beitretenden im Wege des Leistungsbescheids geltend gemacht werden kann (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170).

  • OVG Thüringen, 04.03.2010 - 3 KO 591/08

    Keine Geltendmachung der Ansprüche aus einem vertraglich vereinbarten

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte hier die Erstattungsregelung des § 350a LAG, die sich an den Empfänger von Ausgleichsleistungen richtet, in bestimmten Fällen auch auf Dritte angewendet wissen wollen und etwa in seinem Urteil vom 22.04.1970 - V C 11.68 - (BVerwGE 35, 170 und juris) eine Inanspruchnahme der als Bürgin haftenden Ehefrau eines Leistungsempfängers für Rückforderungsansprüche durch Verwaltungsakt zugelassen.

    Demgegenüber hat der früher für Lastenausgleichsrecht zuständig gewesene 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, Empfänger einer Leistung im Sinne des § 350a LAG sei auch derjenige, der für die Rückforderung eines Aufbaudarlehens gesamtschuldnerisch mithafte (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ...).

    "In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird nicht nur vorausgesetzt, dass lastenausgleichsrechtliche Erstattungsansprüche Gegenstand von Bürgschafts- oder Schuldbeitrittserklärungen sein können, es wird darüber hinaus anerkannt, dass eine Verbürgung oder ein Schuldbeitritt an dem öffentlich-rechtlichen Charakter der Schuld nichts ändert, also auch gegenüber dem Bürgen oder Beitretenden im Wege des Leistungsbescheids geltend gemacht werden kann (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 13.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage;

    Er teilt dessen Rechtsnatur; ist dieser öffentlich-rechtlich, so gehört auch die Haftschuld des Beitretenden dem öffentlichen Recht an (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ; unter Bezugnahme hierauf BGH, Urteil vom 22. Juni 1978 - III ZR 109/76 - BGHZ 72, 56 , ebenso dann Urteil vom 16. Oktober 2007 - XI ZR 132/06 - BGHZ 174, 39 und Beschluss vom 17. September 2008 - III ZB 19/08 - WM 2008, 2153).

    Es hat lediglich entschieden, dass eine Bürgschaft, mit der eine ihrerseits privatrechtliche Darlehensschuld besichert wurde, privatrechtlicher Natur ist (Urteil vom 30. Oktober 1997 - BVerwG 3 C 8.97 - BVerwGE 105, 302 ; anders zuvor Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ).

  • BGH, 17.09.2008 - III ZB 19/08

    Rechtsweg für eine Klage aufgrund einer Haftungserklärung für den

    Die Rechte und Pflichten aus einer Bürgschaft sind bürgerlich-rechtlicher Natur, auch wenn sie, wie hier, eine öffentlich-rechtliche (Haupt-)Forderung sichert (BGHZ 90, 187, 189 f m.w.N.; 174, 39, 46 Rn. 25; BVerwGE 105, 302, 305 unter Aufgabe der abweichenden Ansicht in BVerwGE 35, 170, 172; OLG Frankfurt NVwZ 1985, 373).
  • BGH, 17.09.2008 - III ZB 50/08

    Rechtsweg für eine Klage aufgrund einer Haftungserklärung für den

    Die Rechte und Pflichten aus einer Bürgschaft sind bürgerlich-rechtlicher Natur, auch wenn sie, wie hier, eine öffentlich-rechtliche (Haupt-)Forderung sichert (BGHZ 90, 187, 189 f m.w.N.; 174, 39, 46 Rn. 25; BVerwGE 105, 302, 305 unter Aufgabe der abweichenden Ansicht in BVerwGE 35, 170, 172; OLG Frankfurt NVwZ 1985, 373).

    Die Rechtsprechung, die die Beklagte für ihre Auffassung in Anspruch nehmen könnte (BVerwGE 35, 170, 172; LG Frankfurt am Main NVwZ 1984, 267 f), ist dementsprechend im Wesentlichen überholt (BVerwGE 35 aaO aufgegeben durch BVerwGE 105 aaO; LG Frankfurt am Main aaO aufgehoben durch OLG Frankfurt am Main aaO).

  • OVG Thüringen, 21.12.2011 - 3 KO 629/08

    Haftungsbescheid gegen ehemalige Gesellschafterin einer OHG

    Er teilt dessen Rechtsnatur; ist dieser öffentlich-rechtlich, so gehört auch die Haftschuld des Beitretenden dem öffentlichen Recht an (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ; unter Bezugnahme hierauf BGH, Urteil vom 22. Juni 1978 - III ZR 109/76 - BGHZ 72, 56 , ebenso dann Urteil vom 16. Oktober 2007 - XI ZR 132/06 - BGHZ 174, 39 und Beschluss vom 17. September 2008 - III ZB 19/08 - WM 2008, 2153).

    Es hat lediglich entschieden, dass eine Bürgschaft, mit der eine ihrerseits privatrechtliche Darlehensschuld besichert wurde, privatrechtlicher Natur ist (Urteil vom 30. Oktober 1997 - BVerwG 3 C 8.97 - BVerwGE 105, 302 ; anders zuvor Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ).

  • BVerwG, 26.07.2007 - 3 B 5.07

    Lastenausgleich; Schadensausgleich; Rückforderung; Leistungsbescheid;

    Lastenausgleichsrechtliche Rückzahlungsverpflichtungen, die ein Dritter nach § 415 BGB übernommen hat, dürfen ihm gegenüber im Wege des Leistungsbescheides geltend gemacht werden (im Anschluss an BVerwGE 35, 170).

    9 In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird nicht nur vorausgesetzt, dass lastenausgleichsrechtliche Erstattungsansprüche Gegenstand von Bürgschafts- oder Schuldbeitrittserklärungen sein können, es wird darüber hinaus anerkannt, dass eine Verbürgung oder ein Schuldbeitritt an dem öffentlich-rechtlichen Charakter der Schuld nichts ändert, also auch gegenüber dem Bürgen oder Beitretenden im Wege des Leistungsbescheids geltend gemacht werden kann (Urteil vom 22. April 1970 BVerwG 5 C 11.68 BVerwGE 35, 170).

  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 4 B 20.1116

    Nutzung eines Holzlagerplatzes

    Umstritten ist hingegen, ob sich mit dem Zustandekommen dieses Vertrags die vorhergehende öffentlich-rechtliche Zulassungsentscheidung durch Vollzug auf "andere Weise" im Sinne des Art. 43 Abs. 2 Var. 5 BayVwVfG erledigt (so im Ergebnis BGH, U.v. 7.11.1963 - VII ZR 189.61 - BGHZ 40, 206/210; OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.9.2020 - OVG 12 S 30/20 - juris Rn. 7) oder ob das durch Verwaltungsakt begründete öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis parallel zu der zivilrechtlichen Vertragsbeziehung fortbesteht (so BVerwG, U.v. 22.4.1970 - V C 11.68 - BVerwGE 35, 170/172; BayVGH, B.v. 10.10.2012 - 12 CE 12.2170 - NJW 2013, 249 Rn. 42).
  • BGH, 22.06.1978 - III ZR 109/76

    Rechtsweg

  • BGH, 16.02.1984 - IX ZR 45/83

    Rechtsweg bei Bürgschaft für Sozialversicherungsbeiträge

  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 21.72

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83

    Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau

  • OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 23 W 48/07

    Rechtsweg: zuständiges Gericht im Zusammenhang mit der Haftungserklärung für

  • LSG Bayern, 26.11.2012 - L 18 SO 173/12

    Gegen einen Verweisungsbeschluss nach § 17a Abs 2 Satz 1 GVG ist die Beschwerde

  • BVerwG, 10.06.1971 - VII B 80.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Weimar, 21.03.2007 - 8 K 71/05

    Sperrwirkung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gegenüber der Heranziehung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 2 B 4.13

    Haftung eines Gesellschafters für sanierungsrechtlichen Ausgleichbeitrag

  • BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 152.86

    Bewilligung von Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung -

  • BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 18.83

    Überbrückungsdarlehen nach dem Reparationsschädengesetz (RepG) - Rechtskräftige

  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 29.72

    Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs - Anspruch auf Leistung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 2 B 8.13

    Festsetzung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages gegenüber

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2007 - 1 O 52/07

    Rechtsweg für subventionsrechtliche Haftungserklärung

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1990 - 6 S 2064/88

    Sozialhilfe - Kostenersatzpflicht des Erben; Erbvertrag

  • BVerwG, 15.03.1972 - V C 111.69

    Verhältnis der Gewährung eines Aufbaudarlehens zu der Hauptentschädigung nach dem

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.02.1995 - 4 O 26/94

    Vollstreckungsmaßnahme; Darlehen

  • BVerwG, 14.06.1972 - V C 75.71

    Durch das Ausgleichsamt bewilligtes Aufbaudarlehen im Rahmen des

  • BVerwG, 08.07.1970 - V C 123.68

    Lastenausgleichsrechtliche Rückforderung eines Aufbaudarlehens - Voraussetzungen

  • VG Berlin, 10.01.2012 - 20 K 408.09

    Klagebefugnis eines Bürgen bei Erlass eines Bescheides zur Rückzahlung einer

  • VG Frankfurt/Main, 22.10.1985 - VI/3 E 2381/84

    Rückforderung irrtümlich gezahlter Anwaltshonorare durch Leistungsbescheid;

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