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   BVerwG, 04.06.1970 - II C 5.68   

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https://dejure.org/1970,259
BVerwG, 04.06.1970 - II C 5.68 (https://dejure.org/1970,259)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1970 - II C 5.68 (https://dejure.org/1970,259)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1970 - II C 5.68 (https://dejure.org/1970,259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen, Form und Umfang der Auskunftserteilung eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn über seine Beamten - Geheimhaltung von Personalakten - Entziehung des Bereiches des privaten Lebens der Einwirkung der öffenlichen Gewalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 225
  • NJW 1970, 1760
  • DVBl 1970, 684
  • DVBl 1971, 143
  • DÖV 1971, 58
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1970 - II C 5.68
    Die Personalakten eines Beamten gehören zwar grundsätzlich zu den Vorgängen, die ihrem Wesen nach geheimzuhalten sind (vgl. BVerwGE 19, 179 [185]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner ausgeführt (BVerwGE 19, 179 ff.), daß in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozeß das Interesse der Allgemeinheit an der Wahrheitsfindung im Einzel fall höher stehen könne als das schutzwürdige Interesse an der Geheimhaltung der Personalakten eines Beamten, z.B. wenn die erforderliche gerichtliche Aufklärung des Sachverhalts nur durch die Vorlage der Personalakten und nicht schon durch die Erhebung anderer zugänglicher Beweise herbeizuführen ist.

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1970 - II C 5.68
    Das Bundesverfassungsgericht hat in den Gründen seines Beschlusses vom 15. Januar 1970 - 1 BvR 13/60 - (NJW 1970 S. 555; ZBR 1970 S. 122) ausgeführt: Durch Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 2 GG sei dem Bürger ein unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gewährt, welcher der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen sei ("Intimsphäre").

    Das Bundesverfassungsgericht hat in den Gründen seines Beschlusses vom 15. Januar 1970 - 1 BvR 13/68 - (NJW 1970 S. 555; ZBR 1970 S. 122) ausgeführt: Durch Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 2 GG sei dem Bürger ein unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gewährt, welcher der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen sei ("Intimsphäre").

  • BVerwG, 24.02.1965 - VI B 15.64

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Recht auf Einsicht in die

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1970 - II C 5.68
    vermerkt und aufbewahrt (§ 102 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 1. Juni 1962 [GV.NW S. 272] - LBG - vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1965 - BVerwG VI B 15.64 - [ZBR 1965 S. 215]; Wilhelm, Die Personalakten [ZBR 1967 S. 97]).
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1970 - II C 5.68
    Soweit Spezialgesetze über die Auskunfterteilung durch eine Behörde fehlen, steht die behördliche Auskunfterteilung im allgemeinen im Ermessen der Verwaltung (vgl. BVerwGE 31, 301 [306]).
  • BVerwG, 06.05.1960 - VII C 57.59
    Auszug aus BVerwG, 04.06.1970 - II C 5.68
    So hat z.B. das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 10, 274) bestätigt, daß die Bundespost einem Benutzer ihrer Telegrafeneinrichtung den Beamten benennen, muß, der durch fehlerhafte Behandlung eines Telegramms am Aufgabeschalter den Benutzer schädigte; diese Auffassung fand im Schrifttum Zustimmung (vgl. Schack DVBl. 1958 S. 323).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.12.1957 - VII A 12/57
    Auszug aus BVerwG, 04.06.1970 - II C 5.68
    So hat z.B. das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 10, 274) bestätigt, daß die Bundespost einem Benutzer ihrer Telegrafeneinrichtung den Beamten benennen, muß, der durch fehlerhafte Behandlung eines Telegramms am Aufgabeschalter den Benutzer schädigte; diese Auffassung fand im Schrifttum Zustimmung (vgl. Schack DVBl. 1958 S. 323).
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1970 - II C 5.68
    Beamten zu erhalten, daß ihnen jedoch ein durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistetes Recht zusteht, sich im Bereiche der Personalvertretung, und zwar auch durch Werbung vor den Personalratswahlen, zu betätigen (vgl. BVerfGE 19, 303 [312]; dort ist allerdings nur von "Werbung vor Personalratswahlen in der Dienststelle" die Rede).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - 15 A 3070/15

    Auskunftsklage gegen Bundesamt für Verfassungsschutz teilweise erfolgreich

    Der Verweis des Klägers auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1970, vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1970 - II C 5.68 -, juris Rn. 18, geht insoweit fehl, als zum damaligen Zeitpunkt eine gesetzliche Vorschrift zur Auskunftserteilung aus Personalakten nicht existierte.
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch wiederholt entschieden, daß beim Fehlen spezialgesetzlicher Regelungen die behördliche Auskunftserteilung im allgemeinen im Ermessen der Verwaltung liegt (BVerwGE 31, 301 [306]; 35, 225 [226]; 50, 255 [263]).
  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

    Personalakten eines Beamten gehören aber zu den Vorgängen, die ihrem Wesen nach geheimzuhalten sind (BVerwGE 19, 179 [185]; 35, 225 [227]).

    Zum Umfang der Geheimhaltung von Personalakten hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 4. Juni 1970 - BVerwG II C 5.68 - (BVerwGE 35, 225 [227, 228]) wie folgt entschieden:.

    Im Einzelfall kann allerdings das verfassungsmäßige Gebot der Achtung des dem Bürger vom Grundgesetz gewährten unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung (BVerfGE 27, 344 [350, 351]; BVerwGE 35, 225 [229]) insoweit die Ausübung des Einsichtsrechts hindern.

  • BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74

    Vornahme eines Verwaltungsakts - Wiederholen eines Antrags - Jahresfrist -

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht für den Fall, daß spezialgesetzliche Regelungen über die Auskunfterteilung durch eine Behörde fehlen, entschieden, daß die behördliche Auskunfterteilung im allgemeinen im Ermessen der Verwaltung steht (vgl. BVerwGE 35, 225 [226]; 31, 301 [300]).

    In beiden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ging es jedoch um Rechtsverhältnisse, für die revisibles Recht von Bedeutung war (BVerwGE 35, 225: Beamtenrecht; BVerwGE 31, 301: Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950), während es in der vorliegenden Sache um ein Rechtsverhältnis geht, für das kein revisibles Recht gilt.

    Im Einzelfall kann allerdings das verfassungsmäßige Gebot der Achtung des dem Bürger vom Grundgesetz gewährten unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung (BVerfGE 27, 344 [350 f.]; BVerwGE 35, 225 [229]) insoweit die Ausübung eines Einsichtsrechts hindern (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 4. August 1975 - BVerwG VI C 30.72 - JZ 1975, 731 [BVerwG 04.08.1975 - VI C 30/72] [733] = NJW 1976, 204 [205] = MDR 1976, 77 [79]).

  • BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67

    Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in §

    Welche weiteren, etwa aus den Grundrechten herzuleitenden Schranken der Auskunftspflicht bestehen, bedarf hier keiner Erörterung (vgl. dazu BVerfGE 27, 344 [350 ff.]; BVerwGE 35, 225 [227, 229 f.]; Schick in ZBR 1971, 203 ff.).

    Viel spricht allerdings dafür, daß alle Vorgänge, die das Dienstverhältnis des Beamten oder den Beamten selbst während der Zeit des Bestehens seines Dienstverhältnisses betreffen, zu den Personalakten gehören, gleich ob die Vorgänge als solche z.Z. des Dienstverhältnisses oder nachher entstehen (vgl. zum Begriff der Personalakten neuerdings BVerwGE 35, 225 [227]; 36, 134 [137 ff.] und Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG II C 32.69 -).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.09.1990 - 5 M 28/90

    Dienstherr; Auskunftserteilungsverbot; Disziplinarverfahren; Beamter;

    Dieser Ermessensspielraum ist durch Rechtsgrundsätze und Vorschriften abgegrenzt (BVerwGE 35, 225 [227] = NJW 1970, 1760).

    Ein solches Verbot und damit ein entsprechender Unterlassungsanspruch des Ast. kann nur angenommen werden, wenn die Abwägung der verschiedenen schutzwürdigen Interessen, insbesondere des schutzwürdigen Interesses des Beamten mit dem schutzwürdigen Interesse der Allgemeinheit unter Beachtung des Gebotes der Verhältnismäßigkeit, ergibt, daß dem Interesse an der Auskunfterteilung kein Übergewicht zuzubilligen ist (BVerwGE 35, 225 [229] = NJW 1970, 1760).

    Neben diesen § 58 I 1 SchlHDiszO und § 4 II SchlHPresseG betreffenden Überlegungen ist im Rahmen der nach den eingangs genannten Grundsätzen durchzuführenden Abwägung zu berücksichtigen, daß Gegenstand eines Disziplinarverfahrens Personalangelegenheiten sind und die Akten des Disziplinarverfahrens nach dessen Abschluß Bestandteil der Personalakten werden (vgl. Köhler-Ratz, § 73 Rdnr. 1); Personalakten sind sowohl im dienstlichen Interesse als auch im schutzwürdigen persönlich-privaten Interesse des Beamten vertraulich (BVerwGE 75, 17 [19] = NJW 1987, 1214; BVerwGE 35, 225 [228] = NJW 1970, 1760).

    Das Auskunftvorhaben des Ag. betrifft nicht nur den Ast. als "gemeinschaftsbezogenen und gemeinschaftsgebundenen Bürger" (BVerwGE 35, 225 [230] = NJW 1970, 1760), sondern als Träger eines Amtes, dessen Tätigkeit kraft dieses Amtes im Mittelpunkt öffentlichen Interesses stand.

  • OVG Sachsen, 28.03.2019 - 3 B 43/19

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Auskunftsverweigerungsrecht; Auskunft aus

    Dass dem Dienstherrn die Auskunftserteilung über den Inhalt der Personal- oder Disziplinarakte eines Beamten - anders als der Antragsgegner augenscheinlich meint - nicht schlechthin verboten ist, ergibt sich bereits aus dem unzweideutigen Wortlaut des § 115 Abs. 4 Satz 1 SächsBG und ist zudem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte seit langem anerkannt (BVerwG, Urt. v. 4. Juni 1970 - II C 5.68 -, juris Rn. 20; NdsOVG, Beschl. v. 24. September 1990 - 5 M 28/90 -, juris [Leitsatz]).25 Die Bezugnahme auf die Interessensphäre und den Rechtskreis des Dritten belegt, dass ihm mit dieser Bestimmung auch ein subjektiv-öffentliches Recht auf Auskunft eingeräumt wird.
  • BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 33.07

    Aktenvorlage; Personalakte; Maßnahme.

    Zwar gehören Personalakten zu den Vorgängen im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO, die ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen (vgl. Beschluss vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 BVerwGE 19, 179 = Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 4; Urteile vom 4. Juni 1970 BVerwG 2 C 5.68 BVerwGE 35, 225 = Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 8 und vom 4. August 1975 BVerwG 6 C 30.72 BVerwGE 49, 89 = Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 19).
  • OVG Berlin, 16.12.1986 - 8 B 3.85

    Auskünfte über Erkenntnisse des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht die behördliche Auskunftserteilung beim Fehlen spezialgesetzlicher Regelungen im allgemeinen im Ermessen der Verwaltung (BVerwG, NJW 1965, 1450; BVerwGE 35, 225 [226]; 50 255 [263]; 61, 15 [24]; OVG Berlin, NJW 1986, 2004 [2005]).
  • BVerwG, 02.06.1978 - 7 C 55.75

    Missbilligung des Verhaltens eines Professors durch den Universitätsausschuss -

    Ebenfalls dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterstellt haben der 1. Senat die Befugnis der Kriminalpolizei, erkennungsdienstliche Unterlagen aufzubewahren und zu verwerten (BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66] [172]), und der 2. Senat Auskünfte eines Dienstherrn über seine Beamten (BVerwGE 35, 225 [229]; aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vgl. zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit BVerfGE 30, 1 [20 f.]).
  • BVerwG, 05.12.1973 - VI B 80.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12

    Einsichtnahme in Personalakte durch Dritte

  • BVerwG, 15.01.1987 - 7 B 155.86

    Antrag auf Akteneinsicht für ein Wiederaufnahmeverfahren - Verurteilung wegen

  • BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 94.80

    Zerstörung von Beförderungsaussichten durch Änderungen der einschlägigen Gesetze

  • BVerwG, 24.10.1977 - 2 B 46.76

    Voraussetzungen für eine Verbesserung des Beförderungsdienstalters -

  • OVG Berlin, 02.12.1977 - II B 65.76

    Zugänglichmachen von Beschlüssen und Empfehlungen über Personalangelegenheiten ;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.1980 - 2 B 63/80

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Missachtung des

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