Rechtsprechung
   BVerwG, 26.06.1970 - VII C 10.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,105
BVerwG, 26.06.1970 - VII C 10.70 (https://dejure.org/1970,105)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1970 - VII C 10.70 (https://dejure.org/1970,105)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1970 - VII C 10.70 (https://dejure.org/1970,105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit von Verwaltungsakten - Umgehung der fristgebundenen Anfechtungsklage - Zulässigkeit eines Feststellungsantrages trotz Erledigung eines Verwaltungsaktes vor Klageerhebung - Begriff des "Verkehrsverbotes" - Beleihung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressebericht, 30.10.1970)

    Verkehrsverbot vom Baufachmann - Segen einer Behörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO §§ 3, 4; VwGO § 43 Abs. 1, § 113 Abs. 1 S. 4

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 334
  • NJW 1970, 2075
  • MDR 1970, 1036
  • DVBl 1970, 730
  • DVBl 1970, 736
  • BB 1970, 1074
  • DÖV 1970, 681
  • JR 1971, 37
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - VII C 10.70
    Daß der Feststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auch dann zulässig ist, wenn der Verwaltungsakt sich bereits vor Klageerhebung erledigt hat und daß es in diesem Falle auch nicht der Durchführung eines Vorverfahrens nach § 68 VwGO bedarf, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (BVerwGE 12, 87 [90]; 26, 161 [165 f.]).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - VII C 10.70
    Daß der Feststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auch dann zulässig ist, wenn der Verwaltungsakt sich bereits vor Klageerhebung erledigt hat und daß es in diesem Falle auch nicht der Durchführung eines Vorverfahrens nach § 68 VwGO bedarf, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (BVerwGE 12, 87 [90]; 26, 161 [165 f.]).
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - VII C 10.70
    Derartige-Anordnungen sind, wie der Senat in BVerwGE 27, 181 [182/183] ausgeführt hat, Verwaltungsakte, die von den Verkehrsteilnehmern, an die sie sich mit Ge- oder Verboten richten, angefochten werden können.
  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15

    Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen;

    Zu Unrecht stützt der Kläger seinen Einwand fehlender Wirksamkeit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1970 - 7 C 10.70 - (BVerwGE 35, 334).

    Den Unterschied zwischen einer "Zustimmung" und der Anordnung eines Verkehrsverbots sieht der 7. Senat darin, dass sich die Behörde bei der "Zustimmung" einer eigenen Entscheidung enthalte und lediglich die von einer anderen Stelle getroffene Entscheidung überprüfe (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 a.a.O. S. 342).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 3263/08

    Rechtscharakter eines privaten Verkehrszeichens ohne verkehrsrechtliche Anordnung

    Vielmehr obliegt ihm - insoweit als einem bloßen Verwaltungshelfer - lediglich die tatsächliche Umsetzung der zuvor von der zuständigen Behörde getroffenen Entscheidung, indem er deren Anordnungen mittels der Verkehrszeichen gemäß § 39 Abs. 2, § 45 Abs. 4 StVO bekanntgibt (vgl. bereits zur Vorgängervorschrift des § 3 Abs. 3a StVO a.F. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - VII C 10.70 - BVerwGE 35, 334 ; zu § 45 Abs. 6 etwa BayObLG, Beschluss vom 23.03.1977 - 1 Ob OWi 64/77 -, BayObLGSt 1977, 47 ; König, a.a.O., § 45 StVO, Rn. 45).

    Ob das Handeln des Unternehmens der Straßenverkehrsbehörde jedenfalls dann zuzurechnen ist, wenn die Behörde diesem Vorgehen - gegebenenfalls konkludent durch widerspruchslose Hinnahme nach einer Anzeige seitens des Privaten - zugestimmt hat, kann dahinstehen (vgl. etwa VG Köln, Urteil vom 05.02.2009 - 20 K 3610/07 - , im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - VII C 10.70 - BVerwGE 35, 334 ; sowie VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 30.11.1989 - 18 A 105.87 -, NZV 1990, 248; BayVGH, Beschluss vom 17.12.1991 - 11 B 91.2603 -, NZV 1992, 382 ; OVG SH, Urteil vom 15.03.2008 - 2 LB 8/05 -, NordÖR 2006, 263 ; a.A. Bettermann, a.a.O., S.69 f.).

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Das Berufungsurteil verweist insoweit zutreffend auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1970 - BVerwG 7 C 10.70 - (BVerwGE 35, 334 ), wonach die Zustimmung der zuständigen Behörde zu einer von einem Privaten getroffenen Maßnahme nicht ausreicht, um die fehlende hoheitliche Anordnung zu ersetzen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht