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   BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67   

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BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67 (https://dejure.org/1970,422)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1970 - VI C 129.67 (https://dejure.org/1970,422)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1970 - VI C 129.67 (https://dejure.org/1970,422)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 188
  • JR 1971, 134
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67
    Zu Verwaltungsstreitverfahren über beamtenrechtliche Entscheidungen eines anderen Dienstherrn als des Landes ist der sachlich-rechtlich zur Mitwirkung berufene Landespersonalausschuß oder, sofern dieser nicht selbst parteifähig ist, das Land notwendig beizuladen (Fortführung und Ergänzung von BVerwGE 26, 31).

    Der Senat hat bereits in den grundlegenden Urteilen zur gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkung der unabhängigen Stelle (Bundespersonalausschuß oder Landespersonalausschuß) bei beamtenrechtlichen Entscheidungen der Dienstbehörden (BVerwGE 26, 31 und Urteil vom 14. Dezember 1966 - BVerwG VI C 66.63 - [Buchholz 237.2 § 87 LBG Berlin Nr. 1]) dargelegt, daß die diesen zugrundeliegende Versagung von Ausnahmen von den Laufbahnvorschriften durch die unabhängige Stelle (vgl. § 10 Abs. 1, § 61 BRRG) gegenüber dem Beamten kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt ist (BVerwGE 26, 31 [39 ff.]), daß aber über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses der unabhängigen Stelle in solchen Fällen im Verwaltungsrechtsstreit des Beamten gegen die Dienstbehörde mit zu entscheiden ist (BVerwGE 26, 31 [42, 47]) und gerade deshalb im Prozeß über die angefochtene oder begehrte beamtenrechtliche Entscheidung die unabhängige Stelle notwendig zum Verfahren beizuladen ist, wenn sie einer anderen Körperschaft als dem Dienstherrn des Beamten angehört (BVerwGE 26, 31 [41]).

    In den jenen Urteilen zugrundeliegenden Rechtsstreitigkeiten kam, eine Beiladung der unabhängigen Stelle allerdings nicht in Betracht, weil sie jeweils derselben Körperschaft angehörte wie die Dienstbehörde (vgl. BVerwGE 26, 31 [42]), so daß die Ausführungen über die notwendige Beiladung der unabhängigen Stelle dort nicht entscheidungserheblich waren.

    Der Senat hält an der in BVerwGE 26, 31 (41) [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64] dargelegten Auffassung fest, daß die unabhängige Stelle zu den Verwaltungsprozessen über beamtenrechtliche Entscheidungen eines anderen Dienstherrn als des Bundes oder Landes, an denen sie mitgewirkt hat oder zur Mitwirkung berufen ist, notwendig beizuladen ist.

    Es hat dargelegt, daß die Versagung der in § 17 Abs. 3 LBV, § 8 Abs. 1 Satz 2 LbV vorgeschriebenen Ausnahmegenehmigung des Landespersonalausschusses für die Anstellung des Klägers in dem Beförderungsamt eines Hauptsekretärs im vorliegenden Rechtsstreit gegen die Gemeinde auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen ist (so auch BVerwGE 26, 31 [42, 47 f.]), daß die Versagung unter bestimmten in den Laufbahnverordnungen bezeichneten Voraussetzungen ins Ermessen des Landespersonalausschusses gestellt ist, daß dieser aber mit Recht schon die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung verneint hat.

  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64

    Rechtmäßigkeit einer verweigerten Zustimmung des Bundespersonalausschusses

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67
    Nichts anderes kann gelten, wenn die im Verwaltungsverfahren unabhängige Stelle zwar keine Behörde, aber doch ein Exekutivorgan des Staates ist (vgl. BVerwGE 31, 345 [350]).

    Der Senat hat bereits in BVerwGE 31, 345 (355 ff.) [BVerwG 19.03.1969 - VI C 54/64] ausgeführt, daß die in den Laufbahnvorschriften geregelte Mitwirkung des Landespersonalausschusses in beamtenrechtlichen Angelegenheiten der kommunalen Körperschaften verfassungsrechtlich unbedenklich ist.

  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 96.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67
    Denn die Unterlassung einer notwendigen Beiladung durch das Berufungsgericht ist ein die Grundlagen des Verfahrens betreffender Mangel, der im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten ist (BVerwGE 16, 23 [BVerwG 27.03.1963 - V C 96/62] und 18, 124).

    Das Unterlassen der somit notwendigen Beiladung des Freistaates Bayern zu dem Verfahren vor dem Berufungsgericht mußte zur Aufhebung des Berufungsurteils und, da eine Beiladung im Revisionsverfahren gemäß § 142 VwGO unzulässig ist, zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht führen (BVerwGE 16, 23 [BVerwG 27.03.1963 - V C 96/62] und 18, 124).

  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67
    Diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat im Urteil vom 25. Oktober 1968 (BVerwGE 31, 1 [BVerwG 25.10.1968 - VI C 95/67]) noch dahin erläutert, es komme darauf an, ob die Ernennungsbehörde ohne die Täuschung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer damaligen Verwaltungspraxis, von der Ernennung abgesehen haben würde, nicht jedoch, wie sie bei richtiger Auslegung der Laufbahnbestimmungen hätte verfahren können oder sollen.
  • BVerwG, 27.10.1964 - VI C 66.63

    Begriff des Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule - Für die erste

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67
    Der Senat hat bereits in den grundlegenden Urteilen zur gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkung der unabhängigen Stelle (Bundespersonalausschuß oder Landespersonalausschuß) bei beamtenrechtlichen Entscheidungen der Dienstbehörden (BVerwGE 26, 31 und Urteil vom 14. Dezember 1966 - BVerwG VI C 66.63 - [Buchholz 237.2 § 87 LBG Berlin Nr. 1]) dargelegt, daß die diesen zugrundeliegende Versagung von Ausnahmen von den Laufbahnvorschriften durch die unabhängige Stelle (vgl. § 10 Abs. 1, § 61 BRRG) gegenüber dem Beamten kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt ist (BVerwGE 26, 31 [39 ff.]), daß aber über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses der unabhängigen Stelle in solchen Fällen im Verwaltungsrechtsstreit des Beamten gegen die Dienstbehörde mit zu entscheiden ist (BVerwGE 26, 31 [42, 47]) und gerade deshalb im Prozeß über die angefochtene oder begehrte beamtenrechtliche Entscheidung die unabhängige Stelle notwendig zum Verfahren beizuladen ist, wenn sie einer anderen Körperschaft als dem Dienstherrn des Beamten angehört (BVerwGE 26, 31 [41]).
  • BVerwG, 04.11.1968 - Gr. Sen. 1.67

    Umfang des Bestehens des Vertretungserfordernisses nach § 67 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67
    Der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in BVerwGE 31, 5 dargelegt, daß dem Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht und dem Vertreter des öffentlichen Interesses bei dem Oberverwaltungsgericht und bei dem Verwaltungsgericht die Aufgabe gemeinsam ist, sich an dem Verfahren zur Wahrung des öffentlichen, von dem Interessenstandpunkt der Parteien und des Beigeladenen losgelösten Interesses zu beteiligen (BVerwGE 31, 5 [7]; ähnlich schon BVerwGE 16, 205 [BVerwG 10.07.1963 - VI C 91/60] [207]), und daß ein Staatsorgan die Funktion des Vertreters des öffentlichen Interesses nur in den Verfahren wahrnehmen kann, in denen es nicht die Funktion eines Prozeßvertreters des Landes oder einer Landesbehörde ausübt (BVerwGE 31, 5 [12]).
  • BVerwG, 25.11.1965 - II C 201.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67
    Eine arglistige Täuschung liegt nach alledem dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, daß die Ernennungsbehörde auf Grund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder - umgekehrt - der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obgleich solche in Wahrheit vorliegen (vgl. BVerwGE 13, 156 [158]; Urteile vom 11. März 1965 - BVerwG II C 47.62 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 11] , vom 25. November 1965 - BVerwG II C 201.62 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 13] und vom 14. November 1969 - BVerwG VI C 10.66 - [ZBR 1970, 87 = DÖD 1970, 76]).
  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67
    Die Ernennung ist durch jede Täuschung herbeigeführt, ohne die sie unterblieben wäre (vgl. BVerwGE 16, 340, 341) [BVerwG 12.09.1963 - II C 195/61].
  • BVerwG, 11.03.1965 - II C 47.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67
    Eine arglistige Täuschung liegt nach alledem dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, daß die Ernennungsbehörde auf Grund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder - umgekehrt - der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obgleich solche in Wahrheit vorliegen (vgl. BVerwGE 13, 156 [158]; Urteile vom 11. März 1965 - BVerwG II C 47.62 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 11] , vom 25. November 1965 - BVerwG II C 201.62 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 13] und vom 14. November 1969 - BVerwG VI C 10.66 - [ZBR 1970, 87 = DÖD 1970, 76]).
  • BVerwG, 14.11.1969 - VI C 10.66

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung über die

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67
    Eine arglistige Täuschung liegt nach alledem dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, daß die Ernennungsbehörde auf Grund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder - umgekehrt - der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obgleich solche in Wahrheit vorliegen (vgl. BVerwGE 13, 156 [158]; Urteile vom 11. März 1965 - BVerwG II C 47.62 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 11] , vom 25. November 1965 - BVerwG II C 201.62 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 13] und vom 14. November 1969 - BVerwG VI C 10.66 - [ZBR 1970, 87 = DÖD 1970, 76]).
  • BVerwG, 10.07.1963 - VI C 91.60

    Vertrauenschutz des Bürgers bezüglich der Fortdauer der Zuständigkeit einer

  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 120.59
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Eine arglistige Täuschung liegt nach alledem dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, daß die Ernennungsbehörde auf Grund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder - umgekehrt - der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obwohl solche in Wahrheit vorliegen (BVerwGE 13, 156 [158]; Urteile vom 11. März 1965 - BVerwG 2 C 47.62 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 11], vom 25. November 1965 - BVerwG 2 C 201.62 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 13], vom 14. November 1969 - BVerwG 6 C 10.66 - [ZBR 1970, 87] und vom 28. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 129.67 - [Buchholz 237.1 Art. 14 BayBG 60 Nr. 2]).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Der Freistaat Bayern ist als notwendig beizuladender Beteiligter an dem Rechtsverhältnis auch nicht durch die als Vertreterin des öffentlichen Interesses beteiligte Landesanwaltschaft vertreten worden; denn in dieser Eigenschaft hat die Landesanwaltschaft gerade nicht Beteiligteninteressen wahrzunehmen (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 129.67 - BVerwGE 36, 188 [191 f.]).
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

    Für eine Beiladung dieser mitwirkungsbefugten Behörde ist hier kein Raum (vgl. BVerwGE 26, 31 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; 36, 188 ; vgl. auch BVerwGE 51, 310 [BVerwG 12.11.1976 - IV C 34/75]; 67, 173 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 6 A 10562/14

    Verkauf von Losgutscheinen der "Aktion Mensch" ist keine Glücksspielvermittlung

    Es gehört damit keinem anderen selbständigen Rechtsträger an, der beigeladen werden könnte (vgl. BVerwG, VI C 129.67, BVerwGE 36, 188, juris; BVerwG, 2 C 25.82, BVerwGE 72, 165, juris).
  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81

    Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen

    Ist eine nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendige Beiladung unterblieben, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ohne entsprechende, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erhebende Rüge dieser Mangel im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen und die Sache grundsätzlich an die Vorinstanz zurückzuverweisen; nach § 142 VwGO ist eine Heilung des Mangels im Revisionsverfahren ausgeschlossen (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [125 ff.]; 36, 188 [190]; 51, 268 [269]; 57, 31 [35];Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47).
  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79

    Verurteilung zur Einbürgerung - § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des

    Ist eine nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendige Beiladung unterblieben, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ohne entsprechende, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erhebende Rüge dieser Mangel im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen und die Sache grundsätzlich an die Vorinstanz zurückzuverweisen; nach § 142 VwGO ist eine Heilung des Mangels im Revisionsverfahren ausgeschlossen (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [125 ff.]; 36, 188 [190]; 51, 268 [269]; 57, 31 [35];Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01

    Auswahl; Beamter; Bekleidung; Bekleidungsvorschrift; Bildungsauftrag; Eignung;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Beiladung von sogenannten unabhängigen Stellen (Bundes- oder Landespersonalausschuss) in Verwaltungsstreitverfahren über beamtenrechtliche Entscheidungen ist geklärt, dass eine Beiladung dann nicht zu erfolgen hat, wenn die unabhängige Stelle derselben Körperschaft wie die Dienstbehörde angehört (BVerwG, Urt. v. 19.1.1967 - BVerwG VI C 73.64 - BVerwGE 26, 31 - Urt. v. 28.10.1970 - BVerwG VI C 129.67 - BVerwGE 36, 188 -).
  • BVerwG, 12.12.1973 - IV C 76.71

    Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des

    Sie wird dagegen in ständiger Rechtsprechung vom Bundesverwaltungsgericht und vom Bundesfinanzhof bejaht (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1963 - BVerwG V C 96.62 - [BVerwGE 16, 23 [BVerwG 27.03.1963 - V C 96/62]], vom 10. März 1964 - BVerwG II C 97.61 - [BVerwGE 18, 124], vom 28. Oktober 1965 - BVerwG II C 57.63 - [DÖV 1966, 507], vom 22. April 1966 - BVerwG IV C 17.65 [NJW 1966, 1530], vom 26. August 1966 - BVerwG VII C 98.65 - in BVerwGE 24, 354 [BVerwG 26.08.1966 - VII C 98/65] [355], vom 28. Oktober 1970 - BVerwG VI C 129.62 - [BVerwGE 36, 188]; vgl. auch Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 104; DVBl. 1973, 451]; Urteile des Bundesfinanzhofs vom 10. Februar 1966 - IV 258.63 - [BFH 85, 464], vom 22. November 1968 - III R 37.68 - in BFH 94, 523 [526 f.] und vom 18. Dezember 1970 - VI R 248.69 - in BFH 101, 478 [480]).
  • BVerwG, 06.06.1989 - 7 NB 4.88

    Prozessvertretung - Übertragung - Normenkontrollantrag

    Denn die Landesanwaltschaft nimmt die Funktion des Vertreters des öffentlichen Interesses nur in denjenigen Verfahren wahr, in denen sie nicht als Prozeßvertreter des Landes auftritt (BVerwGE 31, 5 ; 36, 188 ; 74, 19 ).
  • OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Ausgleichsaufgaben;

    Zwar ist davon auszugehen, daß die Landesanwaltschaft nicht gleichzeitig in einem Verfahren sowohl als Vertreterin des öffentlichen Interesses als auch als Prozeßvertreterin auftreten kann (vgl. dazu BVerwG, Beschluß des Großen Senats vom 4.11.1968 - BVerwGE 31, 5, 12 f.; Urteil vom 28.10.1970 - BVerwGE 36, 188, 191 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.1990 - 9 S 290/90

    Krankenhausfinanzierung - Pflegesatzstreit - der Genehmigungsbescheid der

  • BVerwG, 28.08.1986 - 5 CB 30.85

    Inhaltliche Anforderungen an eine Urteilsbegründung - Revision auf Basis der Rüge

  • OVG Thüringen, 11.12.2001 - 2 KO 140/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Landrat; Eilentscheidungsrecht;

  • OVG Thüringen, 16.10.2001 - 2 KO 141/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Fehlerquote; Schulumlage;

  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79

    Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei einer Einbürgerung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2006 - 3 B 797/06

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • BVerwG, 28.07.1992 - 4 B 153.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • VG Weimar, 23.08.2000 - 4 K 692/98

    Ernennung und Dienstherrnfähigkeit; Nichtigerklärung einer Ernennung zum Baurat

  • BVerwG, 06.07.1972 - VI B 66.71

    Geltendmachung von in § 133 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) aufgeführten

  • VG Weimar, 26.10.1999 - 4 K 323/97

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beförderung; Beteiligung des

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