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   BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68   

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BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68 (https://dejure.org/1970,25)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1970 - VI C 55.68 (https://dejure.org/1970,25)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1970 - VI C 55.68 (https://dejure.org/1970,25)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt - Differenzierung zwischen Grundverhältnis und Betriebsverhältnis bei der Anfechtung von beamtenrechtlichen Maßnahmen - Verpflichtungsklage auf die Erteilung einer höheren Bewertung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 218
  • JR 1971, 301
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Verletzung des Gleichheitssatzes durch die Überleitung vergleichbarer Gruppen von

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68
    (Wird näher ausgeführt.) Zusammenfassend kommt der Verwaltungsgerichtshof in wesentlicher Übereinstimmung mit der materiellrechtlichen Begründung seines Urteils vom 9. September 1968 - VI OE 149/68 -, das Gegenstand des Revisionsurteils vom 28. Oktober 1968 - BVerwG VI C 48.68 - ist, zu dem Ergebnis, daß der Beklagte, wenn er schon eine Dienstpostenbewertung vorgenommen habe, nach § 92 Abs. 1 HBG gegenüber dem Dienstposteninhaber verpflichtet gewesen sei, dessen Stelle auch zutreffend zu bewerten.

    Damit wurde - wieder erkennende Senat in seinem für die Entscheidungssammlung bestimmten, ebenfalls die Dienstpostenbewertung in Hessen betreffenden Urteil vom 28. Oktober 1970 - BVerwG VI C 48.68 - dargelegt hat - nur seinem begreiflichen Interesse Rechnung getragen, was schon angesichts der persönlichen Heranziehung der betroffenen Beamten zu den vorangegangenen Erhebungen nahelag; Verbindlichkeit nach außen sollte der Maßnahme damit nicht beigelegt werden (vgl. auch Verwaltungsgericht Braunschweig in DVBl. 1969, 83).

    Aufgrund dieser - im einzelnen noch näher im Urteil BVerwG VI C 48.68 erläuterten - Einschätzung der "Vorläufigen Richtlinien" und der auf ihnen beruhenden Praxis verbietet sich die Schlußfolgerung, daß jeder Inhaber einer höher bewerteten Stelle nach deren Anhebung hätte befördert werden müssen.

    Ob der Kläger sein mit dem Hauptantrag geltend gemachtes Begehren im Wege einer allgemeinen Leistungsklage - vgl. hierzu das Urteil BVerwG VI C 48.68 - hätte verfolgen können, ist im vorliegenden Rechtsstreit mangels eines entsprechenden Antrags nicht zu entscheiden.

    Insoweit kann ergänzend auf das schon wiederholt angeführte Urteil BVerwG VI C 48.68 verwiesen werden.

    Diese Problematik braucht aber in den hessischen Dienstpostenbewertungssachen nicht abschließend erörtert zu werden, weil in Hessen die Landesregierung (also/die Exekutive) damals aufgrund einer Ermächtigung des Haushaltsgesetzgebers selbst die Stellen umwandelte (vgl. hierzu im einzelnen das Urteil BVerwG VI C 48.68) und diese Maßnahmen - materiell ohnehin Verwaltung - hier also noch deutlicher als anderwärts der Exekutive zuzurechnen waren.

    (Es hat sich zu den materiellen Fragen der Dienstpostenbewertung aber in der Sache BVerwG VI C 48.68 eingehend geäußert.).

  • BVerwG, 18.06.1964 - VI C 30.62
    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68
    Voraussetzung für die Anerkennung der hier umstrittenen Dienstpostenbewertung als Verwaltungsakt wäre jedenfalls, daß sie - wie der erkennende Senat in BVerwGE 19, 19 ausgesprochen hat - "eine unmittelbare rechtliche Wirkung auf die subjektive Rechtsstellung des Beamten auslöst".

    Die Verneinung der Verwaltungsakteigenschaft der Dienstpostenbewertung steht nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des erkennenden Senats in BVerwGE 19, 19 über die Anfechtbarkeit der Festsetzung des Allgemeinen Dienstalters (ADA).

    Soweit für den Verwaltungsaktcharakter der Dienstpostenbewertung noch das Rechtsschutzbedürfnis der Beamten an der gerichtlichen Überprüfung solcher Bewertungen ins Feld geführt wird, ist zu bemerken, daß die Verneinung eines Verwaltungsaktes nicht die Frage ihrer Überprüfbarkeit präjudiziert und infolgedessen nicht den Rechtsschutz des Dienstposteninhabers schmälert (vgl. hierzu auch BVerwGE 19, 19).

  • BVerwG, 09.07.1964 - II C 201.61

    Erfordernis eines besonderen ernennungsähnlichen Hoheitsaktes für die Betrauung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68
    Für die Zulässigkeit der Feststellungsklage nach § 43. Abs. 1 VwGO genügt es, daß der Kläger das Bestehen oder Nichtbestehen eines streitigen Rechtsverhältnisses behauptet und daß er ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (vgl. Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG II C 201.61 - [ZBR 1965, 147]).

    Diese Frage darf daher erst bei der Begründetheit der Klage geprüft werden (vgl. Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG II C 201.61 -).

  • BVerwG, 22.02.1968 - II C 25.67

    Voraussetzungen eines Besoldungsanspruchs für Leiter eines besonders

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68
    Eine andere Frage ist es, ob und in welchem Umfang im Rahmen eines beamtenrechtlichen Rechtsstreits (vgl. § 126 Abs. 1 BRRG, § 191 VwGO) der Haushaltsplan (Stellenplan) und ihn vorbereitende Verwaltungsmaßnahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegen (vgl. hierzu die Urteile vom 22. Februar 1968 - BVerwG II C 25.67 - [ZBR 1968, 225] und vom 21. November 1968 - BVerwG II C 117.65 -) und ob die Dienstpostenbewertung nur als Maßnahme zur Vorbereitung der Legislative (Haushaltsplan/Stellenplan) zu charakterisieren ist oder ob ihre Bedeutung - auch als Verwaltungshandlung - darüber hinausgeht (vgl. hierzu Koerner, a.a.O., S. 85, 86 in kritischer Auseinandersetzung mit dem weiter unten angeführten Urteil des VG Hamburg).
  • BVerwG, 21.11.1968 - II C 117.65

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Zahlung einer Zulage

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68
    Eine andere Frage ist es, ob und in welchem Umfang im Rahmen eines beamtenrechtlichen Rechtsstreits (vgl. § 126 Abs. 1 BRRG, § 191 VwGO) der Haushaltsplan (Stellenplan) und ihn vorbereitende Verwaltungsmaßnahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegen (vgl. hierzu die Urteile vom 22. Februar 1968 - BVerwG II C 25.67 - [ZBR 1968, 225] und vom 21. November 1968 - BVerwG II C 117.65 -) und ob die Dienstpostenbewertung nur als Maßnahme zur Vorbereitung der Legislative (Haushaltsplan/Stellenplan) zu charakterisieren ist oder ob ihre Bedeutung - auch als Verwaltungshandlung - darüber hinausgeht (vgl. hierzu Koerner, a.a.O., S. 85, 86 in kritischer Auseinandersetzung mit dem weiter unten angeführten Urteil des VG Hamburg).
  • BVerwG, 08.06.1962 - VII C 78.61

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68
    Es geht demnach im vorliegenden Rechtsstreit nicht um die Klärung abstrakter Rechtsfragen, sondern um die Anwendung von Rechtsnormen auf einen vorgegebenen konkreten Sachverhalt (vgl. BVerwGE 14, 202 [203, 204]; 14, 235 [236, 237] und Urteil vom 30. März 1966 - BVerwG V C 114.65 - [NJW 1967, 797]).
  • BVerwG, 30.03.1966 - V C 114.65

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68
    Es geht demnach im vorliegenden Rechtsstreit nicht um die Klärung abstrakter Rechtsfragen, sondern um die Anwendung von Rechtsnormen auf einen vorgegebenen konkreten Sachverhalt (vgl. BVerwGE 14, 202 [203, 204]; 14, 235 [236, 237] und Urteil vom 30. März 1966 - BVerwG V C 114.65 - [NJW 1967, 797]).
  • BAG, 12.02.1969 - 4 AZR 277/68

    Feststellungsklage - Anspruchselement - Teilnahme am Bewährungsaufstieg -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68
    Der Kläger hat mit dem Hilfsantrag auch nicht nur ein Anspruchselement, etwa den vom Verwaltungsgerichtshof in anderem Zusammenhang hervorgehobenen "Beurteilungseffekt" der Dienstpostenbewertung zum Gegenstand der Feststellungsklage gemacht; dies wäre allerdings grundsätzlich wohl nicht statthaft (vgl. hierzu auch BAG, Urteil vom 12. Februar 1969 - 4 AZR 277/68 - [Leitsatz BArbBl. 1970/K 7]).
  • BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64

    Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68
    Im übrigen ist aber nicht einmal die dienstliche Beurteilung eines bestimmten Beamten - obwohl ihr zweifellos individualisierender Charakter zukommt - deswegen notwendigerweise schon ein Verwaltungsakt; nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Zweifel sogar das Gegenteil anzunehmen (vgl. BVerwGE 28, 191).
  • BAG, 13.05.1970 - 5 AZR 385/69

    Fürsorgepflicht - Versicherungskarte - Bruttoarbeitsentgelt

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68
    Es begegnet daher keinen durchgreifenden Bedenken, daß auch einzelne aus der Fürsorgepflicht sich ergebende Beziehungen oder Berechtigungen Gegenstand einer Feststellungsklage sein können (so in bezug auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 13. Mai 1970 - 5 AZR 385/69 - [NJW 1970, 1654]).
  • BVerwG, 25.05.1962 - VII C 240.59

    Langholztransporte - § 43 VwGO, Statthaftigkeit einer Klage auf Feststellung, daß

  • BVerwG, 11.05.1966 - V C 37.65

    Kann der Vertrauensmann durch eine Feststellungklage erreichen, daß er vor einer

  • BVerwG, 29.10.1968 - VI B 11.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 08.02.1968 - II C 92.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Subsidiarität der Feststellungsklage - Parteifähigkeit von Behörden - Neufassung

  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 79.65

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Bewertung eines Dienstpostens - Besoldung eines Beamten - Anerkennung einer

  • BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57
  • VGH Hessen, 09.09.1968 - VI OE 149/68
  • BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23
    Die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens begründet keinen Anspruch auf Beförderung (BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1970 - 6 C 55.68 - BVerwGE 36, 218 und vom 11. Dezember 2014 - 2 C 51.13 - BVerwGE 151, 114 Rn. 16).
  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Nach seiner ständigen Rechtsprechung kann ein Beamter die Dienstpostenbewertung, die Umsetzung, die Änderung seines Aufgabenbereichs durch Organisationsverfügung (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 48.68 - BVerwGE 36, 192 und - BVerwG 6 C 55.68 - BVerwGE 36, 218 , vom 8. Dezember 1972 - BVerwG 6 C 8.70 - BVerwGE 41, 253 , vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144 , vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 - Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 9 S. 9 f. und vom 1. Juni 1995 - BVerwG 2 C 20.94 - Buchholz 237.1 Art. 4 BayLBG Nr. 1 S. 2 f.), den Entzug des Tarnkennzeichens für Kraftfahrzeuge (vgl. Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 6.96 - DokBer B 1998, 107), die Anordnung der dienstärztlichen Untersuchung (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 S. 3) und die dienstliche Beurteilung (vgl. Urteile vom 13. November 1975 - BVerwG 2 C 16.72 - BVerwGE 49, 351 , vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 10.98 - Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 1 S. 1 f.) ohne vorherigen Antrag auf Änderung oder Beseitigung dieser Maßnahmen ohne Verwaltungsaktscharakter unmittelbar mit dem Widerspruch "anfechten", um dem Erfordernis des Vorverfahrens (§ 126 Abs. 3 BRRG) zu genügen.
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14

    Klage eines Beamten auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig

    Eine Dienstpostenbewertung ist keine Regelung mit Außenwirkung und deshalb kein Verwaltungsakt (stRspr seit BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1970 - 6 C 48.68 - BVerwGE 36, 192 = juris Rn. 33 ff. und - 6 C 55.68 - BVerwGE 36, 218 = juris Rn. 26 ff.).
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