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   BVerwG, 17.02.1971 - V C 68.69   

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BVerwG, 17.02.1971 - V C 68.69 (https://dejure.org/1971,272)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1971 - V C 68.69 (https://dejure.org/1971,272)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1971 - V C 68.69 (https://dejure.org/1971,272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Revisionsfrist - Rechtsanspruch eines Begünstigten auf unentgeltliche Beförderung - Anforderungen an die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs - Juristische Person des Privatrechts als Beklagte und Trägerin ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 37, 243
  • DVBl 1971, 919
  • DÖV 1971, 105
  • DÖV 1971, 705
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1969 - VI ZR 19/68

    Daseinsvorsorge als hoheitliche Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1971 - V C 68.69
    Zwar ist dem Berufungsgericht und der Beklagten in der Ansicht zu folgen, daß das auf Beförderung gerichtete Rechtsverhältnis des beklagten Unternehmens zu seinen Fahrgästen einschließlich des hier interessierenden Personenkreises nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr bürgerlich-rechtlicher Art ist und Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis selbst vor die Zivilgerichte gehören (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1969 in DVBl. 1970, 172 ff.).
  • BVerwG, 24.06.1954 - V C 78.54

    Rechte eines Bedürftigen bei gesetzlichen Pflichten des Fürsorgeträgers gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1971 - V C 68.69
    Das folgt schon aus dem anerkannten, dem geltenden Verfassungsrecht entnommenen Grundsatz, daß einer gesetzlich normierten öffentlich-rechtlichen Verpflichtung weithin ein Rechtsanspruch des einzelnen, die Einhaltung dieser Verpflichtung im Wege der Klage durchzusetzen, entspricht (BVerwGE 1, 159; vgl. auch Bachof, Jellinek-Gedächtnisschrift S. 299 ff.; Obermayer, NJW 1959, 115).
  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 93.67

    Inhalt und Ausmaß der Verpflichtung der öffentlichen Hand bei der Vergabe von

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1971 - V C 68.69
    Es entspricht aber inzwischen gefestigter Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, wenn der Rechtsstreit sich auf die Frage bezieht, weichen Inhalt und welches Ausmaß eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung hat (vgl. insbesondere BVerwGE 34, 213).
  • BVerwG, 06.06.1958 - VII C 227.57
    Auszug aus BVerwG, 17.02.1971 - V C 68.69
    Das folgt schon aus dem anerkannten, dem geltenden Verfassungsrecht entnommenen Grundsatz, daß einer gesetzlich normierten öffentlich-rechtlichen Verpflichtung weithin ein Rechtsanspruch des einzelnen, die Einhaltung dieser Verpflichtung im Wege der Klage durchzusetzen, entspricht (BVerwGE 1, 159; vgl. auch Bachof, Jellinek-Gedächtnisschrift S. 299 ff.; Obermayer, NJW 1959, 115).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Wo eine Umgehung der für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren nicht droht, steht § 43 Abs. 2 VwGO der Feststellungsklage ebensowenig entgegen wie in Fällen, in denen diese den effektiveren Rechtsschutz bietet (BVerwGE 32, 333, 335; 36, 179, 181 f.; 37, 243, 247; 40, 323, 327 f.; 51, 69, 75; Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 12.84 - Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5; Urteil vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 21.80 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 28 = NJW 1986, 1826 , insoweit in BVerwGE 72, 172 nicht abgedruckt; Urteil vom 29. August 1986 - BVerwG 7 C 5.85 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 89 = DVBl 1987, 239 = NVwZ 1987, 216 ; Urteil vom 7. September 1989 - BVerwG 7 C 4.89 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 93 = DVBl 1990, 155 = NVwZ 1990, 162).

    Kann die zwischen den Parteien streitige Frage sachgerecht und ihrem Rechtsschutzinteresse voll Rechnung tragend durch Feststellungsurteil geklärt werden, verbietet es sich, den Kläger auf eine Gestaltungs- oder Leistungsklage zu verweisen, in deren Rahmen das Rechtsverhältnis, an dessen selbständiger Feststellung er ein berechtigtes Interesse hat, einerseits nur Vorfrage wäre (BVerwGE 36, 179, 182; 37, 243, 247; Urteile vom 21. Mai 1985 und vom 29. August 1986, a.a.O.), andererseits die weiteren Elemente des geltend zu machenden Anspruchs nur untergeordnete Bedeutung hätten (Pietzcker, a.a.O., § 43 Rn. 41).

    Steht es bereits generell mit § 43 Abs. 2 VwGO nicht in Einklang, einen Kläger auf eine Gestaltungs- oder Leistungsklage zu verweisen, wenn er sein eigentliches Anliegen dort als bloße Vorfrage mitbescheiden lassen müßte (BVerwGE 36, 179, 182; 37, 243, 247; Urteile vom 21. Mai 1985 und vom 29. August 1986, a.a.O.), so gilt dies erst recht in Fällen wie hier.

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2015 - 4 LC 156/14

    Beschädigung von Fortpflanzungsstätten; Brutkolonie; Erhaltungszustand einer Art;

    Daher garantiert die Anfechtungsklage keinen ebenso effektiven Rechtsschutz wie die vom Kläger erhobene Feststellungsklage, zumal nicht von vornherein davon ausgegangen werden kann, dass die Vorfrage im Anfechtungsverfahren letztlich entscheidungserheblich ist und daher geklärt werden muss (vgl. Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 43 Rn. 122 f.; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl., § 43 Rn. 32; Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Aufl. § 43 Rn. 25; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl., § 43 Rn. 29; BVerwG, Urt. v. 17.2.1971 - V C 68.69 -, BVerwGE 37, 243, 247, u. Urt. v. 18.7.1969 - VII C 56.68 -, BVerwGE 32, 333, 335).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2005 - 7 B 10356/05

    Anwendung des § 17a GVG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Rechtsweg bei

    Dies wird entgegen früherer Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 7, 89 [90f]; 34, 213 [214f]; 37, 243 [244f]) selbst für die Fälle angenommen, in denen spezielle öffentlich-rechtliche Normen (wie z.B. § 74 BVFG, § 12 a BEvaKG, § 68 BEG, §§ 54, 56 SchwBehG oder die Mittelstandsförderungsgesetzes) der Verwaltung aus sozial- bzw. wirtschaftspolitischen Gründen die Bevorzugung bestimmter Personenkreise bei der Auftragsvergabe vorschreiben.
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2003 - 12 LB 68/03

    Allgemeine Leistungsklage in der Form des öffentlich-rechtlichen

    Hieran wird deutlich, dass die Feststellungsklage dem Kern des Rechtsschutzbegehrens auch im Vergleich zu gegebenenfalls zukünftig möglichen Leistungsklagen, in denen dieser für die Feststellungsklage zentrale Punkt nur ein Problem neben anderen darstellen würde, besser gerecht wird (vgl. hierzu allgemein: BVerwG, Urt. v. 27.10.1970, a.a.O.; Urt. v. 17.2.1971 - BVerwG V 68.69 -, BVerwGE 37, 243, 247; Pietzner, a.a.O., § 43, Rn. 41, 43).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 7.88

    Vorzeitige Abwahl von Wahlbeamten - Berufsbeamtentum - Verfassungsmäßigkeit

    Die Subsidiarität der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 2 VwGO bildet insoweit kein Hindernis (vgl. BVerwGE 37, 243 [BVerwG 17.02.1971 - V C 68/69]).
  • VG Frankfurt/Main, 03.08.2005 - 7 E 2234/04

    Abwahl eines Bürgermeisters durch die Bürger und Regeln im "Abwahlkampf"

    Die Subsidiarität der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 2 VwGO bildet insoweit kein Hindernis (BVerwG, Urt. v. 15.3.1989 - 7 C 7/88, BVerwGE 81, 318 [320] = NVwZ 1989, 972; BVerwG, Urt. v. 17.2.1971 - V C 68/69, BVerwGE 37, 243 [247] = DVBl 1971 ,919).
  • BVerwG, 10.02.1981 - 7 B 26.81

    Voraussetzungen für das Recht auf Gewährung von Akteneinsicht der Beteiligten in

    Berufungsurteil entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht entscheidungserheblich von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 1971 (BVerwGE 37, 243 [BVerwG 17.02.1971 - V C 68/69]/247) und vom 8. September 1972 (BVerwGE 40, 323/327) ab.

    DasUrteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG 5 C 68.69 - betrifft die Klage eines Schwerbeschädigten auf Feststellung seines Rechts auf unentgeltliche Beförderung im Omnibusverkehr; in diesem Sonderfall ist die Zulässigkeit der Feststellungsklage bejaht worden, weil eine Verweisung des Klägers auf eine Leistungsklage nach § 43 Abs. 2 VwGO eine Verweigerung der Rechtsschutzgewährung bedeutet hätte.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2008 - 9 S 2312/06

    Anrufsammeltaxi; Anspruch auf unentgeltliche Beförderung

    Denn Streitgegenstand der Zahlungsklage sind die auf Grundlage des zivilrechtlichen Beförderungsvertrags entrichteten Fahrtgelder (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.02.1971 - V C 68.69 -, BVerwGE 37, 234).
  • BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 96.75

    Anforderungen an den Begriff der "ähnlichen Versorgung" im Sinne der

    Selbst wenn es dem Kläger im gegenwärtigen Zeitpunkt möglich wäre, seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage zu verfolgen, würde eine Verweisung auf diese Klagemöglichkeit seinen Rechtsschutz dem Grundgedanken dieser Vorschrift zuwider in unstatthafter Weise erschweren (vgl. hierzu auch BVerwGE 36, 179 [181, 182]; 37, 243 [247]; Eyermann/Fröhler, VwGO, 7. Aufl., § 43 RdNr. 22).
  • VG Berlin, 23.11.2004 - 1 A 271.01
    Das ist nicht der Fall, wenn der Kern des Rechtsschutzbegehrens in einem anderen Verfahren lediglich eine Vorfrage wäre und es letztlich um die ?Rechtsstandfrage?, also um die Gesamtbeurteilung des Rechtsverhältnisses geht (BVerwGE 36, 179, 182; 37, 243, 247).
  • VG Oldenburg, 27.04.2016 - 13 A 4129/14

    Fährverbindung; Fährverkehr; Grundversorgung; Nachbarschaftsbereich; Pendler;

  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08

    Rechtmäßigkeit der Regelungen zum Glücksspiel im Land Berlin

  • BFH, 23.11.1993 - VII R 56/93

    Zur Zulässigkeit einer Leistungs- bzw. Feststellungsklage gegen Auskunft des FA

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 560/89

    Annahmeverweigerung von Postwurfsendungen

  • BVerwG, 19.01.1979 - 7 C 56.75

    Möglichkeit eines öffentlichen Nahverkehrsunternehmens zur Herausnahme einer

  • BFH, 04.10.1988 - VIII R 161/84

    Eröffnung des Finanzrechtswegs für Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten -

  • VGH Hessen, 07.03.1989 - 2 UE 1974/85

    Verpflichtung zur Aufstellung (amtlicher) Verkehrszeichen auf Klinikgelände;

  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 19 B 13.1925

    Die Regelung des Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BayJG betreffend Grundflächen,

  • BVerwG, 25.05.1988 - 3 B 5.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Begriff des berechtigten Interesses

  • BVerwG, 17.07.1973 - V C 86.72

    Streitgegenstand und Rechtsmittelzug bei Ausweisbegehren für Schwerbeschädigte

  • VGH Bayern, 11.09.2013 - 19 ZB 11.92

    Berufungszulassung- Wildschadensersatzverfahren

  • BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 40.78

    Anspruch eines Beamten auf Erstattung der Kosten für eine Übergangskarte von der

  • VG Oldenburg, 22.11.2016 - 7 A 4713/15

    Beförderungspflicht; E-Scooter; öffentlich rechtliche Streitigkeit; Rechtsweg

  • BVerwG, 05.03.1976 - 4 B 28.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen einer

  • BVerwG, 04.04.1990 - 4 B 60.90
  • BVerwG, 09.01.1990 - 7 B 2.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Mehrere selbstständig

  • OVG Bremen, 14.03.1978 - I BA 37/76

    Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes als Grundstücksmakler und

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