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   BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54   

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BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54 (https://dejure.org/1956,27)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1956 - I C 221.54 (https://dejure.org/1956,27)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1956 - I C 221.54 (https://dejure.org/1956,27)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 167
  • NJW 1957, 356
  • MDR 1957, 183
  • DVBl 1957, 173
  • BB 1957, 130
  • DÖV 1957, 85
  • JR 1957, 151
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.12.1953 - I C 90.53

    Gaststättenbedürfnis und Grundrechtsauslegung

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hindert das Grundrecht der freien Berufswahl den Gesetzgeber nicht, unter dem Gesichtspunkt einer Regelung der Berufsausübung die Berufsaufnahme von einer Erlaubnis, einer Berufszulassung, und die Erteilung der Erlaubnis von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig zu machen (vgl. Entscheidungen des Senats vom 15. Dezember 1953 - BVerwGE 1, 48 -, 10. März 1954 - BVerwGE 1, 92 - und 10. Mai 1955 - BVerwGE 2, 85 [BVerwG 10.05.1955 - I C 121/53] -).

    Nach dieser Rechtsprechung ergreift der Schutz des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG sowohl den Wechsel des Berufs als auch den Ausbau eines einmal erwählten Berufs durch Hinzunahme weiterer Tätigkeiten (Urteile des Senats vom 15. Dezember 1953 - BVerwGE 1, 48 - und 14. Dezember 1954 - BVerwGE 1, 269 [279]; vgl. zu den obigen Ausführungen: Sellmann, DVBl. 1955 S. 170, und Deutsche Apotheker-Zeitung 1956 S. 94).

    Der Gesetzgeber hat andere Möglichkeiten, unsaubere Elemente aus ihrem Beruf zu entfernen, ohne die Zulassung neuer strebsamer Berufsbewerber durch eine Bedürfnisprüfung zu beschränken (Urteile des Senats vom 15. Dezember 1953 - BVerwGE 1, 48 [52] -, 10. März 1954 - BVerwGE 1, 92 [94] - und 14. Dezember 1954 - BVerwGE 1, 269 [278] - Vorlagebe Schluß des Senats vom 29. November 1955 - BVerwGE 2, 345 [347] -).

  • BVerwG, 29.11.1955 - I C 68.53
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54
    Nachdem durch dieses System in das Grundrecht der freien Berufswahl eingegriffen worden ist, und zwar in einer bis zu seinem Wesensgehalt vordringenden Stärke und Tiefe, ist vielmehr die Frage dahin zu stellen, ob gerade dieser Eingriff zum Schutz eines gemeinschaftsbedingten Rechtsgutes unabweisbar notwendig gewesen ist (vgl. Urteil des Senats vom 29. Juni 1954 - BVerwGE 1, 165 [168] - Vorlagebeschluß des Senats vom 29. November 1955 - BVerwGE 2, 345 -).

    Der Gesetzgeber hat andere Möglichkeiten, unsaubere Elemente aus ihrem Beruf zu entfernen, ohne die Zulassung neuer strebsamer Berufsbewerber durch eine Bedürfnisprüfung zu beschränken (Urteile des Senats vom 15. Dezember 1953 - BVerwGE 1, 48 [52] -, 10. März 1954 - BVerwGE 1, 92 [94] - und 14. Dezember 1954 - BVerwGE 1, 269 [278] - Vorlagebe Schluß des Senats vom 29. November 1955 - BVerwGE 2, 345 [347] -).

  • BVerwG, 14.12.1954 - I C 24.54
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54
    Nach dieser Rechtsprechung ergreift der Schutz des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG sowohl den Wechsel des Berufs als auch den Ausbau eines einmal erwählten Berufs durch Hinzunahme weiterer Tätigkeiten (Urteile des Senats vom 15. Dezember 1953 - BVerwGE 1, 48 - und 14. Dezember 1954 - BVerwGE 1, 269 [279]; vgl. zu den obigen Ausführungen: Sellmann, DVBl. 1955 S. 170, und Deutsche Apotheker-Zeitung 1956 S. 94).

    Der Gesetzgeber hat andere Möglichkeiten, unsaubere Elemente aus ihrem Beruf zu entfernen, ohne die Zulassung neuer strebsamer Berufsbewerber durch eine Bedürfnisprüfung zu beschränken (Urteile des Senats vom 15. Dezember 1953 - BVerwGE 1, 48 [52] -, 10. März 1954 - BVerwGE 1, 92 [94] - und 14. Dezember 1954 - BVerwGE 1, 269 [278] - Vorlagebe Schluß des Senats vom 29. November 1955 - BVerwGE 2, 345 [347] -).

  • BVerwG, 10.05.1955 - I C 121.53
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54
    Es kann danach keinem Zweifel unterliegen, daß das Grundrecht der freien Berufswahl auch für den Apothekerberuf gilt (vgl. Urteil des Senats vom 10. Mai 1955 - BVerwGE 2, 85 [BVerwG 10.05.1955 - I C 121/53] -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hindert das Grundrecht der freien Berufswahl den Gesetzgeber nicht, unter dem Gesichtspunkt einer Regelung der Berufsausübung die Berufsaufnahme von einer Erlaubnis, einer Berufszulassung, und die Erteilung der Erlaubnis von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig zu machen (vgl. Entscheidungen des Senats vom 15. Dezember 1953 - BVerwGE 1, 48 -, 10. März 1954 - BVerwGE 1, 92 - und 10. Mai 1955 - BVerwGE 2, 85 [BVerwG 10.05.1955 - I C 121/53] -).

  • BVerwG, 10.03.1954 - I C 5.53

    Genehmigung zum Betrieb des Personenbeförderungsgewerbes - Droschkengewerbe als

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hindert das Grundrecht der freien Berufswahl den Gesetzgeber nicht, unter dem Gesichtspunkt einer Regelung der Berufsausübung die Berufsaufnahme von einer Erlaubnis, einer Berufszulassung, und die Erteilung der Erlaubnis von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig zu machen (vgl. Entscheidungen des Senats vom 15. Dezember 1953 - BVerwGE 1, 48 -, 10. März 1954 - BVerwGE 1, 92 - und 10. Mai 1955 - BVerwGE 2, 85 [BVerwG 10.05.1955 - I C 121/53] -).

    Der Gesetzgeber hat andere Möglichkeiten, unsaubere Elemente aus ihrem Beruf zu entfernen, ohne die Zulassung neuer strebsamer Berufsbewerber durch eine Bedürfnisprüfung zu beschränken (Urteile des Senats vom 15. Dezember 1953 - BVerwGE 1, 48 [52] -, 10. März 1954 - BVerwGE 1, 92 [94] - und 14. Dezember 1954 - BVerwGE 1, 269 [278] - Vorlagebe Schluß des Senats vom 29. November 1955 - BVerwGE 2, 345 [347] -).

  • BVerwG, 12.07.1956 - I C 107.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54
    Der Senat hat sich bereits in seinemUrteil vom 12. Juli 1956 - BVerwG I C 107.53 - dem Standpunkt des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen.
  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54
    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch in seiner Entscheidung vom 30. Mai 1956 (NJW 1956 S. 1025 = DÖV 1956 S. 404) klargestellt, daß hierdurch der gewerbliche Charakter des Apothekenbetriebs nicht ausgeschlossen wird, und daß der Apotheker zu den freien Berufen zu rechnen ist.
  • BVerwG, 29.06.1954 - I C 161.53
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54
    Nachdem durch dieses System in das Grundrecht der freien Berufswahl eingegriffen worden ist, und zwar in einer bis zu seinem Wesensgehalt vordringenden Stärke und Tiefe, ist vielmehr die Frage dahin zu stellen, ob gerade dieser Eingriff zum Schutz eines gemeinschaftsbedingten Rechtsgutes unabweisbar notwendig gewesen ist (vgl. Urteil des Senats vom 29. Juni 1954 - BVerwGE 1, 165 [168] - Vorlagebeschluß des Senats vom 29. November 1955 - BVerwGE 2, 345 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1954 - IV A 1367/53
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54
    Diese Frage kann nicht dahin beantwortet werden, daß es Sache der Legislative sei, darüber zu befinden, mit welchen Mitteln eine drohende Gefahr abgewehrt werden soll, und es ihr überlassen bleiben müsse, unter mehreren denkbaren Mitteln dasjenige auszuwählen, welches für den erstrebten Erfolg das zweckmäßigste und geeignetste zu sein scheint (OVG Münster, Urteil vom 6. Mai 1954, NJW 1954 S. 1621; s. auch BGH, Urteil vom 16. November 1956, Pharm.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 4, 167 [170]) ist deshalb im Ergebnis darin zuzustimmen, daß der Übergang von der Tätigkeit eines angestellten zur Tätigkeit eines selbständigen Apothekers ein Akt der.

    Daß die Regelungsbefugnis nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG sich im vorstehend entwickelten Sinne auf Berufsausübung und Berufswahl bezieht, wird in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend angenommen (vgl. etwa Hamel DVBl. 1958 S. 37 und die dort angegebenen Belege); namentlich vertreten sowohl der Bundesgerichtshof wie das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, daß der Gesetzgeber die Aufnahme gewisser Berufe von einer Erlaubnis, der "Zulassung", und diese von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig machen könne (s. etwa BVerwGE 4, 167 [169]; 4, 250 [255]; BGH in den Vorlagegutachten BGHSt 4, 385 [391]; 7, 394 [399]).

    Namentlich geht es nicht an, mit dem Bundesverwaltungsgericht anzunehmen, die unabweisbare Notwendigkeit einer gesetzlichen Maßnahme müsse deshalb geprüft werden, weil von ihrer Anerkennung die Zulässigkeit eines Eingriffs in den Wesensgehalt des Grundrechts abhänge (BVerwGE 2, 85 [87]; 4, 167 [171 f.]).

    Allerdings ist mit dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 4, 167 [174 f.]) grundsätzlich zu fordern, daß jeder, der eine Apotheke erwirbt oder neu eröffnet, solche wirtschaftlichen Notwendigkeiten von vornherein einkalkulieren muß.

    Diese Frage mußte das Gericht verneinen; nach seiner Überzeugung entspricht gegenwärtig allein die Niederlassungsfreiheit, verstanden als Fehlen objektiver Beschränkungen der Zulassung, der Verfassungslage, was auch das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich annimmt (BVerwGE 4, 167).

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Die Erlaubnis zum Betrieb mehrerer Apotheken konnte daher nur während eines kurzen Zeitraums und überwiegend nur in der früheren amerikanischen Zone erteilt werden, da in den Gebieten der früheren britischen und französischen Zone das alte, den Mehrbetrieb ausschließende Recht teils bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 1956 (BVerwGE 4, 167), teils bis zum Apotheken-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377) weiter angewandt wurde.
  • BFH, 03.04.2014 - X R 16/10

    Verpachtung einer Apotheke im Ganzen - Zwangsbetriebsaufgabe und Erklärung der

    Soweit es sich bei dem "Apothekenrecht" noch um ein übertragbares Betriebsrecht (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 26. September 1963 IV 372/60 S, BFHE 77, 669, BStBl III 1963, 565, unter I.2.; zur historischen Entwicklung des Apothekenrechts in Bezug auf Personalkonzessionen, Privilegien und Realrechte vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 11. Juni 1958  1 BvR 596/56, BVerfGE 7, 377, unter B.III.) für eine Alt-Apotheke, d.h. eine solche, die bei Einführung der Niederlassungsfreiheit (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 1956 I C 221/54, BVerwGE 4, 167, und BVerfG-Entscheidungen vom 30. Mai 1956  1 BvF 3/53, BVerfGE 5, 25, und in BVerfGE 7, 377) bereits bestand, gehandelt haben sollte, galt dieses seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Apothekenwesen (ApoG) zum 1. Oktober 1960 kraft Gesetzes als Betriebserlaubnis (§ 27 Abs. 1 ApoG).
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