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   BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72   

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BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72 (https://dejure.org/1973,60)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1973 - I C 35.72 (https://dejure.org/1973,60)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1973 - I C 35.72 (https://dejure.org/1973,60)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung ihrer Enkelkinder - Begriff der "Familienangehörigen" im Sinne von Art. 2 des deutsch-spanischen Niederlassungsvertrages (NV)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42, 148
  • NJW 1973, 2170
  • MDR 1974, 163
  • DVBl 1974, 163
  • DVBl 1974, 90
  • DÖV 1973, 859
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72
    Das Grundgesetz geht vom Menschen als grundsätzlich zu eigenverantwortlicher und gemeinschaftsbezogener Lebenshaltung befähigter Persönlichkeit aus (BVerfGE 30, 173 [193] und 30, 1 [20]).
  • BVerwG, 10.05.1967 - V C 150.66

    Gewährung von Ausbildungshilfe zum Besuch einer mittleren oder höheren Schule -

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72
    Bei dieser Sachlage kann sich die Bundesrepublik Deutschland auf Grund ihres verfassungsmäßigen Selbstverständnisses als sozialer Rechtsstaat und der daraus sich ergebenden "Verpflichtung ... zur aktiven Sozialgestaltung" (BVerwGE 27, 58 [62]) nicht gleichgültig verhalten.
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72
    Es widerstreitet daher dem Sozialstaatsgrundsatz nicht, dem Bürger Gemeinschaftshilfe erst bei nicht möglicher oder nicht mehr zumutbarer Selbst- und Familienhilfe zu gewähren (vgl. auch BVerwGE 23, 149 [156]).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72
    Die "soziale Demokratie in den Formen des Rechtsstaats", deren Verwirklichung das Grundgesetz erstrebt, zielt auf eine "annähernd gleichmäßige Förderung des Wohles aller Bürger und annähernd gleichmäßige Verteilung der Lasten" (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51] [198]).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72
    Das Grundgesetz geht vom Menschen als grundsätzlich zu eigenverantwortlicher und gemeinschaftsbezogener Lebenshaltung befähigter Persönlichkeit aus (BVerfGE 30, 173 [193] und 30, 1 [20]).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72
    Dieser bezwecke nicht nur den Schutz der Familie vor Benachteiligungen, sondern auch ihre Förderung (BVerfGE 28, 104 [113]).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72
    Der Niederlassungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, und dem Spanischen Staat vom 23. April 1970 (BGBl. 1972 II S. 1041) - NV - ist zwar ungeachtet des Umstandes, daß er erst am 26. November 1972, also nach Ergehen des Berufungsurteils, in Kraft getreten ist (BGBl. 1972 II S. 1557), im Revisionsverfahren in dem gleichen Umfang zu beachten, wie ihn die Vorinstanz hätte beachten müssen, wenn, sie jetzt zu entscheiden hätte (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [298]; Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - [DÖV 1973, 347 = NJV 1973, 1014 = Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 33]).
  • BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55

    Saarstatut

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72
    Nach den für die Auslegung völkerrechtlicher Verträge allgemein entwickelten Grundsätzen ist in Fällen, in denen eine Vertragsbestimmung unklar ist, diejenige Auslegung zu wählen, die, ohne den Vertragszweck in Frage zu stellen, die Vertragspartei, um deren Verpflichtungen es geht, nicht über das gewollte Maß hinaus bindet (vgl. BVerfGE 4, 157 [BVerfG 04.05.1955 - 1 BvF 1/55] [168]; Berber, Lehrbuch des Völkerrechts, Bd. 1, 1960, S. 447; Verdross, Völkerrecht, 5. Aufl. S. 173/174) Das bedeutet, daß als Familienangehörige im Sinne von Art. 2 Abs. 2 NV nur Ehegatten und minderjährige Kinder zu verstehen sind.
  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72
    Der Niederlassungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, und dem Spanischen Staat vom 23. April 1970 (BGBl. 1972 II S. 1041) - NV - ist zwar ungeachtet des Umstandes, daß er erst am 26. November 1972, also nach Ergehen des Berufungsurteils, in Kraft getreten ist (BGBl. 1972 II S. 1557), im Revisionsverfahren in dem gleichen Umfang zu beachten, wie ihn die Vorinstanz hätte beachten müssen, wenn, sie jetzt zu entscheiden hätte (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [298]; Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - [DÖV 1973, 347 = NJV 1973, 1014 = Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 33]).
  • Drs-Bund, 28.12.1962 - BT-Drs IV/868
    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72
    Die amtliche Begründung zu der Vorschrift (BT-Drucks. IV/868 S. 12) sagt erläuternd: "Gegen Belange der Bundesrepublik Deutschland, zu denen auch Belange der Länder zählen, verstößt ein Ausländer, wenn seine Anwesenheit im Bundesgebiet mit den Interessen des Staates oder der Allgemeinheit nicht in Einklang steht." Der Begriff umfaßt mehr als die öffentliche Sicherheit und Ordnung im polizeirechtlichen Sinn.
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Er umfaßt mehr als die öffentliche Sicherheit und Ordnung (BVerwGE 42, 148 [154]).

    Im übrigen soll der Behörde ein grundsätzlich weites Ermessen eröffnet sein (BTDrucks. IV/868 S. 12; BVerwGE 42, 148 [156]), das eine angemessene Abwägung der öffentlichen Interessen mit denen des Ausländers erfordert.

    Es wird ebenfalls durch das Rechtsstaatsprinzip und den sich aus ihm herleitenden Rechtsgrundsätzen begrenzt, wie das Willkürverbot (BVerwGE 42, 148 [156]) und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG I B 239.77 -) und des Vertrauensschutzes (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 [Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 83, vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 93).

    Auch das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG ) kann ihm Schranken setzen (BVerwGE 42, 148 [157]).

    Nach der Rechtsprechung des Senats umfaßt der Begriff der Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG auch einwanderungspolitische Interessen (BVerwGE 42, 148 [154]).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 28.77

    Erlaubnis der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

    Er umfaßt mehr als die öffentliche Sicherheit und Ordnung (BVerwGE 42, 148 [154]).

    Im übrigen soll der Behörde ein grundsätzlich weites Ermessen eröffnet sein (BTDrucks. IV/868 S. 12; BVerwGE 42, 148 [156]), das eine angemessene Abwägung der öffentlichen Interessen mit denen des Ausländers erfordert.

    Es wird ebenfalls durch das Rechtsstaatsprinzip und den sich aus ihm herleitenden Rechtsgrundsätzen begrenzt, wie das Willkürverbot (BVerwGE 42, 148 [156]) und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -) und des Vertrauensschutzes (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz a.a.O. § 2 AuslG Nr. 8], vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz a.a.O. § 2 AuslG Nr. 9]).

    Auch das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) kann ihm Schranken setzen (BVerwGE 42, 148 [157]).

  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

    Zu den Familienangehörigen im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 des Niederlassungsvertrages gehören nur Ehegatten und minderjährige Kinder (wie BVerwGE 42, 148).

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 35.72 - (BVerwGE 42, 148 [150 f.]) entschieden.

    Davon ist der Senat auch im Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 35.72 - (a.a.O.) ausgegangen.

  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82

    Ausländerehe - Eheschutz - Nachzugserlaubnis - Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis

    Ehegatten angewiesen ist (Abgrenzung zu BVerwGE 42, 148).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 35.72 -(BVerwGE 42, 148 [157]) offengelassen, ob der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG sich auf den Aufenthalt einer ausländischen Großmutter erstreckt, die ihre in einer ausländischen Arbeitnehmerfamilie aufwachsenden Enkelkinder betreuen soll.

    In dem Urteil vom 3. Mai 1973 (a.a.O. S. 157) hat der Senat jedoch aus einer dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG) zu entnehmenden Fürsorgepflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den in ihr tätigen ausländischen Arbeitnehmern hergeleitet, daß die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sein kann, den Nachzug einer der öffentlichen Hand nicht zur Last fallenden (gesunden und nicht pflegebedürftigen) Großmutter zum Zwecke der Betreuung der Kinder einer ausländischen Arbeitnehmerfamilie zu gestatten.

    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts sind die Tochter und der Schwiegersohn der Klägerin - anders als die Eheleute im Falle des Senatsurteils vom 3. Mai 1973 (a.a.O. S. 158) - nicht auf einen Doppelverdienst angewiesen, so daß ein vergleichbares Fürsorgebedürfnis nicht besteht.

  • LSG Hessen, 11.12.1980 - L 1 Ar 832/78

    Arbeitserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Erwerbstätigkeit; Verfügbarkeit

    Einmal verfügt die Bundesanstalt für Arbeit - und nur sie - über die nötige Sachkompetenz zur Beurteilung des Arbeitsmarktes; zum anderen wird das den Ausländerbehörden in §§ 2 Abs. 1, 7 Abs. 3 AuslG eingeräumte Ermessen, auch wenn es sehr weit ist, zumindest durch das Rechtsstaatsgebot begrenzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1973 - 1 C 35.72 - BVerwGE 42, 148, 156).

    Der Begriff der Belange der Bundesrepublik Deutschland i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, wie er sich auch im Rahmen des § 7 Abs. 3 AuslG auswirkt, umfaßt, auch wenn die ausschließlich arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkte nicht einzubeziehen sind, mehr als die öffentliche Sicherheit und Ordnung im polizeirechtlichen Sinne (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1973, a.a.O., 154).

    Die Vielfalt der möglichen Interessenlagen entzieht sich zwar sowohl einem generellen gesetzlichen Regelungsprinzip als auch einer kasuistischen Erfassung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 48.77 -, a.a.O., 259), es ist aber doch gesicherte Rechtsprechung, daß dieser Begriff die Berücksichtigung wirtschaftspolitischer Belange einschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1973, a.a.O.), daß die Ausländerbehörde im Rahmen ihres Ermessens auf zahlreiche wirtschaftliche, soziale und politische Gegebenheiten Bedacht zu nehmen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 48.77 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 29.77 -, a.a.O., 589; BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 30.76 -, a.a.O., 587).

    Hierzu gehört insbesondere die Beachtung einwanderungspolitischer Interessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1973, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 48.77 - a.a.O., 270; BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 22.76 - BVerwGE 56, 273, 280).

  • BVerwG, 30.10.1980 - 1 B 821.80

    Antrag auf Erteilung einer Nachzugserlaubnis - Beeinträchtigung der Belange der

    Die Klägerin macht zunächst geltend, das Urteil des Berufungsgerichts weiche von dem Urteil des Senats vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 35.72 - (BVerwGE 42, 148) ab und beruhe auf dieser Abweichung.

    Er hat dies auch im Hinblick auf mögliche Vergleichsfälle angenommen, weil sich die Nachzugserlaubnis auf eine gesunde, "familienfunktionstüchtige" und der öffentlichen Hand nicht zur Last fallende Großmutter oder ggf. auch einmal auf eine vergleichbare andere Person begrenzen läßt und ein unbeschränkter Nachzug anderer Familienangehöriger nicht eröffnet wird (BVerwGE 42, 148 [156]).

    Mit dieser Überprüfung der von ihm angenommenen behördlichen Ermessensentscheidung hat das Berufungsgericht eine andere als die oben genannte, in BVerwGE 42, 148 (156) [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72] erörterte Frage beurteilt (§ 114 VwGO).

    Ferner sind nach den Feststellungen des Berufungsgerichts die Eheleute (Onkel und Tante der Klägerin) nicht auf einen Doppelverdienst wirtschaftlich angewiesen, so daß ein vergleichbares Fürsorgebedürfnis wie in dem vom Senat entschiedenen Fall nicht vorliegt (BVerwGE 42, 148 [158]).

  • LSG Hessen, 11.12.1980 - L - 1/Ar - 832/78

    Anspruch eines libanesischen Staatsangehörigen auf Gewährung von

    Staatsgebot begrenzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1973 - I C 35.72 - BVerwGE 42, 148 156).

    Der Begriff der Belange der Bundesrepublik Deutschland i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, wie er sich auch im Rahmen des § 7 Abs. 3 AuslG auswirkt, umfaßt, auch wenn die ausschließlich arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkte nicht einzubeziehen sind, mehr als die öffentliche Sicherheit und Ordnung im polizeirechtlichen Sinne (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1973, a.a.O.,l54).

    Die Vielfalt der möglichen Interessenlagen entzieht sich zwar sowohl einem generellen gesetzlichen Regelungsprinzip als auch einer kasuistischen Erfassung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 -1 C 48.77 -, a.a.O., 259), es ist aber doch gesicherte Rechtsprechung, daß dieser Begriff die Berücksichtigung wirtschaftspolitischer Belange einschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1973, a.a.O.), daß die Ausländerbehörde im Rahmen ihres Ermessens auf zahlreiche wirtschaftliche, soziale und politische Gegebenheiten Bedacht zu nehmen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 48.77 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 27. September 197B - 1 C 29.77 -, a.a.O., 589; BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 30.76 -, a.a.O., 587).

    Hierzu gehört insbesondere die Beachtung einwanderungspolitischer Interessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1973, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 48.77 -a.a.O., 270; BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 22.76 -BVerwGE 56, 273, 280).

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Eine abweichende Auslegung des Vertrages vernachlässigte die unterschiedliche Fassung der genannten Absätze des Art. 2 NV und widerspräche dem völkerrechtlichen Auslegungsprinzip, im Zweifel das die staatliche Souveränität weniger einschränkende Auslegungsergebnis zu wählen (Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 1976, S. 393; Seidl-Hohenveldern, Völkerrecht, 4. Aufl., 1980, S. 84 f. Rdnrn. 249 ff.; Randelzhofer, Der Einfluß des Völker- und Europarechts auf das deutsche Ausländerrecht, 1980, S. 39; vgl. ferner BVerwGE 42, 148 [151]).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Er umfaßt insbesondere die öffentliche Sicherheit und Ordnung (BVerwGE 42, 148 [154]).
  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

    Nur in Ausnahmefällen kann sich das der Behörde in § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG eingeräumte weite Ermessen (BVerwGE 42, 148 [156]; 56, 254 [258]) dahin verengen, daß keine andere Entscheidung als die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis rechtmäßig erscheint.
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

  • BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Sozialhilfe - Freizügigkeit - Arbeitnehmer

  • BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Rechtsstaatsprinzip - Verhältnismäßigkeit -

  • BVerwG, 04.01.1989 - 1 B 176.88

    Einschränkung eines Ermessens zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an

  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

  • BVerwG, 17.05.1979 - 1 B 282.77

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89

    Ausländerrecht - Einwanderungspolitische Erwägungen - Negativschranke -

  • BVerwG, 11.01.1982 - 1 B 151.81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährig - Ausreisepflicht

  • BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 40.83

    Ermessen bei Entscheidungen über eine Familienzusammenführung - Zuzugsrecht für

  • BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 16.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Betreuung von Kindern einer

  • BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem

  • BVerwG, 03.02.1989 - 1 A 8.89

    Rechtsmittel

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - 2 M 132/09

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen Vorliegens eines

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76

    Wegfall des Zwecks der Anwesenheit ausländischer Studenten nach langer

  • BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78

    Ausländer - Einreise zu Ausbildungszwecken - Entwicklungsländer -

  • BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach einer gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung

  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 12.73

    Bildung eines Gesamtpersonalrats - Neuregelung des

  • VerfGH Saarland, 13.03.2006 - Lv 2/05
  • BVerwG, 11.10.1983 - 1 C 4.81

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Treffen einer Ermessensentscheidung -

  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 146.83

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Ermessensfehlerfreie Entscheidung

  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 1.84

    Sozialhilfe für Ausländer - Anerkennung als Asylberechtigte - Kürzung einer Hilfe

  • BVerwG, 20.08.1981 - 1 CB 35.81

    Aufforderung zur Ausreise eines Asylbewerbers nach Ablehnung seines Asylantrages

  • BVerwG, 25.05.1978 - 1 B 83.77

    Selbständige Erwerbstätigkeit - Ausübungsverbot - GmbH - Ungehung des Verbots

  • BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 112.76

    Antrag auf Gewährung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Antrag auf Beiordnung

  • BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 20.85

    Familiennachzug - Wohlwollensgebot - Niederlassen zu Erwerbszwecken

  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 6.84

    Sozialhilfe für Ausländer - Anerkennung als Asylberechtigter - Anerkennung einer

  • BVerwG, 30.04.1982 - 1 B 168.81

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • LSG Hessen, 19.12.1980 - L 1 Ar 1191/80

    Arbeitserlaubnis; Asylbewerber; Weisung; Wartezeit

  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 98.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1980 - XI 2258/79

    Aufenthaltserlaubnis; Ablehnung bei Inanspruchnahme von Sozialhilfe

  • BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ablehnung der Verlängerung einer

  • VGH Hessen, 20.07.1989 - 12 TH 3562/87

    Aufenthaltsrecht: Familiennachzug eines Minderjährigen zu den Großeltern

  • VGH Hessen, 07.11.1988 - 13 UE 1656/87

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach Scheidung

  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 20.76

    Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik bei Vorliegen eines

  • BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 21.85

    Familiennachzug von ausländischen Eltern zu ihren im Bundesgebiet zu

  • BVerwG, 08.11.1983 - 1 A 77.83

    Rechtssache von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung - Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 22.06.1983 - 1 B 126.82

    Anspruch ausländischer Kinder auf Schutz und Fürsorge in Deutschland - Eignung

  • LSG Hessen, 19.12.1980 - L 1/Ar 1191/80

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit auf

  • VGH Hessen, 15.06.1989 - 12 TH 795/89

    Ausländerrecht: Nachzug Minderjähriger zu Großeltern

  • OVG Bremen, 25.11.1980 - 2 BA 75/80

    Anspruch einer Türkin auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Betreuung des an

  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 40.78

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Wirksamkeit einer Ausweisungsverfügung

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