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   BVerwG, 26.10.1973 - VII C 25.72   

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BVerwG, 26.10.1973 - VII C 25.72 (https://dejure.org/1973,423)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1973 - VII C 25.72 (https://dejure.org/1973,423)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1973 - VII C 25.72 (https://dejure.org/1973,423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Säumniszuschlages - Herabsetzung einer Vorauszahlungsschuld

  • Wolters Kluwer

    Säumniszuschlag - Verspätet geleistete Vorauszahlungen - Zeitpunkt der Entrichtung - Veranlagungsbescheid - Festsetzung - Erstattung des Unterschiedsbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 136
  • MDR 1974, 341
  • DB 1974, 611
  • BStBl 1974, 279
  • BStBl II 1974, 279
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.06.1969 - VII C 46.68

    Säumnissteuergesetz (StSäumG) auch im Bereich der Gemeinden als Bundesrecht -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1973 - VII C 25.72
    Säumniszuschläge für verspätet geleistete Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer sind auch dann zu entrichten, wenn später die Steuerschuld durch Vorauszahlungsanpassung oder durch endgültigen Veranlagungsbescheid auf einen niedrigeren Betrag als die Summe der einjährigen Vorauszahlungen festgesetzt wird und daher der Unterschiedsbetrag dem Steuerschuldner zu erstatten ist (Abweichung von BVerwGE 32, 262).

    Es sei nicht der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 32, 262 zu folgen, Säumniszuschläge für verspätet geleistete Vorauszahlungen seien insoweit herabzusetzen, als sie auf einen Betrag entfielen, der nach der endgültigen Festsetzung der Steuer zu erstatten sei.

    Das Berufungsgericht verletze auch Bundesrecht, soweit es im bewußten Gegensatz zu der Entscheidung in BVerwGE 32, 262 der Ansicht sei, der Säumniszuschlag für verspätet geleistete Vorauszahlungen, die sich durch nachträgliche Anpassung gemäß § 19 Abs. 3 GewStG ermäßigt hätten, sei nicht entsprechend herabzusetzen oder zu erstatten.

    Er hat dargetan und erläutert, daß für die Rechtsfrage, ob bei nachträglicher Herabsetzung der Gewerbesteuerschuld auch der wegen verspäteter Vorauszahlungen verwirkte Säumniszuschlag rückwirkend herabzusetzen sei, die vom Berufungsgericht vertretene Auffassung der Entscheidung in BVerwGE 32, 262 vorzuziehen sei.

    Sie widerspricht nicht dem Grundgesetz (BVerwGE 32, 262 [264]; BFHE 79, 385 [388]; BStBl 1964 III S. 371 [372]).

    Solche Zuschläge sollen einen Druck auf den Steuerpflichtigen dahin ausüben, Steuern pünktlich zu zahlen, so daß Vollstreckungsmaßnahmen vermieden werden; sie sollen den rechtzeitigen Eingang der Steuer sicherstellen (BVerwGE 32, 262 [268]).

    Derartige Bedenken hat der erkennende Senat -- abgesehen von den Erwägungen, die er in seinem Urteil vom 27. Juni 1969 (BVerwGE 32, 262, 265, 271) zu dieser Frage angestellt hat -- im vorliegenden Fall besonders deshalb nicht, weil der Kläger nicht nur die Anforderung des Säumniszuschlages angefochten, sondern auch sich gegen die Weigerung des Beklagten gewandt hat, den Säumniszuschlag nachträglich wieder aufzuheben.

  • BFH, 17.01.1964 - I 256/59 U

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen zur Einkommensteuer 1952 und

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1973 - VII C 25.72
    Sie widerspricht nicht dem Grundgesetz (BVerwGE 32, 262 [264]; BFHE 79, 385 [388]; BStBl 1964 III S. 371 [372]).

    Auch wenn der Säumniszuschlag nicht in erster Linie die Bedeutung einer Entschädigung für verspätete Steuerzahlungen hat (BFHE 79, 385 [389]; BStBl 1964 III S. 371), ist ihm doch nicht jeder Zusammenhang mit einer derartigen Ausgleichsleistung abzusprechen; denn bei der Bemessung der Höhe des Säumniszuschlages ist der Gesetzgeber von der (damaligen) Höhe der Kreditkosten für Kontenüberziehung ausgegangen (BT-Drucks. III/2573 S. 34).

  • Drs-Bund, 04.03.1961 - BT-Drs III/2573
    Auszug aus BVerwG, 26.10.1973 - VII C 25.72
    Auch wenn der Säumniszuschlag nicht in erster Linie die Bedeutung einer Entschädigung für verspätete Steuerzahlungen hat (BFHE 79, 385 [389]; BStBl 1964 III S. 371), ist ihm doch nicht jeder Zusammenhang mit einer derartigen Ausgleichsleistung abzusprechen; denn bei der Bemessung der Höhe des Säumniszuschlages ist der Gesetzgeber von der (damaligen) Höhe der Kreditkosten für Kontenüberziehung ausgegangen (BT-Drucks. III/2573 S. 34).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1973 - VII C 25.72
    Vielmehr handelt es sich um eine verwaltungsinterne Richtlinie zur einheitlichen Handhabung des Ermessens, das -- wie vom Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes mit dem Beschluß vom 19. Oktober 1971 (BVerwGE 39, 355; BStBl 1972 II S. 603) klargestellt worden ist -- die Steuererlaßregelung des § 131 AO der zuständigen Behörde nach dem Maßstab der Billigkeit an die Hand gegeben hat.
  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Das gilt besonders für Fälle, in denen der Wortlaut einer Verwaltungsvorschrift unklar und darum auslegungsbedürftig ist (vgl. etwa BVerwGE 34, 278 [BVerwG 10.12.1969 - VIII C 104/69]; 36, 323 [BVerwG 26.11.1970 - VIII C 89/68]; 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73]; 44, 136 [BVerwG 25.10.1973 - III C 49/71]; 52, 193 [BVerwG 23.03.1977 - VI C 8/74]; 58, 45 [BVerwG 25.04.1979 - 8 C 52/77]; Urteile vom 2. Juni 1976 - BVerwG 7 C 33.74 - Buchholz 411.2 BEG Nr. 1 S. 4 und vom 2. Februar 1995 - BVerwG 2 C 19.94 - NVwZ-RR 1996, 47 [BVerwG 02.02.1995 - 2 C 19/94]).
  • VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18

    Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer

    Hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme, Säumniszuschläge könnten auch auf nicht existente Steueransprüche verwirkt werden, enthielten die diesbezüglichen Vorschriften nicht (vgl. allerdings auch BVerwG in dem wiederum zu § 1 StSäumG ergangenen Urteil vom 26. Oktober 1973 - VII C 25.72 -, BVerwGE 44, 136, juris Rn. 22, in dem es die Frage offengelassen hat, ob der Säumniszuschlag auch dann bestehen bleibt, wenn sich die ursprünglich fällig gewesene und nicht pünktlich getilgte Steuerzahlungsschuld später als von Anfang an unberechtigt erweist und dementsprechend - etwa durch eine Rechtsmittelentscheidung - rückwirkend aufgehoben wird).

    Anderenfalls teilt der Säumniszuschlag das Schicksal der Hauptforderung und ist in entsprechender Höhe herabzusetzen (ebenso noch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1969 - BVerwG VII C 46.68 -, BVerwGE 32, 262 [265, 271]; offen gelassen dagegen in BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1973 - BVerwG VII C 25.72 -, BVerwGE 44, 136 [141]).

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Da eine Rechtsverletzung durch Abweichung von den Verwaltungsvorschriften sich nur mittelbar aus einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben kann und die Verwaltungsvorschriften zur Disposition des Vorschriftengebers stehen, ist bei der Auslegung die tatsächliche Verwaltungspraxis jedenfalls insoweit heranzuziehen, als sie vom Urheber der Verwaltungsvorschriften gebilligt oder doch geduldet wurde oder wird (vgl. außer den bereits genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts auch BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] [6]; 44, 136 [138]; 58, 45 [50 ff.]).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84

    Flurbereinigung - Beitragsrückstand - Verzugszinsen - Säumniszuschlag

    Denn Säumniszuschläge haben zwar rechtlich und wirtschaftlich den Charakter eines Druck- oder Zwangsmittels, das den Abgabenschuldner anhalten soll, die Abgabe rechtzeitig zu zahlen (vgl. BFHE 61, 521 ; 79, 385 ; BVerwGE 32, 262 [BVerwG 27.06.1969 - VII C 46/68]; 44, 136 [BVerwG 25.10.1973 - III C 49/71]); sie sind aber kein Instrument des Erfüllungszwanges im Sinne eines unmittelbaren Vollstreckungszwanges, der den Vollstreckungserfolg, soweit ein Vollstreckungssubstrat vorhanden ist, sicher garantieren kann, sondern lediglich ein Instrument des nur mittelbar wirkenden (psychologischen) Beugezwanges, der sich durch Sanktionsdrohung an den Willen des Pflichtigen wendet, von diesem die freiwillige Abgabenleistung erwartet und deshalb, wenn sich der Pflichtige als hartnäckig erweist, in letzter Konsequenz Zwangsversuch bleibt.
  • BVerwG, 11.11.1982 - 8 B 113.82

    Erhebung von Säumniszuschlägen für verspätet geleistete Vorauszahlungen auf die

    Das Berufungsurteil weicht nicht im Sinne der genannten Vorschrift von den dafür in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1973 (- BVerwG VII C 25.72 - BVerwGE 44, 136 ff.) und vom 14. Februar 1962 (- BVerwG V C 11 und 16.61 - BVerwGE 14, 1 ff.) ab.

    Im übrigen ergeben sich aus dem Berufungsurteil keine Anhaltspunkte für die Annahme des Klägers, das Berufungsgericht habe den Charakter eines Säumniszuschlags als "Druckmittel eigener Art" (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1973 - BVerwG VII C 25.72 - a.a.O. S. 140) verkannt.

    Soweit der Kläger die Frage aufwirft, "ob Säumniszuschläge ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung auch dann erhoben werden dürfen, wenn der Verwirkungstatbestand in der Zeit vor Einführung des Säumniszuschlags liegt" (Beschwerdeschrift S. 4), übersieht er zum einen, daß nach den Feststellungen des Berufungsgerichts im Landesrecht eine "ausdrückliche gesetzliche Regelung" für die Erhebung von Säumniszuschlagen enthalten ist, und zum anderen, daß die - verfassungsrechtlich unbedenkliche (vgl. dazu Urteile vom 27. Juni 1969 - BVerwG VII C 46.68 - BVerwGE 32, 262 [264] und vom 26. Oktober 1973 - BVerwG VII C 25.72 - a.a.O. S. 138) - Erhebung von Säumnis zuschlagen dem Wesen des Säumniszuschlags als Druckmittel eigener Art entsprechend dazu dient, den Schuldner einer Abgabe zur Zahlung anzuhalten, wenn und solange er säumig ist.

  • BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75

    Bemessung von Säumniszuschlägen - Rechtsbehelfsverfahren - Herabsetzung der

    Der Große Senat läßt jedoch ausdrücklich die vom Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 26. Oktober 1973 VII C 25.72 (BStBl II 1974, 279) entschiedene Frage offen, ob Säumniszuschläge auf Vorauszahlungen auch dann herabzusetzen sind, wenn die endgültig festgesetzte Steuerschuld kleiner ist als die Summe der Vorauszahlungen.
  • BGH, 23.04.2021 - V ZR 147/19

    A) Die zur Umsetzung von § 1 Abs. 6 TreuhG erlassenen Privatisierungsgrundsätze

    Entscheidend ist vielmehr, wie die zuständigen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang diese infolgedessen durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebunden sind (BVerwGE 34, 278, 281; 36, 323, 327; 44, 136, 138; 52, 193, 199; 58, 45, 51; 152, 211 Rn. 24; NVwZ-RR 1996, 47, 48; NJW 1996, 1766, 1767; ZIP 2020, 2122 Rn. 6 f.).
  • OLG Hamm, 22.11.2012 - 6 U 90/12

    Ansprüche der Eigentümerin einer Bundesautobahn wegen unfallbedingter Schäden

    Sie entfalten regelmäßig keine Außenwirkung (BVerfGE 78, 214; 80, 257; BVerwGE 34, 278; 44, 136).
  • BGH, 23.04.2021 - V ZR 248/19

    Erwerb ehemals volkseigener landwirtschaftlicher Fläche im Beitrittsgebiet:

    Entscheidend ist vielmehr, wie die zuständigen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang diese infolgedessen durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebunden sind (BVerwGE 34, 278, 281; 36, 323, 327; 44, 136, 138; 52, 193, 199; 58, 45, 51; 152, 211 Rn. 24; NVwZ-RR 1996, 47, 48; NJW 1996, 1766, 1767; ZIP 2020, 2122 Rn. 6 f.).
  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 37/96 R

    Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose - gerichtliche Überprüfung

    Insbesondere wenn der Wortlaut unklar ist oder geltend gemacht wird, die Verwaltungsvorschriften würden - etwa im Einverständnis mit dem Vorschriftengeber - inzwischen abweichend vom Wortlaut gehandhabt, kann die Handhabung in der Praxis nicht außer Betracht bleiben (vgl BVerwGE 44, 136, 138; 52, 193, 199 f; 58, 45, 51 f; BVerwG Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 101; DVBl 1998, 191).
  • BGH, 29.05.1991 - I ZB 2/90

    "Zustellungsadressat"; Bewirkung von Zustellungen im patentamtlichen Verfahren

  • BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91

    Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich einer

  • VG Cottbus, 03.09.2014 - 1 K 977/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

  • VG Cottbus, 13.09.2013 - 1 K 1240/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81

    Besoldungsdienstalter - Anrechnung von Vortätigkeiten

  • BGH, 03.03.1976 - VIII ZR 197/74

    Steuervorauszahlung und Säumniszuschlag im Anfechtungsprozeß

  • VG Cottbus, 26.09.2014 - 1 K 214/13

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

  • VG Cottbus, 03.09.2014 - 1 K 979/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

  • BSG, 24.11.1994 - 7 RAr 54/93
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 29161/93

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Säumniszuschlägen auf rückständige Beiträge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 2916/93
  • VG Berlin, 15.06.2012 - 13 K 151.10

    Säumniszuschläge im Erschließungsbeitragsrecht

  • VG Gießen, 14.02.2008 - 8 E 149/07

    Säumniszuschlag und nachträgliche Ermäßigung eines Steuerbescheides

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - 2 S 242/95

    Aufschiebende Wirkung, Sonstige Abgaben - Säumniszuschläge

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