Rechtsprechung
BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer traditionellen Gemeindevergnügungsteuer in Form der sogenannten Kartensteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Zulässigkeit der Vergnügungsteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969; Ermächtigung zur Satzungsgebung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 45, 277
- NJW 1974, 2301
- NJW 1975, 1047 (Ls.)
- MDR 1974, 1049
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61
Speiseeissteuer
Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
Es kam für die Abgrenzung der Länderkompetenz von der Bundeskompetenz allein darauf an, daß sich die Verbrauch- und Verkehrsteuern von anderen Steuern dieser Gruppe - insbesondere von der bundesgesetzlich geregelten Umsatzsteuer - durch das Merkmal "örtlich bedingter Wirkungskreis" unterschieden (BVerfGE 7, 244 [257]; 16, 306 [317, 327]; BVerwGE 10, 82 [83]; ferner BVerwG VII B 60.67 in KStZ 1970, 18).Es hat in anderen Entscheidungen (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [90]; 31, 119 [127]) im Einklang mit dem erkennenden Senat (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [258]; ferner 27, 146) ausgesprochen, daß die traditionelle Vergnügungsteuer, wenn sie - wie das durch § 1 Nr. 2 der Satzung der Beklagten geschehen ist - gemäß der normativen Gestaltung des Steuertatbestandes an die im Gemeindegebiet veranstaltete "Vorführung von Filmen", also an einen zeitlich und örtlich genau bestimmten und begrenzten Vorgang anknüpft, dieses entscheidende Merkmal aufweist, weil bei einer derartigen Steuer jene "örtliche Radizierung" des Steuertatbestandes im Sinne der Entscheidung in BVerfGE 16, 306 [BVerfG 23.07.1963 - 2 BvL 11/61] (317, 327) gegeben ist, die gleichzeitig die unmittelbaren Wirkungen der Steuer auf das Steuergebiet begrenzt.
Dagegen ist es grundsätzlich nicht als ein artbestimmendes Unterscheidungsmerkmal angesehen worden, wenn sich die zu vergleichenden Steuern allein dadurch unterscheiden, daß die Landessteuer nur einen Ausschnitt des Sachverhalts erfaßt, an den die Bundessteuer anknüpft, die Landessteuer mithin in dem umfassenden Tatbestand der Bundessteuer enthalten ist (Verhältnis der Spezialität) (BVerfGE 7, 244 [260]; 16, 306 [316, 328]; ferner insbesondere Markull, Gleichartige Steuern, Vierteljahresschrift für Steuer- und Finanzrecht, Bd. 4 [1930] S. 535 [547]; Vogel/Walter in Bonner Kommentar, Zweitbearbeitung, RdNr. 106 zu Art. 105).
Da der Absatz 2 sowohl örtliche Steuern betrifft, die mit bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind, als auch nach dem Sinn seiner Garantie örtliche Steuern voraussetzt, bei denen diese Gleichartigkeit zu verneinen ist, muß für den Ausschluß der Gleichartigkeit und damit für die Begründung der ausschließlichen Landeskompetenz ein besonderes örtliches Element hinzukommen, das nicht jede örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer aufweist: Dieses besondere örtliche Element kann - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 16, 306 ff. [BVerfG 23.07.1963 - 2 BvL 11/61] für das früher verfassungsrechtlich geltende Steuerabgrenzungsmerkmal "örtlich bedingter Wirkungskreis" entschieden hat - nur die Eigenschaft der örtlichen Begrenzung der unmittelbaren Steuerwirkung sein, die zusätzlich zu den jeder örtlichen Steuer (im weiteren Sinne) innewohnenden Merkmalen gegeben sein muß.
Hierzu kann auf die Ausführungen verwiesen werden, die sowohl der erkennende Senat in BVerwGE 10, 82 [BVerwG 18.12.1959 - VII C 95/57] (83, 84) (unter Hinweis auf BVerwGE 2, 105 [107]; 5, 339 [343]) als auch das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 16, 306 (325, 327) für die herkömmliche Getränkesteuer gemacht haben.
Das neu eingefügte Gleichartigkeitsverbot kommt deshalb angesichts des Bestehens der bundesgesetzlich geregelten Umsatzsteuer für solche gemeindlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern in Betracht, die zwar in ihrem Tatbestand örtlich bedingt sind, aber in ihrer unmittelbaren Steuerwirkung über das Gemeindegebiet hinausgehen, wie das nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 16, 306 (327) f [BVerfG 23.07.1963 - 2 BvL 11/61]ür die hessische Speiseeissteuer zutraf, die nicht nur den Verkauf "zum Verzehr an Ort und Stelle", sondern "jede entgeltliche Abgabe von Speiseeis an Verbraucher im Gemeindegebiet" steuerlich erfaßte.
- BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56
Badische Weinabgabe
Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
Es kam für die Abgrenzung der Länderkompetenz von der Bundeskompetenz allein darauf an, daß sich die Verbrauch- und Verkehrsteuern von anderen Steuern dieser Gruppe - insbesondere von der bundesgesetzlich geregelten Umsatzsteuer - durch das Merkmal "örtlich bedingter Wirkungskreis" unterschieden (BVerfGE 7, 244 [257]; 16, 306 [317, 327]; BVerwGE 10, 82 [83]; ferner BVerwG VII B 60.67 in KStZ 1970, 18).Dennoch hat die Rechtsprechung den in dem aufgehobenen § 2 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes vom 27. April 1926 (RGBl. I S. 203) speziell für das Steuerrecht ausgesprochenen Grundsatz, nach dem die Inanspruchnahme von Steuern für das Reich die Erhebung "gleichartiger" Steuern durch die Länder und Gemeinden ausschloß, für die Abgrenzung des Gesetzgebungsrechts der Länder im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (Art. 72 Abs. 1 GG) übernommen und nach diesem Grundsatz die Frage geprüft, ob eine Landes- oder Gemeindesteuer deshalb unwirksam ist, weil der Bund von seinem konkurrierenden Steuergesetzgebungsrecht insoweit Gebrauch gemacht hat (BVerfGE 7, 244 [259]).
Sie hat hierzu im wesentlichen drei artbestimmende Vergleichsmerkmale hervorgehoben, nämlich den steuerbegründenden Tatbestand und damit zusammenhängend den Steuergegenstand, ferner den Steuermaßstab und schließlich die wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuern, wobei als entscheidend bezeichnet worden ist, ob die eine Steuer dieselbe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere (BVerfGE 7, 244 [260]; 13, 181 [193, 196]; 14, 76 [91]; 16, 64 [75]; BVerwG VII C 78.72 in NJW 1974, 659 [660]).
Dagegen ist es grundsätzlich nicht als ein artbestimmendes Unterscheidungsmerkmal angesehen worden, wenn sich die zu vergleichenden Steuern allein dadurch unterscheiden, daß die Landessteuer nur einen Ausschnitt des Sachverhalts erfaßt, an den die Bundessteuer anknüpft, die Landessteuer mithin in dem umfassenden Tatbestand der Bundessteuer enthalten ist (Verhältnis der Spezialität) (BVerfGE 7, 244 [260]; 16, 306 [316, 328]; ferner insbesondere Markull, Gleichartige Steuern, Vierteljahresschrift für Steuer- und Finanzrecht, Bd. 4 [1930] S. 535 [547]; Vogel/Walter in Bonner Kommentar, Zweitbearbeitung, RdNr. 106 zu Art. 105).
- BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
Es hat in anderen Entscheidungen (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [90]; 31, 119 [127]) im Einklang mit dem erkennenden Senat (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [258]; ferner 27, 146) ausgesprochen, daß die traditionelle Vergnügungsteuer, wenn sie - wie das durch § 1 Nr. 2 der Satzung der Beklagten geschehen ist - gemäß der normativen Gestaltung des Steuertatbestandes an die im Gemeindegebiet veranstaltete "Vorführung von Filmen", also an einen zeitlich und örtlich genau bestimmten und begrenzten Vorgang anknüpft, dieses entscheidende Merkmal aufweist, weil bei einer derartigen Steuer jene "örtliche Radizierung" des Steuertatbestandes im Sinne der Entscheidung in BVerfGE 16, 306 [BVerfG 23.07.1963 - 2 BvL 11/61] (317, 327) gegeben ist, die gleichzeitig die unmittelbaren Wirkungen der Steuer auf das Steuergebiet begrenzt.Die Vergnügungsteuer soll regelmäßig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfassen, die sich in der Teilnahme an der entgeltlichen Vergnügungsveranstaltung äußert (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [79]; 31, 119 [129]).
Diese Auslegung wird durch den Vergnügungsteuerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 31, 119 (128) bestätigt, wonach die Neufassung des Art. 105 Abs. 2 a GG die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes für die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern "nunmehr ausdrücklich klarstellt", also gegenüber dem früheren Rechtszustand keine (konstitutive) Änderung bringt.
- BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57
Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer
Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
Es hat in anderen Entscheidungen (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [90]; 31, 119 [127]) im Einklang mit dem erkennenden Senat (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [258]; ferner 27, 146) ausgesprochen, daß die traditionelle Vergnügungsteuer, wenn sie - wie das durch § 1 Nr. 2 der Satzung der Beklagten geschehen ist - gemäß der normativen Gestaltung des Steuertatbestandes an die im Gemeindegebiet veranstaltete "Vorführung von Filmen", also an einen zeitlich und örtlich genau bestimmten und begrenzten Vorgang anknüpft, dieses entscheidende Merkmal aufweist, weil bei einer derartigen Steuer jene "örtliche Radizierung" des Steuertatbestandes im Sinne der Entscheidung in BVerfGE 16, 306 [BVerfG 23.07.1963 - 2 BvL 11/61] (317, 327) gegeben ist, die gleichzeitig die unmittelbaren Wirkungen der Steuer auf das Steuergebiet begrenzt.Der erkennende Senat teilt diese Ansicht, wobei er die Aufwandsteuer charakterisiert als Steuer auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfGE 16, 64 [74] sowie BVerwGE 6, 247 [256]; 12, 171 [173]; ferner Winkler in HwStR 1972 Bd. II S. 1168).
Zu den "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis", zu deren Erhebung § 6 Abs. 2 KAG die Gemeinden ermächtigt, ist seit jeher die Gemeindevergnügungsteuer gerechnet worden (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [258]).
- BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58
Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte
Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
Es hat in anderen Entscheidungen (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [90]; 31, 119 [127]) im Einklang mit dem erkennenden Senat (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [258]; ferner 27, 146) ausgesprochen, daß die traditionelle Vergnügungsteuer, wenn sie - wie das durch § 1 Nr. 2 der Satzung der Beklagten geschehen ist - gemäß der normativen Gestaltung des Steuertatbestandes an die im Gemeindegebiet veranstaltete "Vorführung von Filmen", also an einen zeitlich und örtlich genau bestimmten und begrenzten Vorgang anknüpft, dieses entscheidende Merkmal aufweist, weil bei einer derartigen Steuer jene "örtliche Radizierung" des Steuertatbestandes im Sinne der Entscheidung in BVerfGE 16, 306 [BVerfG 23.07.1963 - 2 BvL 11/61] (317, 327) gegeben ist, die gleichzeitig die unmittelbaren Wirkungen der Steuer auf das Steuergebiet begrenzt.Die Vergnügungsteuer soll regelmäßig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfassen, die sich in der Teilnahme an der entgeltlichen Vergnügungsveranstaltung äußert (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [79]; 31, 119 [129]).
Sie hat hierzu im wesentlichen drei artbestimmende Vergleichsmerkmale hervorgehoben, nämlich den steuerbegründenden Tatbestand und damit zusammenhängend den Steuergegenstand, ferner den Steuermaßstab und schließlich die wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuern, wobei als entscheidend bezeichnet worden ist, ob die eine Steuer dieselbe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere (BVerfGE 7, 244 [260]; 13, 181 [193, 196]; 14, 76 [91]; 16, 64 [75]; BVerwG VII C 78.72 in NJW 1974, 659 [660]).
- BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen
Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
Da Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG hier nicht anwendbar ist (vgl. BVerfGE 12, 319 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53] [325]; 32, 346 [361]) und hier auch aus sonstigem Bundesrecht nicht hergeleitet werden kann, daß eine Gemeindesatzung die gesetzlichen Bestimmungen, auf die sie sich stützt, nennt, ist es revisionsrechtlich unerheblich, daß die Satzung der Beklagten als Rechtsgrundlage lediglich den § 6 KAG und nicht auch das bis dahin geltende Vergnügungsteuergesetz anführt.Die Grundsätze, die für die Übertragung rechtsetzender Gewalt an die Exekutive gelten, sind auf die Verleihung autonomer Satzungsgewalt an die Gemeinden nicht anwendbar (vgl. zuletzt BVerfGE 21, 54 [BVerfG 21.12.1966 - 1 BvR 33/64] [62 ff.]; 32, 346 [361]).
- BVerwG, 18.12.1959 - VII C 95.57
Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
Es kam für die Abgrenzung der Länderkompetenz von der Bundeskompetenz allein darauf an, daß sich die Verbrauch- und Verkehrsteuern von anderen Steuern dieser Gruppe - insbesondere von der bundesgesetzlich geregelten Umsatzsteuer - durch das Merkmal "örtlich bedingter Wirkungskreis" unterschieden (BVerfGE 7, 244 [257]; 16, 306 [317, 327]; BVerwGE 10, 82 [83]; ferner BVerwG VII B 60.67 in KStZ 1970, 18).Hierzu kann auf die Ausführungen verwiesen werden, die sowohl der erkennende Senat in BVerwGE 10, 82 [BVerwG 18.12.1959 - VII C 95/57] (83, 84) (unter Hinweis auf BVerwGE 2, 105 [107]; 5, 339 [343]) als auch das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 16, 306 (325, 327) für die herkömmliche Getränkesteuer gemacht haben.
- BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61
Einwohnersteuer
Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
Der erkennende Senat teilt diese Ansicht, wobei er die Aufwandsteuer charakterisiert als Steuer auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfGE 16, 64 [74] sowie BVerwGE 6, 247 [256]; 12, 171 [173]; ferner Winkler in HwStR 1972 Bd. II S. 1168).Sie hat hierzu im wesentlichen drei artbestimmende Vergleichsmerkmale hervorgehoben, nämlich den steuerbegründenden Tatbestand und damit zusammenhängend den Steuergegenstand, ferner den Steuermaßstab und schließlich die wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuern, wobei als entscheidend bezeichnet worden ist, ob die eine Steuer dieselbe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere (BVerfGE 7, 244 [260]; 13, 181 [193, 196]; 14, 76 [91]; 16, 64 [75]; BVerwG VII C 78.72 in NJW 1974, 659 [660]).
- BVerwG, 13.05.1955 - V C 71.54
Einstufung von gemeindlichen Getränkesteuern als Verbrauchsteuern mit örtlich …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
Hierzu kann auf die Ausführungen verwiesen werden, die sowohl der erkennende Senat in BVerwGE 10, 82 [BVerwG 18.12.1959 - VII C 95/57] (83, 84) (unter Hinweis auf BVerwGE 2, 105 [107]; 5, 339 [343]) als auch das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 16, 306 (325, 327) für die herkömmliche Getränkesteuer gemacht haben. - BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
Auch wenn davon ausgegangen wird, daß das grundgesetzliche Rechtsstaatsprinzip der Verleihung und Ausübung gemeindlicher Satzungsgewalt bestimmte - wenn auch weite - Grenzen setzt (hierzu BVerfGE 33, 125 [157]), sind diese Grenzen im Fall der Ermächtigung des § 6 Abs. 2 KAG und der darauf beruhenden Satzung der Beklagten nicht überschritten. - BVerwG, 08.11.1957 - VII C 64.57
Zulässigkeit einer Jagdsteuer
- BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64
Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer
- VGH Hessen, 20.03.1969 - V OE 78/67
Zur Frage, ob eine "vorläufige" Stundung einen Widerrufsvorbehalt enthält
- BVerwG, 24.03.1961 - VII C 119.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.09.1969 - VII B 60.67
Getränkesteuer für den Eigenverbrauch - Nichtzulassung der Revision mangels …
- BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72
Abgaben zur Deckung gemeindlicher Wohnungsbaufolgekosten - Erhebung von Abgaben …
- BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71
Besoldungsvereinheitlichung
- BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
Ärztliche Pflichtaltersversorgung
- BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59
Schankerlaubnissteuer
- BVerwG, 13.06.2023 - 9 CN 2.22
Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam
Auch das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG findet keine Anwendung (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1974 - 7 C 22.73 - BVerwGE 45, 277 ). - OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 1 A 10362/08
Gestaltungssatzungen: kein Zitiergebot, inhaltliche Anforderungen
Auf Satzungen, die im originären Bereich der gemeindlichen Selbstverwaltung erlassen werden, findet das Zitiergebot unstreitig keine Anwendung, da sowohl die Vorschrift des Art. 80 Abs. 1 GG als auch die des inhaltsgleichen Art. 110 Abs. 1 LV nur für die Übertragung rechtsetzender Gewalt durch den Gesetzgeber an die Exekutive, nicht jedoch für die Ausübung eigener Befugnisse der Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gilt (…vgl. BVerfG a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1974, NJW 1974, 2301). - BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer
württembergische Einwohnersteuer; Urteil des Senats vom 28. Juni 1974 - BVerwG 7 C 22.73 - in BVerwGE 45, 277 [BVerwG 28.06.1974 - VII C 22/73] [281] betr.Hierunter hat das Bundesverfassungsgericht den Steuergegenstand, ferner den Steuermaßstab und schließlich die wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuern erfaßt, wobei als entscheidend angesehen wurde, ob die eine Steuer dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere (vgl. BVerfGE 16, 64 [75]; 40, 56 [62 f.], ferner BVerwGE 45, 264 [268] und 45, 277 [282]).
- BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 159.88
Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits hinreichend geklärt, daß die Grundsätze, die gemäß Art. 80 Abs. 1 GG für die Übertragung rechtsetzender Gewalt an die Exekutive gelten, auf die Verleihung autonomer Satzungsgewalt an die Gemeinden nicht anwendbar sind und daß deshalb bei der Ermächtigung zum Erlaß gemeindlicher Satzungen eine Bestimmtheit der Ermächtigung nur insoweit zu fordern ist, als sich aus der Ermächtigung zweifelsfrei entnehmen lassen muß, welchen Gegenstand die autonome Rechtsetzung betreffen darf (vgl. Urteile vom 7. März 1958 - BVerwG VII C 84.57 - BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57]und vom 28. Juni 1974 - BVerwG VII C 22.73 - BVerwGE 45, 277 [BVerwG 28.06.1974 - VII C 22/73]).Die - weiten - Grenzen, die die grundgesetzliche Ordnung, insbesondere das Rechtsstaatsprinzip, der Verleihung und Ausübung der Satzungsgewalt setzen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 und 308/64 - BVerfGE 33, 125 ), sind im Fall der Ermächtigung des § 6 Abs. 3 KAG nicht überschritten (ebenso zu der gleichlautenden Vorschrift des § 6 Abs. 2 KAG vom 18. Februar 1964, GBl. S. 71, Urteil vom 28. Juni 1974, a.a.O. S. 284).
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1019/15
Unwirksamkeit einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das …
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage nach der Besteuerbarkeit von unentgeltlichen Vergnügen zunächst offengelassen (BVerwG, Urteil vom 28.06.1974 - VII C 22.73 - juris Rn. 25), jedoch inzwischen eine Aufwandsteuer bei fehlendem Aufwand ebenfalls verneint (BVerwG, Urteil vom 29.11.1991 - 8 C 107.89 - juris). - BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 1/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - Absicherung - …
Angesichts der ausdrücklich auf Rechtsverordnungen beschränkten Regelung des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG und des Unterschieds, dass Satzungen im Gegensatz zu Rechtsverordnungen autonom gesetztes Recht sind (vgl BVerfGE 12, 319, 325; BVerwG NJW 1974, 2301), ist das für Rechtsverordnungen geltende Zitiergebot nicht ohne weiteres auf autonome Satzungen zu übertragen (aA Axer, Normsetzung der Exekutive in der Sozialversicherung 1999, S 396 f; ders in Schnapp/Wigge , Handbuch des Vertragsarztrechts, 2002, § 9 RdNr 67). - BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93
Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten …
Denn die Spielapparatesteuer als örtliche Aufwandsteuer gemäß Art. 105 Abs. 2 a GG (vgl. u.a.Beschluß vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 - NVwZ 1994, 902 [BVerwG 22.03.1994 - 8 NB 3/93] m.weit.Nachw.;… BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962, a.a.O. …und Beschluß vom 1. April 1971, a.a.O.;Beschlüsse vom 4. Juni 1975 - 2 BvL 16/73 - BVerfGE 40, 52 ff. [BVerfG 04.06.1975 - 2 BvL 16/73] und - 2 BvR 824/74 - BVerfGE 40, 56 ff. [BVerfG 04.06.1975 - 2 BvR 824/74] sowievom 23. März 1976 - 2 BvL 11/75 - BVerfGE 42, 38 ff. [BVerfG 23.03.1976 - 2 BvL 11/75]; BFH, Beschluß vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 - BStBl 1990 11, 510 ff.) muß von Rechts wegen an dem örtlich im Bereich der Antragsgegnerin angefallenen Aufwand des Spielers, der sich vergnügt, also an dessen persönlicher Lebensführung und der darauf bezogenen Einkommensverwendung anknüpfen (vgl. BVerwG…, Beschluß vom 22. März 1994, a.a.O.;Urteil vom 28. Juni 1974 - BVerwG VII C 22.73 - BVerwGE 45, 277 [BVerwG 28.06.1974 - VII C 22/73];Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 NB 2.89 - NVwZ 1989, 1176; BVerfG…, Beschluß vom 1. April 1971, a.a.O., S. 20). - OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02
Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
"Örtliche" Verbrauch- und Aufwandsteuern im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG sind begrifflich nichts anderes, als "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" nach Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG a. F. (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1975 - 2 BvR 824/74 -, BVerfGE 40, 56 [61]; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1974 - VII C 22.73 -, BVerwGE 45, 277 [279]).Die Steuer muss in ihrer unmittelbaren Wirkung auf das Gemeindegebiet beschränkt sein (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1963 - 2 BvL 11/61 -, BVerfGE 16, 306 [327]; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1974 - VII C 22.73 -, BVerwGE 45, 277 [279]).
- OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 13 K 3132/96
Steuererfindungsrecht für Zweitwohnungsteuer; Gesetzesvorbehalt; …
Da es bezüglich des Erlasses von Satzungen an einer dem Art. 43 Abs. 2 Satz 1 NV entsprechenden Regelung fehlt, wonach in einer Verordnung deren Rechtsgrundlage (Ermächtigungsnorm im Sinne von Art. 43 Abs. 1 NV) anzugeben ist, kann das Fehlen der ermächtigenden gesetzlichen Vorschrift nicht zur Nichtigkeit einer Satzung führen (BVerwGE 45, 277/278).Nach Aufhebung des entsprechenden Gesetzes mußte das BVerwG (1974) die Frage entscheiden, ob eine Vergnügungssteuersatzung sich auch nur auf eine "allgemeine Steuererfindungsermächtigung" - zur Erhebung von "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" - stützen konnte; das hat es mit der Begründung bejaht (BVerwGE 45, 277, 284), daß die Vergnügungssteuer seit je her zu solchen Steuern gerechnet worden sei (jedenfalls für " herkömmliche Vergnügungen" und bei Bemessung nach "herkömmlichen Maßstäben").
Sie könnten so verstanden werden, daß es hinsichtlich der erforderlichen Bestimmtheit der gesetzlichen Ermächtigung entscheidend darauf ankommt, daß die Delegation der Steuererhebungsberechtigung im Rahmen der herkömmlich erhobenen Steuern bleibt (so auch BVerwGE 45, 277, 284).
- BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72
Verfassungsgemäßheit der Vergnügungssteuer für das Aufstellen von …
Im einzelnen wird hierzu auf das Urteil des Senats vom 28. Juni 1974 - BVerwG VII C 22.73 - (NJW 1974, 2301 = DGStZ 1974, 185 = KStZ 1974, 189) verwiesen. - BVerwG, 17.07.1989 - 8 NB 2.89
Spielautomat - Vergnügungssteuer - Erdrosselnde Wirkung - Übergangsregelung - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.1995 - 2 S 193/95
Steuern
- BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 20.88
Verfassungsrechtliches Bestimmtheitsgebot - Ausgleichszahlung für Bau- und …
- BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 6.89
Vereinbarkeit des § 6 Abs. 3 Baden-Württembergisches Kommunal- und Abgabengesetz …
- BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 5.89
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Spielautomatensteuer durche eine kommunale …
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2015 - 3 K 236/13
Gebühren- bzw. Entgeltsatzungen für Rettungsdienstleistungen und eine …
- BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 13/01 R
Begrenzung des Fallzahlzuwachses und Honorarkürzung bei sberschreiten der …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1231/15
Vergnügungssteuer für Wettbüro.
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1233/15
Vergnügungssteuer für Wettbüro
- BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 36.89
Örtliche Aufwandssteuer - Steuer - Zweitwohnungssteuer
- BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 14/01 R
Begrenzung des Fallzahlzuwachses und Honorarkürzung bei Überschreiten der …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 2067/14
Unzulässigkeit einer kommunalen Steuer auf Wettbüros, in denen Wettereignisse …
- BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 20.96
Kommunalabgaben: Zweitwohnungssteuer bei zeitweiliger Vermietung
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1232/15
Vergnügungssteuer für Wettbüro
- OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 1 K 5694/98
Bebauungsplan; Einsichtnahme; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; …
- BVerwG, 18.05.1995 - 8 B 73.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfassungsmäßigkeit …
- VG Koblenz, 04.03.2008 - 1 K 1632/07
Kein Abriss der Dacheindeckung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1991 - 22 A 858/91
Eine Veranstaltung, auf der getanzt wird, ist noch lange keine Tanzveranstaltung
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 28.90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Versäumung der …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1026/14
Vergnügungssteuererhebung auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1027/14
Vergnügungssteuererhebung auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und …
- VGH Bayern, 03.02.2023 - 4 N 22.303
Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Kindertagesstätten betreffende …
- BVerfG, 23.03.1976 - 2 BvL 11/75
Verfassungsmäßigkeit des niedersächsischen Vergnügungssteuergesetzes
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.1997 - 6 A 10700/96
Kommunalabgabengesetz; Inkrafttreten; Zeitliche Geltung; Wirtschaftswegebeitrag; …
- BVerwG, 15.08.1996 - 8 B 167.96
Zulässigkeit satzungsrechtlicher Steuernormen mit Blick auf den …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1025/14
Unwirksamkeit einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1994 - 22 B 997/94
Rechtsstaatsprinzip; Satzungsrechtliche Ermächtigung; Heilung; Rechtswidriger …
- BVerwG, 06.11.1996 - 8 B 203.96
Mit der Erhebung der Vergnügungssteuer verbundene verfassungsrechtliche Fragen - …
- BVerwG, 15.08.1996 - 8 B 168.96
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beschwerdegrund der …
- BVerwG, 15.08.1996 - 8 B 169.96
Zulässigkeit satzungsrechtlicher Steuernormen mit Blick auf den …
- BVerwG, 15.08.1996 - 8 B 166.96
Klärung von Fragen in Zusammenhang mit der Erhebung der Vergnügungssteuer durch …
- VG Münster, 07.01.2009 - 9 L 594/08
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels in Abgabensachen; …
- BVerwG, 18.12.1979 - 7 B 213.78
Vergnügungssteuerpflicht für einen Märchenwald - Verfassungsmäßigkeit der …
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 2 S 2476/93
Vergnügungssteuer für die öffentliche Aufstellung von Billardtischen und …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 223/93
Vergnügungssteuer; Spielgerät; Gewinnmöglichkeit
- BVerwG, 22.08.1994 - 8 B 122.94
Erfolglose verwaltungsgerichtliche Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsgrund der …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.02.1992 - 2 L 107/91
- VG Schwerin, 25.01.2007 - 4 A 217/06
Rechtmäßigkeit einer Beitragskalkulation bei der Heranziehung zu …
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.1993 - 2 S 2763/91
Ungültigkeit einer Vergnügungssteuersatzung bei unterschiedlichem Wortlaut von …
- BVerwG, 07.02.1975 - VII C 34.74
Rechtsmittel
- VG Göttingen, 08.06.2011 - 1 B 81/11
Flächenmaßstab; Gebührenmaßstab; Gleichbehandlung; Kundenanzahl; wirtschaftliches …
- VG Schwerin, 14.05.2008 - 4 A 1401/05
Heranziehung zum Anschlussbeitrag für die Trinkwasserversorgung
- VG Schwerin, 14.05.2008 - 4 A 3183/04
Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag Schmutzwasser
- VG Koblenz, 22.08.2006 - 1 K 304/06
Bestimmtheit einer Baugenehmigung; Unwirksamkeit von Gestaltungsfestsetzungen im …
- VG Köln, 23.06.2005 - 20 K 10849/02
- VG Weimar, 16.06.1998 - 3 E 64/98
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht
- VG Schwerin, 13.05.2008 - 4 A 757/05
Heranziehung zu einem Kläranlagenbeitrag
- VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht
- BVerwG, 07.02.1975 - VII C 8.74
Gesetzgebungskompetenz bezüglich der Vergnügungssteuer - Gleichartigkeit einer …
- VGH Bayern, 09.11.1995 - 13 A 95.1646
- VG Weimar, 19.04.1994 - 3 K 120/93
Rechtmäßigkeit einer Vergnügungssteuer ; Erfordernis einer ordnungsgemäßen …
- VG Weimar, 03.08.1995 - 3 E 351/94
Kommunale Steuern; Kommunale Steuern