Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.1957 - II C 226.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,140
BVerwG, 31.01.1957 - II C 226.56 (https://dejure.org/1957,140)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1957 - II C 226.56 (https://dejure.org/1957,140)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1957 - II C 226.56 (https://dejure.org/1957,140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Entlassung von Schwerbehinderten - Betriebesratsbeteiligung bei Entlassung von Widerrufsbeamten - Anhörung des Vertrauensmannes vor Zustellung der Entlassungsverfügung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 5, 18
  • NJW 1957, 1686 (Ls.)
  • MDR 1957, 702
  • DVBl 1958, 22
  • DÖV 1961, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53

    Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1957 - II C 226.56
    Insbesondere nötigt er nicht dazu, Ungleiches gleich zu behandeln (BVerwGE 1 S. 57 [59]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1957 - II C 226.56
    Art. 3 GG gebietet nur die Gleichbehandlung von sachverhaltlich Gleichem (BVerfGE 1, 14 [16, 52]).
  • BVerwG, 28.03.1956 - II C 301.54

    Nichtberücksichtigung von Beförderungen als Grundrechtsverletzung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1957 - II C 226.56
    Der Gleichheitssatz verbietet jedoch nicht, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerwGE 3 S. 226 [227]).
  • BVerwG, 27.03.1956 - III C 119.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1957 - II C 226.56
    Wie der erkennende Senat bereits im Urteil von 9. November 1956 - BVerwG II C 175.54 - (DVBl. 1957 S. 393 = ZBR 1957 S. 149) und der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 27. Märs 1956 - BVerwG III C 119.55 - ausgesprochen haben, ist die Rüge mangelhafter Sachaufklärung durch Nichtvernehmung von Zeugen nach § 57 Abs. 2 Satz 2 BVerwGG nur dann ordnungsmäßig erhoben, wenn die Revisionsbegründung die Zeugen, die nach ihrer Auffassung hätten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnet und ferner dartut, daß das angefochtene Urteil auf der Nichtvernehmung dieser Zeugen beruht oder beruhen kann.
  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1957 - II C 226.56
    Wie der erkennende Senat bereits im Urteil von 9. November 1956 - BVerwG II C 175.54 - (DVBl. 1957 S. 393 = ZBR 1957 S. 149) und der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 27. Märs 1956 - BVerwG III C 119.55 - ausgesprochen haben, ist die Rüge mangelhafter Sachaufklärung durch Nichtvernehmung von Zeugen nach § 57 Abs. 2 Satz 2 BVerwGG nur dann ordnungsmäßig erhoben, wenn die Revisionsbegründung die Zeugen, die nach ihrer Auffassung hätten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnet und ferner dartut, daß das angefochtene Urteil auf der Nichtvernehmung dieser Zeugen beruht oder beruhen kann.
  • BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61

    Zur Frage, ob bei Entlassung eines schwerbeschädigten Widerrufsbeamten die

    Dementsprechend habe das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 5, 18) entschieden, daß die Hauptfürsorgestelle anzuhören sei, bevor die Behörde ihre Absicht, den Beamten zu entlassen, durch Zustellung der Entlassungsverfügung verwirkliche.

    In dem vom Berufungsgericht zutreffend angeführten Urteil BVerwGE 5, 18 hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits ausgesprochen, daß die für die Entlassung eines schwerbeschädigten Beamten auf Widerruf zuständige Dienststelle gemäß § 35 Abs. 2 SBG (F. 1953) den Vertrauensmann und die Hauptfürsorgestelle zu hören hat, "ehe sie ihre Absicht, den Beamten zu entlassen, durch die Zustellung der Entlassungsverfügung verwirklicht".

    Der Zweck des § 35 Abs. 2 SBG (F. 1953) war schon im Urteil BVerwGE 5, 18 zutreffend dahin beschrieben worden, die Hauptfürsorgestelle solle Gelegenheit erhalten, zu dem Entlassungs-Vorhaben - gegebenenfalls nach Anhörung beider Teile - Stellung zu nehmen und dabei die aus der Schwerbeschädigtenfürsorge sich ergebenden besonderen Gesichtspunkte für die Beurteilung des Beamten und seiner Persönlichkeit hinreichend geltend zu machen.

    Damit wollte sich der Senat ausdrücklich zu der Auffassung bekennen, die schon im Urteil BVerwGE 5, 18 zum Ausdruck gelangt war: daß grundsätzlich die Hauptfürsorgestelle anzuhören ist, ehe der Dienstherr seine Absicht, einen schwerbeschädigten Widerrufsbeamten zu entlassen, durch Zustellung der Entlassungsverfügung verwirklicht.

  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

    Darauf habe die Anfechtungsgegnerin im Einspruchsbescheid bei Gebrauch ihres Ermessens im Rahmen des § 32 Abs. 1 Satz 1 BBG Rücksicht nehmen müssen (Hinweis auf BVerwGE 2, 55); die Bestätigung sei also auch aus dem weiteren Grunde rechtwidrig, daß der Kläger wegen mangelnder fachlicher Eignung am 9. September 1954 nicht mehr hätte entlassen werden können, wenn er seinem Anspruch gemäß inzwischen zum Lebenszeitbeamten ernannt worden wäre (Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1957 - BVerwG II C 226.56 -).

    Auf jeden Fall mache die Anfechtungsgegnerin von dem ihr durch § 32 Abs. 1 BBG eingeräumten Ermessen einen fehlerhaften Gebrauch, wenn sie bei der Anwendung dieser Vorschrift jener Rechtspflicht nicht Rechnung trage (Hinweis auf BVerwG II C 226.56; VGHE vom 19. November 1957 Nr. 277 VIII 56).

    Damit entfallen alle Folgerungen, die das Berufungsgericht daraus zieht, daß die Bewährungsfrist abgelaufen sei, und geht der Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1957 - BVerwG II C 226.56 - fehl.

  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 4.79

    Anhörungsgebot regelmäßig erst bei festgestellter Behinderung

    Sie kann grundsätzlich weder im Widerspruchsverfahren noch in einem anschließenden Verwaltungsstreitverfahren mit Heilungswirkung nachgeholt werden (vgl. BVerwGE 5, 18 [19 f.]; 9, 69 [71 f.]; 17, 279 [280 ff.]; 34, 133 [138]).

    Dadurch soll ein "gewisser Entlassungsschutz" für den Beamten gesichert werden (vgl. BVerwGE 5, 18 [20]; 9, 69 [70 f.]; 17, 279 [281]; vgl. auch BVerwGE 10, 75 [82]).

  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 12.80

    Versetzung eines Schwerbehinderten in den einstweiligen Ruhestand

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß eine unter Verletzung dieser Vorschrift ergangene Entscheidung des Dienstherrn rechtswidrig ist (BVerwGE 5, 18; 9, 69 [BVerwG 29.06.1959 - V C 321/58]; 10, 75 [BVerwG 16.12.1959 - VI C 24/59][82]; 17, 279 [282]; 34, 133 [138]).

    Mit dieser aus dem Gesetzeswortlaut abgeleiteten Auslegung des § 47 Abs. 2 SchwbG steht der Sinn und Zweck der Regelung im Einklang, den genannten Stellen Gelegenheit zu geben, zu dem Entlassungsvorhaben - ggf. nach Anhörung beider Teile - Stellung zu nehmen und die sich aus der Schwerbeschädigtenfürsorge im allgemeinen und den Verhältnissen des einzelnen schwerbeschädigten Beamten im besonderen ergebenden Gesichtspunkte für die Beurteilung des Beamten und seiner Persönlichkeit bei den für die Entlassung zuständigen Behörden vor deren Entschließung hinreichend geltend zu machen und dadurch einen gewissen Entlassungsschutz zu schaffen (vgl. BVerwGE 5, 18 [20]; 9, 69 [70 f.]; 17, 279 [281, 284]).

  • BVerwG, 04.11.1960 - VI C 163.58

    Rechtsmittel

    In dem Urteil BVerwGE 9, 69 hatte der erkennende Senat in Fortsetzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 5, 18 entschieden, daß im Rahmen des Schwerbeschädigtengesetzes die dort in § 35 für den Fall der Entlassung eines schwerbeschädigten Beamten vorgeschriebene Anhörung der Hauptfürsorgestelle vorzunehmen ist, bevor die Behörde ihre Absicht, den Beamten zu entlassen, durch Zustellung der Entlassungsverfügung verwirklicht; eine Nachholmöglichkeit besteht nicht.
  • BVerwG, 29.05.1964 - VII C 6.63

    Bedeutung der Zustimmung der Bundesbehörde bei der Erteilung von Genehmigungen im

    Mitunter ist die Mitwirkung einer Behörde lediglich auf ein Anhörungsrecht beschränkt (vgl. BVerwGE 5, 18 [BVerwG 31.01.1957 - II C 226/56]; 9, 69).
  • BVerwG, 23.10.1969 - II C 128.67

    Vorherige Anhörung der Hauptfürsorgestelle bei Entlassung eines

    Daher habe sie der Hauptfürsorgestelle auch nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 5, 18 [20]) ausreichende "Gelegenheit" zu einer Stellungnahme gegeben.
  • BVerwG, 29.05.1964 - VII C 7.63

    Voraussetzungen für die Zustimmung durch Vorbehalt der delegierenden

    Die Rechtslage ist also anders als in den Fällen, die Gegenstand, der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 5, 18 [BVerwG 31.01.1957 - BVerwG II C 226.56] und 9, 69 waren.
  • BVerwG, 04.08.1969 - II B 33.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Frage, welche Pflichten dem Dienstherrn im Beamtenrecht aus dem Schwerbeschädigtengesetz in der Fassung vom 14. August 1961 (BGBl. I S. 1234) - SchwbG - erwachsen, ist bereits weitgehend durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. u.a. BVerwGE 5, 18; 9, 69 [BVerwG 29.06.1959 - V C 321/58]; 17, 279 [BVerwG 13.12.1963 - VI C 163/61]; 26, 8 [BVerwG 11.01.1967 - V C 119/65]; 30, 344) [BVerwG 25.10.1968 - VI C 1/65].
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.1965 - 2 A 95/64

    Schwerbeschädigte Beamte - Entlassung - Beteiligung des Vertrauensmannes

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 31.10.1958 - VI C 114.58

    Rechtsmittel

  • OVG Berlin, 11.01.1965 - IV B 15.63

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Voraussetzungen einer Entlassung;

  • BVerwG, 13.05.1959 - VI C 290.57

    Anhörung der Hauptfürsorgestelle und des Vertrauensmannes des Schwerbeschädigten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.1958 - 2 A 25/58

    Anhörungspflicht nach SchwBG § 35 - Ruhestandsversetzung - Anhörung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht