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   BVerwG, 25.04.1957 - II C 50.55   

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BVerwG, 25.04.1957 - II C 50.55 (https://dejure.org/1957,85)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1957 - II C 50.55 (https://dejure.org/1957,85)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1957 - II C 50.55 (https://dejure.org/1957,85)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 5, 39
  • NJW 1960, 1496 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BVerwG, 28.02.2019 - 7 C 23.17

    Kein Anspruch auf Informationszugang gegen Generalbundesanwalt in einem

    Die Staatsanwaltschaften sind, ohne selbst Gerichte zu sein, organisatorisch aus der Verwaltung herausgelöst und bei den Gerichten mit der Aufgabe errichtet, sich an gerichtlichen Verfahren zu beteiligen und diese zu fördern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 1961 - GrSen. 4.60 - NJW 1960, 1496 ).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Vielmehr ist die im traditionsbildenden Zeitraum entwickelte Karenzzeit gerade von einem Jahr modifizierender Bestandteil des hergebrachten Grundsatzes amtsgemäßer Versorgung selbst (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; vgl. auch BVerwGE 5, 39 ).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Beschluß vom 25. April 1957 (auszugsweise abgedruckt BVerwGE 5, 39) das Verfahren ausgesetzt und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 110 BBG mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hält die Anwendung des § 110 BBG nach Maßgabe der Vorschriften des G 131 für verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerwGE 3, 226 ff.; 7, 214 [216]; 9, 345 [346] sowie den Vorlagebeschluß des Bundesverwaltungsgerichts im Ausgangsverfahren, BVerwGE 5, 39 [40]).

  • BVerwG, 09.04.1959 - II C 270.57

    Rechtsmittel

    Ein Vergleich der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts über die rechtsähnliche Frage der Anwendbarkeit des Beförderungsschnitts im Rahmen des Bundesgesetzes zu Artikel 131 GG (BVerwGE 3, 226; BVerwG, Urteil vom 27. September 1957 - BVerwG VI C 32.56 - MDR 1958 S. 61 [LS], DÖV 1958 S. 54, ZBR 1958 S. 50;Beschluß vom 22. Januar 1959 - BVerwG VI C 21.58 -) mit dem Vorlagebeschluß des erkennenden Senats zur Frage der Grundgesetzmäßigkeit des § 110 BBG bei Anwendung dieser Vorschrift auf Bundesbeamte (BVerwGE 5, 39 ff.) läßt die insoweit unterschiedliche Rechtslage für die versorgungsberechtigten Angehörigen des in dem Gesetz zu Artikel 131 GG erfaßten Personenkreises gegenüber den Bundesbeamten ohne weiteres erkennen.

    Mit Rücksicht auf diese Regelungen hat das Bundesverwaltungsgericht auch bereits in BVerwGE 5, 39 [42] die Möglichkeit eines hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums dahin zugestanden, daß der Berechnung der Versorgungsbezüge der Beamten stets die zuletzt mindestens ein Jahr lang empfangenen Dienstbezüge zugrunde zu legen sind.

    Im übrigen kann sich die Revision darauf, daß das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 5, 39 ff. die Regelung des Beförderungsschnitts in § 110 BBG für grundgesetzwidrig erklärt hat, schon um deswillen nicht berufen, weil es sich dort um die Anwendung des § 110 BBG auf einen Bundesbeamten handelte, während es hier um die Anwendung des § 109 BBG auf einen Angehörigen des durch das Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes erfaßten Personenkreises geht.

  • BVerwG, 28.06.1966 - II C 10.64

    Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrolle Berliner

    Der hierarchische Aufbau der vielgliedrigen Verwaltung bringt es mit sich, daß die höheren Ämter an die fachlichen Kenntnisse und die Verantwortung der Beamten höhere Anforderungen stellen als die niederen; unter den Bewerbern ist deshalb derjenige auszuwählen, der durch Leistungen, Fähigkeiten und Persönlichkeit diesen Anforderungen am besten gewachsen ist (vgl. Ule in Bettermann-Nipperdey, "Die Grundrechte", Bd. IV/2 S. 588; BVerfGE 11, 203 [215];Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - [ZBR 1956, 265]; BVerwGE 5, 39 [43]; 11, 139 [140 f.]).

    In einem - auf Vorlage des erkennenden Senats (BVerwGE 5, 39) ergangenen - die Verfassungsmäßigkeit des Beförderungsschnitts (§ 110 des Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 [BGBl. I S. 551] - BBG -) verneinenden Beschluß hat das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz, daß die Versorgungsbezüge nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen des zuletzt bekleideten Amtes berechnet werden, als hergebrachten Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG anerkannt (BVerfGE 11, 203 [210 f.]) und dargelegt, daß die mit jeder ordnungsgemäßen, nämlich dem Leistungsprinzip entsprechenden, Beförderung eines Beamten verbundene Anerkennung seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung sich nach dem überkommenen System der Beamtenversorgung nicht auf die Zeit beschränke, in der sich der Beamte im Dienst befindet, sondern daß sich diese Anerkennung auch auf sein Ruhegehalt auswirke; sie könne, indem die Abstufung des angemessenen Lebensunterhalts nach Amt und Verantwortung in die Zeit des Ruhegehalts hinüberwirke, als Anerkennung des Leistungsgrundsatzes für die Beamtenversorgung verstanden werden (a.a.O. S. 216).

  • BVerwG, 24.04.1961 - VI C 180.58

    Rechtsmittel

    Sie rügt Verletzung des Art. 33 Abs. 5 GG, des § 80 DBG, des § 109 Abs. 1 BBG sowie der §§ 29, 64 und 74 G 131. In sachlich-rechtlicher Hinsicht vertritt die Revision die Auffassung, daß nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 1957 - BVerwG II C 50.55 - (BVerwGE 5, 39) § 80 Abs. 2 DBG und § 109 Abs. 1 BBG als grundgesetzwidrig anzusehen seien.

    Zu Unrecht beruft sich die Revision auf den Vorlagebeschluß des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 1957 - BVerwG II C 50.55 - (BVerwGE 5, 39), in welchem die nunmehr auch vom Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluß vom 14. Juni 1960, BVerfGE 11, 203) bestätigte Auffassung der Grundgesetzwidrigkeit des § 110 BBG (Beförderungsschnitt), nicht aber des § 109 Abs. 1 BBG vertreten wird.

  • BVerwG, 19.09.1958 - II CB 214.57

    Rechtsmittel

    Die Auffassung des Klägers, der diese Bezüge mindestens ein Jahr lang erhalten habe, werden durch den Vorlagebeschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 25. April 1957 (BVerwG II C 50.55) gestützt.

    Der vom Kläger angezogene Vorlagebeschluß des Senats vom 25. April 1957 (BVerwGE 5, 39) enthält nichts, was die Beschwerdeausführungen stützen könnte.

  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 268.63

    Begriff der Sachleistungen - Umfang der Alimentationspflicht - Grundsatz des

    Das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 3 3 Abs. 5 GG gehörende Alimentationsprinzip gebietet es allerdings, daß der Dienstherr seinen Beamten und deren Familien einen angemessenen Unterhalt gewährt und sie damit von der Notwendigkeit einer eigenen Daseinsvorsorge freistellt (BVerwGE 5, 39 [40]).
  • BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 155.63

    Rechtsmittel

    Das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zählende Alimentationsprinzip gebietet es allerdings, daß der Dienstherr seinen Beamten und deren Familien einen angemessenen Unterhalt gewährt und sie damit von der Notwendigkeit einer eigenen Daseinsvorsorge freistellt (BVerwGE 5, 39 [40]).
  • BVerwG, 10.02.1960 - VI C 269.57

    Versorgung eines Witwers einer Beamtin bzw. Ruhestandsbeamtin nach Inkrafttreten

    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört das Alimentationsprinzip (BVerwGE 5, 39 [40]).
  • BVerwG, 12.02.1962 - VI G 269.57

    Umfang des "Unterhaltsanspruchs" i.S.d. § 132 S. 1 Bundesbeamtengesetzes (BBG) -

  • BVerwG, 01.12.1969 - VI B 60.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • BVerwG, 14.08.1958 - II C 117.57

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 27.08.1980 - 2 B 20.79

    Nichtbeförderung eines Beamten - Fehlende Stellenausschreibung - Anspruch auf

  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 169.63

    Rechtliche Ausgestaltung des Beihilfeanspruchs eines Beamten - Bestimmung der

  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 227.63

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse -

  • BVerwG, 28.02.1974 - II C 11.69

    Bestimmung von zulageberechtigten Stellen durch den Fachminister im Einvernehmen

  • BVerwG, 29.12.1969 - VI B 39.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anrechnung eines

  • BVerwG, 07.11.1968 - II C 65.67

    Rechtsanspruch auf Heilbehandlung

  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 290.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 87.61

    Berechnung des Ruhegehalts - Anwendbarkeit der in § 110 Bundesbeamtengesetz (BBG)

  • BVerwG, 19.08.1969 - II B 41.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 26.10.1960 - VI C 395.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.01.1972 - II C 1.70

    Rechtlicher Status der Berliner Landesbeamten mit Wohnsitz im Sowjetsektor -

  • BVerwG, 31.01.1963 - II C 205.60

    Rechtsanspruch eines Oberstudiendirektors auf Besoldung nach der Besoldungsgruppe

  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 124.60
  • BVerwG, 06.10.1961 - VI C 62.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.04.1972 - VI C 13.70

    Gewährung von Übergangsgehalt und Ruhegehalt - Verbesserung der ruhegehaltfähigen

  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 79.67

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Treuepflicht des Beamten - Pflicht des Beamten

  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 89.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.07.1962 - VI C 74.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 46.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 205.63

    Begriff und Wesen der Sachleistungen

  • BVerwG, 06.12.1962 - II C 154.60
  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 258.63

    Rechtsgültigkeit des § 3a Abs. 1 Beihilfeverordnung (BVO) Rheinland-Pfalz vom 31.

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