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   BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74   

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BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74 (https://dejure.org/1976,134)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1976 - IV C 38.74 (https://dejure.org/1976,134)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1976 - IV C 38.74 (https://dejure.org/1976,134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendige Beiladung des durch Auflagen beschwerten Trägers der Straßenbaulast im Rahmen einer Planfeststellung - Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Zumutbarkeit von Verkehrslärm - Unterschiedliche Schutzwürdigkeit der verschiedenen Baugebiete - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtungsklage - Schutzauflage - Straßenbaulast - Planfeststellungsbehörde - Fernstraßenrechtliche Planung - Planungshoheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 6
  • NJW 1976, 1765 (Ls.)
  • MDR 1976, 873
  • ZMR 1977, 202
  • DVBl 1976, 786
  • DÖV 1976, 788
  • JR 1976, 434
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69

    Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74
    Die Klägerin erstrebt mit der - zulässigen - Verpflichtungsklage (vgl. Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE 41, 178) die Verurteilung des Beklagten zur Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses durch die Anordnung von Schutzanlagen zur Herabsetzung des auf ihr Grundstück einwirkenden Verkehrslärms.

    Diese nachteiligen Wirkungen müssen im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 4 FStrG, um einen Anspruch auf Schutzanlagen zu begründen, adäquat-ursächlich auf die Straße und den auf ihr stattfindenden Verkehr zurückgehen (vgl. Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE. 41, 178), und sie müssen im Sinne der soeben angeführten (anderen) planfeststellungsrechtlichen Regelungen 'Rechte anderer' betreffen.

    Das ergibt sich aus der Ausgleichsfunktion dieser Vorschrift, die es für eine den heutigen Lebensverhältnissen in einem dicht besiedelten Land entspringende Interessenkollision 'mit der Frage zu tun (hat), ob und unter welchen Voraussetzungen Schädigungen, die von der Straße auf ihre Umgebung ausgehen können ..., dem Träger der Straßenbaulast mit der Folge zuzurechnen sind, daß er zu ihrer Abwendung oder doch zu ihrer Verminderung verpflichtet werden kann' (so Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - a.a.O. S. 186).

    In seinem Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - (BVerwGE 41, 178 [188]) hat der Senat dargelegt, daß der in § 17 Abs. 4 FStrG sichergestellte Schutz des "öffentlichen Wohls" dem Ausgleich zwischen den Bedürfnissen des Straßenverkehrs und von ihm nachteilig betroffenen anderen öffentlichen Belangen dient.

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74
    § 5 Nr. 1 BImSchG betreffenden Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG IV C 71.73 - (DVBl. 1976 S. 214) unter Bezugnahme auf frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum gewerberechtlichen Immissionsschutz hingewiesen hat, aus der Beziehung, die zwischen der Erheblichkeit einer nachteiligen Wirkung und ihrer Zumutbarkeit herzustellen ist.

    Sie stehen damit in prinzipieller Übereinstimmung gerade auch mit dem erwähnten zu § 5 Nr. 1 BImSchG ergangenen Urteil des erkennenden Senats vom 12. Dezember 1975 - BVerwG IV C 71.73 -.

    Darauf hat der erkennende Senat in seinen Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG IV C 71.73 - zwar in einem anderen Zusammenhang, aber mit allgemein für das Immissionsschutzrecht geltenden Erwägungen bereits hingewiesen.

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74
    Das hat der Senat in seinem ebenfalls am heutigen Tage ergangenen Urteil BVerwG IV C 80.74 unter Fortführung seiner früheren Rechtsprechung (Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19 - DVBl. 1975 S. 713) näher dargelegt.

    Insoweit kann auf das genannte Urteil BVerwG IV C 80.74 verwiesen werden.

    Soweit das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang Erörterungen zu der Frage angestellt hat, ob und inwieweit sich für die Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen eine durch bestimmte Geräuschpegel ausgedrückte "Zumutbarkeitsgrenze" feststellen läßt, ist erneut auf das Urteil des erkennenden Senats BVerwG IV C 80.74 vom heutigen Tage zu verweisen.

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats schließt die verfassungsrechtlich auf die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG zurückgehende Planungshoheit der Gemeinden das Recht ein, sich gegen solche (überörtlichen) Planungen anderer Planungsträger zur Wehr zu setzen, die ihre eigene Planungshoheit rechtswidrig verletzen (vgl. z.B. Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 215.65 - in BVerwGE 31, 263; Urteil vom 13. Februar 1970 - BVerwG IV C 104.68 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 13; Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 - in Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 10).

    Dieses Mitwirkungsrecht der Gemeinden und die ihm korrespondierende Abstimmungspflicht der Planfeststellungsbehörde sind nicht von allein formeller (verfahrensmäßiger) Bedeutung, sondern umfassen - wenn sie ihren Sinn erfüllen sollen - neben dem Abstimmen als Verfahrensvorgang auch das Erfordernis sachlichen Abgestimmtseins der sich berührenden Planungen als Zustand (vgl. dazu insbesondere das angeführte Urteil BVerwG IV C 17.71 a.a.O. S. 26).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74
    Das hat der Senat in seinem ebenfalls am heutigen Tage ergangenen Urteil BVerwG IV C 80.74 unter Fortführung seiner früheren Rechtsprechung (Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19 - DVBl. 1975 S. 713) näher dargelegt.

    "Zum Standort des § 17 Abs. 4 FStrG innerhalb des Planungsvorganges und bei der Planprüfung hat der erkennende Senat in dem mehrfach erwähnten Urteil BVerwG IV C 21.74 vom 14. Februar 1975 (Buchholz a.a.O. S. 14 f. = DVBl. 1975 S. 718) ausgeführt, daß die Vorschrift eine spezifische Ausprägung des fernstraßenrechtlichen Abwägungsgebot es ist.

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74
    Der hier zur Rede stehende Begriff der 'Unzumutbarkeit' kennzeichnet vielmehr noch im Vorfeld dessen, was der Eigentumsschutz nach Art. 14 GG unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten fordert, die der hier maßgebenden einfachgesetzlichen Güterabwägung folgende Grenze, von der ab dem Betroffenen eine nachteilige Einwirkung der Straße auf seine Rechte - auch unter Würdigung der besonderen Bedeutung, die ein leistungsfähiges Straßenverkehrsnetz für die Allgemeinheit wie für den einzelnen hat - billigerweise nicht mehr zugemutet werden soll (vgl. in diesem differenzierenden Sinn im Zusammenhang mit dem bebauungsrechtlichen Abwägungsgebot Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG IV C 38.71 - in BVerwGE 47, 144 [BVerwG 01.11.1974 - IV C 38/71] [154]).

    Eine derart auf die konkrete Situation der Umgebung abstellende Beurteilung entspricht dabei den Grundsätzen, wie sie für das Bebauungs- und Planungsrecht ganz allgemein aus dem verfassungsrechtlich verankerten 'Gebot der Rücksichtnahme' beim Aufeinandertreffen verschiedener Vorhaben oder beim Nebeneinander verschiedener Gebietsarten und verschiedener Nutzungsarten innerhalb eines einheitlichen Gebiets hergeleitet worden sind (vgl. z.B. Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG IV C 38.71 - a.a.O. S. 150 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Weyreuther in BauR 1975 S. 1 ff.).

  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats schließt die verfassungsrechtlich auf die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG zurückgehende Planungshoheit der Gemeinden das Recht ein, sich gegen solche (überörtlichen) Planungen anderer Planungsträger zur Wehr zu setzen, die ihre eigene Planungshoheit rechtswidrig verletzen (vgl. z.B. Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 215.65 - in BVerwGE 31, 263; Urteil vom 13. Februar 1970 - BVerwG IV C 104.68 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 13; Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 - in Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 10).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69

    Rechtswirkungen der nachträglichen Änderung des Nutzungszwecks auf eine

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74
    Denn abgesehen davon, daß in unbeplanten Bereichen im Sinne des § 34 des Bundesbaugesetzes die dort den bebauungsrechtlichen Maßstab bildende 'vorhandene Bebauung' häufig aus verschiedenartigen Gebietselementen zusammengesetzt ist und daher ihrerseits die Bildung einer Art von 'Mittelwert' verlangt (vgl. Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - in Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26 S. 16 [23]; Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 77.73 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 S. 111 [118]), sind nicht alle Gebiete, die einer bestimmten Gebietsart der Baunutzungsverordnung zuzuordnen sind, schon deswegen gegenüber Verkehrsgeräuschen in gleicher Weise störanfällig.
  • BVerwG, 13.02.1970 - IV C 104.68

    Rechtsschutz einer Gemeinde gegen eine fernstraßenrechtliche Planfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats schließt die verfassungsrechtlich auf die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG zurückgehende Planungshoheit der Gemeinden das Recht ein, sich gegen solche (überörtlichen) Planungen anderer Planungsträger zur Wehr zu setzen, die ihre eigene Planungshoheit rechtswidrig verletzen (vgl. z.B. Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 215.65 - in BVerwGE 31, 263; Urteil vom 13. Februar 1970 - BVerwG IV C 104.68 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 13; Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 - in Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 10).
  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 42.73

    Rechtsnatur und Bindungswirkung der Genehmigung im luftverkehrsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74
    Den rechtlichen Maßstab für die Anforderungen an die materielle Abstimmung ergeben dabei nach dem Grundsatz des § 4 Abs. 5 des Raumordnungsgesetzes vom 8. April 1965 (BGBl. I S. 306) die das Zusammentreffen verschiedener Planungen betreffenden spezialgesetzlichen Vorschriften, hier insbesondere des Bundesfernstraßengesetzes und des Bundesbaugesetzes, sowie allgemein die Anordnungen aus dem rechtsstaatlich bzw. spezialgesetzlich verankerten Abwägungsgebot (vgl. - zum luftverkehrsrechtlichen Verfahren - Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 42.73 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 6 S. 28).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72

    Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei

  • BVerwG, 30.11.1973 - IV C 20.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74

    Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche"

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann eine Gemeinde "zur Sicherung der Benutzung der benachbarten Grundstücke" als Eigentümerin von Grundstücken ebenso wie private Grundstückseigentümer sowie als Trägerin von kommunalen Einrichtungen Schutz vor unzumutbaren Lärmeinwirkungen verlangen (vgl. BVerwGE 51, 6 ; 52, 226 ; Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 2 S. 1 ).

    Eine Gemeinde kann ferner unter Berufung auf das "öffentliche Wohl" Ansprüche grundsätzlich auch auf die zur Sicherung ihrer Planungshoheit etwa notwendigen Schutzanlagen nach § 9 Abs. 2 LuftVG ebenso wie nach § 17 Abs. 4 FStrG geltend machen (vgl. BVerwGE 51, 6 ; 56, 110 ).

    Das kommt beispielsweise in Betracht, wenn eine bereits in Bauleitplänen zum Ausdruck kommende gemeindliche Planung nicht mehr verwirklicht werden könnte oder infolge der unterlassenen Schutzanlagen nachträglich geändert werden müßte (BVerwGE 51, 6 ).

    Der allgemeine Hinweis auf die Wahrnehmung des öffentlichen Wohls oder die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Planungshoheit genügen dafür nicht (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 2, S. 1 ; BVerwGE 51, 6 ).

    Die Planfeststellungsbehörde entscheidet im Rahmen ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit grundsätzlich nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, auf welche Weise unzumutbarem Fluglärm entgegenzuwirken ist (vgl. BVerwGE 51, 6 ).

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Daß die Planung teilweise bereits realisiert gewesen ist (Bebauungsplan Reichenauer"), ist insoweit ohne Belang (BVerwGE 51, 6 ; 69, 256 ).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Mit Rücksicht auf die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen durch die Länder führt dies jedoch nicht zur notwendigen Beiladung des baulastpflichtigen Bundes (Modifizierung von BVerwG IV C 38.74).

    In seinem Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 38.74 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 21) hat der erkennende Senat entschieden, daß zu Verpflichtungsklagen, mit denen die Verurteilung der Planfeststellungsbehörde zur Erteilung einer Schutzauflage nach § 17 Abs. 4 FStrG zu Lasten des Trägers der Straßenbaulast durchgesetzt werden soll, der Bund notwendig beizuladen sei, wenn ihm (und nicht etwa gemäß § 5 Abs. 2 und 2 a FStrG einer Gemeinde) die Straßenbaulast obliege.

    Der Anspruch auf Anordnung einer "für das öffentliche Wohl" notwendigen Schutzanlage kann allerdings, wie der erkennende Senat mehrfach, zuletzt in seinem bereits angeführten Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 38.74 - grundsätzlich entschieden hat, unter bestimmten Voraussetzungen von dem Träger des betroffenen öffentlichen Interesses der Planfeststellungsbehörde gegenüber geltend gemacht werden.

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Auch eine "planbetroffene" Gemeinde kann Ansprüche auf nachträgliche Planergänzung gemäß § 17 Abs. 6 Satz 2 FStrG unter der Voraussetzung nicht vorhersehbarer nachteiliger Wirkungen des planfestgestellten Vorhabens geltend machen (Fortführung von BVerwGE 51, 6 ).

    Das gilt nicht nur für den betroffenen Bürger, sondern auch für die von der Planung betroffene Gemeinde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178 [188]; Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 38.74 - BVerwGE 51, 6 [12 ff.]).

    Daß Lärmimmissionen, welche die Zumutbarkeitsgrenze des § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG übersteigen, auch die Planungshoheit der Gemeinde verletzen können, hat der erkennende Senat bereits ausgesprochen (vgl. Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 38.74 - BVerwGE 51, 6 [15]).

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

    Daraus ist zu entnehmen, daß der Planfeststellungsbehörde im Rahmen ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit bei mehreren möglichen Maßnahmen ein Ermessen zukommt, welche Maßnahme sie dem Vorhabenträger auferlegen will (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 38.74 - BVerwGE 51, 6 [12]; Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [276]).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Damit folgt das Berufungsgericht in seinem rechtlichen Ansatz der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 38.74 - BVerwGE 51, 6 ; Urteil vom 22. Juni 1976 - BVerwG 4 C 40.75 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 11; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 ; Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 2 Satz 1 ; Urteil vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - DVBl. 1984, 88; Urteil vom 11. Mai 1984 - BVerwG 4 C 83.80 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 25 = NVwZ 1984, 584 zur überörtlichen Planung nach § 36 BBahnG; Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 zu § 1 LBG; Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 49.86 - BVerwGE 80, 7 zu § 17 Abs. 6 FStrG a.F.; vgl. auch R. Steinberg, DVBl. 1982, 13 ; J. Kühling, Fachplanungsrecht, 1988, Rn. 458 ff.).
  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 72.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung;

    Dasselbe gilt für die weitere benannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 38.74 - (BVerwGE 51, 6), die einen Planergänzungsanspruch auf der Grundlage des § 17 Abs. 4 FStrG a.F. zum Gegenstand hat.
  • VGH Hessen, 02.04.2003 - 2 A 2646/01

    Lärmschutz - Verkehrsflughafen - Planergänzungsanspruch

    In rechtlicher Hinsicht geht der Senat davon aus, dass sich auch für Gemeinden, die selbst nicht Adressaten der Grundrechtsgewährleistung aus Art. 2 Abs. 2 GG sind und sich auch nicht auf das v e r f a s s u n g s r e c h t l i c h (durch Art. 14 GG) geschützte Eigentum berufen können (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 11. Februar 2003 - 2 A 1062/01 -), ein subjektiv-rechtlicher Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung über einen - wie hier mit dem Klageantrag zu 2. jedenfalls sinngemäß - beantragten (Teil-)Widerruf einer luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung nach Maßgabe der von dem Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze ergeben kann; dies kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn die volle Ausnutzung der dem Flughafenbetreiber erteilten Zulassung dazu führt, dass durch den hierdurch verursachten Luftverkehrslärm die menschliche Gesundheit gefährdet und auf diese Weise eine auf Wohnnutzung abzielende, hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig gestört wird, insbesondere dann, wenn eine bereits in Bauleitplänen zum Ausdruck kommende Planung nicht mehr verwirklicht werden könnte oder infolge unterlassener Schutzauflagen nachträglich geändert werden müsste (vgl. Vallendar, Rechtsschutz der Gemeinden gegen Fachplanungen, UPR 2003, 41, 43 unter Hinweis auf BVerwGE 51, 6, 14 f. und 69, 256, 261).

    Vor allem aber schließt die Planungshoheit der Gemeinden das Recht ein, sich gegen solche (überörtlichen) Planungen anderer Planungsträger zur Wehr zu setzen, die ihre eigene Planungshoheit rechtswidrig verletzen, weshalb eine Gemeinde unter Berufung auf das öffentliche Wohl Ansprüche grundsätzlich auch auf die zur Sicherung ihrer Planungshoheit etwa notwendigen Schutzanlagen gerichtlich geltend machen kann (vgl. Urteil des BVerwG vom 21. Mai 1976 - IV C 38.74 -, BVerwGE 51, 6, 14).

  • BVerwG, 17.03.1992 - 4 B 230.91

    Stufung von Immissionsgrenzwerten in vier Schutzkategorien - Schutz der

    Nach der ständigen und vom Berufungsgericht zutreffend zitierten Rechtsprechung des beschließenden Senats kann eine Gemeinde zur Sicherung der Benutzung benachbarter Grundstücke als Eigentümerin von Grundstücken ebenso wie ein privater Grundstückseigentümer sowie als Trägerin von kommunalen Einrichtungen Schutz vor unzumutbaren Lärmeinwirkungen verlangen (vgl. BVerwGE 51, 6 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 38/74]; 52, 226 [BVerwG 31.03.1977 - V C 22/76]; Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 2; BVerwGE 69, 256 [BVerwG 30.05.1984 - BVerwG 4 C 58.81a] [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    In seinem Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 38.74 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 21) hat der erkennende Senat näher dargelegt, bei Verpflichtungsklagen, mit denen die Verurteilung der Planfeststellungsbehörde zur Erteilung einer Schutzauflage zu Lasten des Trägers der Straßenbaulast durchgesetzt werden solle, wirke sich eine dem Klagebegehren entsprechende Entscheidung unmittelbar belastend auf die Rechtsposition des Trägers der Straßenbaulast aus.

    Soweit dieses Ergebnis dem oben erwähnten Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 38.74 - widerspricht, hält der Senat an seiner früheren Rechtsprechung nicht mehr fest (vgl. für die Verpflichtungsklage das Urteil BVerwG IV C 3.74 vom heutigen Tage).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1110/95

    Klage einer Gemeinde gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß:

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 6 A 10562/14

    Verkauf von Losgutscheinen der "Aktion Mensch" ist keine Glücksspielvermittlung

  • VG Köln, 12.07.2023 - 21 K 1409/19
  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 15.85

    Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Revisionszulassung; Auf

  • VG Karlsruhe, 27.07.2017 - 9 K 753/17

    Klage einer Gemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur

  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 386/03

    Lärmschutz bei eisenbahnrechtlicher Planfeststellung

  • VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 R 1327/86
  • BVerwG, 06.03.1986 - 5 C 36.82

    Anfechtbarkeit eines Wege- und Gewässerplans durch die in ihrer Planungs- bzw.

  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 73.77

    Verwaltungsprozessrechtliche Anforderungen an die Zulassung einer Revision -

  • VGH Bayern, 09.08.1995 - 20 AS 95.40054
  • VGH Bayern, 04.02.2004 - 8 A 95.40082

    Planergänzungsansprüche wegen von einer Autobahn ausgehender Immissionen;

  • BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 88.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wohnung - Öffentliche Förderung - Behördliche

  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 6206/17

    Lärmschutz gegen Straßenbauvorhaben im Wege nachträglicher Planergänzung

  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 15916/17

    Planfeststellungsverfahren; vorbeugender Lärmschutz im Wege nachträglicher

  • BVerwG, 10.07.1980 - 3 C 40.79

    Pfandgläubigers - Notwendige Beiladung - Anfechtungsprozess -

  • VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 505/03

    Kein vorläufiger Stopp für Holzvergasungsanlage in Herzogenrath

  • BVerwG, 17.08.1979 - 4 B 126.79

    Kriterien einer rechtswidrigen Beeinträchtigung der Planungshoheit einer Gemeinde

  • BVerwG, 24.11.1978 - 4 B 63.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 440/03

    Kein vorläufiger Stopp für Holzvergasungsanlage in Herzogenrath

  • BVerwG, 26.06.1978 - 1 B 161.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BVerwG, 14.04.1981 - 4 B 27.81

    Wertung einer unterlassenen Beweiserhebung als Verfahrensfehler - Bestimmung des

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