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   BVerwG, 24.06.1976 - V C 41.74   

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https://dejure.org/1976,170
BVerwG, 24.06.1976 - V C 41.74 (https://dejure.org/1976,170)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1976 - V C 41.74 (https://dejure.org/1976,170)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1976 - V C 41.74 (https://dejure.org/1976,170)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis des Kostenersatzanspruchs zur Überleitung eines Unterhaltsanspruchs - Gewährung von Sozialhilfe - Ersatz aufgewendeter Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heranziehung zum Kostenersatz - Sozialhilfe - Sozialwidriges Verhalten - Schuldhaftes Verhalten - Sozialwidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG §§ 90, 91, § 92a Abs. 1 S. 1 (1969)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 61
  • DÖV 1977, 412
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.08.1967 - V C 192.66

    Ersatzpflicht eines Ehegatten eines Hilfeempfängers für die zum Lebensunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1976 - V C 41.74
    Das Bundesverwaltungsgericht hat von einem quasi-deliktischen Anspruch gesprochen, weil der Ersatzanspruch von einem schuldhaften Verhalten des Ersatzpflichtigen abhängt (BVerwGE 27, 319 [321] = FEVS 14, 448 = NDV 1967, 407).
  • BVerwG, 18.12.1975 - 5 C 2.75

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige - Sozialhilfe - Schriftliche Mitteilung

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1976 - V C 41.74
    Dabei muß der Sozialhilfeträger, will er dies für die Vergangenheit tun, die einschränkende Voraussetzung des § 91 Abs. 2 BSHG beachten (dazu Urteil des Senats vom 18. Dezember 1975 - BVerwG V C 2.75 -).
  • BVerwG, 12.12.1974 - V C 25.74

    Unanfechtbarer Leistungsbescheid als Vollstreckungstitel - Erlöschen eines

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1976 - V C 41.74
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12. Dezember 1974 - BVerwG V C 25.74 - [Buchholz 436 § 92 a BSHG Nr. 1 = FEVS 23, 224 = ZfSH 1976, 59]) wird der Eintritt des Erlöschens des Anspruchs auf Kostenersatz bereite mit dem Erlaß eines Leistungsbescheides verhindert; denn ein solcher Leistungsbescheid stand schon nach § 92 a BSHG in der bis zum 31. März 1974 geltenden Fassung der Erhebung einer Klage gleich.
  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 2/19 R

    Kostenersatzanspruch gegen den Betreuer wegen schuldhaften Verhaltens

    Wegen dieser Voraussetzung schließt sich der Senat der ständigen Rechtsprechung des BVerwG zu § 92a BSHG (seit BVerwG vom 24.6.1976 - V C 41.74 - BVerwGE 51, 61, 63) , der Vorgängerregelung des § 103 SGB XII, und der Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate zu § 34 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) (vgl nur BSG vom 2.11.2012 - B 4 AS 39/12 R - BSGE 112, 135 = SozR 4-4200 § 34 Nr. 1) an.

    Mit diesem zusätzlichen Kriterium hat das BVerwG den Kostenersatz auf einen "engen deliktsähnlichen Ausnahmetatbestand" beschränkt (BVerwG vom 30.8.1967 - V C 192.66 - BVerwGE 27, 319; BVerwG vom 24.6.1976 - V C 41.74 - BVerwGE 51, 61 ff, 63; BVerwG vom 14.1.1982 - 5 C 70/80 - BVerwGE 64, 318 und BVerwG vom 23.9.1999 - 5 C 22/99 - BVerwGE 109, 331).

    Andererseits hat das BVerwG ein Verständnis als zu eng betrachtet, das für die Kostenerstattung Rechtswidrigkeit im Sinne des Rechts der unerlaubten Handlung (§§ 823 ff BGB) verlangte, weil damit der Nachrang der Sozialhilfe, dessen Wiederherstellung § 92a BSHG diene, nicht "in dem gebotenen Umfang verwirklicht werden" könne (BVerwG vom 24.6.1976 - V C 41.74 - BVerwGE 51, 61 ff, 63) .

  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 49/18 R

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des

    Ob ein Verhalten als sozialwidrig anzusehen ist oder nicht, ist regelmäßig nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls zu bewerten (vgl etwa BVerwG vom 24.6.1976 - V C 41.74 - BVerwGE 51, 61, 65 ) .
  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 39/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten-

    Die neu aufgenommene Kostenersatzpflicht nach § 92a BSHG beschränkte sich daher auf einen "engen deliktähnlichen Ausnahmetatbestand" mit dem Ziel, "gewisse Unbilligkeiten" auszuschließen, die sich aus der uneingeschränkten Beseitigung der Kostenersatzpflicht des Hilfebedürftigen ergeben hätten (BVerwGE 51, 61 ff, 63) .

    Dies ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (BVerwG Urteil vom 24.6.1976 - V C 41.74 - BVerwGE 51, 61 ff, 65) .

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